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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 28.11.2016

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.12.2016 - 9 U 159/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,56699
OLG Karlsruhe, 15.12.2016 - 9 U 159/14 (https://dejure.org/2016,56699)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.12.2016 - 9 U 159/14 (https://dejure.org/2016,56699)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 9 U 159/14 (https://dejure.org/2016,56699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 68 ZPO, Art 23 CMR, § 280 Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 BGB, § 86 Abs 1 VVG
    Regressprozess des Frachtführers bzw. dessen Transportversicherers gegen den Subunternehmer nach Abhandenkommen von Frachtgut im internationalen Straßengüterverkehr: Bindungswirkung von Feststellungen zum Wert des Frachtgutes im Vorprozess auf Schadensersatz bei ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Straße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung der Feststellungen im Haftpflichtprozess wegen in Verlust geratenen Transportguts im Regressprozess des Frachtführers gegen den Subunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • versr.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung der Kosten eines Vorprozesses im Regressprozess des Frachtführers gegen den Subunternehmer

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BGB § 286; BGB § 288; CMR Art. 3; CMR Art. 17; CMR Art. 23; CMR Art. 27; VVG § 86; ZPO § 68; ZPO § 543
    Handels- und Transportrecht --> Land- und Lufttransport-->; Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand; Vertragliche Schuldverhältnisse --> Allgemeines Vertragsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindungswirkung der Feststellungen im Haftpflichtprozess wegen in Verlust geratenen Transportguts im Regressprozess des Frachtführers gegen den Subunternehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 643
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 80/98

    Zinspflicht des Frachtführers nach Art. 27 Abs. 1 CMR

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2016 - 9 U 159/14
    Denn die T. hätte sich gegenüber den Ansprüchen ihrer Vertragspartnerin nicht streitig gestellt, wenn sie gewusst hätte, dass die Beklagte als Subunternehmerin ihrerseits zur Leistung von Schadensersatz bereit war (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 170).

    Wenn ein Frachtführer - wie die Beklagte - mit der Zahlung der Entschädigung in Verzug gerät, sind daher die Vorschriften über die Verzugsfolgen im BGB neben den Regeln der CMR anwendbar (vgl. hierzu ausführlich BGH, NJW-RR 2001, 170).

    Dabei geht aus den Entscheidungsgründen nicht eindeutig hervor, ob in dieser Entscheidung die sich aus der früheren Entscheidung (BGH, NJW-RR 2001, 170) ergebende Differenzierung übersehen wurde (davon geht Thume, Transportrecht 2012, 61 aus), oder ob in der neueren Entscheidung (anders als im Sachverhalt der früheren Entscheidung) die Voraussetzungen für einen Verzug nicht festgestellt waren.

    Jedenfalls ergibt sich aus der Entscheidung vom 01.07.2010 nicht, dass damit die bis dahin anerkannte Differenzierung im Rahmen von Artikel 23 CMR (gemäß BGH, NJW-RR 2001, 170) aufgegeben werden sollte.

  • BGH, 01.07.2010 - I ZR 176/08

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Erfordernis besonderer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2016 - 9 U 159/14
    Rn. 39 Entgegen der Auffassung der Beklagten lässt sich der späteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2010 (NJW-RR 2011, 117) nicht ohne Weiteres eine abweichende Rechtsauffassung entnehmen.
  • OLG Köln, 19.08.1999 - 20 W 35/99

    Zurückweisung Ergänzungsantrag Fristüberschreitung Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2016 - 9 U 159/14
    Bei Vertragsketten ergeben sich Einschränkungen für eine Bindungswirkung aus dem Vorprozess nur dann, wenn die in den beiden Verfahren zu behandelnden Streitfragen nicht vollständig identisch sind (…vgl. Zöller/Vollkommer a.a.O., § 68 ZPO, RdNr. 10; OLG Celle, OLGR 2000, 27).
  • LG Dresden, 20.12.2005 - 13 O 2445/05
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2016 - 9 U 159/14
    Sie kann sich dennoch auf die Bindungswirkungen berufen, die zu Lasten der Beklagten eingetreten sind, da die Klägerin Rechtsnachfolgerin der T. (Klägerin des Vorprozesses) ist (vgl. RGZ 54, 350, 354; LG Dresden BauR 2006, 1335;… Schultes in Münchener Kommentar, ZPO, 5. Auflage 2016, § 68 ZPO Rn. 7;… Zöller/Vollkommer, 31. Auflage 2016, § 68 ZPO Rn. 7).
  • RG, 06.05.1903 - I 25/03

