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Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 24.03.1994 | OLG Köln, 24.03.1994

Rechtsprechung
   BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2235
BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94 (https://dejure.org/1994,2235)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.1994 - 2St RR 59/94 (https://dejure.org/1994,2235)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 1994 - 2St RR 59/94 (https://dejure.org/1994,2235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufung; Revision; Übergang; Berufungsführer; Landgericht; Revisionsbegründungsfrist; Unzulässig; Verwerfen

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 822
  • StV 1994, 364
  • Rpfleger 1994, 430
  • BayObLGSt 1994, 86
  • VRS 87, 207
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 29.04.1991 - 3 Ss 334/90
    Auszug aus BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94
    Insbesondere kann eine Unwirksamkeit nicht daraus hergeleitet werden, daß das Landgericht schon vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist entschieden und damit dem Angeklagten sein Recht, zwischen Berufung und Revision zu wählen, genommen hat (vgl. hierzu OLG Frankfurt NStZ 1991, 506 ).
  • BayObLG, 30.06.1989 - RReg. 2 St 104/89

    Sprungrevision; Berufung; Übergang; Revisionsbegründungsfrist; Zulässig

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94
    Zwar hätte er dennoch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist noch die Revision wählen können (BayObLGSt 1989, 107 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21

    Zulässigkeit der Sprungrevision gegen amtsgerichtliches Urteil bei erforderlicher …

    Abgesehen von der eindeutig anders lautenden Erklärung des Nebenklägers würde ihm im Falle der Nichtzulassung der Berufung durch das Landgericht die von ihm angestrebte Befassung des Revisionsgerichts gänzlich genommen, da nach der Nichtannahme ein Wechsel zur Sprungrevision grds. nicht mehr zulässig ist (vgl. BayObLG MDR 1994, 822; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.07.2011 - 1 Ss 122/11 - juris).
  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 3 Ss 364/05

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung; Voraussetzungen einer …

    ( BayObLG MDR 1994, 822; OLG Koblenz , JBlRP 2000, 22, KK- Kuckein § 335, Rn.16).
  • OLG Koblenz, 18.04.2011 - 1 Ws 216/11

    Sprungrevision des Angeklagten: Gegenstandslosigkeit eines …

    Ob der Nichtannahmebeschluss auch dann ohne weiteres gegenstandlos wäre, wenn das Berufungsgericht unzulässigerweise vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist über die Nichtannahme entschieden und der Angeklagte erst anschließend endgültig die Sprungrevision gewählt hätte (so KG NStZ-RR 1999, 146 und OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 53; a.A. BayObLG StV 1994, 364 und Senat, Beschluss 1 Ss 269/99 vom 04.11.1999 für Fälle, in denen der Angeklagte sein Rechtsmittel zunächst als Berufung und erst nach der Nichtannahmeentscheidung, jedoch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist als Sprungrevision bezeichnet hatte), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Oldenburg, 25.07.2011 - 1 Ss 122/11

    Strafverfahren: Wechsel zur Revision nach Verwerfung einer Annahmeberufung

    Damit ist das Wahlrecht des Angeklagten erloschen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.04.1994, 2 St RR 59, StV 1994, 364; Tolksdorf, Salger-FS, S. 405).
  • KG, 04.12.1998 - 3 Ws 627/98
    Die vorherige Übersendung der Akten an das Landgericht, der (abweichend von BayObLG StV 1994, 364 und KG, Beschluß vom 19. September 1996 - (5) 2 AR 142/96 (39/96) -) keine Konkretisierung des Rechtsmittels zugrunde lag, konnte diese nicht ersetzen.
  • OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97

    Begriff der Vermögensgefährdung

    Berufung und Revision stehen damit auch in den Fällen des § 313 StPO grundsätzlich wahlweise zur Verfügung, ohne daß die Sprungrevision einer vorherigen Einlegung der Berufung und deren Annahme bedarf (OLG Koblenz, Beschluß vom 23. November 1995 -2 Ss 329/95 - OLG Zweibrücken StV 1994, 119, 120; OLG Karlsruhe StV 1994, 292, 293; BayObLG StV 1994, 364; OLG Düsseldorf StV 1995, 70;… a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO § 336 Rdnr. 21).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2002 - 3 Ss 290/02

    Eingruppierung eines unbestimmt eingelegten Rechtsmittels als Berufung oder …

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  • OLG Jena, 09.01.2017 - 1 OLG 171 Ss 118/16

