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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 14.01.2022 - VerfGH 3/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,302
VerfGH Thüringen, 14.01.2022 - VerfGH 3/22 (https://dejure.org/2022,302)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 14.01.2022 - VerfGH 3/22 (https://dejure.org/2022,302)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 (https://dejure.org/2022,302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 26a Abs 1 CoronaVInfSchV TH 2, § 26a Abs 2 CoronaVInfSchV TH 2, § 28a Abs 7 S 1 Nr 7 IfSG, § 28a Abs 8 S 1 Nr 7 IfSG
    Erfolgloser Eilantrag gegen § 26a Abs 1 und 2 Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (juris: CoronaVInfSchV TH 2) bzgl der Einführung von Distanzunterricht und anderer Regelungen bzgl des Schulbetriebs unter Pandemiebedingungen - Folgenabwägung

  • doev.de PDF

    Einstweilige Anordnung im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eilantrag der AfD-Fraktion gegen Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung ... - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.01.2022 - VerfGH 3/22
    Hieraus würden sich schwerwiegende Beeinträchtigungen ergeben, was nicht zuletzt auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 - Az. 1 BvR 971/21 und 1 BvR 1069/21 - zu entnehmen sei.

    Soweit sich der Staat folglich hinsichtlich des Rechts auf schulische Bildung auf einen Vorbehalt des Möglichen berufen kann, gilt das nicht nur für den Fall, dass die gewünschten staatlichen Bildungsleistungen wegen aktuell unüberwindlicher personeller, sächlicher oder organisatorischer Zwänge tatsächlich nicht erbracht werden können, sondern auch hinsichtlich der Entscheidung, ob und inwieweit hierfür die nur begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel verwendet werden sollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 -, juris Rn. 56).

    Eine auf die Befugnis des Staates zur Schulgestaltung oder seine Befugnis zur Entscheidung über die Verwendung knapper öffentlicher Mittel gestützte Maßnahme zur Änderung schulischer Strukturen stellt grundsätzlich auch dann keinen Eingriff in das Recht auf schulische Bildung dar, wenn dadurch bisher eröffnete Bildungsmöglichkeiten entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 -, juris Rn. 64).

    Insoweit können die Schüler allenfalls verlangen, dass ein nach allgemeiner Auffassung für ihre Persönlichkeitsentwicklung unverzichtbarer Mindeststandard schulischer Bildung gewahrt bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 -, juris Rn. 64).

    Rn. 74 Soweit dem Grundrecht auf schulische Bildung auch ein abwehrrechtlicher Gehalt dahingehend zukommt, dass sich Schülerinnen und Schüler gegen staatliche Maßnahmen wenden können, welche die an ihrer Schule eröffneten Möglichkeiten zur Wahrnehmung ihres Rechts auf schulische Bildung einschränken, ohne dass diese Maßnahmen das in Ausgestaltung von Art. 7 Abs. 1 GG geschaffene Schulsystem als solches betreffen (BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 -, juris Rn. 61 ff.), kann durch Anordnungen des Ministeriums zum Schulbetrieb zwar die in den jeweiligen Schulen eröffnete und auch wahrgenommene schulische Bildung tangiert sein.

  • VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20

    Konstituierung Parlamentarischer Kontrollkommission

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.01.2022 - VerfGH 3/22
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle setzt für die Annahme der offensichtlichen Begründetheit des Antrags in der Hauptsache (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -, juris Rn. 34 f. m. w. N.) voraus, dass sich die Unvereinbarkeit der angegriffenen Regelungen mit der Thüringer Verfassung geradezu aufdrängt.

    (st. Rspr., siehe ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -,.

    Zwar kann im Einzelfall einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch dann stattgegeben werden, wenn ein Antrag in der Hauptsache zulässig und offensichtlich begründet wäre und die Rechtsverletzung bei Verweigerung des einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -, juris Rn. 34 f. m. w. N.).

  • VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20

    Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die Thüringer …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.01.2022 - VerfGH 3/22
    Rn. 53 Der Ausschluss des Mitglieds Dr. von der W... wegen Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 14 Abs. 1 ThürVerfGHG ergibt sich, wie bereits im Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 24. Juni 2020, VerfGH 17/20, dargelegt, aufgrund seiner Mitgliedschaft im Wissenschaftlichen Beirat zum Corona-Pandemiemanagement, der sich am 4. Juni 2020 konstituiert hat und seither seine beratende Tätigkeit für die Landesregierung ausübt.

    Dabei ist mit Rücksicht auf den Grundsatz der Gewaltenteilung für die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm zu Grunde zu legen, dass an deren Vollzug grundsätzlich ein erhebliches Allgemeininteresse besteht (st. Rspr., vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - VerfGH 17/20 -, juris Rn. 72 m. w. N.).

  • VerfGH Thüringen, 19.11.2014 - VerfGH 24/12

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.01.2022 - VerfGH 3/22
    Rn. 73 Bei dem in Art. 20 Satz 1 ThürVerf verankerten Recht auf Bildung handelt es sich aber nicht um ein subjektives Grundrecht (ThürVerfGH, Beschluss vom 19. November 2014- VerfGH 24/12 - juris Rn 31 f.), sondern um ein zentrales Staatsziel.

    Demgegenüber gewährleistet Art. 20 Satz 2 ThürVerf ein subjektiv-öffentliches Recht auf freien und gleichen Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen nach Maßgabe der Gesetze (ThürVerfGH, Beschluss vom 19. November 2014 - VerfGH 24/12 - juris Rn 33).

  • VerfGH Thüringen, 11.01.2021 - VerfGH 109/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein aufgrund …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.01.2022 - VerfGH 3/22
    Die nachteiligen Folgen, die ohne die einstweilige Anordnung für den Fall des Obsiegens in der Hauptsache zu erwarten sind, müssen im Vergleich zu den nachteiligen Folgen, die sich bei Erlass der einstweiligen Anordnung für den Fall der Erfolglosigkeit in der Hauptsache ergeben, deutlich überwiegen, da sonst bei vergleichender Betrachtungsweise gerade kein schwerer Nachteil im Sinne des Gesetzes droht (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VerfGH 109/20 -, juris Rn. 25).
  • OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21

    Eilrechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Schulschließung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 14.01.2022 - VerfGH 3/22
    Diese Gewährleistung einer Teilhabe am Schulunterricht beschränkt sich allerdings auf den Rahmen des Möglichen sowie der vorhandenen sächlichen und personellen Gegebenheiten und beinhaltet keinen Anspruch auf eine bestimmte Art und einen bestimmten Umfang der Durchführung des Unterrichts (vgl. hierzu auch ThürOVG, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 -, juris Rn. 13 ).
  • VerfGH Thüringen, 04.02.2022 - VerfGH 5/22

    Eilantrag der AfD-Fraktion gegen Thüringer …

    (st. Rspr., siehe ThürVerfGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -, juris Rn. 33; zuletzt: ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 -, juris Rn. 59).

    Dabei ist mit Rücksicht auf den Grundsatz der Gewaltenteilung für die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm zu Grunde zu legen, dass an deren Vollzug grundsätzlich ein erhebliches Allgemeininteresse besteht (st. Rspr., vgl. ThürVerfGH…, Beschluss vom 24. Juni 2020 - VerfGH 17/20 -, juris Rn. 72 m. w. N.; zuletzt: ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 -, juris Rn. 59).

    Rn. 76 Im Einzelfall kann einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch dann stattgegeben werden, wenn ein Antrag in der Hauptsache zulässig und offensichtlich begründet wäre und die Rechtsverletzung bei Verweigerung des einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (ThürVerfGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - VerfGH 106/20 -, juris Rn. 34 f. m. w. N.; wiederholt in: ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 -, juris Rn. 62).

