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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08, 44/08, 47/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11342
VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08, 44/08, 47/08 (https://dejure.org/2011,11342)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 01.06.2011 - VerfGH 43/08, 44/08, 47/08 (https://dejure.org/2011,11342)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - VerfGH 43/08, 44/08, 47/08 (https://dejure.org/2011,11342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Thüringen

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf ein Unterlassen einer Rehabilitierungsgesetzgebung aufgrund von Maßnahmen der Bodenreform und Industriereform von 1945 bis 1949

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 817
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00

    Bodenreform III

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08
    Die Verfassungsgemäßheit der dort geschaffenen Ansprüche hat das Bundesverfassungsgericht bejaht (BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 955/00, 1038/01 - BVerfGE 112, 1 [38f.]).

    Der Gesetzgeber verfügt hierbei über einen besonders weiten Regelungs- und Gestaltungsspielraum (BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94, 1120, 1408, 2460, 2471/95 - BVerfGE 102, 254 [297 ff.]; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 955/00, 1038/01 - BVerfGE 112, 1 [29f.]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit den aus der Haager Landkriegsordnung, dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge und dem allgemeinen Völkerrecht herzuleitenden Maßgaben zur Behandlung der auch hier in Rede stehenden Enteignungen befasst und eine Rechtsverletzung verneint (BVerfG, Beschluss vom 18. April 1996 - 1 BvR 1452, 1459/90 und 2031/94 - BVerfGE 94, 12 [46 ff.]; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 955/00, 1038/01 - BVerfGE 112, 1 [24 ff., 28 ff.]; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07 - zitiert nach juris).

    Höhere Anforderungen ergäben sich auch nicht aus der verfassungsrechtlichen Pflicht, das Völkerrecht zu respektieren (BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 955/00, 1038/01 - BVerfGE 112, 1 [38f.]).

  • BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2462/07

    Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses hinsichtlich der Enteignungen …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08
    Der Bundesgesetzgeber hat den ihm zukommenden Gesetzgebungsauftrag abschließend in Anspruch genommen (…vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, BT-Drs 12/4887, S. 29; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07 - zitiert nach juris; Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 136-IV-08 u.a. - S. 10 des amtlichen Umdrucks; Sächsischer Verfassungsgerichtshof…, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 39-IV-09 - zitiert nach juris, Rdnr. 28).

    Rn. 63 Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgeführt hat, ist der Rehabilitierungsausschluss im Hinblick auf die Boden- und Industriereform auch verfassungskonform, weil die Sowjetunion bei den Verhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands nach der maßgeblichen Einschätzung der Bundesregierung darauf bestanden habe, dass die Rechtmäßigkeit dieser Reform nicht revidiert werde, und der Gesetzgeber dies nachvollziehbar als Rehabilitierungshindernis habe auffassen dürfen (BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2008 - 2 BvR 2338/07, 2 BvR 208/08 u.a. - BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07 - zitiert nach juris).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit den aus der Haager Landkriegsordnung, dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge und dem allgemeinen Völkerrecht herzuleitenden Maßgaben zur Behandlung der auch hier in Rede stehenden Enteignungen befasst und eine Rechtsverletzung verneint (BVerfG, Beschluss vom 18. April 1996 - 1 BvR 1452, 1459/90 und 2031/94 - BVerfGE 94, 12 [46 ff.]; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 955/00, 1038/01 - BVerfGE 112, 1 [24 ff., 28 ff.]; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07 - zitiert nach juris).

  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 39-IV-09

    Wiedergutmachung politischer Gewaltmaßnahmen als Staatspflicht; Rechtsverletzung …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08
    Rn. 59 (1) Einen Gesetzgebungsauftrag des Thüringer Landesgesetzgebers zur Regelung etwaiger Wiedergutmachungsansprüche enthält die Thüringer Verfassung nicht (vgl. in diesem Zusammenhang die Sonderbestimmung des Art. 116 der Verfassung des Freistaats Sachsen; hierzu im Übrigen ablehnend Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 136-IV-08 u.a. - S. 8 des amtlichen Umdrucks; Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 39-IV-09 - zitiert nach juris, Rdnr. 18).

