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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2575
BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02 (https://dejure.org/2002,2575)
BayObLG, Entscheidung vom 02.12.2002 - Verg 24/02 (https://dejure.org/2002,2575)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Dezember 2002 - Verg 24/02 (https://dejure.org/2002,2575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltliche Organisationspflichten im Vergabeverfahren - wirksamer Beschluss der Vergabekammer ohne Unterschriften der Beisitzer - Gleichwertigkeit von Nebenangeboten im Straßenbau - Ausschluss eine Pauschalpreis-Nebenangebots bei Auschreibung nach Einheitpreisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens; Ausschreibung von Bauleistungen für eine Bundesautobahn; Organisationsverschulden einer Kanzlei im Rahmen der Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax; Wertung eines Nebenangebots durch die Vergabestelle; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gleichwertigkeit von Nebenangeboten im Straßenbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Pauschalpreis-Nebenangebot günstiger als die Abrechnung nach Einheitspreisen? (IBR 2003, 97)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 232 (Ls.)
  • BauR 2003, 777 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 207
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (23)

  • BayObLG, 01.10.2001 - Verg 6/01

    Durchführung des Nachprüfungsverfahrens durch Vergabekammer bei EU-weit …

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Seine ursprünglich entgegenstehende Meinung (BayObLG VergabeR 2001, 256) hat der Senat zwischenzeitlich aufgegeben (BayObLG VergabeR 2002, 63).

    Bei dieser Sachlage ist auch der generell bestehende subjektive Anspruch des Bieters auf ausreichende Dokumentation (§ 97 Abs. 7 GWB) nicht verletzt (siehe BayObLG VergabeR 2002, 63 mit zustimmender Anmerkung Dähne).

    Wirksamkeit eines Beschlusses der Vergabekammer Südbayern, der nur von deren Vorsitzenden, nicht aber auch von (haupt- und ehrenamtlichen) Beisitzern unterschrieben ist (Fortführung von BayObLG Beschluß vom 1.10.2001 Verg 6/01 = VergabeR 2002, 63).

  • BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01

    Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei mangelnder Erfolgsaussicht der …

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Tatsächlich handelt es sich um kein Nebenangebot im wörtlichen Sinn, weil es eine technische Spezifikation (siehe Anhang TS Nr. 1.1 zu VOB/A) zum Gegenstand hat (BayObLG VergabeR 2002, 286).

    Fehlt der Nachweis im Angebot, so ist die Vergabestelle zu eigenen Nachforschungen über die technische Gleichwertigkeit regelmäßig nicht verpflichtet (BayObLG VergabeR 2002, 286; OLG München NJW-RR 1997, 1514).

    Überdies sind Nebenangebote so zu gestalten, daß der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung ohne besondere Schwierigkeiten in der Lage ist, die erforderliche Wertung vorzunehmen (BayObLG VergabeR 2002, 286).

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NZBau 2000, 35/36 f.) ist grundsätzlich auf das Angebot des Bieters, das den niedrigsten Preis aufweist, als das annehmbarste der Zuschlag zu erteilen.

    Das folgt aus dem Grundsatz, daß der Ausschreibende bei der Verwendung öffentlicher Mittel die haushaltsrechtliche Pflicht zur höchstmöglich sparsamen und effektiven Verwendung der Gelder zu beachten hat (BGH NZBau 2000, 35/37).

  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Vorrangig ist nämlich der objektive Erklärungswert, abgestellt auf die Sicht einer verständigen Auftraggeberin in deren damaliger Situation (siehe etwa BayObLG VergabeR 2002, 77), zu ermitteln.

    Nach dem hier maßgeblichen objektiven Erklärungswert, der aus der Sicht einer verständigen Auftraggeberin in deren damaliger Situation zu bestimmen ist (§ 133 BGB; siehe zur Auslegung auch BayObLG Beschluß vom 16.9.2002 Verg 19/02 sowie BayObLG VergabeR 2002, 77), bezieht sich dieser Zusatz allein auf die Berechnung von Abzügen wegen Mängeln.

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes …

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Über deren außergerichtliche Kosten ist vielmehr im Verfahren vor der Vergabekammer nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. Art. 80 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 BayVwVfG, im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB nach billigem Ermessen in analoger Anwendung von § 162 Abs. 3 VwGO gesondert zu entscheiden (vgl. BayObLG NZBau 2000, 344; VergabeR 2002, 55).

    An der im Beschluß vom 28.11.2000 (Verg 11/00; NZBau 2001, 344) geäußerten abweichenden Ansicht hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 11.12.2001 (VergabeR 2002, 55) nicht mehr festgehalten.

  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages …

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Sie folgt weder aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen noch aus der Natur der Sache (BGH NZBau 2001, 517).

    Zwar hat sich der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 12.6.2001 (NZBau 2001, 517) nur zu dem Fall geäußert, daß die Entscheidung der Vergabekammer von deren (beiden) hauptamtlichen Mitgliedern, nicht aber vom ehrenamtlichen Beisitzer unterschrieben ist.