    Dies würde die praktische Wirksamkeit der komplexen Pandemiebekämpfungsstrategie in einem Ausmaß beeinträchtigen, das dem Gebot zuwiderliefe, von der Befugnis, den Vollzug einer in Kraft getretenen Norm auszusetzen, wegen des erheblichen Eingriffs in die Gestaltungsfreiheit des Normgebers nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch zu machen (zur Berücksichtigung dieses Aspekts in der Folgenabwägung: ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 -, Umdruck S. 18;… BVerfG, Beschlüsse vom 1. Mai 2020 - 1 BvQ 42/20 -, juris Rn. 10 …und vom 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 16;… BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Dezember 2021 - Vf. 60-VII-21 -, juris Rn. 93 m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22

    Gewährleistung einstweiligen Rechtsschutzes in Fällen von Unterrichtsausfall und …

    Rn. 40 Der objektiv-rechtliche Verfassungsauftrag des Art. 7 Abs. 1 GG und Art. 20 S. 1 ThürVerf verpflichtet den Staat in - Gestalt der Länder - zunächst dazu, zur Erfüllung seines Erziehungs- und Bildungsauftrages schulische Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen, die der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen dienen (vgl. zu Art. 20 Satz 1 ThürVerf : ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73).

    Unbestritten ist insoweit auch, dass bezogen auf das durch den (hier Thüringer) Gesetzgeber rechtlich bereit gestellte Bildungsangebot ein (hier nicht im Streit stehendes) Recht auf gleiche Teilhabe an und auf gleichen Zugang zu staatlichen Bildungsleistungen besteht (vgl. BVerfG…, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 - BVerfGE 33, 303, juris Rn. 60 ff.;… Beschluss vom 8. Mai 2013 - 1 BvL 1/08 - BVerfGE 134, 1, juris Rn. 36;… Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 - 147, 253, juris Rn. 103; ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73).

  • OVG Thüringen, 17.01.2025 - 4 EO 404/24

    Berechtigung des Schulleiters, für den kommunalen Schulträger die Zügigkeit eine …

    Das in § 15a ThürSchulG geregelte Recht auf Teilhabe an dem Aufnahmeverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. September 2021 - 4 EO 540/21 - juris, vom 25. August 2022 - 4 ZKO 386/22 - n. v. und vom 26. August 2022 - 4 EO 504/22 - juris), mit dem das verfassungsrechtlich gewährleistete Teilhaberecht auf schulische Bildung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 7 Abs. 1 GG, vgl. BVerfG…, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 - BVerfGE 33, 303, juris Rn. 60 ff.;… Beschluss vom 8. Mai 2013 - 1 BvL 1/08 - BVerfGE 134, 1, juris Rn. 36;… Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 - BVerfGE 147, 253, juris Rn. 103; ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73) und das daraus abzuleitende Recht auf Zugang zu den vorgehaltenen Schularten und Bildungsgängen ( § 1 Abs. 2 ThürSchulG ) bezogen auf eine bestimmte Schule konkretisiert wird, kann sich dann zu einem Aufnahmeanspruch in die im Erstwunsch angegebene Schule verdichten, wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze unterschreitet.

    Vielmehr verpflichtet der objektiv-rechtliche Verfassungsauftrag des Art. 7 Abs. 1 GG und Art. 20 S. 1 ThürVerf - wie der Senat bereits in mehreren Entscheidungen klargestellt hat - den Staat in Gestalt der Länder zunächst nur dazu, schulische Bildungsmöglichkeiten zur Erfüllung seines Erziehungs- und Bildungsauftrages zu eröffnen, die der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen dienen (…vgl. bspw. Senatsbeschlüsse vom 2. Februar 2021 - 4 EO 56/21 - juris Rn. 13 …und vom 30. Januar 2022 - 4 EO 614/22 - juris Rn. 40 ; ferner zu Art. 20 S. 1 ThürVerf : ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73).

  • OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23

    Wahl des Bildungsganges; Schulkapazität Klassenstufe 5; Aufnahme in eine …

    Rn. 84 Insofern ist zunächst festzuhalten, dass das in § 15a ThürSchulG geregelte Recht auf Teilhabe an dem Aufnahmeverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. September 2021 - 4 EO 540/21 - juris, vom 25. August 2022 - 4 ZKO 386/22 - n. v. und vom 26. August 2022 - 4 EO 504/22 - juris), mit dem das verfassungsrechtlich gewährleistete Teilhaberecht auf schulische Bildung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 7 Abs. 1 GG, vgl. BVerfG…, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 - BVerfGE 33, 303, juris Rn. 60 ff.;… Beschluss vom 8. Mai 2013 - 1 BvL 1/08 - BVerfGE 134, 1, juris Rn. 36;… Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 - BVerfGE 147, 253, juris Rn. 103; ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73) und das daraus abzuleitende Recht auf Zugang zu den vorgehaltenen Schularten und Bildungsgängen ( § 1 Abs. 2 ThürSchulG ) bezogen auf eine bestimmte Schule konkretisiert wird, sich zunächst dann zu einem Aufnahmeanspruch in die im Erstwunsch angegebene Schule verdichten kann, wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze unterschreitet.
  • OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 460/23