    Strafverfahren: Statthaftigkeit eines Wechsels zur Revision nach Verwerfung einer …

    Denn wenn - wie hier - ein nach § 313 StPO anfechtbares Urteil ausdrücklich mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten wird, kann das Berufungsgericht hierüber jedenfalls dann sogleich entscheiden, wenn die (anderenfalls ins Leere laufende) Berufungsbegründungsfrist des § 317 StPO abgelaufen ist und sich aus dem Vorbringen des verteidigten Angeklagten keinerlei Hinweis auf ein mögliches künftiges Auswechseln des Rechtsmittels ergibt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.07.2011, Az. 1 Ss 122/11, bei juris; BayObLG, Beschluss vom 29.04.1994, Az. 2 St RR 59/94, bei juris).
  • OLG Koblenz, 23.11.1995 - 2 Ss 329/95
    Die am 10. August 1995 ergangene Entscheidung des Landgerichts über die Nichtannahme und Verwerfung der Berufung als unzulässig ist nach § 322 a Satz 2 StPO unanfechtbar und damit für das weitere Verfahren bindend (vgl. BayObLG Strafverteidiger 1994, 364 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3767
OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) (https://dejure.org/1994,3767)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) (https://dejure.org/1994,3767)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 1994 - Ss 114/94 (Z) (https://dejure.org/1994,3767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 87, 207
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 02.06.1992 - Ss 206/92

    Versagung rechtlichen Gehörs ; Rüge; Darlegung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (Bay0bLG VRS 79, 127, 128; OLG Düsseldorf VRS 82, 209 ; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 02.06.1992 - Ss 206/92 = NZV 1992, 419 = VRS 83, 367 ).

    Darüber hinaus verlangt die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs die Darlegung, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (Bay0bLG NJW 1992, 1907 ; OLG Düsseldorf VRS 82, 331, 332; Senatsentscheidung NZV 1992, 419 = VRS 83, 367 ).

  • BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71

    Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    Die Rechtsbeschwerde kann nicht darauf gestutzt werden, daß die in § 217 Abs. 1 StPO vorgesehene Ladungsfrist nicht eingehalten worden ist (BGHSt 24, 143 ).
  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Antrag auf …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    103 Abs. 1 Grundgesetz gibt dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, im Verfahren zu Wort zu kommen, namentlich sich zu den dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (BVerG NJW 1983, 2763; BGHSt 28, 44, 46).
  • BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung wesentlicher …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    Das Gebot des rechtichen Gehörs verlangt ferner, daß wesentliche der Rechtsverfolgung dienende Tatsachen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168; Senatsentscheidung vom 29.06.1993 - Ss 235/93).
  • BGH, 24.09.1981 - 4 StR 274/81

    Unterbrechung oder Aussetzung des Hauptverfahrens - Erforderlichkeit der …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    Im übrigen bedarf es zur Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung nicht einer förmlichen Ladung und daher auch nicht der Einhaltung der Ladungsfrist (BGH NJW 1982, 248 = VRS 62, 52 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 217 Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1983 - 7 A 330/81
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    So braucht es ein Betroffener nicht hinzunehmen, daß sich durch eine Verhinderung des Verteidigers seine Verteidigungsmöglichkeit, ohne daß er dies voraussehen konnte oder noch abwenden könnte, so verschlechtert, daß ihm eine weitere Verhandlung ohne den Beistand seines Verteidigers nicht zugemutet werden kann (BVerfG NJW 1984, 883; Bay0bLG VRS 76, 290; OLG Düsseldorf VRS 86, 125, 126; OLG Zweibrücken VRS 83, 366 ).
  • BayObLG, 19.03.1992 - 2 ObOWi 17/92

    Rechtsbeschwerde; Versagung; Rechtliches Gehör; Nichtgewährung; Letztes Wort; …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    Darüber hinaus verlangt die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs die Darlegung, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (Bay0bLG NJW 1992, 1907 ; OLG Düsseldorf VRS 82, 331, 332; Senatsentscheidung NZV 1992, 419 = VRS 83, 367 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1991 - 5 Ss OWi 309/91
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (Bay0bLG VRS 79, 127, 128; OLG Düsseldorf VRS 82, 209 ; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 02.06.1992 - Ss 206/92 = NZV 1992, 419 = VRS 83, 367 ).
  • OLG Zweibrücken, 06.04.1992 - 1 Ss 31/92

