Rechtsprechung
| BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Passivlegitimation in einem Rechtsstreit - Nachweis einer Vertragsübernahme - Vermutungen als Gegenstand des Sachvortrags einer Partei - Entbehrlichkeit einer Beweiserhebung zur Frage der Vertragsübernahme - Deutung eines Verhaltens als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 631, 633, § 242
Berufung auf fehlende Passivlegitimation bei jahrelanger Vertragsdurchführung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 335
- MDR 1987, 307
- WM 1987, 110
- BauR 1987, 82
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83
Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85
Da die Kläger ihren Sachvortrag insoweit durch steuerliche Überlegungen hinreichend untermauert hatten, war die Behauptung keinesfalls "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt und damit wegen Rechtsmißbrauchs unbeachtlich (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 1984 - VII ZR 123/83 = BauR 1984, 667, 669, insoweit nicht abgedruckt in NJW 1984, 2888 m.w.N.). - BGH, 04.07.1983 - II ZR 220/82
Inanspruchnahme des Angestellten eines Handelsgeschäfts
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85
Eine eigene, letztlich auf Vertrauen gestützte Haftung des Erfüllungsgehilfen und - was auf ähnlicher Ebene liegt - des Verhandlungsvertreters hat die Rechtsprechung zwar nur unter eingeschränkten Voraussetzungen angenommen, die hier nicht vorliegen (vgl. BGHZ 70, 337; 79, 281; 88, 67 [BGH 04.07.1983 - II ZR 220/82]; BGH NJW 1983, 217, 218 jeweils m.w.N.). - BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 88/80
Zugesicherte Generalüberholung - Cic, Haftung des Vertreters …
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85
Eine eigene, letztlich auf Vertrauen gestützte Haftung des Erfüllungsgehilfen und - was auf ähnlicher Ebene liegt - des Verhandlungsvertreters hat die Rechtsprechung zwar nur unter eingeschränkten Voraussetzungen angenommen, die hier nicht vorliegen (vgl. BGHZ 70, 337; 79, 281; 88, 67 [BGH 04.07.1983 - II ZR 220/82]; BGH NJW 1983, 217, 218 jeweils m.w.N.).
- BGH, 10.11.1970 - VI ZR 83/69
Anspruch aus Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsverhandlungen - …
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85
Wenn sich nämlich die Kläger darauf verlassen durften, daß ihr Vertragspartner, die Fa. O. in M., die selbständige Abwicklung des Vertrags der Beklagten überlassen und daß die Beklagte es auch ihnen gegenüber übernommen hatte, dies zu erledigen, dann setzt sie sich in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise mit ihrem eigenen Verhalten in Widerspruch, wenn sie jahrelang den Vertrag einschließlich der Gewährleistung als eigene Angelegenheit abgewickelt hat und sich nunmehr auf ihre fehlende Passivlegitimation beruft (vgl. hierzu auch BGH Urt. vom 10. November 1970 - VI ZR 83/69 LM BGB § 164 Nr. 33 Bl. 2 - insoweit in NJW 1971, 241 nicht abgedruckt). - BGH, 19.12.1977 - II ZR 164/76
Vertrauenshaftung eines Dritten bei Vertragsdurchführung
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85
Eine eigene, letztlich auf Vertrauen gestützte Haftung des Erfüllungsgehilfen und - was auf ähnlicher Ebene liegt - des Verhandlungsvertreters hat die Rechtsprechung zwar nur unter eingeschränkten Voraussetzungen angenommen, die hier nicht vorliegen (vgl. BGHZ 70, 337; 79, 281; 88, 67 [BGH 04.07.1983 - II ZR 220/82]; BGH NJW 1983, 217, 218 jeweils m.w.N.). - BGH, 03.11.1982 - VIII ZR 282/81
Zusicherung eines typgerechten Motors
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85
Eine eigene, letztlich auf Vertrauen gestützte Haftung des Erfüllungsgehilfen und - was auf ähnlicher Ebene liegt - des Verhandlungsvertreters hat die Rechtsprechung zwar nur unter eingeschränkten Voraussetzungen angenommen, die hier nicht vorliegen (vgl. BGHZ 70, 337; 79, 281; 88, 67 [BGH 04.07.1983 - II ZR 220/82]; BGH NJW 1983, 217, 218 jeweils m.w.N.). - BGH, 14.03.1968 - II ZR 50/65
Anforderungen an den Erwerb eines Wechsels - Anforderungen an die gerichtliche …
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85
Eine Partei ist nicht auf den Vortrag von Umständen beschränkt, die sie positiv kennt, sie kann durchaus auch Vermutungen zum Gegenstand ihres Sachvortrags machen, solange das nicht offensichtlich willkürlich oder sonst rechtsmißbräuchlich ist (BGH NJW 1968, 1233, 1234).
- BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13
VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite …
Mit seinem im eigenen Interesse begründeten und über lange Zeit fortgeführten Verhalten setzt sich der Kläger in Widerspruch, wenn er nun geltend macht, ein Vertrag habe nie bestanden (vgl. BGH, Urteile vom 7. Dezember 1989 - VII ZR 130/88, NJW-RR 1990, 417, 418; vom 23. Oktober 1986 - VII ZR 195/85, NJW-RR 1987, 335, 335 f.). - OLG Hamm, 08.04.2020 - 30 U 107/19
Behördliche Untersagung des Betriebs mehrerer Spielhallen als Mangel des …
Rn. 93 Nach dem Grundsatz des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) wird ein Verhalten u.a. dann als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn sich der Anspruchsteller mit der Geltendmachung einer Forderung in Widerspruch zu eigenem vorausgegangenem Verhalten setzt und dadurch beim Anspruchsgegner ein schutzwürdiges Vertrauen erweckt hat oder anderweitige Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 335; Urteil vom 18.01.1980, V ZR 257/75, BeckRS 1980, 31074346; OLG München NJW-RR 1992, 1037;… HK-BGB/Schulze, BGB, 10. Aufl. 2019, § 242 Rn. 36). - BGH, 26.03.2019 - VI ZR 163/17
Verletzung des rechtlichen Gehörs im Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozess: …
Ein Vortrag "ins Blaue hinein" oder "aufs Geratewohl" auf der Basis von Vermutungen liegt angesichts der vom Kläger angeführten Anhaltspunkte, insbesondere der Erkrankung seiner Person sowie weiterer Kollegen und der Nähe deren Beschäftigungsortes zum Werk der Beklagten, nicht vor (vgl. Senatsurteile vom 17. Juni 1997 - VI ZR 372/95, NJW 1997, 2748, 2749 …und vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94, VersR 1995, 852, juris Rn. 13;… BGH, Urteile vom 4. März 1991 - II ZR 90/90, MDR 1991, 688, juris Rn. 18;… vom 19. September 1985 - IX ZR 138/84, VersR 1986, 160, juris Rn. 27 und vom 23. Oktober 1986 - VII ZR 195/85, NJW-RR 1987, 335, juris Rn. 9 sowie Zöller/Greger, 32. Aufl. 2018, vor § 284 ZPO Rn. 8 d).