    Wahl des Bildungsganges bei Antrag auf Aufnahme in die Sekundarstufe einer …

    Rn. 81 Insofern ist zunächst festzuhalten, dass das in § 15a ThürSchulG geregelte Recht auf Teilhabe an dem Aufnahmeverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. September 2021 - 4 EO 540/21 - juris, vom 25. August 2022 - 4 ZKO 386/22 - n. v. und vom 26. August 2022 - 4 EO 504/22 - juris), mit dem das verfassungsrechtlich gewährleistete Teilhaberecht auf schulische Bildung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 7 Abs. 1 GG, vgl. BVerfG…, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 - BVerfGE 33, 303, juris Rn. 60 ff.;… Beschluss vom 8. Mai 2013 - 1 BvL 1/08 - BVerfGE 134, 1, juris Rn. 36;… Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 - BVerfGE 147, 253, juris Rn. 103; ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73) und das daraus abzuleitende Recht auf Zugang zu den vorgehaltenen Schularten und Bildungsgängen ( § 1 Abs. 2 ThürSchulG ) bezogen auf eine bestimmte Schule konkretisiert wird, sich zunächst dann zu einem Aufnahmeanspruch in die im Erstwunsch angegebene Schule verdichten kann, wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze unterschreitet.
  • VG Meiningen, 10.10.2022 - 1 E 1133/22

    Eilantrag zur vorläufigen Beschulung im Umfang der in einer landesrechtlichen …

    Damit geht jedoch kein originärer Leistungsanspruch auf eine bestimmte Gestaltung staatlicher Schulen oder auf ein bestimmtes Schulangebot einher (…BVerfG, a. a. O., Rn. 52 f.; zu Art. 20 ThürVerf : ThürVerfGH, B. v. 14.01.2022 - VerfGH 3/22 -, juris Rn. 73).

    Der Staat kann sich bei der Wahrnehmung seines Auftrags zur Gestaltung von Schule aus Art. 7 Abs. 1 GG grundsätzlich auf einen weiten Spielraum und den Vorbehalt des Möglichen berufen (…st. Rspr. des BVerfG und nochmals ausdrücklich bestätigt in BVerfG, a. a. O., Rn. 53 und 56; zu Art. 20 ThürVerf : ThürVerfGH, B. v. 14.01.2022 - VerfGH 3/22 -, juris Rn. 73).

  • OVG Thüringen, 25.10.2023 - 4 EO 472/23

    Passivlegitimation des Schulträgers bei Rechtsstreit um Aufnahme in eine Schule; …

    Bezogen auf das durch den (hier Thüringer) Gesetzgeber rechtlich bereit gestellte Bildungsangebot besteht nur ein Recht auf gleiche Teilhabe an und auf gleichen Zugang zu staatlichen Bildungsleistungen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 - BVerfGE 33, 303, juris Rn. 60 ff.;… Beschluss vom 8. Mai 2013 - 1 BvL 1/08 - BverfGE 134, 1, juris Rn. 36;… Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 - 147, 253, juris Rn. 103; ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73).
  • VG Weimar, 19.11.2024 - 2 E 1745/24