    Bußgeldverfahren; Recht auf Beistand; Verteidiger; Notwendige Verteidigung; …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    So braucht es ein Betroffener nicht hinzunehmen, daß sich durch eine Verhinderung des Verteidigers seine Verteidigungsmöglichkeit, ohne daß er dies voraussehen konnte oder noch abwenden könnte, so verschlechtert, daß ihm eine weitere Verhandlung ohne den Beistand seines Verteidigers nicht zugemutet werden kann (BVerfG NJW 1984, 883; Bay0bLG VRS 76, 290; OLG Düsseldorf VRS 86, 125, 126; OLG Zweibrücken VRS 83, 366 ).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1993 - 5 Ss 227/93
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    So braucht es ein Betroffener nicht hinzunehmen, daß sich durch eine Verhinderung des Verteidigers seine Verteidigungsmöglichkeit, ohne daß er dies voraussehen konnte oder noch abwenden könnte, so verschlechtert, daß ihm eine weitere Verhandlung ohne den Beistand seines Verteidigers nicht zugemutet werden kann (BVerfG NJW 1984, 883; Bay0bLG VRS 76, 290; OLG Düsseldorf VRS 86, 125, 126; OLG Zweibrücken VRS 83, 366 ).
  • BayObLG, 30.11.1988 - 1 ObOWi 248/88

    Gericht; Verpflichtung; Hauptverhandlung; Fürsorgepflicht; Unterbrechung; …

  • BayObLG, 12.03.1990 - 3 ObOWi 93/89
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1991 - 5 Ss OWi 417/91
  • KG, 09.08.1993 - 3 Ws B 429/93

    Verteidigung; Verhandlung; Termin; Verteidiger; Terminsverlegung; Verlegung; …

  • OLG Köln, 22.08.1997 - Ss 483/97
    Bei Verfahrensrügen - auch bei der Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung VRS 87, 207;… Steindorf in KK, OWiG, § 80 Rn. 42;… Göhler, OWiG, 11. Auflage, § 80 Rn. 16 d) - muß der Tatsachenvortrag so vollständig sein, daß das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen zutrifft (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Auflage, § 344 Rn. 21 m.w.N.).

    Rn. 8 Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz gibt den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten ein Recht darauf, im Verfahren zu Wort zu kommen, namentlich sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zu Rechtsfragen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (BVerfG NJW 1983, 2763; Senatsentscheidung VRS 83, 446; 87, 207; Senatsentscheidung vom 19.04.1996 - Ss 33/96).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Sachen und Beweisergebnissen zu äußern (Senatsentscheidung NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207).

    Wird eine solche Rechtsverletzung geltend gemacht, muß auch dargelegt werden, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre (BayObLG NJW 1992, 1907; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207;… Göhler a. a. O. § 80 Rn. 16 c).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht ferner, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidung VRS 87, 207).

    Ferner muß dargelegt werden, welcher Sachvortrag infolge der Einspruchsverwerfung unberücksichtigt geblieben ist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen vom 31.01.1995 - Ss 28/95 -, vom 14.03.1997 - Ss 104/97 -, vom 10.06.1997 - Ss 245/97 - und vom 15.07.1997 - Ss 377/97) oder was der Betroffene im Fall seiner Anhörung geltend gemacht hätte (Senatsentscheidung VRS 87, 207; Senatsentscheidungen vom 10.06.1997 - Ss 245/97 - und vom 15.07.1997 - Ss 377/97).

  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gibt einen Anspruch darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen und dem Betroffenen nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207; VRS 94, 123).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht ferner, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen und Behauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168 und 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123; NZV 1998, 476 = VRS 95, 383).

  • OLG Köln, 17.07.1998 - Ss 351/98
    Rn. 9 Die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs entspricht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, der auch für diese Rüge gilt (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen VRS 87, 207 und 94, 123).

    Rn. 11 Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen vom Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168 und 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123).

  • OLG Köln, 22.10.2004 - 8 Ss OWi 48/04

    Recht auf Verteidigung im Bußgeldverfahren; Verwerfung des Einspruchs wegen …

    Rn. 19 Bei der erhobenen Rüge handelt es sich um eine Rüge der Verletzung der Fürsorgepflicht bzw. des Verstoßes gegen das Gebot des fairen Verfahrens (vgl. BayObLG, NJW 1995, 3134 = NZV 1995, 330 = VRS 89, 209; SenE vom 24.03.1994 Ss 114/94 Z = VRS 87, 207; SenE vom 04.06.2004 Ss 145/02 B76B ).
  • OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99

    Ordnungsmäßige Begründung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    2 St 594/72">MDR 73, 246; OLG Köln VRS 87, 207; Göhler, a.a.O., § 79 Rdnr. 27 d m.w.N.).