- BGH, 10.10.2017 - XI ZR 443/16
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich …
Rn. 21 Allerdings kann eine Haftung nach § 242 BGB unter bestimmten Umständen in Betracht kommen, wenn sich der in Anspruch Genommene zunächst auf den geltend gemachten Anspruch einlässt und sich erst später zum Nachteil des Anspruchstellers auf das Fehlen seiner Passivlegitimation beruft (BGH, Urteile vom 23. Oktober 1986 - VII ZR 195/85, WM 1987, 110 f. und vom 11. Juni 1996 - VI ZR 256/95, NJW 1996, 2724 f. mwN). - OLG Stuttgart, 06.11.2014 - 7 U 147/10
Altvertrag über eine Kapital-Rentenversicherung: Widerspruch des als …
Rn. 41 Mit seinem im eigenen Interesse begründeten und über lange Zeit fortgeführten Verhalten setzt sich der Kläger in Widerspruch, wenn er nun geltend macht, ein Vertrag habe nie bestanden (vgl. BGH NJW-RR 1990, 417 f.; NJW-RR 1987, 335 f.). - BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94
Anfechtung einer Auflassungsvormerkung
Zu einem unzulässigen Ausforschungsbeweis wird eine solche Beweisführung erst bei offensichtlicher Willkür oder Rechtsmißbrauch (vgl. BGH, Urt. v. 23. Oktober 1986 - VII ZR 195/85, WM 1987, 110; v. 14. Januar 1988 - III ZR 4/87, WM 1988, 1478, 1479; v. 1. Februar 1993 - II ZR 260/91, NJW 1993, 1649, 1650). - OLG Hamm, 08.11.2019 - 30 U 117/19
Abmahnung; Frist; Fristlose Kündigung; Kündigung; Kündigungsfrist; Lärm; …
Nach dem Grundsatz venire contra factum proprium kann ein solches eine unzulässige Rechtsausübung und damit einen Verstoß gegen Treu und Glauben begründen, wenn das frühere Verhalten eines Vertragsteils für den anderen Teil einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand geschaffen haben oder die Treuwidrigkeit durch sonstige besondere Umstände begründet ist (vgl. BGH NJW 2005, 418 ; NJW-RR 1987, 335; BeckRS 1980, 31074346; OLG München NJW-RR 1992, 1037;… HK-BGB/Schulze, 10. Aufl. 2019, § 242 Rn. 36).Unzumutbar ist die Anpassung insbesondere nach der Vornahme wirtschaftlicher Dispositionen aufgrund des Vertrauenstatbestandes (vgl. BGH NJW-RR 1987, 335 ).
- BGH, 04.03.1991 - II ZR 90/90
Ausschluß von Teilmitgliedern aus einer Gewerkschaft
Unzulässig wird ein solches prozessuales Vorgehen erst dort, wo die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhaltes willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (…BGH, Urt. v. 12. Juli 1984 aaO. mit zahlreichen weiteren Nachweisen; v. 19. September 1985 - IX ZR 138/84, NJW 1986, 246, 247; v. 23. Oktober 1986 - VII ZR 195/85, BGHR ZPO § 373 - Ausforschungsbeweis 2;… v. 14. Januar 1988 - III ZR 4/87, BGHR ZPO § 373 - Ausforschungsbeweis 3 = NJW 1988, 2100, 2101;… v. 30. Januar 1989 - II ZR 175/88, BGHR ZPO § 373 - Ausforschungsbeweis 4). - BGH, 21.12.2010 - IX ZR 199/10
Kapitalanlagevermittlung: Rechtsscheinhaftung des sich im Internet als …
Erweckt ein Unternehmen im Geschäftsverkehr den Eindruck, ein fast namensgleiches Unternehmen fortzuführen, so verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn es geltend macht, für einen gegen das andere Unternehmen gerichteten Schadensersatzanspruch nicht passivlegitimiert zu sein (BGH, Urt. v. 23. Oktober 1986 - VII ZR 195/85, NJW-RR 1987, 335; v. 7. Dezember 1989 - VII ZR 130/88, NJW-RR 1990, 417, 418; vgl. auch BGH, v. 15. Januar 1986 - VIII ZR 6/85, NJW-RR 1986, 456, 457). - BGH, 20.03.2001 - X ZR 63/99
Verzicht auf Einrede der Verjährung bei verbundenen Unternehmen
In dem der Entscheidung vom 23. Oktober 1986 (VII ZR 195/85, MDR 1987, 307 = NJW-RR 1987, 335) zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Auftragnehmer eines Bauauftrags dessen Erfüllung - anders als im vorliegenden Fall - nicht nur ganz einem namensgleichen Unternehmen überlassen, das mit ihm zu einer Firmengruppe gleichen Namens gehörte. - BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93
Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung
- BGH, 07.12.1989 - VII ZR 130/88
Berufung auf fehlende Passivlegitimation im Mängelprozeß nach Vortäuschung einer …
- BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95
Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den irrtümlich seine Einstandspflicht …
- BGH, 07.05.1991 - XII ZR 146/90
Klage auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Eintritt der Verjährung; …
- OLG Brandenburg, 11.06.2024 - 3 U 23/23
Anspruch des Mieters auf Erstattung bereits geleisteter Mietzahlungen nach den …
- BGH, 14.01.1988 - III ZR 4/87
Anspruch auf Auszahlung eines Sparguthabens - Rechtmäßigkeit der Annahme einer …
- LG Berlin, 15.04.2014 - 14 O 171/13
Ausführung entgegen der Herstellerrichtlinie: Verschwiegene Arglist?
