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   BGH, 29.10.1971 - V ZR 65/70   

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https://dejure.org/1971,5037
BGH, 29.10.1971 - V ZR 65/70 (https://dejure.org/1971,5037)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1971 - V ZR 65/70 (https://dejure.org/1971,5037)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1971 - V ZR 65/70 (https://dejure.org/1971,5037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kauf von Grundstücken - Anspruch auf Kaufpreiszahlung - Einwilligung in eine Überweisung auf das Konto des Ehemanns - Erlöschen einer Forderung durch Erfüllung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1971, 1500
  • WM 1971, 500
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.1962 - V ZR 1/61

    Gesamtschuldnerische Haftung der testamentarischen Erben gegenüber einem aus

    Auszug aus BGH, 29.10.1971 - V ZR 65/70
    Dennoch könne ihn die Klägerin, so meint es, nicht geltend machen, weil dem der von Amts wegen zu beachtende Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstünde (§ 242 BGB); sie sei nämlich der Beklagten zum Schadensersatz verpflichtet und müßte infolgedessen, wenn sie die Verkaufssummen aus den beiden Verträgen von 1963 und 1964 erhielte, alsbald das Geld in gleicher Weise wieder zurückerstatten (unter Bezugnahme auf BGHZ 38, 122, 126 [BGH 24.10.1962 - V ZR 1/61] und weitere Rechtsprechungs- und Schrifttumsnachweise).
  • BGH, 05.12.1969 - V ZR 114/67

    Sicherung eines Kredits - Möglichkeit der Verwertung einer Grundschuld für die

    Auszug aus BGH, 29.10.1971 - V ZR 65/70
    Ob die gerügte Beweiswürdigung den Revisionsangriffen standhält, braucht indessen nicht entschieden zu werden (vgl. außer der angeführten Entscheidung dazu noch BGH LM ZPO § 398 Nr. 6 und das Urteil vom 5. Dezember 1969, V ZR 114/67, S. 7 ff, jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68

    Höhe des Erbbauzinses steht für die gesamte Erbbauzeit fest -

    Auszug aus BGH, 29.10.1971 - V ZR 65/70
    Dabei wird folgendes übersehen: Lag hinsichtlich der Befugnis des Ehemannes, bei jenen Vorbesprechungen mit der Beklagten auch Abreden über Art und Weise der Kaufpreistilgung zu treffen, Anscheinsvollmacht vor (vgl. zu diesem Begriff BGH LM BGB § 167 Nr. 4, 10, 11 und 13 sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1970, V ZR 4/68, WM 1971, 39, 42), dann wirkte, weil in solchen Fällen die für die gewillkürte Stellvertretung geltenden Rechtsgrundsätze Anwendung finden (BGH LM a.a.O. Nr. 14), das vom Ehemann Erklärte nach § 164 Abs. 1 BGB unmittelbar für und gegen die Klägerin.
  • BGH, 01.10.1964 - VII ZR 225/62
    Auszug aus BGH, 29.10.1971 - V ZR 65/70
    Sie beanstandet insbesondere, daß das Berufungsgericht die Aussagen der Klägerin und ihres Ehemannes anders gewürdigt habe als der Richter der Vorinstanz, und macht geltend, daß es dies ohne erneute Vernehmung der beiden Personen nicht habe tun dürfen (unter Bezugnahme auf BGH NJW 1964, 2414 Nr. 8).
  • RG, 14.10.1931 - IX 241/31

    Zur rechtlichen Natur der Banküberweisung.

    Auszug aus BGH, 29.10.1971 - V ZR 65/70
    Als Erlöschensgrund kommt im vorliegenden Fall mangels Zahlung der geschuldeten Geldbeträge unmittelbar an die Gläubigerin keine Erfüllung in Betracht (§ 362 Abs. 1 BGB), sondern Leistung an Erfüllungs Statt gemäß § 364 Abs. 1 BGB; sie kann dadurch bewirkt werden, daß der Schuldner das Geld auf ein Bankkonto überweist, sofern der Gläubiger mit dieser Art der Schuldtilgung einverstanden ist (RGZ 134, 73, 76).
  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 299/14

    Feststellung der dinglichen Rechtslage mit einem Urteil über den

    Sie hat jedoch selbst keine konstitutive Wirkung (RGZ 131, 97, 99; vgl. auch Senat, Urteil vom 5. Februar 1971 - V ZR 91/68, WM 1971, 500, 502).
  • BGH, 30.05.1975 - V ZR 206/73

    Rechtsscheinwirkung einer abhandengekommenen Vollmachtsurkunde

    Damit fehlt - mangels sonstiger Anhaltspunkte - auch eine Grundlage für die Annahme, daß die Beklagte bei pflichtgemäßer Sorgfalt das Verhalten ihres Ehemannes hätte erkennen müssen; dies aber wäre - von weiteren Erfordernissen abgesehen - nach ständiger Rechtsprechung Voraussetzung für die Annahme einer Anscheinsvollmacht (statt vieler Urteile des Bundesgerichtshofs II ZR 178/55 vom 27. September 1956, LM BGB § 164 Nr. 9 = NJW 1956, 1673;V ZR 65/70 vom 29. Oktober 1971, WM 1971, 1500).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Die Parteien können auch vereinbaren, daß der Kaufpreis mit befreiender Wirkung auf das Konto eines Dritten zu überweisen ist, der nicht Vertreter des Gläubigers ist (BGH, WM 1971, 1500 (1501)).
  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 84/18

    Der Auszahlungsanspruch des Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung ist

    Denn einer Leistung an den Gläubiger ist diejenige an einen gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter des Gläubigers gleichzusetzen (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1971 - V ZR 65/70, WM 1971, 1500; Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1987 - 5 W 157/87, OLGZ 1988, 45; Staudinger/Olzen (2016) BGB § 362, Rn. 37; Schreiber, in: Soergel, BGB 13. Aufl., § 362 Rn. 13; Grüneberg, in: Palandt, BGB 77. Aufl., § 362 Rn 4).