    Der Bundesgesetzgeber hat den ihm zukommenden Gesetzgebungsauftrag abschließend in Anspruch genommen (…vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, BT-Drs 12/4887, S. 29; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07 - zitiert nach juris; Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 136-IV-08 u.a. - S. 10 des amtlichen Umdrucks; Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 39-IV-09 - zitiert nach juris, Rdnr. 28).

    Dieser unbedingte Ausschluss einer Restitution der betroffenen Vermögenswerte findet seine Grundlage in Art. 143 Abs. 3 GG, der über die Anwendung des Art. 41 Abs. 1 Einigungsvertrag in Verbindung mit Nr. 1 Satz 1 der Gemeinsamen Erklärung das Verbot festschreibt, die fraglichen Eingriffe in das Eigentum rückgängig zu machen (so auch Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 136-IV-08 u.a. - S. 9 des amtlichen Umdrucks; Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 39-IV-09 - zitiert nach juris, Rdnr. 25).

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 136-IV-08
    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08
    Rn. 59 (1) Einen Gesetzgebungsauftrag des Thüringer Landesgesetzgebers zur Regelung etwaiger Wiedergutmachungsansprüche enthält die Thüringer Verfassung nicht (vgl. in diesem Zusammenhang die Sonderbestimmung des Art. 116 der Verfassung des Freistaats Sachsen; hierzu im Übrigen ablehnend Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 136-IV-08 u.a. - S. 8 des amtlichen Umdrucks; Sächsischer Verfassungsgerichtshof…, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 39-IV-09 - zitiert nach juris, Rdnr. 18).

    Der Bundesgesetzgeber hat den ihm zukommenden Gesetzgebungsauftrag abschließend in Anspruch genommen (…vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, BT-Drs 12/4887, S. 29; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07 - zitiert nach juris; Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 136-IV-08 u.a. - S. 10 des amtlichen Umdrucks; Sächsischer Verfassungsgerichtshof…, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 39-IV-09 - zitiert nach juris, Rdnr. 28).

    Dieser unbedingte Ausschluss einer Restitution der betroffenen Vermögenswerte findet seine Grundlage in Art. 143 Abs. 3 GG, der über die Anwendung des Art. 41 Abs. 1 Einigungsvertrag in Verbindung mit Nr. 1 Satz 1 der Gemeinsamen Erklärung das Verbot festschreibt, die fraglichen Eingriffe in das Eigentum rückgängig zu machen (so auch Sächsischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 136-IV-08 u.a. - S. 9 des amtlichen Umdrucks; Sächsischer Verfassungsgerichtshof…, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 39-IV-09 - zitiert nach juris, Rdnr. 25).

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08
    Das gilt in gleichem Maße für die Art einer Wiedergutmachung wie deren Ausgestaltung im Einzelfall (BVerfG, Beschluss vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94, 1120, 1408, 2460, 2471/95 - BVerfGE 102, 254).

    Der Gesetzgeber verfügt hierbei über einen besonders weiten Regelungs- und Gestaltungsspielraum (BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94, 1120, 1408, 2460, 2471/95 - BVerfGE 102, 254 [297 ff.]; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 955/00, 1038/01 - BVerfGE 112, 1 [29f.]).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08
    Rn. 2 1. Zur sog. Boden- und Industriereform nimmt der Thüringer Verfassungsgerichtshof auf die Sachverhaltsdarstellung des Bundesverfassungsgerichts in dessen Urteil vom 23. April 1991 Bezug (Aktenzeichen: 1 BvR 1170/90, 1 BvR 1174/90, 1 BvR 1175/90 [Enteignung vor 1949, Bodenreform I, Enteignungsentschädigung] - BVerfGE 84, 90 [96 ff.]):.

    Er verstößt weder gegen Art. 79 Abs. 3 GG (BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 - BVerfGE 84, 90 [118 ff.]) noch gegen zwingende Vorgaben des Völkerrechts.

  • BVerfG, 14.12.2008 - 2 BvR 2338/07

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss der …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08
    Mit Beschluss vom 14. Dezember 2008 nahm das Gericht auch jene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Aktenzeichen: 2 BvR 2338/07, 2 BvR 208/08 u.a.):.