- OLG Dresden, 31.08.2010 - 5 U 923/06
Ablehnung einer Verjährung des Kostenvorschussanspruchs für die Beseitigung von …
- BGH, 01.02.1993 - II ZR 260/91
Gutgläubiger Erwerb einer Baumaschine
- LG Stuttgart, 16.03.2016 - 4 S 112/15
Vertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung nach dem Policenmodell: …
- BGH, 07.07.1988 - III ZR 111/87
Wirksamkeit der Beschränkung eines Kündigungsrechtes bei Darlehen - Zulässigkeit …
- OLG München, 01.06.2015 - 25 U 3379/14
Widersprüchliches Verhalten durch Widerspruch erst nach jahrelanger Durchführung …
- LG Wuppertal, 12.10.2018 - 17 O 97/12
Mangelhafter Brandschutz: Bau- und Fachüberwacher sowie Bauunternehmer haften!
- OLG Karlsruhe, 11.02.2009 - 7 U 219/07
Anspruch auf Provision für vermittelte Krankenversicherungensverträge; …
- OLG Stuttgart, 13.07.2005 - 8 W 170/05
Wohneigentum: Voraussetzung für die Zahlung von Wohngeld
- LAG Berlin, 15.09.2006 - 8 Sa 2023/05
Bereicherungsausgleich bei Beitragsforderungen
- OLG Koblenz, 25.06.2003 - 7 U 1034/01
Formularmäßiger Ausschluss der Gewährleistung für die bauliche Beschaffenheit …
- OLG München, 28.08.2015 - 25 U 2492/14
Widersprüchliches Verhalten durch Widerspruchserklärung erst nach jahrelanger …
- LG Bonn, 05.03.2008 - 5 S 135/07
Schadensersatz wegen Fahrzeugbeschädigung in einer Waschstraße; Anwendbarkeit des …
- OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 3 U 23/23
Mangel der Mietsache wegen Untersagung der Nutzung der Räumlichkeiten als …
- OLG Stuttgart, 19.02.2013 - 12 U 136/12
Architektenvertrag: Beweislast der auf Schadenersatz klagenden GbR hinsichtlich …
- OLG Stuttgart, 18.12.1996 - 3 U 97/96
Ansprüche auf ein Architektenhonorar ; Ausserordentliches Kündigungsrecht wegen …
- OLG Celle, 04.04.2002 - 4 U 186/01
Haftung des Generalunternehmers für Pflichtverletzungen des Subunternehmers
- VG Osnabrück, 18.03.2026 - 1 A 265/23
Ausbaubeitragsrecht; Treu und Glauben; Eigentumswechsel; Anzeigepflicht; …
- AG Bonn, 16.03.2016 - 101 C 616/15
Widerspruch Versicherungsvertrag Fondsgebundene Lebensversicherung, Verfristung …
- OLG Nürnberg, 11.04.2002 - 2 U 3308/01
Wer muss Mangel vertreten?
- LG Essen, 05.07.2018 - 43 O 74/17
Bindungswille bei Vertragsschluss
- AG Köln, 22.04.2015 - 203 C 342/14
Feststellungsanspruch bzgl. des Fortbestehens eines Stromliefervertrags
- OLG Hamm, 22.04.1999 - 22 U 109/98
Zulässigkeit einer Feststellungsklage trotz möglicher Leistungsklage
- OLG Oldenburg, 03.11.2009 - 12 U 52/09
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 16.02.1987 - II ZB 12/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 54
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bezeichnung - Satzungsänderung - Anmeldeerklärung
Papierfundstellen
- NJW 1987, 3191
- NJW-RR 1988, 41 (Ls.)