    Anspruch eines Schülers auf die Aufrechterhaltung einer bestimmten 2. …

    Rn. 48 "Der objektiv-rechtliche Verfassungsauftrag des Art. 7 Abs. 1 GG und Art. 20 S. 1 ThürVerf verpflichtet den Staat in - Gestalt der Länder - zunächst dazu, zur Erfüllung seines Erziehungs- und Bildungsauftrages schulische Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen, die der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen dienen (vgl. zu Art. 20 Satz 1 ThürVerf : ThürVerfGH, Beschluss vom 14. Januar 2022 - VerfGH 3/22 - juris Rn. 73).
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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,23341
VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22 (https://dejure.org/2023,23341)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23.08.2023 - VerfGH 3/22 (https://dejure.org/2023,23341)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23. August 2023 - VerfGH 3/22 (https://dejure.org/2023,23341)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 170 Abs 1 StPO, § 172 Abs 3 S 1 StPO, § 173 StPO, § 174 Abs 1 StPO
    Verletzung des Grundrechts auf effektive Strafverfolgung (Art 12 Abs 1 iVm Art 8 Abs 1 S 1 und 2, Art 6 VvB ) sowie auf effektiven Rechtsschutz (Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE) durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags als unzulässig aufgrund überspannter ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.12.2022 - 2 BvR 378/20

    Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22
    Rn. 11 Art. 8 Abs. 1 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit Art. 6 VvB verpflichten den Staat, sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit des Einzelnen zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren, wo die Grundrechtsberechtigten nicht selbst dazu in der Lage sind (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. Dezember 2022 - 2 BvR 378/20 - Rn. 50 ff., juris m. w. N.).

    Es begegnet danach keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO so auszulegen, dass der Klageerzwingungsantrag in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide, die Gründe für ihre Unrichtigkeit und eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten muss, die bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt (…vgl. Beschluss vom 30. April 2004 - VerfGH 128/03 - Rn. 21; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. Dezember 2022 a. a. O., Rn. 81, juris).

    Rn. 18 Die Formerfordernisse des § 172 StPO dienen ausschließlich dazu, die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge zu bewahren und im Interesse der Verfahrensbeschleunigung in die Lage zu versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (…Beschluss vom 30. April 2004 a. a. O., Rn. 20; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. Dezember 2022 a. a. O., Rn. 81, juris).

    Zum anderen hat das Fachgericht zu beachten, dass grundsätzlich keine Obliegenheit des Antragstellenden besteht, sich vorab durch Akteneinsicht Kenntnis vom Inhalt der Beweismittel zu verschaffen und den Inhalt sodann vollständig mitzuteilen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. Dezember 2022 a. a. O., Rn. 82, juris).

    Dies wäre etwa der Fall bei einer selektiven, im Einzelfall sogar vielleicht sinnentstellenden Wiedergabe von Teilen der Einlassungen der Beschuldigten oder auch der Einvernahme von Zeugen, durch die ein unzutreffendes Bild vom Ermittlungsergebnis entstehen kann, das nicht ohne Weiteres wieder berichtigt werden kann (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Juli 2018 a. a. O., Rn. 19, juris, sowie Nichtannahmebeschluss vom 21. Dezember 2022 a. a. O., Rn. 84, juris).

  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03

    Kammergerichtliche Auslegung von StPO § 172 Abs 3 S 1, wonach zur Zulässigkeit …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22
    Es begegnet danach keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO so auszulegen, dass der Klageerzwingungsantrag in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide, die Gründe für ihre Unrichtigkeit und eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten muss, die bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt (vgl. Beschluss vom 30. April 2004 - VerfGH 128/03 - Rn. 21;… vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. Dezember 2022 a. a. O., Rn. 81, juris).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich den Sachverhalt aufgrund pauschaler Verweisungen durch Aktenstudium selbst zu erschließen (vgl. Beschluss vom 30. April 2004 a. a. O.).

    Rn. 17 Bei der Auslegung und Anwendung einfachen Verfahrensrechts - insbesondere auch im Klageerzwingungsverfahren - dürfen die Fachgerichte den Zugang zum Gericht jedoch nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschweren (Beschluss vom 30. April 2004 a. a. O., Rn. 19 ff.).

    Rn. 18 Die Formerfordernisse des § 172 StPO dienen ausschließlich dazu, die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge zu bewahren und im Interesse der Verfahrensbeschleunigung in die Lage zu versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (Beschluss vom 30. April 2004 a. a. O., Rn. 20;… vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. Dezember 2022 a. a. O., Rn. 81, juris).

