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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,26
BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78 (https://dejure.org/1980,26)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.1980 - 1 BvR 797/78 (https://dejure.org/1980,26)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 1980 - 1 BvR 797/78 (https://dejure.org/1980,26)
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Böll

Art. 5 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Ehre, Recht am eigenen Wort, Falschzitat

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Böll

  • openjur.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Meinungsfreiheit schützt nicht das unrichtige Zitat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1
    Unzulässige Verwendung der Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung des Kritisierten als Zitat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Äußerungen - Beeinträchtigung - Sozialer Geltungsanspruch - Unrichtiges Zitat - Grundrecht der Meinungsfreiheit

  • spiegel.de (Pressebericht, 21.07.1980)

    Verfaulende Reste

Besprechungen u.ä.

  • zeit.de (Pressekommentar, 25.07.1980)

    Karlsruher Rätsel

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 01.12.1981 - VI ZR 200/80

    Unzulässige Verwendung der Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung des

    BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    BGH, 30.05.1978 - VI ZR 117/76

    Will Ulrike Gnade oder freies Geleit?

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Will Ulrike Gnade oder freies Geleit?

Sonstiges

  • spiegel.de (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    "Will Ulrike Gnade oder freies Geleit?" (Heinrich Böll; DER SPIEGEL 3/1972)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 54, 208
  • NJW 1980, 2072
  • GRUR 1980, 1087
  • VersR 1980, 1131
  • DVBl 1980, 841
  • DÖV 1980, 762
  • afp 1980, 151
 
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Wird zitiert von ... (158)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Dies verstieße gegen das Recht der zitierten Person am eigenen Wort, zu dem es gehört, selbst zu bestimmen, wie sie sich Dritten oder der Öffentlichkeit gegenüber darstellen will (vgl. BGHZ 13, 334 [338 f.] - Schacht-Brief).

    Es entsteht ein breiter Spielraum von Deutungen, die geeignet sind, einer Äußerung eine andere Färbung oder Tendenz zu geben, als der Zitierte sie zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BGHZ 13, 334 [339]), und damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Ausprägung des Rechts am eigenen Wort zu beeinträchtigen.

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Zwar kann es bei einer abweisenden Entscheidung für den Umfang der verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht darauf ankommen, ob das Klagebegehren nur auf Unterlassung oder aber auf Widerruf oder Verurteilung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes gerichtet war (Beschluß vom 3. Juni 1980 - 1 BvR 185/77 - Eppler, Umdruck S 6); insbesondere kann insoweit der Höhe der Schmerzensgeldforderung keine maßgebliche Bedeutung zukommen.

    Dieses umfaßt unter anderem die persönliche Ehre und das Recht am eigenen Wort; es schützt den Grundrechtsträger auch dagegen, daß ihm Äußerungen in den Mund gelegt werde, die er nicht getan hat und die seinen von ihm selbst definierten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen (Beschluß vom 3. Juni 1980 - 1 BvR 185/77 -, Umdruck S 7 ff.).

  • BGH, 30.05.1978 - VI ZR 117/76

    Will Ulrike Gnade oder freies Geleit?

