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Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.12.1991

Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,292
BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91 (https://dejure.org/1992,292)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1992 - II ZR 30/91 (https://dejure.org/1992,292)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1992 - II ZR 30/91 (https://dejure.org/1992,292)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 19 Abs. 1, Abs. 5, § 55 Abs. 4
    Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung - Barkapitalerhöhung zum Beteiligungserwerb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2698
  • ZIP 1992, 1303
  • MDR 1992, 1136
  • DNotZ 1993, 616
  • WM 1992, 1432
  • BB 1992, 1806
  • DB 1992, 1972
 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 203/89

    Leistung der Bareinlage auf ein debitorisch geführtes Bankkonto der Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
    Schuldrechtliche Verwendungsabsprachen sind, auch wenn sie zwischen dem Einleger und der Gesellschaft getroffen werden, unschädlich, wenn sie lediglich der Erreichung bestimmter geschäftlicher Zwecke dienen und nicht dazu bestimmt sind, die eingezahlten Mittel wieder an die Gesellschafter zurückfließen zu lassen (Sen.Urt. v. 24. September 1990 - II ZR 203/89, WM 1990, 1820, 1821 = ZIP 1990, 1400 = GmbHR 1990, 554).

    Eine darüber hinausgehende Ausweitung der Umgehungsschutzregeln würde, da jedenfalls eine Kapitalerhöhung ohne Verfolgung eines schon vorher feststehenden Zwecks nur in seltenen Ausnahmefällen vorkommen dürfte (vgl. Sen.Urt. v. 24. September 1990 aaO), Kapitalerhöhungen mit Bareinlagen so gut wie unmöglich machen.

  • BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83

    Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der …

    Auszug aus BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
    Die von einer solchen Gesellschaft erworbenen Vermögensgegenstände und die von ihr begründeten Rechte und Pflichten gehen mit der GmbH-Gründung nicht ohne weiteres auf die Vorgesellschaft und später auf die GmbH selbst über, sondern müssen, wenn diese sie übernehmen soll, durch besonderes Rechtsgeschäft auf sie übertragen werden (BGHZ 91, 148, 151 m.w.N.); es gilt insoweit etwas anderes als für den Übergang des Vermögens der Vorgesellschaft auf die eingetragene GmbH.
  • BGH, 03.12.1990 - II ZR 215/89

    Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Bankkonto

    Auszug aus BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
    Die Frage der Erfüllungswirkung einer Zahlung, die auch hier gemäß § 267 BGB durch einen Dritten erbracht werden kann, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 362, 366 BGB; Voraussetzung für die Tilgungswirkung ist lediglich, daß die Leistung sich einem bestimmten Schuldverhältnis zuordnen läßt (Sen.Urt. v. 3. Dezember 1990 - II ZR 215/89, WM 1991, 454, 455 = ZIP 1991, 445 = GmbHR 1991, 152).
  • BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78

    Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung

    Auszug aus BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
    Soweit danach überhaupt eine besondere Tilgungsbestimmung nötig ist, genügt zwar nicht der innere Wille des Leistenden, sondern dieser muß auch nach außen zum Ausdruck gebracht werden (BGHZ 75, 299, 303).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1991 - 4 StR 538/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2638
BGH, 03.12.1991 - 4 StR 538/91 (https://dejure.org/1991,2638)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1991 - 4 StR 538/91 (https://dejure.org/1991,2638)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - 4 StR 538/91 (https://dejure.org/1991,2638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kreditkartenmißbrauch - Mißbrauch von Kreditkarten - Unberechtigte Weitergabe von Kreditkarten - Betrug - Scheckkartenbetrug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StGB § 266 b
    Kein Kreditkartenmißbrauch bei unberechtigter Weitergabe an Dritten

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1840 (Ls.)
  • NStZ 1992, 278
  • StV 1992, 118
  • WM 1992, 1432
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85

    Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines …

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 4 StR 538/91
    Da dieses Verhalten weder vom Untreue- noch vom Betrugstatbestand erfaßt wird (BGHSt 33, 244, 248), sollte § 266 b StGB die Strafbarkeitslücke zwischen § 263 und § 266 schließen (…BGHR StGB § 266 b Abs. 1 Konkurrenzen l).
  • BGH, 09.11.2016 - 4 StR 470/16

    Computerbetrug; Kreditkartenmissbrauch

    Die Voraussetzungen eines Kreditkartenmissbrauchs im Sinne von § 266b StGB sind in dieser Fallkonstellation ebenfalls nicht erfüllt (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 1991 - 4 StR 538/91, NStZ 1992, 278).
  • BayObLG, 23.04.1997 - 3St RR 33/97

    Kein Scheckkartenmißbrauch bei mißbräuchlicher Verwendung an Geldautomaten

    Schon die Zufälligkeit dieser außergewöhnlichen Konstellation zeigt, daß der Angeklagte als berechtigter Karteninhaber zwar im Innenverhältnis die Grenzen des rechtlichen Dürfens überschritten, dabei jedoch nicht nach außen im Rahmen eines rechtlichen Könnens gehandelt hat (BGH NStZ 1992, 278 ).
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