Rechtsprechung
| BGH, 18.05.1971 - VI ZR 17/69 |
Glatteis - quergestellter Lastzug
§ 286 ZPO, Anscheinsbeweis, Typizität, Entkräftung, Vorhersehbarkeit der Straßenglätte
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gefährliche Straßenlage - Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr - Glatteis - Anpassung der Fahrweise - Gefahrerhöhung - Anscheinsbeweis - Ursächlichkeit - Kausalität
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823; StVG § 7; ZPO § 286
Pflichten des Kraftfahrers bei bekannt oder erkennbar wetterbedingt gefährlicher Straßenlage; Anscheinsbeweis bei Schäden aufgrund Glatteis
Papierfundstellen
- MDR 1971, 1001
- VersR 1971, 842
- DB 1971, 1810
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.03.1965 - VI ZR 259/63
Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall auf Glatteis
Auszug aus BGH, 18.05.1971 - VI ZR 17/69
Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, weist es typischerweise auf einen Mangel an der verkehrserforderlichen Sorgfalt hin, wenn ein Kraftfahrer bei der Fahrt auf einer eis- (regen- oder schnee-) glatten Straße mit seinem Fahrzeug rutschend von seiner Fahrbahn abkommt und - was Gegenstand der meisten Entscheidungen war - auf die Gegenfahrbahn oder, was dem gleichzustellen ist, wie hier auf die Überholfahrbahn einer Autobahn gelangt und dort mit einem anderen Fahrzeug zusammenstößt (vgl. BGH Urteil vom 1. Juni 1962 - VI ZR 235/61 = VersR 1962, 786; Urteil vom 30. März 1965 - VI ZR 259/63 = VersR 1965, 690 m.w.N.).Wenn der erkennende Senat in anderen Fällen der Eisglätte einen ersten Anschein für ein Verschulden des Kraftfahrers verneint hat, beruhte das überwiegend auf Umständen, die anders lagen, insbesondere darauf, daß der Fahrer ohne vorherige warnende Anzeichen erst im unmittelbaren Unfallbereich plötzlich auf Glatteis gestoßen war (vgl. BGH Urteil vom 30. März 1965 - VI ZR 259/63 = VersR 1965, 690).
- BGH, 19.12.1969 - VI ZR 63/69
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden, ins Schleudern …
Auszug aus BGH, 18.05.1971 - VI ZR 17/69
Damit stünde selbst bei Unterstellung der oben bezeichneten - nicht erwiesenen - Umstände kein Sachverhalt fest, der auch bei Beobachtung der zu fordernden Sorgfalt des Zweitbeklagten zum Unfall führen konnte, also auch keine andere gleichwertige Möglichkeit eines atypischen Verlaufs (vgl. BGH Urteil vom 11. Januar 1966 - VI ZR 182/64 - VersR 1966, 270; Urteil vom 19. Dezember 1969 - VI ZR 63/69 = VersR 1970, 284). - BGH, 14.02.1967 - VI ZR 139/65
Unfallursächlichkeit der Betriebsgefahr eines Lastzugs
Auszug aus BGH, 18.05.1971 - VI ZR 17/69
Zudem konnte der Zweitbeklagte sie erkennen und seine Fahrweise entsprechend einrichten (vgl. BGH Urteil vom 14. Februar 1967 - VI ZR 139/65 = VersR 1967, 475: Glatteis bei Fahrbahnwölbung).
