Rechtsprechung
| EuGH, 23.04.2015 - C-96/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Van Hove
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln - Versicherungsvertrag - Art. 4 Abs. 2 - Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln - Ausschluss von Klauseln, die den Hauptgegenstand des Vertrags betreffen - Klausel, die die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - Ein Versicherungsvertrag muss die Funktionsweise der Versicherung transparent, genau und nachvollziehbar darstellen, damit der Verbraucher die wirtschaftlichen Folgen einschätzen kann
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Transparenz eines Versicherungsvertrages
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Versicherungsvertrag muss die Funktionsweise der Versicherung transparent, genau und nachvollziehbar darstellen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausgestaltung eines Versicherungsvertrags
- anwalt.de (Kurzinformation)
Deckungsausschlüsse im Versicherungsvertrag
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Transparenz auch im Versicherungsvertrag geboten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Missbräuchliche Klauseln im Versicherungsvertrag: Verbraucher muss wirtschaftliche Folgen bei Vertragsabschluss einschätzen können - Vertrag muss konkrete Funktionsweise der Versicherung transparent und verständlich darstellen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Van Hove
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln - Versicherungsvertrag - Art. 4 Abs. 2 - Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln - Ausschluss von Klauseln, die den Hauptgegenstand des Vertrags betreffen - Klausel, die die ...
Papierfundstellen
- NJW 2015, 1811
- EuZW 2015, 516
- VersR 2015, 605
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 30.04.2014 - C-26/13
Verbraucher, die ein Fremdwährungsdarlehen aufnehmen, müssen die wirtschaftlichen …
Auszug aus EuGH, 23.04.2015 - C-96/14
Daher ist es Sache des nationalen Gerichts, unter Berücksichtigung der in Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 der Richtlinie 93/13 aufgestellten Kriterien zu ermitteln, ob eine solche Klausel in Anbetracht der jeweiligen Umstände des Einzelfalls den in dieser Richtlinie aufgestellten Anforderungen an Treu und Glauben, Ausgewogenheit und Transparenz genügt (vgl. Urteil Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 28 Ebenso ist es zwar allein Sache des vorlegenden Gerichts, diese Klauseln anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, doch ist der Gerichtshof dafür zuständig, aus den Bestimmungen der Richtlinie 93/13 - vorliegend denen ihres Art. 4 Abs. 2 - die Kriterien herzuleiten, die das nationale Gericht anwenden kann oder muss, wenn es Vertragsklauseln an diesen Bestimmungen misst (Urteil Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 45).
Rn. 31 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass diese Bestimmung, da sie eine Ausnahme von dem Verfahren zur Inhaltskontrolle missbräuchlicher Klauseln vorsieht, wie es das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene System zum Verbraucherschutz vorsieht, eng auszulegen ist (Urteile Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 42, und Matei, C-143/13, EU:C:2015:127, Rn. 49).
Rn. 33 Unter den Begriff "Hauptgegenstand des Vertrages" im Sinne von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 sind diejenigen Klauseln zu fassen, die seine Hauptleistungen festlegen und ihn als solche charakterisieren (vgl. in diesem Sinne Urteile Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid, C-484/08, EU:C:2010:309, Rn. 34, und Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 49).
Hingegen können Klauseln mit akzessorischem Charakter gegenüber denen, die das Wesen des Vertragsverhältnisses selbst definieren, nicht unter den Begriff "Hauptgegenstand des Vertrages" im Sinne dieser Bestimmung fallen (Urteile Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 50, und Matei, C-143/13, EU:C:2015:127, Rn. 54).
Rn. 37 Der Gerichtshof hat insoweit darauf hingewiesen, dass die Prüfung einer Vertragsklausel, um festzustellen, ob diese Klausel unter den Begriff "Hauptgegenstand des Vertrages" im Sinne von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 fällt, im Hinblick auf die Natur, die Systematik und die Gesamtheit der Bestimmungen des Vertrags sowie seines rechtlichen und tatsächlichen Kontexts durchzuführen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 50 und 51).
Vielmehr muss das Transparenzerfordernis, da das durch die Richtlinie 93/13 eingeführte Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden u. a. einen geringeren Informationsstand besitzt, umfassend verstanden werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 71 und 72, und Matei, C-143/13, EU:C:2015:127, Rn. 73).
