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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 13.11.1996

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.08.1995 - 19 U 296/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2563
OLG Köln, 09.08.1995 - 19 U 296/94 (https://dejure.org/1995,2563)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.08.1995 - 19 U 296/94 (https://dejure.org/1995,2563)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. August 1995 - 19 U 296/94 (https://dejure.org/1995,2563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbotene Eigenmacht; Einstweilige Verfügung; Herausgabe der Sache; Gewahrsam; Juristische Person; Vertretungsberechtigtes Organ; GmbH; Geschäftsführer; Herausgabeanspruch; Fehlerhafter Besitz; Mittelbarer Besitz; Gerichtsvollzieher; Pfändung; UnmittelbarerBesitz; ...

Verfahrensgang

  • LG Köln - 86 O 115/94
  • OLG Köln, 09.08.1995 - 19 U 296/94

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1215
  • VersR 1997, 465
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 25/05

    Klage auf Wiedereinräumung des Besitzes gem. § 861 Abs. 1 Satz 1 BGB

    Es besteht daher in der Regel im Zivilrecht kein Bedarf, diese Klärung bereits in das Eilverfahren vorzuziehen und hierdurch das Hauptsacheverfahren zu entwerten (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 17.05.2001, BauR 2001, 1465; OLG Köln, Beschluss vom 09.08.1995, MDR 1995, 1215, 1216, und Urteil vom 19.11.1999, MDR 2000, 152).
  • LG Köln, 12.06.2013 - 1 T 147/13

    Räumungsverfügung: Nur anwendbar auf Wohnraummietverhältnisse!

    Rn. 15 a. Soweit hiernach mit der Leistungsverfügung gemäß § 940 ZPO grundsätzlich die Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Besitzes verlangt werden kann (vgl. allgemein BGH, NJW 1981, 865; OLG Köln, MDR 1995, 1215), fehlt es vorliegend jedenfalls an einem entsprechenden Verfügungsanspruch.
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 4 U 5/04

    Überspielen eines öffentlichen Weges mit Golfbällen; Protest gegen Spielbetrieb …

    Normen, die lediglich einen Anspruch auf Einräumung des Besitzes oder die Gestattung eines bestimmten besitzstörenden Verhaltens gewähren, rechtfertigen dagegen keine eigenmächtige Durchsetzung (vgl. BGH, WM 1971, 943 (944); OLG Köln, MDR 1995, 1215 (1216);… Staudinger-Bund, aaO., § 858 BGB, Rdnr. 22 u. § 863 BGB, Rdnr. 5;… MünchKomm(BGB)-Joost, aaO., § 858 BGB, Rdnr. 8).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 125/01

    Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes; Dringlichkeit ; Verfügungsanspruch ; …

    Den Erlaß einer einstweiligen Verfügung kann darüber hinaus auch nicht entgegengehalten werden, sie führe bereits zur endgültigen Befriedigung des Gläubigers (OLG Köln JurBüro 1996, 217, 218 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 24.07.2000 - 3 W 472/00

    Ansprüche des Pächters bei verbotener Eigenmacht des Verpächters

    Der Senat folgt der Rechtsprechung, wonach das Vorliegen verbotener Eigenmacht regelmäßig einen ausreichenden Verfügungsgrund für eine Leistungsverfügung darstellt, welche der Befriedigung des Besitzschutzanspruches dient (vgl. z. B. OLG Köln JurBüro 1996, S. 217, 218;… OLG Frankfurt/Main BB 1981, S. 148;… Münchener Kommentar, BGB , § 861 Rdnr. 16).
  • LAG Köln, 26.01.2012 - 10 Ta 5/12

    Blockieren eines dem Arbeitnehmer zu privaten Zwecken überlassenen …

    Rn. 11 2. Dieser Herausgabeanspruch kann im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden und darf ausnahmsweise schon im Verfügungsverfahren als Leistungsverfügung zur Befriedigung des Gläubigers führen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.08.1995 - 19 U 296/94 -, zitiert nach juris).
  • LG Köln, 31.03.2008 - 10 T 69/07

    Bezeichnung des Drittbeteiligten in einem Vollstreckungstitel; Räumung einer …

    Als GmbH vermochte die Schuldnerin selbst den Besitz nicht auszuüben, sondern übte ihren Besitz durch ihren Geschäftsführer, vorliegend den Drittbeteiligten, aus (vgl. zur Ausübung des Besitzes durch eine GmbH OLG Düsseldorf, U. v. 8.12.1999, 11 U 23/99; OLG Köln, B. v. 9.8.1995, 19 U 296/94).
  • LG Bonn, 28.07.2005 - 10 O 211/05

    Kostenentscheidung nach beidseitiger Erledigungserklärung; Entziehung des …

    Rn. 17 Der Herausgabeanspruch nach § 861 BGB wie auch der Unterlassungsanspruch nach § 862 BGB besteht auch dann, wenn der fehlerhafte Besitzer den Besitzer auf einen Dritten überträgt und nur noch mittelbarer Besitzer ist (OLG Köln, Urteil vom 9.8.1995 - 19 U 296/94, JurBüro 1996, 217, 218;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 861 Rdn. 7;… Joost in Münchener Kommentar, BGB, § 861 Rdn. 6).
  • LG Detmold, 08.06.2007 - 3 T 152/07

    Einstellung der Warmwasserversorgung sowie die Beheizung als verbotene Eigenmacht …

    Rn. 9 Da der durch die verbotene Eigenmacht herbeigeführte Zustand bereits als solcher vom Gesetz missbilligt wird, stellt das Vorliegen der verbotenen Eigenmacht regelmäßig auch einen ausreichenden Verfügungsgrund für eine Leistungsverfügung dar, welche der Befriedigung des Besitzschutzanspruches dient [vgl. OLG Köln JurBüro 1996, 217].
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.11.1996 - 11 U 67/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3227
OLG Köln, 13.11.1996 - 11 U 67/96 (https://dejure.org/1996,3227)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.11.1996 - 11 U 67/96 (https://dejure.org/1996,3227)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. November 1996 - 11 U 67/96 (https://dejure.org/1996,3227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorfahrtrecht; Rücksichtnahmegebot; Einmündung; Wartepflichtiger; Schlechte Einsichtmöglichkeit; Mißachtung der Vorfahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 465
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hamburg, 29.04.2021 - 302 S 21/20

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision des Bevorrechtigten mit einem …

    Es ist vielmehr allgemein anerkannt, dass das Vorfahrtrecht im allgemeinen Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO eine Grenze findet (BGH…, Urteil vom 23. April 1956 - III ZR 299/54 -, BGHZ 20, 290-301, Rn. 8; OLG Köln, VersR 1997, 465, juris).
  • LG Hamburg, 27.05.2021 - 302 S 21/20
    Es ist vielmehr allgemein anerkannt, dass das Vorfahrtrecht im allgemeinen Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO eine Grenze findet (BGH…, Urteil vom 23. April 1956 - III ZR 299/54 -, BGHZ 20, 290-301, Rn. 8; OLG Köln, VersR 1997, 465, juris).
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