  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22
    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes dürfen an Form und Inhalt des Klageerzwingungsantrags daher keine über diesen Zweck hinausgehenden Anforderungen gestellt werden (…Beschluss vom 11. November 2015 - VerfGH 95/14 - Rn. 12; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 - Rn. 20, juris m. w. N.).

    Das Bestehen eines genügenden Anlasses zur Erhebung der öffentlichen Klage ist mithin gerade keine Voraussetzung für den Zugang des Antragstellenden zum Gericht, sondern nur für die Anklageerhebung (§§ 170 Abs. 1, 174 Abs. 1 StPO) (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Juli 2018 a. a. O., Rn. 21, juris).

    Dies wäre etwa der Fall bei einer selektiven, im Einzelfall sogar vielleicht sinnentstellenden Wiedergabe von Teilen der Einlassungen der Beschuldigten oder auch der Einvernahme von Zeugen, durch die ein unzutreffendes Bild vom Ermittlungsergebnis entstehen kann, das nicht ohne Weiteres wieder berichtigt werden kann (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Juli 2018 a. a. O., Rn. 19, juris, sowie Nichtannahmebeschluss vom 21. Dezember 2022 a. a. O., Rn. 84, juris).

  • VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21

    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde betr Besetzung des Spruchkörpers in …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22
    So gewährt das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB - in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (Beschluss vom 22. März 2023 - VerfGH 105/21 - Rn. 21; st. Rspr.).

    Daraus folgt die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Akte der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (Beschluss vom 22. März 2023 a. a. O.).

    Dies ist jedoch der Fall, wenn das Gericht die Anforderungen an die Darlegung derart erschwert, dass ihm eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihm vorgelegt worden sind, nicht mehr möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (Beschluss vom 22. März 2023 a. a. O., Rn. 21).

  • BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines strafrechtlichen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22
    Rn. 20 Soweit das Kammergericht beanstandet, der Ablauf des Verfahrens sei im Wesentlichen mittels einkopierter und durch bloße Verbindungspassagen verknüpfter Aktenteile wiedergegeben, ergibt sich hieraus schon nicht hinreichend, dass das Gericht aus diesem Grund dazu gezwungen gewesen sein soll, sich den relevanten Verfahrensstoff aus einer Vielzahl (möglicherweise unsystematisierter) Kopien selbst zusammenzustellen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Februar 2021 - 2 BvR 1304/17 - Rn. 12, juris).
  • BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 1510/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22
    Von der Rechtsordnung eröffnete Rechtsmittel dürfen nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv gemacht werden und für den Rechtsmittelführer "leer laufen" (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - Rn. 26, juris).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 175/13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über Ausweisung - …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22
    Es werden insoweit nur Verletzungen von Grundrechten gerügt, die im weiteren Verfahren vor dem Kammergericht korrigierbar waren (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2014 - VerfGH 175/13, 175 A/13 - Rn. 13 …und vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 12, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09

    Wegen Darlegungsmängeln und wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Subsidiarität …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22
    Es werden insoweit nur Verletzungen von Grundrechten gerügt, die im weiteren Verfahren vor dem Kammergericht korrigierbar waren (…vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2014 - VerfGH 175/13, 175 A/13 - Rn. 13 und vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 12, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 95/14

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22
    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes dürfen an Form und Inhalt des Klageerzwingungsantrags daher keine über diesen Zweck hinausgehenden Anforderungen gestellt werden (Beschluss vom 11. November 2015 - VerfGH 95/14 - Rn. 12;… vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 - Rn. 20, juris m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2024 - VerfGH 80/22

    Verfassungswidrige Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags aufgrund …

    Von der Rechtsordnung eröffnete Rechtsmittel dürfen nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv gemacht werden und für den Rechtsmittelführer leerlaufen (Beschluss vom 23. August 2023 - VerfGH 3/22 - Rn. 17; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG…, Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 26).

    Eine Arbeitserleichterung wäre mit einem derart umfassenden Darlegungserfordernis nicht mehr verbunden (Beschluss vom 23. August 2023 - VerfGH 3/22 - Rn. 18;… vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2022, a. a. O., juris Rn. 82 und 2. Juli 2018, a. a. O., juris Rn. 25).

