Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 47/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
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VgV § 57 Abs. 1 ; GWB § 97 Abs. 6
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb betreffend ein Telemedizinisches Versorgungsprogramm für ihre Versicherten mit den Indikationen Herzinsuffizienz und/ oder chronisch obstruktive ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eignungsleihe muss ausdrücklich ausgeschlossen werden!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eignungsleihe muss ausdrücklich ausgeschlossen werden! (VPR 2024, 129)
Papierfundstellen
- NZBau 2025, 120
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (26)
- OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 47/21
Rn. 69 aa) Der öffentliche Auftraggeber hat die Bewertung selbst vorzunehmen; die Wertungsentscheidung ist nicht delegierbar, die an ihr beteiligten Personen müssen Vertreter des öffentlichen Auftraggebers sein (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 44).Entscheidend ist die Verständnismöglichkeit aus der Perspektive eines verständigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Unternehmens, das über das für eine Angebotsabgabe erforderliche Fachwissen verfügt (…Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017, VII-Verg 19/17, NZBau 2018, 242 Rn. 41 - Lkw-Mautsystem III; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 49).
Rn. 70 Bei der Bewertung kommt dem öffentlichen Auftraggeber systemimmanent ein Beurteilungsspielraum zu (BGH…, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17, NZBau 2017, 366 Rn. 53 - Postdienstleistungen; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 46).
Es handelt sich um eine individuelle Wertungsentscheidung (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 46), die naturgemäß immer eine subjektive Note hat, da sie auf dem Hintergrund und auf der Erfahrung der betreffenden Persönlichkeit beruht (OLG München, Beschluss vom 25. September 2014, Verg 9/14, ZfBR 2015, 195, 198).
Es muss nachvollziehbar sein, weshalb ein Mitbewerber besser bewertet wurde (OLG Düsseldorf, 2. Kartellsenat…, Beschluss vom 13. Juni 2018, 2 U 7/16, BeckRS 2018, 15885 Rn. 104); die Wertungen müssen im Quervergleich mit den besser bewerteten Angeboten stimmig sein (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 44), insbesondere demjenigen des Zuschlagsprätendenten (BGH…, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17, NZBau 2017, 366 Rn. 53 - Postdienstleistungen).
- BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13
Stadtbahnprogramm Gera - Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 47/21
Dadurch wird mit der positiven Eignungsprüfung - anders als im offenen Verfahren - ein Vertrauenstatbestand für die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet, dass sie nicht damit rechnen müssen, der ihnen durch die Erstellung der Angebote und Teilnahme am Wettbewerb entstandene Aufwand könnte dadurch nachträglich nutzlos werden, dass der Auftraggeber ihre Eignung auf gleichbleibender tatsächlicher Grundlage später nochmals abweichend beurteilt (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 33 - Stadtbahnprogramm Gera).Rn. 56 Die Frage, welcher Erklärungswert den maßgeblichen Teilen der Vergabeunterlagen zukommt, ist nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 31 - Stadtbahnprogramm Gera;… OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18. Juli 2017, 11 Verg 7/17, BeckRS 2017, 121590 Rn. 59).
Dabei ist im Rahmen einer normativen Auslegung auf den objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter bzw. Bewerber, also einen abstrakten Adressatenkreis, abzustellen (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 31 - Stadtbahnprogramm Gera).
Welche Anforderungen die Bewertungsmatrix aufstellt, ist nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 31 - Stadtbahnprogramm Gera; Senatsbeschluss vom 18. September 2019, VII-Verg 10/19;… OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18. Juli 2017, 11 Verg 7/17, BeckRS 2017, 121590 Rn. 59).
Dabei ist im Rahmen einer normativen Auslegung auf den objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter, also einen abstrakten Adressatenkreis, abzustellen (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 31 - Stadtbahnprogramm Gera).
- BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17
Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 47/21
Rn. 70 Bei der Bewertung kommt dem öffentlichen Auftraggeber systemimmanent ein Beurteilungsspielraum zu (BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17, NZBau 2017, 366 Rn. 53 - Postdienstleistungen;… Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 46).Die Bewertungsentscheidungen ist darauhin überprüfbar, ob die jeweilige Bewertung im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden (BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17, NZBau 2017, 366 Rn. 53 - Postdienstleistungen).
Es muss nachvollziehbar sein, weshalb ein Mitbewerber besser bewertet wurde (OLG Düsseldorf, 2. Kartellsenat…, Beschluss vom 13. Juni 2018, 2 U 7/16, BeckRS 2018, 15885 Rn. 104); die Wertungen müssen im Quervergleich mit den besser bewerteten Angeboten stimmig sein (…Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 44), insbesondere demjenigen des Zuschlagsprätendenten (BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17, NZBau 2017, 366 Rn. 53 - Postdienstleistungen).
Die verbleibenden 40 Prozent entfallen auf den Preis, wobei der Bieter mit dem niedrigsten Preis die vollen 40 Punkte enthält und die anderen Bieter im Verhältnis ihres Preises zu diesem entsprechend weniger (sogenannte "einfachen linearen Methode", vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17, NZBau 2017, 366 Rn. 53 - Postdienstleistungen).
- OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17
Anforderungen an die Bestimmtheit der Angaben in Vergabeunterlagen; Anforderungen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 47/21
Für die Leistungsbeschreibung ergibt sich dies ausdrücklich aus §§ 121 Abs. 1 Satz 1 GWB, 31 Abs. 1 VgV, wonach der Leistungsgegenstand so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben ist, so dass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017, VII-Verg 19/17, NZBau 2018, 242 Rn. 37 - LKW-Mautsystem III).Wie Mitbieter oder -bewerber die Vergabeunterlagen verstanden haben, kann für die normativ zu bestimmende Verständnismöglichkeit des durchschnittlichen Bieters beziehungsweise Bewerbers von indizieller Bedeutung sein (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Juni 2008, X ZR 78/07, NZBau 2008, 592 Rn. 15 - BAB-Leiteinrichtungen; Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017, VII-Verg 19/17, NZBau 2018, 242 Rn. 37 - LKW-Mautsystem III;… Lampert in Burgi/ Dreher, a. a. O.).
Entscheidend ist die Verständnismöglichkeit aus der Perspektive eines verständigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Unternehmens, das über das für eine Angebotsabgabe erforderliche Fachwissen verfügt (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017, VII-Verg 19/17, NZBau 2018, 242 Rn. 41 - Lkw-Mautsystem III;… Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 49).
- OLG Frankfurt, 18.07.2017 - 11 Verg 7/17
Leistungsfähigkeit eines Fernbuslinienunternehmens bei der Ausschreibung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 47/21
Rn. 56 Die Frage, welcher Erklärungswert den maßgeblichen Teilen der Vergabeunterlagen zukommt, ist nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) zu entscheiden (BGH…, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 31 - Stadtbahnprogramm Gera; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18. Juli 2017, 11 Verg 7/17, BeckRS 2017, 121590 Rn. 59).Welche Anforderungen die Bewertungsmatrix aufstellt, ist nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) zu entscheiden (BGH…, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 31 - Stadtbahnprogramm Gera; Senatsbeschluss vom 18. September 2019, VII-Verg 10/19; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18. Juli 2017, 11 Verg 7/17, BeckRS 2017, 121590 Rn. 59).
- BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10
Straßenausbau
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 47/21
Aus den Vergabeunterlagen muss für Bieter eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, was von ihnen verlangt wird (BGH…, Urteil vom 15. Januar 2013, X ZR 155/10, NZBau 2013, 319 Rn. 7 - Parkhaus; BGH, Urteil vom 3. April 2012, X ZR 130/10, NZBau 2012, 513 Rn. 9 - Straßenausbau).Die Vergabestellen trifft die Pflicht, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüchlichkeiten zu vermeiden (BGH, Urteil vom 3. April 2012, X ZR 130/10, NZBau 2012, 513 Rn. 9 - Straßenausbau).