- MDR 1988, 121
- DNotZ 1988, 182
- WM 1987, 110
- WM 1987, 1100
- BB 1987, 2324
- Rpfleger 1987, 503
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.10.1974 - II ZB 1/74
Kapitalerhöhung durch Anteilserhöhung
Auszug aus BGH, 16.02.1987 - II ZB 12/86
Eine Aufstockung der bestehenden Geschäftsanteile, die grundsätzlich in Betracht gekommen wäre, weil die Anteile sich in Händen der Gründer befinden (BGHZ 63, 116 = NJW 1975, 118) scheitert daran, daß es an der erforderlichen Festsetzung im Kapitalerhöhungsbeschluß fehlt (vgl. Scholz-Priester, § 55 Anm. 23;… Ulmer, in: Hachenburg, § 55 Rdnr. 21). - BayObLG, 22.02.1985 - BReg. 3 Z 16/85
Bezeichnung von Satzungsbestimmungen bei Anmeldung der Neufassung der …
Auszug aus BGH, 16.02.1987 - II ZB 12/86
Es sieht sich hieran jedoch vornehmlich durch den Beschluß des OLG Düsseldorf vom 19.4.1978 (OLGZ 1978, 313), aber auch durch die Beschlüsse des BayObLG vom 5.10.1978 (BayObLGZ 1978, 282) und vom 22.2.1985 (BayObLGZ 1985, 82) sowie des OLG Schleswig vom 11.12.1972 (DNotZ 1973, 482) gehindert und hat daher die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt. - OLG Düsseldorf, 19.04.1978 - 3 W 60/78
Auszug aus BGH, 16.02.1987 - II ZB 12/86
Es sieht sich hieran jedoch vornehmlich durch den Beschluß des OLG Düsseldorf vom 19.4.1978 (OLGZ 1978, 313), aber auch durch die Beschlüsse des BayObLG vom 5.10.1978 (BayObLGZ 1978, 282) und vom 22.2.1985 (BayObLGZ 1985, 82) sowie des OLG Schleswig vom 11.12.1972 (DNotZ 1973, 482) gehindert und hat daher die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt. - BayObLG, 05.10.1978 - BReg. 1 Z 104/78
Auszug aus BGH, 16.02.1987 - II ZB 12/86
Es sieht sich hieran jedoch vornehmlich durch den Beschluß des OLG Düsseldorf vom 19.4.1978 (OLGZ 1978, 313), aber auch durch die Beschlüsse des BayObLG vom 5.10.1978 (BayObLGZ 1978, 282) und vom 22.2.1985 (BayObLGZ 1985, 82) sowie des OLG Schleswig vom 11.12.1972 (DNotZ 1973, 482) gehindert und hat daher die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.
- OLG Düsseldorf, 15.07.2025 - 3 Wx 85/25
Unzulässigkeit der Eintragung der Bezeichnung "Geschäftsführung" im …
Bei der Änderung der nach § 10 Abs. 1 und Abs. 2 GmbHG in das Handelsregister einzutragenden Angaben - und dazu gehören die Personen der Geschäftsführer und ihre jeweilige Vertretungsbefugnis - bedarf es der Hervorhebung der Änderung dadurch, dass diese schlagwortartig, also allgemein gegenständlich, bezeichnet wird (z.B. "§ 1 des Gesellschaftsvertrags (Firma) wurde geändert"; st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 16. Februar 1987, II ZB 12/86, Rn. 16 ff.; Senat…, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 3 Wx 399/98, Rn. 7, beide juris). - BGH, 18.11.1999 - IX ZR 402/97
Amtspflicht eines Notars bei Rücknahme eines Antrags auf Eintragung einer …
a) Die Klägerin hat erstmals mit ihrer Revisionserwiderung geltend gemacht, der Beklagte habe seine Amtspflicht verletzt, indem er bei der Anmeldung der Satzungsänderung zur Eintragung in das Handelsregister die Erfordernisse des § 54 Abs. 1, 2 GmbHG - i.V.m. § 10 Abs. 1 GmbHG - nicht beachtet habe (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 16. Februar 1987 - II ZB 12/86, WM 1987, 1100, 1101). - OLG Nürnberg, 26.09.2014 - 12 W 2015/14
Vereinsregistersache: Inhaltliche Anforderungen an einen Eintragungsantrag für …