Dies gilt deshalb, weil der Verbraucher in Anbetracht dieser beiden Arten von Faktoren entscheidet, ob er sich gegenüber einem Gewerbetreibenden vertraglich binden möchte, indem er sich den von diesem vorformulierten Bedingungen unterwirft (vgl. entsprechend Urteile RWE Vertrieb, C-92/11, EU:C:2013:180, Rn. 44, Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 70 und 73, und Matei, C-143/13, EU:C:2015:127, Rn. 74).
- EuGH, 26.02.2015 - C-143/13
Matei - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verträgen zwischen …
Auszug aus EuGH, 23.04.2015 - C-96/14
Rn. 31 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass diese Bestimmung, da sie eine Ausnahme von dem Verfahren zur Inhaltskontrolle missbräuchlicher Klauseln vorsieht, wie es das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene System zum Verbraucherschutz vorsieht, eng auszulegen ist (Urteile Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 42, und Matei, C-143/13, EU:C:2015:127, Rn. 49).Hingegen können Klauseln mit akzessorischem Charakter gegenüber denen, die das Wesen des Vertragsverhältnisses selbst definieren, nicht unter den Begriff "Hauptgegenstand des Vertrages" im Sinne dieser Bestimmung fallen (Urteile Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 50, und Matei, C-143/13, EU:C:2015:127, Rn. 54).
Vielmehr muss das Transparenzerfordernis, da das durch die Richtlinie 93/13 eingeführte Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden u. a. einen geringeren Informationsstand besitzt, umfassend verstanden werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 71 und 72, und Matei, C-143/13, EU:C:2015:127, Rn. 73).
Dies gilt deshalb, weil der Verbraucher in Anbetracht dieser beiden Arten von Faktoren entscheidet, ob er sich gegenüber einem Gewerbetreibenden vertraglich binden möchte, indem er sich den von diesem vorformulierten Bedingungen unterwirft (vgl. entsprechend Urteile RWE Vertrieb, C-92/11, EU:C:2013:180, Rn. 44, Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 70 und 73, und Matei, C-143/13, EU:C:2015:127, Rn. 74).
- EuGH, 03.06.2010 - C-484/08
Eine nationale Regelung darf eine richterliche Kontrolle der Missbräuchlichkeit …
Auszug aus EuGH, 23.04.2015 - C-96/14
Rn. 33 Unter den Begriff "Hauptgegenstand des Vertrages" im Sinne von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 sind diejenigen Klauseln zu fassen, die seine Hauptleistungen festlegen und ihn als solche charakterisieren (vgl. in diesem Sinne Urteile Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid, C-484/08, EU:C:2010:309, Rn. 34, und Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 49).Rn. 39 Sollte das vorlegende Gericht zu dem Ergebnis gelangen, dass diese Klausel Teil des Hauptgegenstands dieses Vertragswerks ist, hat dieses Gericht auch zu prüfen, ob diese Klausel von dem Gewerbetreibenden klar und verständlich abgefasst wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid, C-484/08, EU:C:2010:309, Rn. 32, …und Beschluss Pohotovosť, C-76/10, EU:C:2010:685, Rn. 72).
- EuGH, 21.03.2013 - C-92/11
Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer …
Auszug aus EuGH, 23.04.2015 - C-96/14
Dies gilt deshalb, weil der Verbraucher in Anbetracht dieser beiden Arten von Faktoren entscheidet, ob er sich gegenüber einem Gewerbetreibenden vertraglich binden möchte, indem er sich den von diesem vorformulierten Bedingungen unterwirft (vgl. entsprechend Urteile RWE Vertrieb, C-92/11, EU:C:2013:180, Rn. 44, Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 70 und 73, und Matei, C-143/13, EU:C:2015:127, Rn. 74). - EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …
Auszug aus EuGH, 23.04.2015 - C-96/14
Rn. 34 Zur Frage, ob eine Klausel zum Hauptgegenstand eines Versicherungsvertrags gehört, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Wesen eines Versicherungsumsatzes ist, dass der Versicherer sich verpflichtet, dem Versicherten gegen vorherige Zahlung einer Prämie beim Eintritt des Versicherungsfalls die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistung zu erbringen (Urteile CPP, C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 17, Skandia, C-240/99, EU:C:2001:140, Rn. 37, und Kommission/Griechenland, C-13/06, EU:C:2006:765, Rn. 10). - EuGH, 10.09.2014 - C-34/13