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    des Ersten Senats vom 3. Juni 1980 -- 1 BvR 797/78 -- in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Heinrich Böll -- Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Professor Dr. Robert Ellscheid und Dr. Sigmar-Jürgen Samwer, Riehler Straße 21, Köln 1 -- gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Mai 1978 -- VI ZR 117/76 -.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Mai 1978 -- VI ZR 117/76 -- verletzt das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Soweit Werturteile im öffentlichen Meinungskampf in Frage stehen, muß im Interesse des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses ohne Rücksicht auf den Inhalt des Urteils die Vermutung für die Zulässigkeit freier Rede sprechen (BVerfGE 7, 198 [212] - Lüth, stRspr).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Unrichtige Information ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut, weil sie der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Aufgabe zutreffender Meinungsbildung nicht dienen kann (vgl. BVerfGE 12, 113 [130] - Schmid-Spiegel); es kann nur darum gehen, daß die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, daß dadurch die Funktion der Meinungsfreiheit in Gefahr gerät oder leidet: Eine Übersteigerung der Wahrheitspflicht und die daran anknüpfenden, unter Umständen schwerwiegenden Sanktionen könnten zu einer Einschränkung und Lähmung namentlich der Medien führen; diese könnten ihre Aufgaben, insbesondere diejenige öffentlicher Kontrolle, nicht mehr erfüllen, wenn ihnen ein unverhältnismäßiges Risiko auferlegt würde (vgl. BGH, NJW 1977, S 1288 [1289] - Abgeordnetenbestechung).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Bereits in BVerfGE 35, 202 (226 f.) - Lebach - ist hervorgehoben, daß Fernsehberichterstattung selbst dann, wenn sie sich um Objektivität und Sachlichkeit bemüht, in aller Regel weitaus stärker in die Sphäre des Betroffenen eingreift als eine Berichterstattung in Hörfunk oder Presse.
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Dabei hängen die Grenzen seiner Eingriffsmöglichkeiten namentlich von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab: Je mehr eine zivilgerichtliche Entscheidung grundrechtsgeschützte Voraussetzungen freiheitlicher Existenz und Betätigung verkürzt, desto eingehender muß die verfassungsgerichtliche Prüfung sein, ob eine solche Verkürzung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (Beschluß vom 13. Mai 1980 - 1 BvR 103/77 - Kunstkritik, Umdruck S 8 mwN).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Dies folgt aus der Eigenart der streitigen Äußerungen: Wenn diese in dem Kommentar nicht so wiedergegeben werden durften, wie es geschehen ist, dann muß die gerichtliche Feststellung, ihre Wiedergabe sei "nicht falsch" gewesen, den Kern der Persönlichkeitssphäre des Beschwerdeführers treffen (vgl. BVerfGE 43, 130 [136] - politisches Flugblatt).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat Auslegung und Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften als solche nicht nachzuprüfen; ihm obliegt lediglich, die Beachtung der grundrechtlichen Normen und Maßstäbe durch die ordentlichen Gerichte sicherzustellen (BVerfGE 42, 143 [148] - DGB - mwN).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
    Auch einzelne Auslegungsfehler dürfen nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 42, 163 [169] - Echternach).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Die Fachgerichte dürfen deshalb einerseits an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so auf die Meinungsfreiheit insgesamt einschnürend wirken können (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 85, 1 ).
  • BVerfG, 28.06.2016 - 1 BvR 3388/14

    Die Gerichte müssen bei Nichterweislichkeit einer Tatsachenbehauptung eine …

    Dabei dürfen die Fachgerichte einerseits im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen an die Wahrheitspflicht stellen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 85, 1 ).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Unrichtige Information ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut (BVerfGE 54, 208 [219]).
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Rechtsprechung
   BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,353
BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78 (https://dejure.org/1979,353)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1979 - 3 AZR 274/78 (https://dejure.org/1979,353)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1979 - 3 AZR 274/78 (https://dejure.org/1979,353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kürzung - Einstellung von Versorgungsleistungen - Insolvenzsicherung - wirtschaftliche Notlage - Insolvenz - Feststellungsklage - Ruhegeld - Pensionssicherungs-Verein - Ruhegeldzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 220
  • NJW 1980, 2598
  • ZIP 1980, 463
  • VersR 1980, 1131
  • BB 1980, 992
  • DB 1980, 1172
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 486/90

    Widerruf einer Unterstützungskassenverordnung

    Die Zusammenschaltung von Widerrufs- und Kürzungsmöglichkeiten auf der einen und die Sicherung des Ausfalls durch den PSV auf der anderen Seite ist deshalb unverzichtbar (vgl. BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG; BVerfG Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 4 der Gründe).