  • OLG Jena, 26.10.1999 - 6 Verg 3/99

    Vorabzuschlag und aufschiebende Wirkung

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Für die Geltendmachung etwa in diesem Zusammenhang begangener Wertungsfehler fehlt es letztlich an der Antragsbefugnis der Antragstellerin (§ 97 Abs. 7 GWB, § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB), so daß bei einer Abwägung der Geheimhaltungsinteressen der Beigeladenen einerseits mit den Interessen der Antragstellerin andererseits schon deshalb die Einsichtnahme zu versagen ist (BayObLG IBR 2001, 396; Thüringer OLG BauR 2000, 95 f.).
  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 7/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens nach Vertragsschluss zwischen …

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Für die Geltendmachung etwa in diesem Zusammenhang begangener Wertungsfehler fehlt es letztlich an der Antragsbefugnis der Antragstellerin (§ 97 Abs. 7 GWB, § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB), so daß bei einer Abwägung der Geheimhaltungsinteressen der Beigeladenen einerseits mit den Interessen der Antragstellerin andererseits schon deshalb die Einsichtnahme zu versagen ist (BayObLG IBR 2001, 396; Thüringer OLG BauR 2000, 95 f.).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Auf die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB sind mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung §§ 91 ff. ZPO entsprechend anzuwenden (BGH NJW 2001, 1492/1495; BayObLG NZBau 2002, 581).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a. - "Öffentliches Auftragswesen Vergabe öffentlicher Liefer- …

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02
    Es gelten dabei die Kriterien des § 25 Nr. 3 VOB/A. Bei technisch gleichwertigen Angeboten ist das wirtschaftlichste dasjenige mit dem niedrigsten Preis (BGH NZBau 2000, 33).
  • BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01

    "Zahnstruktur"; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der …

  • OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 11 Verg 3/01

    Vergabeverfahren: Ausschluss eines Nebenangebots mit fehlenden Einheitspreisen …

  • BGH, 10.05.1994 - X ZB 7/93

    "Spinnmaschine"; Ersetzung der Unterschrift eines verhinderten Mitgliedes der …

  • BayObLG, 18.09.2001 - Verg 10/01

    Ausschluss aus dem Vergabeverfahren wegen fehlender Preisangaben

  • BGH, 09.02.1953 - VI ZR 249/52

    Erfordernisse eines bindenden Beschlusses

  • OLG Brandenburg, 20.08.2002 - Verg W 6/02

    Anforderungen an den Nachweis der Gleichwertigkeit eines Nebenangebots

  • VK Bund, 11.06.2002 - VK 1-25/02

    Installation von Elektroanlagen

  • OLG München, 31.01.1996 - 27 U 502/95

    Prüfungs- und Wertungspflichten des Bauherrn bei VOB-Ausschreibung

  • BayObLG, 28.11.2000 - Verg 11/00

    Kosten eines Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer

  • BGH, 26.05.1994 - III ZB 35/93

    Sofortig Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

  • OLG Nürnberg, 12.02.1998 - 5 U 2520/97

    Anwaltspflichten bei Übermittlung von Schriftsätzen in Fristsachen per Telefax

  • BayObLG, 30.03.2001 - Verg 3/01

    Erfordernis der Unterschrift aller Mitglieder der Vergabekammer unter einer …

  • VK Südbayern, 30.08.2002 - 29-07/02

    Inhaltliche Gestaltung eines Nebenangebots

  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 1 Verg 1/11

    Straßenarbeiten B 50 - Vergaberecht: Bewertung einer Leistungsalternative bei …

    Die scheinbar anderslautende Entscheidung des BayObLG v. 02.12.2002 - Verg 24/02 (VergabeR 2003, 207, 212), betraf den atypischen, einer Verallgemeinerung nicht zugänglichen Fall, dass ein Bieter für die Herstellung von Straßenbanketten alternativ die Verwendung von Bodenmaterial aus dem Baustellenbereich vorgeschlagen hatte und die dortigen Boden- und Untergrundverhältnisse in den Vergabeunterlagen eingehend erläutert worden waren.
  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im …

    Die Vergabestelle hat ausweislich des Vergabevermerks in der Abrechnungsvereinfachung auch eine in ihrer Sphäre gegebene Kostenersparnis erblickt, was sie veranlasste, das Nebenangebot, trotz der mit einer Pauschalierung verbundenen nicht unbeträchtlichen Risiken für die Qualität der Leistung (vgl. § 5 Nr. 1 Buchst. b VOB/A; BayObLG Beschluss vom 2.12.2002 Verg 24/02 Umdruck S. 25 f.; siehe dazu IBR 2003, 97), in die Wertung zu nehmen.
  • OLG Frankfurt, 24.11.2021 - 11 Verg 4/21

    Bauvertrag als EP-Vertrag konzipiert: Pauschalpreisnebenangebot unzulässig!

    Er hat an dieser Stelle zutreffend auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 02.12.2002 (Verg 24/02) hingewiesen, in der folgendes ausgeführt wird:.
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