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Weitere Entscheidungen unten: AG Hamburg, 07.03.1996 | LG Bonn, 22.03.1996

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.01.1996 - 9 U 190/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5863
OLG Hamm, 30.01.1996 - 9 U 190/95 (https://dejure.org/1996,5863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.1996 - 9 U 190/95 (https://dejure.org/1996,5863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 9 U 190/95 (https://dejure.org/1996,5863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinde; Grünanlagen; Findlinge; Pflanzbeete; Steine

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 6 O 2/95
  • OLG Hamm, 30.01.1996 - 9 U 190/95

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 370
  • NZV 1996, 493
  • VersR 1997, 718
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.1996 - 9 U 190/95
    Rn. 15 Die gemäß §§ 9, 9 a, 47 StWG NW für den Bereich der Unfallstelle verkehrssicherungspflichtige Beklagte ist zwar verpflichtet, die öffentlichen Verkehrsflächen in einem dem Verkehrsbedürfnis entsprechenden möglichst gefahrlosen Zustand zu halten (vgl. BGH VersR 1989, 927), wobei sich ihre Verkehrssicherungspflicht nicht nur auf die Fahrbahn, sondern auch etwa auf den Untergrund, Bankette, Sicherheitsstreifen und die Bepflanzung bezieht (…Greger § 16 StVG Rdn. 420).
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.1996 - 9 U 190/95
    Der Sicherungspflichtige hat danach grundsätzlich nur solche Gefahren zu beseitigen bzw. vor ihnen zu warnen, die für einen die normale Sorgfalt beachtenden Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht rechtzeitig einzustellen vermag (BGH VersR 1979, 1055).
  • OLG Hamm, 07.08.1995 - 9 W 26/95

    Geschwindigkeitsbeschränkung; Straßenraum; Hindernis; Aufmerksamkeit; …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.1996 - 9 U 190/95
    So müssen Hindernisse im Straßenraum, etwa zum Zwecke der Verkehrsberuhigung angelegte Pflanzenbeete, so gestaltet sein, daß der Straßenbenutzer auch bei schlechten Sichtverhältnissen darauf aufmerksam wird (Senatsbeschluß vom 03.07.1995 - 9 W 26/95).
  • BGH, 28.01.1965 - III ZR 33/64

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für den Zustand einer Straße

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.1996 - 9 U 190/95
    Insbesondere auf eine naheliegende Möglichkeit verkehrswidrigen Verhaltens, etwa darauf, daß ein Fahrzeug geringfügig von der eigentlichen Fahrbahn abkommen kann, ist zu achten (…Greger a.a.O. Rdn. 417, 419; BGH VersR 65, 483).
  • LG Dortmund, 20.07.2011 - 9 T 46/11

    Anforderungen an die Festsetzung der Sachverständigenvergütung im …

    (OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.1996, 9 U 190/95, zitiert bei Juris, Rn. 5; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18.09.2008, I-10 W 60/08, Rn. 7;… Meyer/Höver/Bach, a.a.O., § 8 Rn. 8.49;… Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage 2010, § 8 JVEG Rn. 36.) Ein Anlass zur Nachprüfung, ob die von dem Sachverständigen angegebene Zeit auch erforderlich war, wird nur dann bestehen, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18.09.2008, I-10 W 60/08, Rn. 7;… Meyer/Höver/Bach, a.a.O., § 8 Rn. 8.49.), wobei das Gericht in einem solchen Fall zur Nachprüfung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist.

    (OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.1996, 9 U 190/95, zitiert bei Juris, Rn. 5;… Hartmann, a.a.O., § 8 JVEG Rn. 37.) Eine Herabsetzung des von dem Sachverständigen angegebenen Zeitaufwands darf aber nur erfolgen, wenn zugleich angegeben werden kann, welche der von dem Sachverständigen angegebenen Arbeitszeiten zu lang bemessen sind und in welcher Zeit und aus welchen Gründen die Einzelarbeit schneller hätte verrichtet werden können.