Der Gerichtshof nimmt eine Klarstellung des Umfangs des Verbraucherschutzes im …
Auszug aus EuGH, 23.04.2015 - C-96/14
Rn. 26 Vorab ist zum einen darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass sich der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (vgl. u. a. Urteil Kušionová, C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.12.2006 - C-13/06
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste …
Auszug aus EuGH, 23.04.2015 - C-96/14
Rn. 34 Zur Frage, ob eine Klausel zum Hauptgegenstand eines Versicherungsvertrags gehört, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Wesen eines Versicherungsumsatzes ist, dass der Versicherer sich verpflichtet, dem Versicherten gegen vorherige Zahlung einer Prämie beim Eintritt des Versicherungsfalls die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistung zu erbringen (Urteile CPP, C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 17, Skandia, C-240/99, EU:C:2001:140, Rn. 37, und Kommission/Griechenland, C-13/06, EU:C:2006:765, Rn. 10). - EuGH, 16.11.2010 - C-76/10
Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 23.04.2015 - C-96/14
Rn. 39 Sollte das vorlegende Gericht zu dem Ergebnis gelangen, dass diese Klausel Teil des Hauptgegenstands dieses Vertragswerks ist, hat dieses Gericht auch zu prüfen, ob diese Klausel von dem Gewerbetreibenden klar und verständlich abgefasst wurde (…vgl. in diesem Sinne Urteil Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid, C-484/08, EU:C:2010:309, Rn. 32, und Beschluss Pohotovosť, C-76/10, EU:C:2010:685, Rn. 72). - EuGH, 08.03.2001 - C-240/99
Skandia - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Versicherungs- und …
Auszug aus EuGH, 23.04.2015 - C-96/14
Rn. 34 Zur Frage, ob eine Klausel zum Hauptgegenstand eines Versicherungsvertrags gehört, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Wesen eines Versicherungsumsatzes ist, dass der Versicherer sich verpflichtet, dem Versicherten gegen vorherige Zahlung einer Prämie beim Eintritt des Versicherungsfalls die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistung zu erbringen (Urteile CPP, C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 17, Skandia, C-240/99, EU:C:2001:140, Rn. 37, und Kommission/Griechenland, C-13/06, EU:C:2006:765, Rn. 10).
- EuGH, 28.07.2016 - C-191/15
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Dieses Erfordernis muss unter Berücksichtigung u. a. des geringeren Informationsstands, den der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden besitzt, weit ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. April 2015, Van Hove, C-96/14, EU:C:2015:262, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15
Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen
Zum Unionsrecht hat der Gerichtshof der Europäischen Union seit Mitte der 1990er Jahre auf das Leitbild eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers abgestellt (…EuGH, Slg. 1995, I-1923 Rn. 24;… NJW 2014, 2335 Rn. 74; VersR 2015, 605 Rn. 47;… WM 2016, 14 Rn. 75; Urteil vom 9. Juli 2015 - C-348/14, juris Leitsatz 3;… vgl. auch BGH, Urteile vom 14. Januar 2010 - I ZR 82/08, juris Rn. 20…, vom 30. Juni 2011 - I ZR 157/10, NJW 2012, 1449 Rn. 19 …und vom 8. März 2012 - I ZR 202/10, MDR 2012, 1238 Rn. 19, jeweils mwN;… BT-Drucks. 14/5441, S. 7). - BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14
Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag
Es ist deshalb umfassend zu verstehen, um den Verbraucher in die Lage zu versetzen, mit den ihm vor Vertragsschluss gegebenen Informationen über die Bedingungen der Verpflichtung und die Eigenheiten der Vertragsabwicklung, hier namentlich die Gründe und den Mechanismus der Preisanpassung, die sich für ihn daraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien einzuschätzen sowie zu entscheiden, ob er sich gegenüber dem Gewerbetreibenden binden will, indem er sich den von diesem vorformulierten Bedingungen unterwirft (EuGH, Urteile vom 23. April 2015 - C-96/14, EuZW 2015, 516 Rn. 40 f. - Van Hove;… vom 26. Februar 2015 - C-143/13, RIW 2015, 283 Rn. 73 f. - Matei; jeweils mwN).
- BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14
Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen
Zum Unionsrecht hat der Gerichtshof der Europäischen Union seit Mitte der 1990er Jahre auf das Leitbild eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers abgestellt (…EuGH, Slg. 1995, I-1923 Rn. 24;… NJW 2014, 2335 Rn. 74; VersR 2015, 605 Rn. 47;… WM 2016, 14 Rn. 75; Urteil vom 9. Juli 2015 C-348/14, juris Leitsatz 3;… vgl. auch BGH, Urteile vom 14. Januar 2010 I ZR 82/08, juris Rn. 20…, vom 30. Juni 2011 I ZR 157/10, NJW 2012, 1449 Rn. 19 …und vom 8. März 2012 I ZR 202/10, MDR 2012, 1238 Rn. 19, jeweils mwN;… vgl. auch BT-Drucks. 14/5441, S. 7). - OLG Köln, 26.02.2016 - 6 U 90/15
Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Betreibers einer …
Vielmehr muss das Transparenzerfordernis, da das durch die Richtlinie 93/13 eingeführte Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden unter anderem einen geringeren Informationsstand besitzt, umfassend verstanden werden (EuGH, NJW 2015, 1811 Tz. 40 - Van Hove/CNP Assurances SA).In diesem Zusammenhang kann auf die Ausführungen des Landgerichts zur Intransparenz der Klausel verwiesen werden, wobei das Gebot der Transparenz ebenfalls auf europarechtlicher Grundlage beruht (vgl. EuGH, NJW 2015, 1811 Tz. 40 - Van Hove/CNP Assurances SA) und daher bei der Anwendung luxemburgischen Rechts zu berücksichtigen ist.
- EuGH, 20.09.2017 - C-186/16
Vergibt ein Kreditinstitut einen Kredit, der auf eine Fremdwährung lautet, muss …
Rn. 22 Zum anderen ist es zwar allein Sache des vorlegenden Gerichts, die Klauseln, deren Missbräuchlichkeit geltend gemacht wird, anhand der Umstände des Einzelfalls zu bewerten, doch ist der Gerichtshof dafür zuständig, aus den Bestimmungen der Richtlinie 93/13 - hier Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 - die Kriterien herzuleiten, die das nationale Gericht anwenden kann oder muss, wenn es Vertragsklauseln an diesen Bestimmungen misst (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 2013, RWE Vertrieb, C-92/11, EU:C:2013:180, Rn. 48, und vom 23. April 2015, Van Hove, C-96/14, EU:C:2015:262, Rn. 28).Rn. 34 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 eine Ausnahme von dem im Rahmen des mit dieser Richtlinie geschaffenen Systems des Verbraucherschutzes vorgesehenen Verfahren zur Inhaltskontrolle missbräuchlicher Klauseln begründet und daher eng auszulegen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. April 2014, Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 42, sowie vom 23. April 2015, Van Hove, C-96/14, EU:C:2015:262, Rn. 31).
Rn. 35 Zum Begriff "Hauptgegenstand des Vertrags" im Sinne von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 hat der Gerichtshof entschieden, dass darunter diejenigen Klauseln zu fassen sind, die die Hauptleistungen des Vertrags festlegen und ihn als solche charakterisieren (…Urteile vom 3. Juni 2010, Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid, C-484/08, EU:C:2010:309, Rn. 34, und vom 23. April 2015, Van Hove, C-96/14, EU:C:2015:262, Rn. 33).
Rn. 36 Hingegen können Klauseln mit akzessorischem Charakter gegenüber denen, die das Wesen des Vertragsverhältnisses selbst definieren, nicht unter den Begriff "Hauptgegenstand des Vertrags" im Sinne dieser Vorschrift fallen (…Urteile vom 30. April 2014, Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 50, und vom 23. April 2015, Van Hove, C-96/14, EU:C:2015:262, Rn. 33).
Rn. 45 Somit ist das Erfordernis, dass eine Vertragsklausel klar und verständlich abgefasst sein muss, so zu verstehen, dass der Vertrag auch die konkrete Funktionsweise des Verfahrens, auf das die betreffende Klausel Bezug nimmt, und gegebenenfalls das Verhältnis zwischen diesem und dem durch andere Klauseln vorgeschriebenen Verfahren in transparenter Weise darstellen muss, damit der betroffene Verbraucher in der Lage ist, die sich für ihn daraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien einzuschätzen (…Urteile vom 30. April 2014, Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 75, sowie vom 23. April 2015, Van Hove, C-96/14, EU:C:2015:262, Rn. 50).
