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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,144
BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04 (https://dejure.org/2005,144)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2005 - IX ZR 162/04 (https://dejure.org/2005,144)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2005 - IX ZR 162/04 (https://dejure.org/2005,144)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    InsO §§ 91, 103

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Insolvenzfestigkeit des Anspruchs auf Herausgabe von Source-Codes

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schicksal von Nutzungsrechten bei Wegfall des Softwareüberlassungsvertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 915
  • ZIP 2006, 87
  • MDR 2006, 711
  • GRUR 2006, 435
  • NZI 2006, 229
  • NZI 2007, 20
  • WM 2006, 144
  • MMR 2006, 386
  • BB 2006, 235
  • Rpfleger 2006, 157
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 51/02

    Erlöschen einer Vollmacht im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 155, 87, 92) werden bedingt begründete Rechte im Insolvenzfall als bereits bestehend behandelt.

    Insolvenzfest ist nicht nur die uneingeschränkte Übertragung eines bedingten Rechts, sondern auch die unter einer Bedingung erfolgte Übertragung eines unbedingten Rechts (BGHZ 155, 87, 92 f).

    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2003 (BGHZ 155, 87, 93) darauf abgestellt, der bedingte Anspruch habe sich "nicht auf eine in Zukunft noch vorzunehmende Investition" des Schuldners bezogen.

    Auch im Falle der Senatsentscheidung vom 27. Mai 2003 (BGHZ 155, 87 ff) war jedoch die Bedingung, die erst nach Insolvenzeröffnung eingetreten war und den Anspruch gegen die Masse hatte entstehen lassen, von einer Willensentschließung des Gläubigers abhängig gewesen.

    Sie hat vielmehr lediglich zur Folge, dass die noch ausstehenden Ansprüche des Vertragspartners, soweit es sich nicht um Ansprüche auf die Gegenleistung für schon erbrachte Leistungen handelt, gegen die Insolvenzmasse nicht mehr durchsetzbar sind (BGHZ 150, 353, 359; 155, 87, 90).

    Darüber hinaus beeinflussen weder die Insolvenzeröffnung noch die Erfüllungsablehnung durch den Insolvenzverwalter ein vertraglich eingeräumtes Kündigungs- oder Rücktrittsrecht (BGHZ 155, 87, 90;… BGH, Urt. v. 26. November 2003 - IV ZR 6/03, ZIP 2004, 176, 177; vgl. ferner OLG Köln ZIP 2003, 543, 544; OLG Hamburg ZInsO 2004, 812, 813).

  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 147/03

    Voraussetzungen der Aufrechnung in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04
    Allerdings hat der Senat den Schutz, den gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 InsO der zur Aufrechnung berechtigte Gläubiger einer von einer Rechtsbedingung abhängigen Gegenforderung genießt, auf Fälle beschränkt, in denen die Aufrechnungslage ohne weiteres Zutun der Parteien - gleichsam automatisch - entsteht (BGH, Urt. v. 29. Juni 2004 - IX ZR 147/03, NZI 2004, 583, 584).

    Die Aufrechnung ist somit dann ausgeschlossen, wenn eine der beiden Forderungen erst nach Insolvenzeröffnung durch eine Kündigung begründet wird (BGH, Urt. v. 29. Juni 2004 aaO).

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz …

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04
    Sie hat vielmehr lediglich zur Folge, dass die noch ausstehenden Ansprüche des Vertragspartners, soweit es sich nicht um Ansprüche auf die Gegenleistung für schon erbrachte Leistungen handelt, gegen die Insolvenzmasse nicht mehr durchsetzbar sind (BGHZ 150, 353, 359; 155, 87, 90).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92

    Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04
    Die Annahme sowohl des Landgerichts als auch des Berufungsgerichts, es fehle schlüssiges Tatsachenvorbringen für einen Benachteiligungsvorsatz, ist nicht - wie die Revision (unter Hinweis auf BGHZ 124, 76, 81 ff) geltend macht - deshalb unhaltbar, weil die bloße Insolvenz der Schuldnerin das Erwerbsrecht der Beklagten habe auslösen sollen.
  • BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04
    Dies wäre möglicherweise der Fall gewesen, wenn durch die Ablehnung der Erfüllung die darauf gerichteten Ansprüche endgültig erloschen wären (so die früher vertretene "Erlöschenstheorie", vgl. hierzu etwa BGHZ 129, 336, 338; 135, 25, 26).
  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96

    Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04
    Dies wäre möglicherweise der Fall gewesen, wenn durch die Ablehnung der Erfüllung die darauf gerichteten Ansprüche endgültig erloschen wären (so die früher vertretene "Erlöschenstheorie", vgl. hierzu etwa BGHZ 129, 336, 338; 135, 25, 26).
  • BGH, 14.12.1989 - IX ZR 283/88

    Fälligkeit von Leasingraten; Vorausverfügung über den Erlös der Leasingsache

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04
    Die Frage, ob Kaufoptionen, die von einer an sich insolvenzbeständigen Vorausverfügung begleitet sind, an § 91 InsO scheitern (vgl. hierzu BGHZ 109, 368, 374 f), stellt sich damit nicht.
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 6/03

    Wegfall der Deckung aufgrund Kündigung in der Warenkreditversicherung

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04
    Darüber hinaus beeinflussen weder die Insolvenzeröffnung noch die Erfüllungsablehnung durch den Insolvenzverwalter ein vertraglich eingeräumtes Kündigungs- oder Rücktrittsrecht (BGHZ 155, 87, 90; BGH, Urt. v. 26. November 2003 - IV ZR 6/03, ZIP 2004, 176, 177; vgl. ferner OLG Köln ZIP 2003, 543, 544; OLG Hamburg ZInsO 2004, 812, 813).
  • OLG Köln, 02.12.2002 - 15 W 93/02

    Verfahrensrecht; Insolvenzrecht

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04
    Darüber hinaus beeinflussen weder die Insolvenzeröffnung noch die Erfüllungsablehnung durch den Insolvenzverwalter ein vertraglich eingeräumtes Kündigungs- oder Rücktrittsrecht (BGHZ 155, 87, 90;… BGH, Urt. v. 26. November 2003 - IV ZR 6/03, ZIP 2004, 176, 177; vgl. ferner OLG Köln ZIP 2003, 543, 544; OLG Hamburg ZInsO 2004, 812, 813).
  • BGH, 30.11.1977 - VIII ZR 26/76

    Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04
    Dies gilt selbst dann, wenn die Bedingung erst nach Insolvenzeröffnung eintritt (BGHZ 70, 75, 77).
  • BGH, 27.04.1995 - X ZR 60/93

    Fehlerhafte Ausführung eines Dokumenteninkassoauftrages - Bewusstes Hinwegsetzen …

  • RG, 18.08.1937 - I 23/37

    Sind die Leistungen des Lizenzgebers aus einem einfachen Lizenzvertrage mit …

  • BGH, 20.07.2010 - XI ZR 236/07

    Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des …

    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor Insolvenzeröffnung bedingt begründete Rechte an Gegenständen des Schuldnervermögens nur dann insolvenzfest, wenn der Schuldner keine Möglichkeit mehr hatte, diese Rechtsstellung einseitig wieder zu entziehen (BGHZ 155, 87, 93; BGH, Urteil vom 17. November 2005 - IX ZR 162/04, WM 2006, 144, 145).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 169/11

    Energielieferungsvertrag: Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel

    Solche insolvenzunabhängigen Lösungsklauseln sind nicht auf das Ziel ausgerichtet, die Wahlmöglichkeiten des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO auszuhöhlen, so dass § 119 InsO - mit Ausnahme der Kündigungssperre des § 112 InsO - nicht berührt ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2005 - IX ZR 162/04, WM 2006, 144, 147;… MünchKomm-InsO/Huber, aaO Rn. 19;… HK-InsO/Marotzke, aaO;… HmbKomm-InsO/Ahrendt, 4. Aufl., § 119 Rn. 4).
  • BGH, 27.10.2022 - IX ZR 213/21

    Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Kündigungsklausel in einem …

    Vertraglich vereinbarte Kündigungsrechte bestehen grundsätzlich auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fort (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Mai 2003, aaO S. 90 zu einem vertraglichen Rücktrittsrecht; vom 17. November 2005 - IX ZR 162/04, ZIP 2006, 87 Rn. 24;… vom 14. September 2017 - IX ZR 261/15, BGHZ 216, 10 Rn. 16).

    Gleiches gilt für Kündigungsregelungen, die als Kündigungsgrund allgemein das Vorliegen von Tatsachen bestimmen, auf Grund derer die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2005 - IX ZR 162/04, ZIP 2006, 87 Rn. 26).

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