    Kauf eines Kuxes.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2016 - 9 U 159/14
    Sie kann sich dennoch auf die Bindungswirkungen berufen, die zu Lasten der Beklagten eingetreten sind, da die Klägerin Rechtsnachfolgerin der T. (Klägerin des Vorprozesses) ist (vgl. RGZ 54, 350, 354; LG Dresden BauR 2006, 1335;… Schultes in Münchener Kommentar, ZPO, 5. Auflage 2016, § 68 ZPO Rn. 7;… Zöller/Vollkommer, 31. Auflage 2016, § 68 ZPO Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.11.2016 - I-6 W 28/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53677
OLG Hamm, 28.11.2016 - I-6 W 28/16 (https://dejure.org/2016,53677)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.11.2016 - I-6 W 28/16 (https://dejure.org/2016,53677)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. November 2016 - I-6 W 28/16 (https://dejure.org/2016,53677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 S. 1; MB/KT § 4 Abs. 4; ZPO § 3
    Streitwert der Klage eines Versicherungsnehmers in der Krankentagegeldversicherung auf Feststellung der Unwirksamkeit der Herabsetzung des versicherten Krankentagegeldes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 2 O 68/16
  • OLG Hamm, 28.11.2016 - I-6 W 28/16

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 415
  • MDR 2017, 301
  • VersR 2017, 643
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 01.04.2011 - 20 W 6/11

    Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Zahlung von Krankentagegeld

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2016 - 6 W 28/16
    Rn. 11 Der Streitwert einer Klage auf Feststellung des Bestehens einer Leistungsverpflichtung aus der Krankentagegeldversicherung bemisst sich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlages von 20 % nach dem Bezug von sechs Monaten (OLG Hamm NJW-RR 2013, 601; OLG Hamm r+s 2012 156 m.w.N.).

    Denn die Heranziehung dieser Norm setzt voraus, dass das Stammrecht erfahrungsgemäß 3 1/2 Jahren dauern kann, was für den Bereich des Krankentagegeldes nicht der Fall ist (vgl. OLG Hamm r+s 2012, 156; a.A. OLG Brandenburg…, Urteil vom 22.04.2014 11 U 234/12 Rn. 31 bei juris).

  • BGH, 08.12.2010 - IV ZR 265/08

    Beschwerdewert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2016 - 6 W 28/16
    Rn. 10 Die Beklagte kann eine Herabsetzung des Streitwerts nicht mit der Erwägung erreichen, dass sich bei einer Feststellungsklage gerichtet auf Fortbestand eines Krankentagegeldvertrages der regelmäßig anzusetzende Streitwert auf die Höhe der dreieinhalbfachen Jahresprämie belaufe (BGH VersR 2011, 237).
  • OLG Hamm, 05.09.2012 - 20 U 80/12

    Krankentagegeldversicherung; Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2016 - 6 W 28/16
    Rn. 11 Der Streitwert einer Klage auf Feststellung des Bestehens einer Leistungsverpflichtung aus der Krankentagegeldversicherung bemisst sich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlages von 20 % nach dem Bezug von sechs Monaten (OLG Hamm NJW-RR 2013, 601; OLG Hamm r+s 2012 156 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60

    Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2016 - 6 W 28/16
    Denn diese Auffassung übersieht, dass für Rechte von typischerweise wesentlich kürzerer Laufzeit der gesetzlich vorgegebene Wert des dreieinhalbfachen Jahresbezugs unangemessen ist (vgl. BGHZ 36, 144, 147).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2014 - 11 U 234/12

    Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung künftiger …

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2016 - 6 W 28/16
    Denn die Heranziehung dieser Norm setzt voraus, dass das Stammrecht erfahrungsgemäß 3 1/2 Jahren dauern kann, was für den Bereich des Krankentagegeldes nicht der Fall ist (vgl. OLG Hamm r+s 2012, 156; a.A. OLG Brandenburg, Urteil vom 22.04.2014 11 U 234/12 Rn. 31 bei juris).
  • LG Stuttgart, 19.02.2016 - 16 O 142/15