- BGH, 11.01.1966 - VI ZR 182/64
Anscheinsbeweis für das Verschulden eines Kraftfahrzeugführers bei Verlust der …
Auszug aus BGH, 18.05.1971 - VI ZR 17/69
Damit stünde selbst bei Unterstellung der oben bezeichneten - nicht erwiesenen - Umstände kein Sachverhalt fest, der auch bei Beobachtung der zu fordernden Sorgfalt des Zweitbeklagten zum Unfall führen konnte, also auch keine andere gleichwertige Möglichkeit eines atypischen Verlaufs (vgl. BGH Urteil vom 11. Januar 1966 - VI ZR 182/64 - VersR 1966, 270; Urteil vom 19. Dezember 1969 - VI ZR 63/69 = VersR 1970, 284). - BGH, 11.07.1958 - VI ZR 140/57
Auszug aus BGH, 18.05.1971 - VI ZR 17/69
Insbesondere kann etwas derartiges nicht dem vom Berufungsgericht erwähnten Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1958 (VI ZR 140/57 = VersR 1958, 646) entnommen werden, das die Auffassung des sachverständig beratenen Berufungsgerichts für rechtsfehlerfrei erklärt hat, der erste Anschein spreche aus den besonderen Gegebenheiten des dort zu beurteilenden Sachverhalts nicht schon für ein Verschulden des Kraftfahrers. - BGH, 01.06.1962 - VI ZR 235/61
Auszug aus BGH, 18.05.1971 - VI ZR 17/69
Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, weist es typischerweise auf einen Mangel an der verkehrserforderlichen Sorgfalt hin, wenn ein Kraftfahrer bei der Fahrt auf einer eis- (regen- oder schnee-) glatten Straße mit seinem Fahrzeug rutschend von seiner Fahrbahn abkommt und - was Gegenstand der meisten Entscheidungen war - auf die Gegenfahrbahn oder, was dem gleichzustellen ist, wie hier auf die Überholfahrbahn einer Autobahn gelangt und dort mit einem anderen Fahrzeug zusammenstößt (vgl. BGH Urteil vom 1. Juni 1962 - VI ZR 235/61 = VersR 1962, 786; Urteil vom 30. März 1965 - VI ZR 259/63 = VersR 1965, 690 m.w.N.).
- OLG München, 12.01.2018 - 10 U 1742/17
Direkthaftung und Ausgleichsanspruch bei Mehrheit von Schädigern
Soweit in Betracht kommt, dass der Beklagte die Kontrolle über das Fahrzeug infolge Straßenglätte verloren hat, könnte dies den Anscheinsbeweis nur entkräften, wenn die Straßenglätte unvorhersehbar gewesen wäre (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 1971 - VI ZR 17/69 - VersR 1971, 842, 843 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 24.06.1986 - 8 U 174/85
Zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen zum Haftungsverzicht bei …
Rn. 26 I. Die als Haftungsvoraussetzung nicht nur hinsichtlich des Schmerzensgeldanspruchs (§ 11 StVG), sondern auch für das Klagebegehren im übrigen nach § 8 a i.V.m. § 18 Abs. 1 Satz 1 StVG erforderliche Verschuldensfeststellung kann sich hier schon auf den Anscheinsbeweis stützen, wonach von einem Verschulden des mit seinem Fahrzeug in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommenen Kraftfahrers ausgegangen werden kann (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, 44. Aufl. 1986, Anm. 4, Anh. nach § 286 ZPO "Kraftfahrzeug" m.w.Nachw. z.Rspr.), und zwar auch dann, wenn das Fahrzeug bei Glatteis ins Schleudern geraten ist (vgl. BGH VersR 1965, 690 ff., 691; BGH VersR. 1971, 842 f., 843;… vgl. auch Palandt-Heinrichs, 45. Aufl. 1986, Vorbem. 8 a cc vor § 249 BGB). - OLG Düsseldorf, 18.11.2002 - 1 U 33/01
Erstattung materiellen und immateriellen Schadens aus einem Verkehrsunfall; …
Beim Schleudern eines Fahrzeugs mit nachfolgendem Abkommen von der Fahrbahn infolge Eisglätte kann allerdings unter bestimmten Umständen der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers sprechen (vgl. BGH VersR 1969, 895; BGH VersR 1971, 842, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- OLG Frankfurt, 13.01.1994 - 1 U 49/92