    Rn. 63 Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgeführt hat, ist der Rehabilitierungsausschluss im Hinblick auf die Boden- und Industriereform auch verfassungskonform, weil die Sowjetunion bei den Verhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands nach der maßgeblichen Einschätzung der Bundesregierung darauf bestanden habe, dass die Rechtmäßigkeit dieser Reform nicht revidiert werde, und der Gesetzgeber dies nachvollziehbar als Rehabilitierungshindernis habe auffassen dürfen (BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2008 - 2 BvR 2338/07, 2 BvR 208/08 u.a. - BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07 - zitiert nach juris).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.09.2009 - LVG 180/08
    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08
    Ungeachtet dessen bleibt es ihm unbenommen, gegebenenfalls (auch) das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt wegen möglichen gesetzgeberischen Unterlassens anzurufen (vgl. allerdings Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. September 2009 - LVG 180/08 - LKV 2010, 267 zur Beschränkung der Verfassungsbeschwerde auf die Geltendmachung der Verletzung in Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch ein Landesgesetz, vgl. Art. 75 Nr. 6 Verfassung Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 47 Landesverfassungsgerichtsgesetz Sachsen-Anhalt).

    Es kann unentschieden bleiben, unter welchen Voraussetzungen vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof mit der Verfassungsbeschwerde eine durch gesetzgeberisches Unterlassen verursachte Grundrechtsverletzung geltend gemacht werden kann (vgl. etwa zur Fassung des Art. 75 Nr. 6 Verfassung Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 47 Landesverfassungsgerichtsgesetz Sachsen-Anhalt Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. September 2009 - LVG 180/08 - LKV 2010, 267: Beschränkung der Verfassungsbeschwerde auf die Geltendmachung einer Grundrechtsverletzung durch ein Landesgesetz).

  • EGMR, 02.03.2005 - 71916/01

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes über die Wiedergutmachung von …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08
    Die Betroffenen von Enteignungen unter anderem zwischen 1945 und 1949 in der sowjetischen Besatzungszone hätten keine "berechtigte Erwartung" hegen können, dass sich ein einklagbarer Anspruch entweder auf Rückgabe der Güter oder auf Ausgleichsleistungen in einer bestimmten, in einem angemessenen Bezug zum tatsächlichen Grundstückswert stehenden Höhe konkretisieren werde (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 30. März 2005 - 71916/01, 71917/01, 10260/02 - ZOV 2005, 150).
  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit den aus der Haager Landkriegsordnung, dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge und dem allgemeinen Völkerrecht herzuleitenden Maßgaben zur Behandlung der auch hier in Rede stehenden Enteignungen befasst und eine Rechtsverletzung verneint (BVerfG, Beschluss vom 18. April 1996 - 1 BvR 1452, 1459/90 und 2031/94 - BVerfGE 94, 12 [46 ff.]; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 955/00, 1038/01 - BVerfGE 112, 1 [24 ff., 28 ff.]; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2008 - 2 BvR 2462/07 - zitiert nach juris).
  • EGMR, 30.03.2005 - 71916/01

    Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für die …

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

  • VerfGH Thüringen, 02.02.2011 - VerfGH 20/09

    Organstreitverfahren - Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag ./. Thüringer …

  • KAG Aachen, 08.08.2006 - 15/06
  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Zumutbarkeit und Erfolgsaussicht …

  • VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 44/08
  • EGMR, 28.11.2017 - 70838/13

    ANTOVIC AND MIRKOVIC v. MONTENEGRO

    The Obligations Act 2008 (Zakon o obligacionim odnosima; published in the OGM nos. 47/08 and 04/11).
  • LG Berlin II, 01.09.2026 - 27 O 331/26
    Deshalb nehmen Teile der Rechtsprechung auch an, dass die Wiederholungsgefahr einer mehrdeutigen Äußerung durch eine einfache Klarstellung des Äußernden ohne ausdrückliche Strafbewehrung gerade nicht entfällt (vgl. OLG Hamburg…, Urteil vom 21.05.2019 - 7 U 109/18, NJW-RR 2019, 1059, Rn. 42; KG, Beschluss vom 18.08.2011 - 10 U 47/08, BeckRS 2012, 24646).
  • VerfGH Thüringen, 07.12.2016 - VerfGH 28/12