Rn. 26 Auch für die vergleichbare Problematik der Anmeldung von Satzungsänderungen einer GmbH zum Handelsregister (vgl. § 54 GmbHG) ist es in der Rechtsprechung lediglich anerkannt, dass bei der Anmeldung von Änderungen, die nach § 10 GmbHG eintragungspflichtige Regelungen zum Gegenstand haben (Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals, Geschäftsführer und deren Vertretungsbefugnis sowie Zeitdauer der Gesellschaft) auch der Inhalt der Änderungen in der Handelsregisteranmeldung konkret zumindest im Sinne einer schlagwortartigen Bezeichnung hervorzuheben ist; dabei reicht eine Bezugnahme auf die beigefügte Änderungsurkunde auch dann nicht aus, wenn im Einzelfall keine Zweifel über den Umfang der Satzungsänderung auftreten können, da das Gebot der Rechtssicherheit eine einheitliche Betrachtungsweise erfordert (BGH, Beschluss vom 16.02.1987 - II ZB 12/86, NJW 1987, 3191; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 1616; jeweils m.w.N.).Rn. 33 Eine inhaltliche (insbesondere wortgetreue) Wiedergabe der geänderten Satzungsbestimmungen, auf welche die Zwischenverfügung des Registergerichts abzielt, in der Anmeldung bietet dem Registergericht indes keine bessere Kontrollmöglichkeit als eine schlagwortartige Bezeichnung (vgl. BGH, Beschluss vom 16.02.1987 - II ZB 12/86, NJW 1987, 3191; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1992, 223; jeweils zur Anmeldung von Satzungsänderungen einer GmbH).
- OLG Nürnberg, 15.08.2012 - 12 W 1474/12
Vereinsregisterverfahren: Notwendiger Inhalt eines Eintragungsantrags für eine …
Rn. 30 cc) Auch für die vergleichbare Problematik der Anmeldung von Satzungsänderungen einer GmbH zum Handelsregister (vgl. § 54 GmbHG) ist es in der Rechtsprechung lediglich anerkannt, dass bei der Anmeldung von Änderungen, die nach § 10 GmbHG eintragungspflichtige Regelungen zum Gegenstand haben (Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals, Geschäftsführer und deren Vertretungsbefugnis sowie Zeitdauer der Gesellschaft) auch der Inhalt der Änderungen in der Handelsregisteranmeldung konkret zumindest im Sinne einer schlagwortartigen Bezeichnung hervorzuheben ist; dabei reicht eine Bezugnahme auf die beigefügte Änderungsurkunde auch dann nicht aus, wenn im Einzelfall keine Zweifel über den Umfang der Satzungsänderung auftreten können, da das Gebot der Rechtssicherheit eine einheitliche Betrachtungsweise erfordert (BGH, Beschluss vom 16.02.1987 - II ZB 12/86, NJW 1987, 3191; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 1616; jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 14.10.1998 - 3 Wx 399/98
Anmeldung einer Satzungsänderung
Das Landgericht hat ausgeführt, nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, insbesondere der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.2.1987 (NJW 1987, 3191) seien eintragungspflichtige Änderungen der Satzung in der Anmeldung schlagwortartig anzugeben.Die Vorinstanzen sind zutreffend davon ausgegangen, daß bei der nach § 54 Abs. 2 S. 1 GmbHG vorzunehmenden Änderung der Anmeldung einer Abänderung des Gesellschaftsvertrages grundsätzlich die Bezugnahme auf die beim Gericht eingereichten Urkunden über die Abänderung nicht genügt, wenn die Abänderung die Firma, den Sitz, den Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals, die Personen des Geschäftsführers, deren Vertretungsbefugnis sowie die Zeitdauer der Gesellschaft betreffen (§ 54 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 und 2 GmBHG); vielmehr sind eintragungspflichtige Änderungen in der Ameldeerklärung konkret anzugeben, wobei eine schlagwortartige Hervorhebung genügt (vgl. BGH NJW 1987, 3191).