- BGH, 21.01.1999 - I ZR 135/96
Datenbankabgleich
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 47/21
Die Erledigterklärung hat lediglich die Rechtshängigkeit des Antrags beendet (BGH, Urteil vom 21. Januar 1999, I ZR 135/96, NJW 1999, 1337 - Datenbankabgleich).Durch die Erklärung eines Anspruchs für erledigt, wird der Kläger nicht gehindert, diesen erneut gerichtlich geltend zu machen oder im Wege der Klageerweiterung wieder in das Verfahren einzuführen (vgl. zur Wiedereinführung eines für erledigt erklärten Auskunftsantrags im Wege der Klageerweiterung: BGH, Urteil vom 21. Januar 1999, I ZR 135/96, NJW 1999, 1337 - Datenbankabgleich).
- VK Bund, 06.10.2021 - VK 2-45/21
Keine Präklusion eines Nachprüfungsantrages durch Erledigungserklärung in …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 47/21
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 6. Oktober 2021 (VK 2 - 45/21) wird zurückgewiesen.Rn. 28 Rn. 29 1. den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 6. Oktober 2021 - Aktenzeichen: VK 2 - 45/21 - aufzuheben;.
- OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19
Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 47/21
Das gilt auch für das vom Senat in früherer Rechtsprechung als von Bieterunternehmen zu erfüllen geforderte Eignungsmerkmal der "rechtlichen Leistungsfähigkeit" (…vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15, BeckRS 2016, 2948 Rn. 23), für das nach der heutigen Gesetzessystematik über die gesetzlich geregelten Einzelaspekte hinaus kein Anwendungsbereich verbleibt (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020, VII-Verg 36/19, NZBau 2020, 732 Rn. 45). - EuGH, 07.04.2016 - C-324/14
Partner Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 47/21
Dabei ist jedoch zu beachten, dass § 47 Abs. 1 VgV der Umsetzung von Art. 63 Abs. 1 der Vergaberichtlinie 2014/24/EU dient, weshalb das Recht eines Wirtschaftsteilnehmers, in Bezug auf die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit für einen bestimmten Auftrag die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände eingeschränkt werden kann (EuGH, Urteil vom 7. April 2016, C-324/14, NZBau 2016, 373 Rn. 39 - Partner Apelski Dariusz/Zarzd Oczyszczania Miasta). - OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 2 U 7/16
Wasserqualität darf auch nur die Wasserhärte sein!
- BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13
Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren …
- OLG Düsseldorf, 30.06.2010 - Verg 13/10
Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angabe eines beratenden Unternehmens in …
- OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - Verg 10/19
Ausschließung eines Angebots betreffend die Erbringung von …
- OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15
Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung …
- OLG München, 25.09.2014 - Verg 9/14
Vergabeverfahren: Dokumentation der Wertungsentscheidung eines Gremiums im …
- OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 15/12
Vergaberechtswidrigkeit einer ohne öffentliche Ausschreibung geschlossenen …
- OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14
Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im …
- BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07
Nachunternehmererklärung
- OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21
Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde …
- OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 2/17
Abgrenzung von funktionaler Ausschreibung und Ausschreibung mit konstruktiver …
- BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10
Parkhaussanierung
- OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 52/17
Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken
- OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 21/14
Anforderungen an die Eignung eines Bieters im Rahmen der Ausschreibung von …
- BGH, 28.11.1991 - I ZR 297/89
Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzhaftung wegen ungerechtfertigter …
- OLG Düsseldorf, 31.01.2018 - Verg 41/16
Überlanges Nachprüfungsverfahrens: Existenzgefährdung rechtfertigt Aufhebung!
- VK Westfalen, 30.01.2026 - VK 2-75/25
Wertungsgremium muss unverändert bleiben!