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

    Rn. 76 Die Kompetenznormen des Grundgesetzes gehören zwar grundsätzlich nicht zu dem in die Thüringer Verfassung hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht (…vgl. Baldus, in: Linck/Baldus/Lindner/Poppenhäger/Ruffert, ThürVerf, 2013, E5 Rn. 9), wohl aber kann der Thüringer Verfassungsgerichtshof auf die Kompetenznormen des Grundgesetzes mittelbar, etwa im Rahmen der Prüfung der grundrechtlichen Gesetzesvorbehalte, als Maßstab zurückgreifen (ThürVerfGH…, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - VerfGH 26/08 -, juris Rn. 55;… Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VerfGH 27/07 -, juris Rn. 58; Beschluss vom 1. Juni 2011 - VerfGH 43/08, VerfGH 44/08, VerfGH 47/08 -, juris Rn. 60).
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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08, VerfGH 47 A/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34993
VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08, VerfGH 47 A/08 (https://dejure.org/2010,34993)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14.01.2010 - VerfGH 47/08, VerfGH 47 A/08 (https://dejure.org/2010,34993)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - VerfGH 47/08, VerfGH 47 A/08 (https://dejure.org/2010,34993)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 152a VwGO aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verweigerung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw einer Duldung für einen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 114/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08
    Maßgeblich ist vielmehr allein, ob sein Vortrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren - wie hier - der Sache nach die mangelnde Gewährung von Gehör im Ausgangsverfahren zum Gegenstand hat (Beschluss vom 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Rn. 22 Die Erhebung der Anhörungsrüge war auch nicht offensichtlich aussichtslos und unzumutbar (zu dieser Einschränkung: Beschlüsse vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - FamRZ 2008, 168 - und 27. Mai 2008, a. a. O.).

    Rn. 28 c) Das unterbliebene Vorgehen nach § 152a VwGO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde in Bezug auf alle denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen - hier also insgesamt - unzulässig ist (Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07 -, GE 2007, 1621 und vom 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 -, juris Rn. 9).

  • VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch von der …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08
    Rn. 22 Die Erhebung der Anhörungsrüge war auch nicht offensichtlich aussichtslos und unzumutbar (zu dieser Einschränkung: Beschlüsse vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - FamRZ 2008, 168 - und 27. Mai 2008, a. a. O.).

    Wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste, ist darin im Ergebnis eine Verhinderung von Sachvortrag und damit ein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB zu sehen (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2007, a. a. O., und 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 ).

  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08
    An der grundsätzlichen Korrigierbarkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ändert es nichts, dass das Oberverwaltungsgericht gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO nur die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe zu prüfen hat und sich die Beschwerde mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen muss (vgl. Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 - wie alle nachfolgend ohne abweichende Angaben zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08
    Denn Art. 15 Abs. 1 VvB gebietet es, den jeweiligen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich in einem gerichtlichen Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten; diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr.; Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ).
  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08
    Vielmehr ist in der Regel davon auszugehen, dass es den ihm unterbreiteten Sachvortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, es sei denn, aus den Umständen des Einzelfalles ergibt sich eindeutig etwas anderes (Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 -, Rn. 39 st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch überraschende, auf BGB § 814 gestützte …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08
    Wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste, ist darin im Ergebnis eine Verhinderung von Sachvortrag und damit ein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB zu sehen (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2007, a. a. O., und 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 ).
  • VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08
    Rn. 28 c) Das unterbliebene Vorgehen nach § 152a VwGO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde in Bezug auf alle denselben Streitgegenstand betreffenden Rügen - hier also insgesamt - unzulässig ist (Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - VerfGH 128/07 -, GE 2007, 1621 …und vom 27. Mai 2008 - VerfGH 114/07 -, juris Rn. 9).
  • VerfGH Thüringen, 07.12.2016 - VerfGH 28/12