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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 3/22.VB-3   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23125
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 3/22.VB-3 (https://dejure.org/2022,23125)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.08.2022 - VerfGH 3/22.VB-3 (https://dejure.org/2022,23125)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. August 2022 - VerfGH 3/22.VB-3 (https://dejure.org/2022,23125)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.03.2019 - 2 BvR 2638/18

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch gegenüber …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 3/22
    Rn. 7 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtsgerichts hat das unterlassene Einlegen eines Rechtsbehelfs zwar dann ausnahmsweise keinen Verstoß gegen das Rechtswegerschöpfungsgebot zur Folge, wenn es auf eine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung oder die Fehlbezeichnung einer Entscheidung als unanfechtbar zurückzuführen ist, weil ein Rechtsirrtum des Gerichts nicht dazu führen darf, dass eine Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. März 2019 - 2 BvR 2638/18, juris, Rn. 33, m. w. N.).

    Dies gilt aber dann nicht, wenn dem Beschwerdeführer die Erschöpfung des Rechtswegs weiterhin möglich ist und er deshalb durch die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig mangels Rechtswegerschöpfung nicht rechtsschutzlos gestellt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. März 2019 - 2 BvR 2638/18, juris, Rn. 33).

  • BVerfG, 23.12.2021 - 2 BvR 1106/21

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 3/22
    Vielmehr garantiert Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG effektiven Rechtsschutz auch für den Fall, dass das Handeln einer nicht zur Exekutive gehörenden, aber auch nicht in richterlicher Unabhängigkeit handelnden Instanz als rechtswidrig angegriffen wird, so insbesondere auch Akte der Rechtspfleger und Justizverwaltungsakte (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 23. Dezember 2021 - 2 BvR 1106/21, juris, Rn. 13, m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2011 - 1 S 1.11

    Erlass von Gerichtskosten der Fachgerichte; richtige Sachbehandlung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 3/22
    Rn. 5 Für Streitigkeiten über den Erlass von Gerichtskosten aus dem Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (vgl. OVG BE-BB, Beschluss vom 10. Januar 2011 - OVG 1 S 1.11, juris, Rn. 6; VG Köln…, Urteil vom 23. Juni 2016 - 8 K 4712/15, juris, Rn. 29 f.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 769/20, juris).
  • VG Köln, 23.06.2016 - 8 K 4712/15
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 3/22
    Rn. 5 Für Streitigkeiten über den Erlass von Gerichtskosten aus dem Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (vgl. OVG BE-BB…, Beschluss vom 10. Januar 2011 - OVG 1 S 1.11, juris, Rn. 6; VG Köln, Urteil vom 23. Juni 2016 - 8 K 4712/15, juris, Rn. 29 f.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 769/20, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 4 B 769/20
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 3/22
    Rn. 5 Für Streitigkeiten über den Erlass von Gerichtskosten aus dem Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (vgl. OVG BE-BB…, Beschluss vom 10. Januar 2011 - OVG 1 S 1.11, juris, Rn. 6; VG Köln…, Urteil vom 23. Juni 2016 - 8 K 4712/15, juris, Rn. 29 f.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 769/20, juris).
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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 3/22   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 3/22 (https://dejure.org/2022,29763)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.10.2022 - VerfGH 3/22 (https://dejure.org/2022,29763)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 3/22 (https://dejure.org/2022,29763)
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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 3/22
    b) Ob abweichend hiervon die Gegenvorstellung in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts oder die Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verletzungen des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör in Betracht kommen können (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7), kann hier offen bleiben.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Coronaschutzverordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 3/22
    Dieses würde hier wegen der erforderlichen Vorklärung der in Rede stehenden einfach-rechtlichen Lage und der damit zusammenhängenden Tatsachen durch die sachnäheren Fachgerichte gegen eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde vor Erschöpfung des Rechtswegs ausfallen (vgl. dazu nur VerfGH NRW, Beschluss vom 4. April 2022 - VerfGH 27/21.VB-3, juris, Rn. 29).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 33/22

    Rechtsbehelf gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 3/22
    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 21. Juni 2022 - VerfGH 33/22.VB-1, juris, Rn. 3).
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