    Krankentagegeldversicherung - Wirksamkeit der Herabsetzung des Krankentagegeldes …

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2016 - 6 W 28/16
    Deshalb vermag sich der Senat auch nicht der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung anzuschließen, dass sich der Wert eines Klageantrages, gerichtet auf die Feststellung der Unwirksamkeit der seitens des Versicherers ausgesprochenen Herabsetzung bzw. der Fortgeltung des vor der Herabsetzungserklärung gültigen Krankentagessatzes, nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrags der Leistungsdifferenz richte (so OLG München…, Urteil vom 27.07.2012, 25 U 4610/11Rn. 57 bei juris und LG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2016, 16 O 142/15 Rn. 67 bei juris).
  • OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Eintrittspflicht einer …

    Die Rechtsprechung stellt vielmehr auf einen Krankentagegeldbezug von lediglich sechs Monaten ab, weil die regelmäßige Bezugsdauer deutlich unter dreieinhalb Jahren liegt, auch wenn ein solcher Zeitraum im Einzelfall nicht ausgeschlossen sein mag (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15 -, VersR 2017, 377 f., bei juris Langtext Rn. 6 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 2016 - 6 W 28/16 -, VersR 2017, 643, bei juris Langtext Rn. 9; Senat…, Beschluss vom 01.04.2011 - 20 W 6/11 -, VersR 2011, 1329, 1330, bei juris Langtext Rn. 9 m.w.N.).

    Rn. 25 Der Streitwert einer auf die Feststellung gerichteten Klage, zukünftig Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung für die ungewisse Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu erbringen, bemisst sich grundsätzlich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % nach dem Bezug von sechs Monaten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 2016 - 6 W 28/16 -, VersR 2017, 643, bei juris Langtext Rn. 8; Senat…, Urteil vom 05. September 2012 - 20 U 80/12 -, VersR 2013, 309, bei juris Langtext Rn. 35; Senat…, Beschluss vom 01. April 2011 - 20 W 6/11 -, VersR 2011, 1329, 1330, bei juris Langtext Rn. 9 m.w.N.).

  • OLG Rostock, 08.11.2018 - 4 W 27/18

    Streitwertbemessung im Deckungsprozess gegen eine Krankentagegeldversicherung: …

    Rn. 29 Zwar weist die Beschwerde auch insoweit zu Recht darauf hin, dass eine verbreitete Auffassung in der Rechtsprechung - nur - dann auf eine halbjährige Bezugsdauer abstellt, wenn Streitgegenstand die Feststellung der künftigen Leistungspflicht auf unbestimmte Zeit ist (OLG Hamm, Beschluss vom 28.11.2016 - 6 W 28/16, VersR 2017, 643, juris Rn. 8 f., Beschluss vom 01.04.2011 - 20 W 6/11, VersR 2011, 1329, juris Leitsatz 2 und Rn. 9; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 06.03.2006, a.a.O., juris Leitsatz und Rn. 3), während das Feststellungsinteresse in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO zu schätzen sei, wenn es abstrakt um den Bestand des Vertrages gehe (OLG Hamm, Beschluss vom 28.11.2016, a.a.O., juris Rn. 7;… Beschluss vom 02.03.2018, a.a.O., juris Rn. 21;… OLG Karlsruhe, a.a.O.;… OLG Nürnberg, a.a.O., juris Rn. 21 ff.).
  • OLG Hamm, 08.03.2019 - 20 U 139/18

    Krankentagegeldversicherung: Streitwert

    Rn. 5 b) Abzustellen ist dabei entgegen § 9 Satz 1 ZPO nur auf einen Zeitraum von sechs Monaten (…vgl. BGH Beschl. v. 14.12.2016 - IV ZR 477/15, r+s 2017, 80 Rn. 6;… Senat Beschl. v. 2.3.2018 - 20 W 41/17, VersR 2019, 188 = BeckRS 2018, 13448 = juris Rn. 12; OLG Hamm Beschl. v. 28.11.2016 - 6 W 28/16, r+s 2017, 81 = juris Rn. 9;… OLG Rostock Beschl. v. 8.11.2018 - 4 W 27/18, BeckRS 2018, 28915 = juris Rn. 12).
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