    Rn. 16 In Bußgeldsachen hat wegen der Masse der anfallenden Verfahren, die eine Vereinfachung und Verfahrensbeschleunigung erfordern, im Hinblick auf die vergleichsweise weniger einschneidenden Rechtsfolgen das grundsätzlich beachtenswerte Interesse des Betroffenen, sich zu seiner Verteidigung eines Rechtsanwaltes zu bedienen (vgl. OLG Hamm VRS 74, 36; OLG Köln VRS 87, 207), jedenfalls dann zurückzustehen, wenn die Sach- und Rechtslage, wie hier, einfach gelagert und es dem Betroffenen daher zuzumuten ist, sich selbst zu erklären.

  • OLG Köln, 09.07.1996 - Ss 319/96

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung durch die …

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, wobei die Bedeutung der Sache, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, die Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalls, der Anlaß, die Voraussehbarkeit und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung sowie die Fähigkeit des Angeklagten bzw. Betroffenen sich selbst zu verteidigen, zu berücksichtigen sind (BVerfG NJW 1984, 862; KG VRS 86, 67, 68; Senatsentscheidung VRS 87, 207;… Senge in KK, OWiG, § 71 Rdnr. 65;… Göhler, OWiG, 11. Aufl, § 71 Rdnr. 30).

    Rn. 16 Daß der Betroffene bei Wahrnehmung des Termins sich notfalls ohne Hilfe eines Verteidigers hätte äußern müssen, berührt nicht den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, da Art. 103 Abs. 1 GG nicht das rechtliche Gehör gerade durch Vermittlung eines Rechtsanwalts gewährleistet (BVerfG NJW 1984, 862, 863; BayObLG VRS 87, 353; Senatsentscheidung VRS 87, 207 und Senatsentscheidung vom 18.11.1994 - Ss 488/94 -).

  • OLG Köln, 12.04.2002 - Ss 141/02

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Versagung des Anspruchs auf rechtliches …

    Rn. 16 Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168 und 1996, 2785, 2786; ständige Senatsrechtsprechung vgl. Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123; 95, 383; 96, 451).
  • OLG Köln, 16.10.2001 - Ss 427/01

    Geldbuße wegen fahrlässiger Verkehrsordnungswidrigkeit aufgrund Missachtung eines …

    Das Gericht ist im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs zwar verpflichtet, die Ausführungen des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und in die Entscheidungsüberlegungen einzubeziehen (BVerfG NJW 1991, 1167 [1168]; BVerfG NJW 1996, 2785 [2786]; BGHSt 28, 44 [46] = NJW 1978, 1984 = VRS 55, 440; SenE v. 23.04.1994 - Ss 114/94 Z - = VRS 87, 207 [208]; SenE v. 22.08.1997 - Ss 483/97 Z - = VRS 94, 123 [124 f.]; SenE v. 04.02.1999 = NZV 1999, 264 = VRS 96, 451 [453]; SenE v. 17.07.1998 - Ss 351/98 Z - = NStZ-RR 1998, 345 [346] m. w. Nachw.; SenE v. 20.09.1999 - Ss 452/99 - = VRS 98, 150 [152]).
  • OLG Köln, 20.09.1999 - Ss 452/99 (Z) 203
    Rn. 28 Wird die Versagung rechtlichen Gehörs gerügt, muss - zumindest dann, wenn - wie hier - die Rechtsverletzung darin liegen soll, dass einem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wurde, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern - vorgetragen werden, was im Fall der Gewährung rechtlichen Gehörs geltend gemacht worden wäre (BayObLG NJW 1992, 1907 = VRS 83, 209; VRS 91, 353; NZV 1999, 99 = VRS 96, 18; OLG Düsseldorf VRS 93, 119; NZV 1998, 254; DAR 1999, 275 = VRS 97, 57; OLG Hamm NZV 1999, 220 = VRS 96, 60 u. VRS 97, 142; Senatsentscheidungen NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207; NZV 1999, 264 = VRS 96, 451).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60 Z   

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OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60 Z (https://dejure.org/1994,13076)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60 Z (https://dejure.org/1994,13076)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 1994 - Ss 114/94 (Z) 60 Z (https://dejure.org/1994,13076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VRS 87, 207
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 02.06.1992 - Ss 206/92

    Versagung rechtlichen Gehörs ; Rüge; Darlegung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (BayObLG VRS 79, 127, 128; OLG Düsseldorf VRS 82, 209; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 02.06.1992 - Ss 206/92 = NZV 1992, 419 = VRS 83, 367).

