Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.06.1981 - 24 U 21/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2980
OLG Köln, 29.06.1981 - 24 U 21/81 (https://dejure.org/1981,2980)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.06.1981 - 24 U 21/81 (https://dejure.org/1981,2980)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 1981 - 24 U 21/81 (https://dejure.org/1981,2980)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überholvorgang; Angepaßte Geschwindigkeit; Sicherheitsabstand; Zuwiderhandlung; Mithaftung; Zeitverlust; Ersatzanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249; StVG § 7 § 17; StVO § 1 § 3 § 5 § 6
    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem aus einer haltenden Fahrzeugkolonne ausscherenden; Ersatzfähigkeit des Zeitverlustes durch die Schadensabwicklung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 585
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.06.1981 - 14 W 284/81   

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https://dejure.org/1981,2653
OLG Koblenz, 29.06.1981 - 14 W 284/81 (https://dejure.org/1981,2653)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.06.1981 - 14 W 284/81 (https://dejure.org/1981,2653)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Juni 1981 - 14 W 284/81 (https://dejure.org/1981,2653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisgebühr; Förmlicher Beweisbeschluß; Mündliche Verhandlung; Beweiszwecke; Fotografien; Hilfsmittel des Augenscheins

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 31 Abs. 3

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 585
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.1981 - 14 W 284/81
    Die in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Fotos sind Hilfsmittel des Augenscheins (vgl. OLG Celle NJW 70, 478; OLG Nürnberg JurBüro 72, 506).
  • OLG Koblenz, 21.08.1989 - 14 W 549/89

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    Fotos können Hilfsmittel des Augenscheins sein (OLG Koblenz - 14 W 284/81 -, DAR 1982, 20 ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 23.08.2005 - 4 KO 888/05

    Voraussetzungen der Entstehung einer Beweisgebühr; Nachweis über die Durchführung

    Das Beweisaufnahmeverfahren beginnt mit der Beweisanordnung, die nicht notwendig einen förmlichen Beweisbeschluss im Sinne des § 358 der Zivilprozessordnung [ZPO] i.V.m. § 82 FGO voraussetzt (OLG Koblenz, Beschluss vom 29. Juni 1981 - 14 W 284/81 - VersR 1982, 585).
  • KG, 04.02.1992 - 1 W 5483/91

    Anwaltsgebühren: Entstehen der Beweisgebühr bei gerichtlicher

    Zutreffend ist die Vorinstanz davon ausgegangen, daß nicht jede Augenscheinseinnahme ohne weiteres eine Beweisaufnahme darstellt, sondern nur dann, wenn sie mit dem Willen des Gerichts erfolgt, sich durch Besichtigung des Gegenstandes oder Örtlichkeit oder durch sonstige Wahrnehmung ein Urteil über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit streitiger Tatsachen zu bilden (vgl. Senat, JurBüro 1977, 1095), was auch für die Einsichtnahme in vorgelegte Fotografien gilt (vgl. dazu etwa OLG Koblenz, VersR 1982, 585 und OLG Saarbrücken, JurBüro 1988, 1674).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 23.03.1989 - 5 U 3008/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4699
OLG Nürnberg, 23.03.1989 - 5 U 3008/80 (https://dejure.org/1989,4699)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.03.1989 - 5 U 3008/80 (https://dejure.org/1989,4699)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. März 1989 - 5 U 3008/80 (https://dejure.org/1989,4699)
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Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 585
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 23.03.1981 - 5 U 3008/80   

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https://dejure.org/1981,3058
OLG Nürnberg, 23.03.1981 - 5 U 3008/80 (https://dejure.org/1981,3058)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.03.1981 - 5 U 3008/80 (https://dejure.org/1981,3058)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. März 1981 - 5 U 3008/80 (https://dejure.org/1981,3058)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Kinder; Unfall des Vaters; Neurotisches Trauma ; Psychisches Trauma ; Krankheitswert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 585
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.06.1981 - 9 U 201/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3010
OLG Schleswig, 03.06.1981 - 9 U 201/80 (https://dejure.org/1981,3010)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.06.1981 - 9 U 201/80 (https://dejure.org/1981,3010)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Juni 1981 - 9 U 201/80 (https://dejure.org/1981,3010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß der Haftung; Erhöhte Risiken; Probefahrt; Privater Verkäufer; Fahrzeug; Kaufinteressent; Überpfüfung; Zur Verfügung stellen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 254, 276

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 585
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 24.06.1986 - 8 U 174/85

    Zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen zum Haftungsverzicht bei

    Dies gilt zunächst für das Interesse der Beteiligten an der Durchführung der Fahrt, von dem anerkannt ist, daß es, soweit es - auch wegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit (vgl. hierzu BGH VersR 1980, 384 ff., 385) - ausschließlich auf Seiten des Beförderten liegt, für eine Haftungsbeschränkung spricht (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1980, 386 ff., 388), während Gegenteiliges für ein beiderseitiges Interesse gilt (vgl. OLG Schleswig VersR 1982, 585 f., 586).

    Zwar konnte die Beklagte das Risiko einer persönlichen Inanspruchnahme insoweit nicht unter dem Gesichtspunkt unterschätzen, daß sie bei dem immerhin wiederholt gemeinsam benutzten Fahrzeug etwa irrig von dem Vorliegen einer Kaskoversicherung ausgegangen wäre (vgl. hierzu OLG Schleswig VersR 1982, 585 f., 586).

  • OLG Jena, 11.03.1999 - 1 U 1250/98

    Verursacht der Fahrer einen Unfall dadurch, daß er am Steuer einschläft, muß das

    Dies gilt zunächst für das Interesse der Beteiligten an der Durchführung der Fahrt, von dem anerkannt ist, daß es, soweit es ausschließlich auf Seiten des Klägers liegt, für eine Haftungsbeschränkung spricht, während Gegenteiliges für ein beiderseitiges Interesse gilt ( OLG Schleswig, VersR 1982, 585 f.).
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