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

    Rn. 76 Die Kompetenznormen des Grundgesetzes gehören zwar grundsätzlich nicht zu dem in die Thüringer Verfassung hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht (…vgl. Baldus, in: Linck/Baldus/Lindner/Poppenhäger/Ruffert, ThürVerf, 2013, E5 Rn. 9), wohl aber kann der Thüringer Verfassungsgerichtshof auf die Kompetenznormen des Grundgesetzes mittelbar, etwa im Rahmen der Prüfung der grundrechtlichen Gesetzesvorbehalte, als Maßstab zurückgreifen (ThürVerfGH…, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - VerfGH 26/08 -, juris Rn. 55;… Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VerfGH 27/07 -, juris Rn. 58; Beschluss vom 1. Juni 2011 - VerfGH 43/08, VerfGH 44/08, VerfGH 47/08 -, juris Rn. 60).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 6/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Mangelnde Darlegung der - ohnehin nur …

    Falls bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde noch ein fachgerichtlicher Rechtsbehelf anhängig ist, ist die Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn dieser Rechtsbehelf offensichtlich aussichtslos und seine Einlegung daher unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung unzumutbar ist (vgl. zur Anhörungsrüge: Beschluss vom 14. Januar 2010 - VerfGH 47/08, 47A/08 - Rn. 22 m. w. N.).
  • VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08

    Unterlassen einer Rehabilitierungsgesetzgebung aufgrund von Maßnahmen der Boden- …

    Rn. 34 Die Beschwerdeführer zu 1. (VerfGH 43/08) und 2. (VerfGH 44/08) haben am 14. Oktober 2008 und der Beschwerdeführer zu 3. (VerfGH 47/08) hat am 1. Dezember 2008 Verfassungsbeschwerde zum Thüringer Verfassungsgerichtshof erhoben.
  • VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde (§ 49 Abs 2 S 1 …

    Unzumutbar ist die Erhebung der Anhörungsrüge unter anderem, wenn sie von vornherein aussichtslos war (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2010 - VerfGH 47/08, 47 A/08 - Rn. 22 m. w. N.), d. h. wenn sie offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist, also hinsichtlich der Unstatthaftigkeit oder Unzulässigkeit nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre keine Ungewissheit besteht (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG…, Beschluss vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 7/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Mangelnde Darlegung der - ohnehin nur …

    Falls bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde noch ein fachgerichtlicher Rechtsbehelf anhängig ist, ist die Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn dieser Rechtsbehelf offensichtlich aussichtslos und seine Einlegung daher unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung unzumutbar ist (vgl. zur Anhörungsrüge: Beschluss vom 14. Januar 2010 - VerfGH 47/08, 47A/08 - Rn. 22 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 21.06.2023 - VerfGH 56 A/23

    Mangels Rechtswegerschöpfung erfolgloser Eilantrag betr Untersagung des Betriebs …

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Antragstellerin die Erhebung der Anhörungsrüge ausnahmsweise unzumutbar war, etwa weil diese von vornherein aussichtslos war (…vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 2022 - VerfGH 149/20 - Rn. 10 und vom 14. Januar 2010 - VerfGH 47/08, 47 A/08 - Rn. 22 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 44/08, VerfGH 47/08, VerfGH 43/08   

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https://dejure.org/2011,96156
VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 44/08, VerfGH 47/08, VerfGH 43/08 (https://dejure.org/2011,96156)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 01.06.2011 - VerfGH 44/08, VerfGH 47/08, VerfGH 43/08 (https://dejure.org/2011,96156)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - VerfGH 44/08, VerfGH 47/08, VerfGH 43/08 (https://dejure.org/2011,96156)
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  • VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08

    Unterlassen einer Rehabilitierungsgesetzgebung aufgrund von Maßnahmen der Boden- …

    Rn. 34 Die Beschwerdeführer zu 1. (VerfGH 43/08) und 2. (VerfGH 44/08) haben am 14. Oktober 2008 und der Beschwerdeführer zu 3. (VerfGH 47/08) hat am 1. Dezember 2008 Verfassungsbeschwerde zum Thüringer Verfassungsgerichtshof erhoben.
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