    Deshalb wird durch die Überweisung auf ein Bankkonto, dessen Nummer dem Schuldner von einem Bevollmächtigten des Gläubigers (auch: Anscheinsvertreter) angegeben worden ist, die Schuld auch dann getilgt, wenn es sich bei dem Konto um ein solches des Bevollmächtigten handelte (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1971 - V ZR 65/70, WM 1971, 1500; Schreiber, in: Soergel, a.a.O., § 362 Rn. 13).

    Eine darin möglicherweise liegende Verletzung von Sorgfaltspflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) hätte aber in Bezug auf den Kläger keinen kausalen Schaden verursacht, weil der Kläger die hier unter seinem Namen erwirkte Auszahlung auf das mitgeteilte Konto, die insbesondere im Rahmen der von ihm konkludent erteilten Vollmacht erfolgt ist, als Erfüllung gelten lassen muss (§ 362 Abs. 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1971 - V ZR 65/70, WM 1971, 1500; Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1987 - 5 W 157/87, OLGZ 1988, 45).

  • BVerwG, 11.11.2021 - 2 WD 28.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreuetaten eines Stabsunteroffiziers im

    Damit erklärt der Gläubiger inhaltlich, dass er Überweisungen auf das angegebene Konto als Leistung (an Erfüllungs statt) anzunehmen gewillt ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1971 - V ZR 65/70 - juris Rn. 12).

    Entsprechendes gilt bei einer Anscheinsvollmacht (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1971 - V ZR 65/70 - juris Rn. 12).

    Eine Überweisung auf ein Konto, das ein (Anscheins-)Vertreter des Gläubigers angibt, hat grundsätzlich auch dann erfüllende Wirkung, wenn es sich nicht um ein Konto des Gläubigers, sondern um ein Konto des (Anscheins-)Vertreters selbst handelt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1971 - V ZR 65/70 - juris Rn. 12; OLG Saarbrücken, Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 U 84/18 - NJW-RR 2021, 105 Rn. 19 m.w.N.; Buck-Heeb, in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 362 Rn. 14).

  • BGH, 20.09.1978 - VIII ZR 142/77

    Beginn der Anfechtungsfrist bei nachträglicher Genehmigung schwebend unwirksamer

    Es mag dahinstehen, ob der Erwerb des Erbbaurechts mit Rücksicht auf die Belastung mit einem Nießbrauch, einem Vorkaufsrecht und mit Grundpfandrechten rechtlich vorteilhaft sein kann (vgl. BGH Urteil vom 5. Februar 1971 - V ZR 91/68 = LM BGB § 107 Nr. 7 = WM 1971, 500 m.w.Nachw.; Lange NJW 1955, 1339, 1341).
  • OLG Köln, 20.05.2007 - 13 W 28/07

    Treuwidriger Schadensersatzanspruch bei falscher Ausführung eines

    Selbst wenn man von einer derartigen Ermächtigung nicht ausgeht, ändert dies am Ergebnis nichts, denn die Vertragspartnerin der Antragstellerin hat dadurch, dass sie um Überweisung auf das genannte Konto gebeten hat, jedenfalls die Gutschrift auf diesem Konto statt der geschuldeten Leistung an sich selbst gemäß § 364 Abs. 1 BGB an Erfüllung statt angenommen (vgl. BGH, NJW 1969, 320 zu einer vergleichbaren Fallgestaltung; siehe auch BGH, WM 1971, 1500).
  • LG München I, 08.09.2020 - 33 O 15817/16

    Unbegründete kennzeichenrechtliche Abmahnung wegen rein dekorativer Verwendung

    Die Rechtsscheinvollmacht als Vertrauenshaftung bindet den Vertretenen nur, wenn durch sein Verhalten ein objektiver Vertrauenstatbestand begründet wurde, der auf eine Bevollmächtigung des angeblichen Vertreters schließen lässt (BGH NJW 1952, 657 [658]; 1962, 2196 [2197]; BGHZ 40, 197 [204] = NJW 1964, 203; BGH WM 1971, 1500 [1501]; 1973, 612 [613]).
  • BGH, 14.12.1979 - V ZR 124/76

    Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht und Umfang der Feststellungen

    Voraussetzung für eine Haftung der Beklagten nach den Grundsätzen über die Anscheinsvollmacht, wie sie von Rechtsprechung und Lehre entwickelt worden sind (statt vieler Urteile des Bundesgerichtshofes vom 27. September 1956, II ZR 178/55, LM BGB § 164 Nr. 9 = NJW 1956, 1673 und vom 29. Oktober 1971, V ZR 65/70, WM 1971, 500), wäre einmal, daß der "Vertretene" (hier also die Beklagte) das Handeln des angeblichen Vertreters bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen müssen und hätte verhindern können.
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