  • LG Hagen, 14.07.2021 - 8 O 93/20
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (…vgl. BGH, Urt. v. 10.07.1980 - Az. III ZR 58/79, in: NJW 1980, 2194, 2195;… BGH, Urt. v. 13.07.1989 - Az. III ZR 122/88, in: NZV 1989, 390;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.10.1995 - 18 U 38/95, in: NJW 1996, 731 f.; OLG Hamm, Urt. v. 30.01.1996 - Az. 9 U 190/95, in: VersR 1997, 718, 719;… OLG Hamm, Urt. v. 25.05.2004 - Az. 9 U 34/04, in: NJW-RR 2005, 255).
  • LG Dortmund, 11.06.2010 - 11 T 51/10

    Erforderlich i.S.d. § 8 Abs. 2 S. 1 JVEG ist die mit durchschnittlicher …

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die vom Sachverständigen angegebene Zeit richtig ist und für die Gutachtenerstellung auch erforderlich war (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.09.1996 - 9 U 190/95 - OLGR Hamm 1996, 251; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.06.2008 - 10 W 40/08 - OLGR Düsseldorf 2008, 746; Thüringer LSG, Beschl. v. 11.03.2004 - L SF 980/03 - LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.09.2004 - L 12 RJ 3686/04 KO-A - Justiz 2005, 91; jeweils zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.1997 - 22 U 209/96

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von …

    Diese allein versetzten den Kläger aber, anders als in dem von dem Drittbeklagten vorgelegten Fall des OLG Stuttgart (Urteil vom 21. Februar 1996, 9 U 190/95) ohne vertiefte Begründung angenommen, noch nicht in die Lage, die für die Ausfüllung des Tatbestandsmerkmales "sittenwidrige vorsätzliche Schädigung" erforderlichen Tatsachen zu erkennen.
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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 07.03.1996 - 51 a C 1126/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8087
AG Hamburg, 07.03.1996 - 51 a C 1126/95 (https://dejure.org/1996,8087)
AG Hamburg, Entscheidung vom 07.03.1996 - 51 a C 1126/95 (https://dejure.org/1996,8087)
AG Hamburg, Entscheidung vom 07. März 1996 - 51 a C 1126/95 (https://dejure.org/1996,8087)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • soldan.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Auffahrunfall auf abbremsendes Fahrzeug

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 17; StVO § 3 § 8
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen Vorfahrtverletzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitverschulden; Auffahrunfall; Vorfahrtverletzung

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 718
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 22.03.1996 - 4 S 140/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9912
LG Bonn, 22.03.1996 - 4 S 140/95 (https://dejure.org/1996,9912)
LG Bonn, Entscheidung vom 22.03.1996 - 4 S 140/95 (https://dejure.org/1996,9912)
LG Bonn, Entscheidung vom 22. März 1996 - 4 S 140/95 (https://dejure.org/1996,9912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 718
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 16.06.1994 - 5 U 1939/93

    Haftung für Fahrzeugschäden beim Betrieb einer Autowaschanlage

    Auszug aus LG Bonn, 22.03.1996 - 4 S 140/95
    Die Kammer schließt sich insoweit der wohl herrschenden Meinung an, wonach der Nachweis der Pflichtverletzung und der Verursachung erbracht ist, wenn feststeht, daß ein Fahrzeug beim Durchlaufen einer Waschanlage beschädigt worden ist und keine Anhaltspunkte für einen Defekt am Fahrzeug oder ein Fehlverhalten des Benutzers vorliegen (vgl. OLG Koblenz in NJW-RR 1995, 1135; HansOLG DAR 1984, 260; LG Koblenz DAR 1989, 28; jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 10.02.1984 - 11 U 184/83

    Positive Vertragsverletzung; objektive Pflichtverletzung; Verantwortungsspäre des …

    Auszug aus LG Bonn, 22.03.1996 - 4 S 140/95
    Die Kammer schließt sich insoweit der wohl herrschenden Meinung an, wonach der Nachweis der Pflichtverletzung und der Verursachung erbracht ist, wenn feststeht, daß ein Fahrzeug beim Durchlaufen einer Waschanlage beschädigt worden ist und keine Anhaltspunkte für einen Defekt am Fahrzeug oder ein Fehlverhalten des Benutzers vorliegen (vgl. OLG Koblenz in NJW-RR 1995, 1135; HansOLG DAR 1984, 260; LG Koblenz DAR 1989, 28; jeweils m. w. N.).
  • LG Kassel, 17.03.1988 - 1 S 449/87
    Auszug aus LG Bonn, 22.03.1996 - 4 S 140/95
    Die Kammer schließt sich insoweit der wohl herrschenden Meinung an, wonach der Nachweis der Pflichtverletzung und der Verursachung erbracht ist, wenn feststeht, daß ein Fahrzeug beim Durchlaufen einer Waschanlage beschädigt worden ist und keine Anhaltspunkte für einen Defekt am Fahrzeug oder ein Fehlverhalten des Benutzers vorliegen (vgl. OLG Koblenz in NJW-RR 1995, 1135; HansOLG DAR 1984, 260; LG Koblenz DAR 1989, 28; jeweils m. w. N.).
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