- OLG Hamm, 12.07.2001 - 15 W 136/01
Anmeldung der Satzungsänderung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister
Mit dem Bundesgerichtshof (NJW 1987, 3191 = BB 1987, 2324 = GmbHP 1987, 423 = … - OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 3 Wx 154/13
Anforderungen an die Eintragung einer Satzungsänderung im Handelsregister; …
Die Formulierung "sind anzugeben" zeige, dass § 43 Nr. 6a) HRV dem Registerrichter ein Ermessen nicht einräume; Abweichendes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs - II ZB 12/86 - vom 16.02.1987 (NJW 1987, 3191 ), nach der es bei nachrichtlich im Register zu vermerkenden Satzungsänderungen ausreichen solle, wenn auf das notarielle Beschlussprotokoll Bezug genommen werde; denn dies betreffe allein die Frage der Ordnungsgemäßheit der Anmeldung und nicht die hier relevante Frage der Eintragung der der beschlossenen Satzungsänderungen. - OLG Frankfurt, 23.07.2003 - 20 W 46/03
Voraussetzungen der Erhöhung und der Umstellung des Stammkapitals auf Euro
Deshalb ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der überwiegenden Auffassung in der Literatur nach der auf Vorlage des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NJW-RR 1987, 288) ergangenen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH WM 1987, 1100 = NJW 1987, 3191) anerkannt, dass in der Anmeldung nicht nur die geänderten Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages im einzelnen zu bezeichnen sind, sondern jedenfalls soweit die in § 10 Abs. 1 und 2 GmbH aufgeführten Angaben betroffen sind, nämlich Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals, Geschäftsführer und deren Vertretungsbefugnis sowie Zeitdauer der Gesellschaft, auch der Inhalt der Änderungen in der Handelsregisteranmeldung konkret zumindest im Sinne einer schlagwortartigen Bezeichnung hervorzuheben sind. - BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 3 Z 111/88
Rückübertragung von Mitarbeiteraktien; Zwingende Grundsätze des Aktienrechts; …
Wird eine Satzungsänderung angemeldet, so hat das Registergericht zu prüfen, ob die geänderten Bestimmungen gegen zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes oder gegen unabdingbare allgemeine Grundsätze des Aktienrechts verstoßen (vgl. RGZ 148, 175/186; BGH NJW 1987, 3191; OLG Hamburg OLGZ 1984, 307/310 f.; ebenso zum GmbH-Recht: BayObLGZ 1987, 74/76 m.w.Nachw.). - LG Deggendorf, 26.08.1987 - T 148/87
Zulässigkeit eines Erbbaurechts "auf immerwährende Zeit"
BGH, Beschluß vom 16.2.1987 - II ZB 12/86 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Richter am BGH. - OLG Hamburg, 05.06.1992 - 11 W 30/92
Missbrauch der Vertretungsmacht des Geschäftsführers bei Genehmigung einer …
- BayObLG, 14.09.1988 - BReg. 3 Z 85/88
Vorlage des in einer einzigen Urkunde enthaltenen Satzungstextes auch bei …
- OLG München, 16.01.1998 - 23 U 2991/97
Zur Zulässigkeit von Regelungen in einem KG-Vertrag über das Ausscheiden eines …
- LG Landshut, 02.03.1987 - 3 T 98/87
Keine Zustimmung des Ehegatten zur Bestellung einer Eigentümergrundschuld
- LG Köln, 25.09.2001 - 11 T 188/01
Wirksamkeit der Auflassung trotz Gesellschafterwechsels bei veräußernder GbR
- OLG Düsseldorf, 17.07.1992 - 3 Wx 242/92
Zur "schlagwortartigen" Hervorhebung geänderter Satzungsbestandteile bei der …
- LG Berlin, 22.07.1992 - 98 T 28/92
Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil nicht im Handeslregister …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".