Das heißt, dass die Wertungen im Quervergleich mit den besser bewerteten Angeboten stimmig sein müssen (vgl. zum Ganzen: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.4.2022, Verg 47/21).Die Nachprüfungsinstanzen anerkennen, dass die Dokumentationspflicht, so aufwendig sie auf der einen Seite auch sein mag, auf der anderen Seite auch handhab sein muss.So führt das OLG Düsseldorf aus: "Dabei dürfen aber im Interesse der Handhabbarkeit keine allzu hohen Anforderungen an die Bewertungsbegründung gestellt werden, eine Nachvollziehbarkeit genügt." (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.4.2022, Verg 47/21).
- VK Rheinland, 07.10.2024 - VK 32/24
Bewerbungsfrist abgelaufen: Teilnahmeantrag nicht mehr änderbar!
Zur Nachprüfung gestellte Auswahlentscheidungen sind - unter Beachtung des dem Auftraggeber insoweit zustehenden Beurteilungsspielraums - insbesondere auch daraufhin überprüfbar, ob die jeweiligen Punktzahlen im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden, s. BGH, Beschl.v. 04.04.2017 - X ZB 3/17 -, Rdnr. 53; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 16.08.2019 - VII-Verg 56/18 - Beschl.v. 16.10.2019 - VII-Verg 6/19 - Beschl.v. 27.04.2022 - VII-Verg 25/21 - Beschl.v. 27.04.2022 - VII-Verg 47/21 -.Gegen die daraus in Teilen der Rechtsprechung abgeleitete Annahme, aufgrund des gesetzten Vertrauenstatbestandes müsse auch ein anderer Bieter im Rahmen eines von ihm angestrengten Nachprüfungsverfahrens einen Vergaberechtsverstoß, der in der fehlerhaften Bejahung der Eignung eines konkurrierenden Unternehmens durch den Auftraggeber am Ende des Teilnahmewettbewerbs liegt, grundsätzlich hinnehmen, so OLG Düsseldorf, Beschl.v. 29.03.2021, a.a.O., Rdnr. 47; Beschl.v. 10.11.2021, a.a.O., BA S. 11; OLG Karlsruhe, Beschl.v. 21.05.2021 - 15 Verg 4/21 -,; dem folgend VK Bund, Beschl.v. 06.10.2021 - VK2-45/21 - Beschl.v. 31.01.2024 - VK1-99/23 -,; im Grundsatz auch OLG Düsseldorf, Beschl.v. 27.04.2022 - VII-Verg 25/21 - Beschl.v. 27.04.2022 - VII-Verg 47/21 -,; a.A. jedoch OLG München, Beschl.v. 17.09.2015 - Verg 3/15 -, hat die Kammer bereits früher unter Hinweis auf die oben zitierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes erhebliche Bedenken geäußert, wenngleich ohne sich eine abschließende Meinung zu bilden,.
- VK Bund, 02.02.2024 - VK 2-98/23
Unklare Auftraggebereigenschaft der Referenzstelle ist zu überprüfen!
Ausgehend hiervon ist auf Basis der rechtlichen Anforderungen zur Dokumentationstiefe der materiellen Bewertungsentscheidung bei offenem Beurteilungsmaßstab (vgl. hierzu grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 202- VII-Verg 24/22, sowie Beschluss vom 27. April 2022 VII-Verg 47/21) festzustellen:.
- VK Westfalen, 26.12.2024 - VK 3-42/24
Dokumentationspflicht besteht trotz Ministerialerlass!
Zwar dürfen im Interesse der Handhabbarkeikeit keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden, eine Nachvollziehbarkeit genügt insoweit (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11.12.2024, Verg 24/24 und vom 27.04.2022, Verg 47/21). - VK Niedersachsen, 28.11.2024 - VgK-25/24
Preis und Qualität als Zuschlagkriterien i.R.d. Ausschreibung des Betriebs einer …
Rn. 137 Das OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2022, Verg 47/21) weist darauf hin, dass die individuelle Wertungsentscheidung naturgemäß immer eine subjektive Note habe, da sie auf dem Hintergrund und auf der Erfahrung der betreffenden Persönlichkeit beruhe (OLG München, Beschluss vom 25.09.2014, Verg 9/14). - VK Westfalen, 25.02.2026 - VK-10/26
Keine Willkür bei der Preisprüfung!