Verkehrssicherungspflicht: Streupflicht einer Kommune auf Fußgängerüberwegen bis …
Grundsätzlich zwar kann ein Beweis ersten Anscheins dafür begründet sein, dass ein Fußgänger, der auf glatten Weg zu Fall kommt, unvorsichtig gegangen ist (BGH VersR 1971, 842; Senat, Urteil vom 8.2.1990, 1 U 305/88, Urteilsumdruck Bl. 8 f.). - OLG Hamm, 19.09.1975 - 9 U 140/75
Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers ; Grobe Fahrlässigkeit ; Gefahr …
Es kann nur typischerweise von einem Mangel an der verkehrserforderlichen Sorgfalt ausgegangen werden, wenn ein Kraftfahrer auf einer eisglatten Strasse mit seinem Fahrzeug rutschend von seiner Fahrbahn abkommt, weil der sorgfältige Kraftfahrer in der Regel den Gefahren, die die Straßenglätte mit sich bringt durch besondere Vorsicht bei Beobachtung der Fahrbahn und bei der Lenkung seines Fahrzeugs begegnen kann (vgl. BGH Urteil vom 18. Mai 1971 - VI ZR 17/69 - VersR 71, 842 = DAR 71, 240). - OLG Celle, 22.03.1989 - 9 U 44/88
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht von Straßen außerhalb …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von dem Lebenserfahrungssatz auszugehen, daß Gefahren auch einer eisglatten Fahrbahn selbst in Kurven in der Regel durch besondere Vorsicht bei der Beobachtung der Fahrbahn und der Lenkung des Fahrzeug begegnet werden kann (BGH VersR 1971, 842). - OLG Celle, 21.12.1988 - 9 U 270/87
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Nichtbeachtung der Streupflicht
Die Rechtsprechung geht von dem Lebenserfahrungssatz aus, daß den Gefahren auch einer eisglatten Fahrbahn selbst in Kurven mit seitlicher Überhöhung in der Regel durch besondere Vorsicht bei der Beobachtung der Fahrbahn und der Lenkung des Fahrzeugs begegnet werden kann (BGH VersR 1971, 842). - LG Chemnitz, 27.03.1998 - 9 O 4518/97
Amtshaftungsrechtliche Schadensersatzansprüche wegen eines Glatteisunfalles …
Ein solches ergibt sich daraus, daß sich derjenige Kraftfahrer, der bei einer ihm bekannten oder erkennbaren wetterbedingten gefährlichen Straßenlage wie hier Glatteisbildung in den Verkehr begibt oder im Verkehr verbleibt, dieser Gefahrenlage durch eine besondere Fahrweise zu begegnen hat oder gegebenenfalls diese ganz unterläßt, so BGH Versicherungsrecht 1971 S. 842, 843. Zwar spricht für den Fall des Schleuderns bei Eisglätte nicht notwendig der erste Anschein für ein Verschulden des Kraftfahrers, jedoch weist ein solches typischerweise auf einen Mangel an der verkehrserforderlichen Sorgfalt hin, wenn eine Kraftfahrer bei der Fahrt auf einer eisglatten Straße mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn rutschend abkommt. - OLG Bamberg, 27.04.1982 - 5 U 15/82 Für ein Verschulden eines Fahrzeugführers, der auf schneeglatter und eisglatter Fahrbahn mit seinem Fahrzeug ins Schleudern gerät, so daß sich dieses auf der Straße schräg stellt und teilweise in die Gegenfahrbahn hineinragt, spricht schon der Anscheinsbeweis, denn der Fahrer ist offenbar den Gefahren, die Straßenglätte mit sich bringt, nicht durch besondere Vorsicht bei der Beobachtung der Fahrbahn und der Lenkung des Fahrzeugs begegnet (Vergleiche BGH, 1971-05-18, VI ZR 17/69, VRS 41, 249 (1971).
- OLG Schleswig, 05.11.1974 - 9 U 92/73 Das gilt nicht nur für gerade Straßen (vgl. BGH v. 18.5.1971 - VI ZR 17/69 - DAR 71, 240 = VersR 1971, 842 VRS 41, 249 = MDR 71, 1001).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".