    Deshalb muß ein Arbeitgeber, der die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage anstrebt, vor der Kürzung oder Einstellung den Träger der Insolvenzsicherung einschalten und, wenn dieser nicht zustimmt, im Wege der Feststellungsklage klären lassen, ob er zur Kürzung oder Einstellung berechtigt ist (BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).

  • BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95

    Anspruch auf Sicherheitsleistung bei Insolvenzsicherung

    Er ist nur zulässig, wenn vorher der Pensions-Sicherungs-Verein eingeschaltet wurde (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).
  • BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88

    Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse - Wirksamkeit nur bei Einschaltung …

    Der Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse wegen einer Bestandsgefährdung des Trägerunternehmens (Widerruf in Alt- und Übergangsfällen) ist nur wirksam, wenn das Trägerunternehmen zuvor den Pensions-Sicherungs-Verein eingeschaltet hatte (wie bei Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage; i. A. an BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).

    b) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein Arbeitgeber, der die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage anstrebt, vor der Kürzung oder Einstellung den Träger der Insolvenzsicherung einschalten und, wenn dieser nicht zustimmt, im Wege der Feststellungsklage klären lassen muß, ob er zur Kürzung oder Einstellung berechtigt ist (grundlegend BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein Arbeitgeber, der die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage anstrebt, vor der Kürzung oder Einstellung den Träger der Insolvenzsicherung einschalten und, wenn dieser nicht zustimmt, im Wege der Feststellungsklage klären lassen muß, ob er zur Kürzung oder Einstellung berechtigt ist (BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).
  • LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 93/02

    Kürzung einer betrieblichen Invalidenrente; Deklaratorische Bedeutung einer …

    Festzuhalten ist schließlich, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH 11.02.1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf, BAG 06.12.1979 - 3 AZR 274/78 - BB 1980, 992 und 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97) der Ursprung dieser Vorauseinschaltungsverpflichtung in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers liegt.
  • BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 437/79

    Betriebliche Altersversorgung: Widerruf - Voraussetzungen

    Bevor der Beklagte einen Beschluß über die Kürzung der Versorgungsleistungen faßte, war daher durch das Trägerunternehmen der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung einzuschalten und, wenn dieser nicht zustimmte, Klage auf Feststellung zur Berechtigung des Widerrufs zu erheben (BAG vom 6. Dezember 1979 -- 3 AZR 274/78 -- (demnächst) AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG (zu III 2 b der Gründe); vom 26. Juni 1980 -- 3 AZR 156/79 -- (demnächst) AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG (zu I 3 der Gründe) (beide Entscheidungen sind zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen)).
  • BAG, 14.07.1981 - 3 AZR 517/80

    Betriebsveräußerung - Versorgungsansprüche

    Lehnt der PSV dies ab, ist der Arbeitgeber zur Klärung der Widerrufsberechtigung auf den Klageweg verwiesen (BAG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 3 AZR 156/79 - [demn.] AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG [zu I 3 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG 32, 220 [227] = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG [zu III 2 b der Gründe]).
  • BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95

    Zwischenfinanzierungslast bei Streit über das Vorliegen einer wirtschaftlichen …

    Ist eine solche Klage erhoben worden, kann der Arbeitgeber, bei dem eine wirtschaftliche Notlage vorliegt, seine Versorgungsleistungen entsprechend einstellen oder kürzen (BAG Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf; BGH Urteil vom 11. Februar 1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf; vgl. auch BAG Urteil vom 6. Dezember 1979 - 3 AZR 274/78 - BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG = SAE 1981, 77, mit Anm. von Egon Lorenz).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen des Pensons-Sicherungs-Vereins

    Der Senat hat sogar verlangt, daß die Klärung zunächst zwischen insolventem Arbeitgeber und PSV herbeigeführt wird (BAG 32, 220, 226 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG; 33, 234, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; ebenso BGH Urteil vom 3. Februar 1986 - II ZR 54/85 -, AP Nr. 4 zu § 9 BetrAVG).
  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 487/90
    Die Zusammenschaltung von Widerrufs- und Kürzungsmöglichkeiten auf der einen und die Sicherung des Ausfalls durch den PSV auf der anderen Seite ist deshalb unverzichtbar (vgl. BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG; BVerfG Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 4 der Gründe).