Hierfür müssen die im Vergabevermerk niedergelegten Entscheidungen und Gründe so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des Vergabeverfahrens vertrauten Lesers nachvollziehbar sind und die Beurteilung erlauben, ob Ermessens- oder Beurteilungsfehler vorliegen, mithin ob der öffentlichen Auftraggeber vergaberechtskonform gehandelt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.9.2024 - VII-Verg 19/24 ) Zwar dürfen im Interesse der Handbarkeit keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden, eine Nachvollziehbarkeit genügt insoweit (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.12.2024, Verg 24/24 und v. 27.4.2022, Verg 47/21 sowie VK Westfalen, Beschl. v. 26.12.2024, VK 3 - 42/24.) Allerdings bleibt es bei dem Grundsatz, dass die tragenden Entscheidungsgründe der Vergabestelle für die Nachprüfungsinstanzen nachvollziehbar sein müssen. - VK Westfalen, 13.03.2026 - VK 12/26
Aufgreifschwelle nicht überschritten: Preisaufklärung trotzdem zulässig!
Zwar dürfen im Interesse der Handbarkeit keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden, eine Nachvollziehbarkeit genügt insoweit (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.12.2024, Verg 24/24 und v. 27.4.2022, Verg 47/21 sowie VK Westfalen, Beschl. v. 26.12.2024, VK 3-42/24.) Allerdings bleibt es bei dem Grundsatz, dass die tragenden Entscheidungsgründe der Vergabestelle für die Nachprüfungsinstanzen nachvollziehbar sein müssen (vgl. VK Westfalen, Beschl. v. 25.02.2026, VK 8/26 m. w. N.). - VK Westfalen, 13.08.2025 - VK 1-41/25
Ausnahmen vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung?
Zwar dürfen im Interesse der Handhabbarkeit keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; Eine Nachvollziehbarkeit genügt insoweit (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11.12.2024, Verg 24/24 und vom 27.04.2022, Verg 47/21, VK Westfalen, Beschluss vom 26.12.2024, VK 3 - 42/24). - VK Bund, 14.12.2023 - VK 2-94/23
Keine Sicherheitsüberprüfung "auf Vorrat"!
Ausgehend hiervon ist auf Basis der rechtlichen Anforderungen zur Dokumentationstiefe der materiellen Bewertungsentscheidung bei offenem Beurteilungsmaßstab (vgl. hierzu grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 202- VII-Verg 24/22, sowie Beschluss vom 27. April 2022 - VII-Verg 47/21) festzustellen:. - VK Westfalen, 25.02.2026 - VK-8/26
Preisprüfung geht (fast) immer!
Hierfür müssen die im Vergabevermerk niedergelegten Entscheidungen und Gründe so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des Vergabeverfahrens vertrauten Lesers nachvollziehbar sind und die Beurteilung erlauben, ob Ermessens- oder Beurteilungsfehler vorliegen, mithin ob der öffentlichen Auftraggeber vergaberechtskonform gehandelt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.9.2024 - VII-Verg 19/24 ) Zwar dürfen im Interesse der Handbarkeit keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden, eine Nachvollziehbarkeit genügt insoweit (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.12.2024, Verg 24/24 und v. 27.4.2022, Verg 47/21 sowie VK Westfalen, Beschl. v. 26.12.2024, VK 3 - 42/24.) Allerdings bleibt es bei dem Grundsatz, dass die tragenden Entscheidungsgründe der Vergabestelle für die Nachprüfungsinstanzen nachvollziehbar sein müssen. - VK Niedersachsen, 28.11.2024 - VgK-26/24
Preis und Qualität als Zuschlagkriterien i.R.d. Ausschreibung des Betriebs einer …
- LG Lüneburg, 04.02.2026 - 2 O 35/26
Nachunternehmer "nachgeschoben": Ausschluss des Angebots?
- VK Bund, 23.05.2022 - VK 2-36/22
Kein Akteneinsichtsrecht in Konzepte von Wettbewerbern: keine Pflicht, …
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