    Rn. 15 Darüber hinaus verlangt die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs die Darlegung, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (BayObLG NJW 1992, 1907; OLG Düsseldorf VRS 82, 331, 332; Senatsentscheidung NZV 1992, 419 = VRS 83, 367).

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60
    Rn. 17 Soweit es um die Probleme geht, die sich daraus ergeben, daß ein Angeklagter oder Betroffener die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage nicht zu bewältigen vermag und deshalb auf die Hilfe eines sachkundigen Beistands angewiesen ist, wird nicht der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz), sondern das Gebot des fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 Grundgesetz) berührt (BVerfG NJW 1983, 2762, 2763).
  • BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71

    Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60
    Die Rechtsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, daß die in § 217 Abs. 1 StPO vorgesehene Ladungsfrist nicht eingehalten worden ist (BGHSt 24, 143).
  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Antrag auf …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60
    Rn. 11 Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz gibt dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, im Verfahren zu Wort zu kommen, namentlich sich zu den dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (BVerG NJW 1983, 2763; BGHSt 28, 44, 46).
  • BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung wesentlicher …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60
    Das Gebot des rechtichen Gehörs verlangt ferner, daß wesentliche der Rechtsverfolgung dienende Tatsachen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168; Senatsentscheidung vom 29.06.1993 - Ss 235/93).
  • BGH, 24.09.1981 - 4 StR 274/81

    Unterbrechung oder Aussetzung des Hauptverfahrens - Erforderlichkeit der …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60
    Im übrigen bedarf es zur Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung nicht einer förmlichen Ladung und daher auch nicht der Einhaltung der Ladungsfrist (BGH NJW 1982, 248 = VRS 62, 52;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl., § 217 Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1983 - 7 A 330/81
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60
    So braucht es ein Betroffener nicht hinzunehmen, daß sich durch eine Verhinderung des Verteidigers seine Verteidigungsmöglichkeit, ohne daß er dies voraussehen konnte oder noch abwenden könnte, so verschlechtert, daß ihm eine weitere Verhandlung ohne den Beistand seines Verteidigers nicht zugemutet werden kann (BVerfG NJW 1984, 883; BayObLG VRS 76, 290; OLG Düsseldorf VRS 86, 125, 126; OLG Zweibrücken VRS 83, 366).
  • BayObLG, 19.03.1992 - 2 ObOWi 17/92

    Rechtsbeschwerde; Versagung; Rechtliches Gehör; Nichtgewährung; Letztes Wort; …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60
    Rn. 15 Darüber hinaus verlangt die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs die Darlegung, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (BayObLG NJW 1992, 1907; OLG Düsseldorf VRS 82, 331, 332; Senatsentscheidung NZV 1992, 419 = VRS 83, 367).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1991 - 5 Ss OWi 309/91
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (BayObLG VRS 79, 127, 128; OLG Düsseldorf VRS 82, 209; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 02.06.1992 - Ss 206/92 = NZV 1992, 419 = VRS 83, 367).
  • OLG Zweibrücken, 06.04.1992 - 1 Ss 31/92

    Bußgeldverfahren; Recht auf Beistand; Verteidiger; Notwendige Verteidigung; …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60
    So braucht es ein Betroffener nicht hinzunehmen, daß sich durch eine Verhinderung des Verteidigers seine Verteidigungsmöglichkeit, ohne daß er dies voraussehen konnte oder noch abwenden könnte, so verschlechtert, daß ihm eine weitere Verhandlung ohne den Beistand seines Verteidigers nicht zugemutet werden kann (BVerfG NJW 1984, 883; BayObLG VRS 76, 290; OLG Düsseldorf VRS 86, 125, 126; OLG Zweibrücken VRS 83, 366).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1993 - 5 Ss 227/93
  • BayObLG, 30.11.1988 - 1 ObOWi 248/88

    Gericht; Verpflichtung; Hauptverhandlung; Fürsorgepflicht; Unterbrechung; …

  • OLG Düsseldorf, 05.11.1991 - 5 Ss OWi 417/91
  • BayObLG, 12.03.1990 - 3 ObOWi 93/89
  • KG, 09.08.1993 - 3 Ws B 429/93

    Verteidigung; Verhandlung; Termin; Verteidiger; Terminsverlegung; Verlegung; …

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