    Deshalb muß ein Arbeitgeber, der die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage anstrebt, vor der Kürzung oder Einstellung den Träger der Insolvenzsicherung einschalten und, wenn dieser nicht zustimmt, im Wege der Feststellungsklage klären lassen, ob er zur Kürzung oder Einstellung berechtigt ist ( BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).

  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 503/85

    Versorgungsanwartschaft - Insolvenz - Betriebsrente

  • BAG, 26.06.1980 - 3 AZR 156/79

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Versorgungsträger - Ruhegeldzusage - …

  • BAG, 12.02.1991 - 3 AZR 30/90

    Übergang des Vermögens einer Unterstützungskasse auf PSV

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83

    Versorgungsanwartschaft - Kürzung - Unterstützungskassen - Unverfallbarer …

  • BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84

    Pflichten des Versorgungsverpflichteten bei wirtschaftlicher Notlage des …

  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 544/79

    Sicherungsfall - Kürzung - Einstellung - Versorgungsleistung - Wirtschaftliche …

  • LAG Köln, 04.10.2017 - 11 Sa 244/16

    Recht des Arbeitgebers zum Widerruf einer Versorgungszusage

  • LAG Köln, 22.02.2017 - 11 Sa 724/16

    Wirksamkeit des Widerrufs insolvenzgeschützter Betriebsrentenansprüche wegen …

  • BAG, 25.03.1991 - 3 AZN 48/91

    Divergenzfähigkeit von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - Reichweite …

  • BAG, 22.11.1983 - 5 AS 19/83

    Gerichtsstand - Bestimmung - Örtliche Zuständigkeit

  • OLG Stuttgart, 14.01.1998 - 20 U 93/97

    Auslegung einer vertraglichen Pensionszusage; Kürzung zu zahlender Bezüge wegen …

  • LAG Köln, 09.05.2000 - 9 Sa 1485/99

    Widerruf von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage; Eintritt des …

  • BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 521/88

    Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse: Wirksamkeit nur bei Einschaltung …

  • LAG Köln, 26.04.2002 - 4 (5) Sa 94/02

    Verpflichtung zur Anpassung der Invalidenrente des Klägers den jeweiligen …

  • OLG Köln, 26.10.1999 - 22 U 237/98
  • BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 520/88

    Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse: Wirksamkeit nur bei Einschaltung …

  • OLG Stuttgart, 01.07.1998 - 20 U 9/98

    Anspruch eines Vorstandsvorsitzenden auf vorzeitige Alterspension; Auslegung …

  • BAG, 17.07.1996 - 5 AS 29/95

    Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen - Voraussetzungen für die Bestimmung …

  • BAG, 17.07.1996 - 5 AS 31/95

    Voraussetzungen für die Bestimmung eines örtlich zuständigen Arbeitsgerichts …

  • BAG, 17.07.1996 - 5 AS 33/95

    Örtliche Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts bei Vorliegen einer …

  • OLG Köln, 09.06.1987 - 27 UF 23/87
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.03.1980 - 157 VII/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,11795
VGH Bayern, 14.03.1980 - 157 VII/72 (https://dejure.org/1980,11795)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.03.1980 - 157 VII/72 (https://dejure.org/1980,11795)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. März 1980 - 157 VII/72 (https://dejure.org/1980,11795)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1973
  • VersR 1980, 1131
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Rechtsprechung
   AG Pforzheim, 29.01.1980 - 5 C 52/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,11999
AG Pforzheim, 29.01.1980 - 5 C 52/79 (https://dejure.org/1980,11999)
AG Pforzheim, Entscheidung vom 29.01.1980 - 5 C 52/79 (https://dejure.org/1980,11999)
AG Pforzheim, Entscheidung vom 29. Januar 1980 - 5 C 52/79 (https://dejure.org/1980,11999)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 1131
  • VersR 1981, 566
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