- BGH, 20.11.2020 - V ZR 196/19
Wohnungseigentum: Entsprechende Anwendbarkeit der Regelungen über die …
Es fehlt schon an der durch ein Informations- und Motivationsgefälle zwischen Verwender und Kunden gekennzeichneten Konfliktsituation und der daraus resultierenden Gefahr einer unangemessenen Risikoabwälzung, der mit der AGB-Kontrolle begegnet werden soll (…zu diesen Aspekten MüKoBGB/Basedow, 8. Aufl., vor § 305 Rn. 4 ff.; vgl. auch EuGH, Urteil vom 23. April 2015, C-96/14, van Hove, EU:C:2015:262, Rn. 26). - BGH, 19.10.2022 - IV ZR 185/20
Wirksamkeit der Formulierung "unerwartete und schwere" Erkrankung in den …
Rn. 34 (dd) Auf der Grundlage der vorgenannten Auslegung führt der Formulierungsteil "unerwartete…" dem verständigen Versicherungsnehmer- auch unter Berücksichtigung der von der Revision in Bezug genommenen Transparenzmaßstäbe nach der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 23. April 2015, Van Hove/CNP Assurances, C-96/14, VersR 2015, 605 Rn. 40 ff.) - bei Vertragsschluss deutlich vor Augen, was unter diesem Merkmal zu verstehen ist. - BGH, 05.11.2025 - IV ZR 109/24
Zulässigkeit einer Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, wonach "nicht …
Rn. 26 3. Auf der Grundlage der vorgenannten Auslegung ist die Pandemie-Ausschlussklausel auch unter Berücksichtigung der Transparenzmaßstäbe aus Art. 4 Abs. 2, Art. 5 Satz 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, 29; im Folgenden: RL 93/13/EWG) nicht missbräuchlich (…vgl. zum Transparenzerfordernis EuGH, Urteile vom 20. März 2025, Arce, C-365/23, EU:C:2025:192 = NJW-RR 2025, 692 Rn. 69 f.;… vom 4. Juli 2024, Caixabank u.a. [Transparenzkontrolle bei Verbandsklagen], C-450/22, EU:C:2024:577 = VersR 2025, 101 Rn. 36 f.; vom 23. April 2015, Van Hove/CNP Assurances, C-96/14, EU:C:2015:262 = VersR 2015, 605 Rn. 40 f.; jeweils m.w.N.).Es ist Sache des nationalen Gerichts, unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen zu prüfen, ob das Transparenzgebot der RL 93/13/EWG erfüllt ist (EuGH…, Urteil vom 20. März 2025 aaO Rn. 71 m.w.N.;… vgl. auch EuGH, Urteile vom 4. Juli 2024 aaO Rn. 41; vom 23. April 2015 aaO Rn. 27 f. und 47).
Mögliche tatsächliche Schwierigkeiten im Streitfall festzustellen ab und bis wann er von einer Pandemie im Sinne der Versicherungsbedingungen ausgehen kann und muss, stehen dem nicht entgegen, weil der Versicherungsnehmer gegenüber der Beklagten keinen geringeren Informationsstand hat; für diese ist der Verlauf einer länder- und kontinentübergreifenden Ausbreitung einer Infektionskrankheit ebenfalls unsicher und nicht vorhersehbar (…vgl. zum Schutzgedanken des Transparenzgebots der RL 93/13/EWG EuGH, Urteile vom 20. März 2025 aaO Rn. 69;… vom 4. Juli 2024 aaO Rn. 36; vom 23. April 2015 aaO Rn. 26 und 40; jeweils m.w.N.).
- EuGH, 14.09.2023 - C-821/21
Club La Costa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
Rn. 71 Was die Rechtswahlklauseln angeht, genießt der Verbraucher einen mit der Richtlinie 93/13 geschaffenen besonderen Schutz, dem der Gedanke zugrunde liegt, dass der Verbraucher sich gegenüber den Unternehmern in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Unternehmer vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. April 2015, Van Hove, C-96/14, EU:C:2015:262, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - LG Bonn, 09.02.2018 - 17 O 24/17
Zulässigkeit von zugunsten des Verbrauchers abweichenden nationalen Regelungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-191/15
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 20.09.2018 - C-51/17
Die Missbräuchlichkeit einer unklaren Vertragsklausel, nach der das …
- OLG Frankfurt, 19.11.2020 - 1 U 289/19
AGB eines Paketdienstleisters in der Klauselkontrolle
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-323/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in …
- EuGH, 20.04.2023 - C-263/22
Ocidental - Companhia Portuguesa de Seguros de Vida - Vorlage zur …
- EuGH, 03.09.2020 - C-84/19
Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-186/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl ist eine Klausel eines Darlehensvertrags, die …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-143/20
A (Contrats d'assurance " unit-linked ") - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-51/17
Nach Auffassung von Generalanwalt Tanchev ist die gesetzgeberische Antwort eines …
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