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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.12.2006

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,867
BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03 (https://dejure.org/2006,867)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.2006 - 1 BvR 704/03 (https://dejure.org/2006,867)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 2006 - 1 BvR 704/03 (https://dejure.org/2006,867)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähiger Börsenkurs bei der Bestimmung der Höhe der Abfindungen im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen; Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung des Börsenkurses bei der Bemessung der Abfindung ausscheidender Aktionäre im Rahmen von ...

  • heuking.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 319 AktG; Art. 14 GG; § 5 WpÜG-AngVO
    Abfindung infolge Einfliederung: Berücksichtigung des Börsenkurses auch nach Bekanntwerden der Strukturmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 319; GG Art. 14 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bemessung der Entschädigung des Aktionärs einer eingegliederten Aktiengesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 319 ff; GG Art. 14; WpÜG-AngVO § 5 Abs. 1
    Berücksichtigung der Börsenkurse nach Bekanntgabe der Eingliederungsmaßnahme für Abfindung ausscheidender Aktionäre ("Siemens/Nixdorf")

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 319 AktG; Art. 14 GG; § 5 WpÜG-AngVO
    Abfindung infolge Einfliederung: Berücksichtigung des Börsenkurses auch nach Bekanntwerden der Strukturmaßnahme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 453
  • NJW 2007, 828
  • ZIP 2007, 175
  • WM 2007, 73
  • BB 2007, 343
  • K&R 2007, 343
  • NZG 2007, 228
 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    Die Verfassungsbeschwerde betrifft im Anschluss an die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 (BVerfGE 100, 289 - DAT/Altana) die Frage, ob bei der Bemessung der Höhe der Abfindung für im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen nach §§ 319 ff. AktG ausscheidende Minderheitsaktionäre der zugrunde zu legende Börsenkurs auch noch nach Bekanntgabe oder Bekanntwerden der geplanten Maßnahme berücksichtigt werden darf, oder ob der von den Zivilgerichten zwecks Ermittlung eines Durchschnittskurses festzulegende Referenzzeitraum vor diesem Zeitpunkt liegen muss.

    Dieser legitimiere eine unangemessen niedrige Umtauschrelation und einen zu niedrig angesetzten Barausgleich für Aktienspitzen unter Verstoß gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 (BVerfGE 100, 289).

    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Berücksichtigung des Börsenkurses bei der Bemessung der Abfindung ausscheidender Aktionäre im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen gemäß §§ 319 ff. AktG in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 100, 289 ).

    Rn. 10 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus Art. 14 Abs. 1 GG, dass der Aktionär im Fall der Eingliederung "seiner" Aktiengesellschaft in eine andere wertmäßig voll für den Verlust seiner Aktionärsstellung zu entschädigen ist (vgl. BVerfGE 100, 289 ).

    Dieser kann bei börsennotierten Unternehmen nicht ohne Rücksicht auf den Börsenkurs festgesetzt werden (vgl. BVerfGE 100, 289 ).

    Eine geringere Abfindung würde der Dispositionsfreiheit über den Eigentumsgegenstand nicht hinreichend Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 100, 289 ).

    Zu den im Berücksichtigungszeitpunkt maßgeblichen Verhältnissen gehört aber nicht nur der Tageskurs, sondern auch ein auf diesen Tag bezogener Durchschnittswert (vgl. BVerfGE 100, 289 ).

    Rn. 15 Aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 (BVerfGE 100, 289) folgt für die Bestimmung des Referenzzeitraums, dass auch die Zeit nach Bekanntgabe oder Bekanntwerden der Maßnahme in diesen einfließen darf.

    Rn. 17 Zu begegnen ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 27. April 1999 (BVerfGE 100, 289 ) lediglich Missbrauchsgefahren.

    Auch Anhaltspunkte dafür, dass einer der vom Bundesverfassungsgericht genannten Tatbestände vorliegt, bei deren Vorliegen der Börsenkurs ausnahmsweise nicht geeignet ist, den Unternehmenswert wahrheitsgetreu anzugeben, wie etwa das Vorliegen einer Marktenge (vgl. BVerfGE 100, 289 ), hat der Beschwerdeführer nicht vorgetragen.

    Dies würde auch verfassungsrechtlich keinen Bedenken begegnen, worauf das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 27. April 1999 ausdrücklich hingewiesen hat (vgl. BVerfGE 100, 289 ).

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    Ausgehend von dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2001 (BGHZ 147, 108), wonach ein Referenzzeitraum von drei Monaten erforderlich, aber auch ausreichend sei, der unmittelbar vor der Hauptversammlung der beherrschten Aktiengesellschaft liege, legte das Oberlandesgericht einen Referenzzeitraum vom 6. Dezember 1991 bis zum 5. März 1992, dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung der SNI, zugrunde und gelangte in Folge des nach der Bekanntgabe der geplanten Eingliederungsmaßnahme gesunkenen Börsenkurses der SNI zu dem im Vergleich zum Beschluss des Landgerichts niedrigeren Abfindungsbetrag.

    Rn. 12 b) Der Bundesgerichtshof hat auf der Grundlage der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 12. März 2001 (BGHZ 147, 108) entschieden, dass für die Festsetzung der angemessenen Barabfindung sowohl der Börsenkurs zum Stichtag der Hauptversammlung als auch ein auf den Stichtag bezogener Durchschnittskurs in Betracht kämen, der aus den für einen bestimmten Zeitraum festgestellten Kursen gebildet wird.

    Die Gefahr, dass die herrschende Gesellschaft durch frühzeitige Bekanntgabe der Eingliederungsabsicht und eines zu niedrigen Abfindungsangebots gezielt Einfluss auf den Referenzkurs nehmen kann, besteht nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2001 (BGHZ 147, 108) nicht mehr, weil danach die Höhe der Abfindung nicht von der herrschenden Gesellschaft vorgegeben werden kann, sondern der Durchschnittskurs während der letzten drei Monate vor dem Hauptversammlungstag jedenfalls die Untergrenze der Abfindung bestimmt.

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    Zwar schützt ihn Art. 14 Abs. 1 GG - wie das Bundesverfassungsgericht bereits in der Feldmühle-Entscheidung (BVerfGE 14, 263 ) entschieden hat - nicht davor, dass er seine Stellung als Aktionär verliert, er ist jedoch wertmäßig für den Verlust seiner Aktionärsstellung voll zu entschädigen, und dabei ist hinsichtlich der Höhe der Entschädigung nach dem "wahren Wert" seiner Beteiligung zu fragen.
  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des …

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    Rn. 13 c) Die Instanzgerichte sind der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitgehend gefolgt (vgl. OLG Hamburg…, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 11 W 29/94 -, NZG 2002, S. 189; OLG Hamburg…, Beschluss vom 7. August 2002 - 11 W 14/94 -, NZG 2003, S. 89 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Oktober 2003 - 4 W 34/93 -, DB 2003, S. 2429; abweichend OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 9. Januar 2003 - 20 W 434/93, 20 W 425/93 -, AG 2003, S. 581 ), im aktienrechtlichen Schrifttum ist sie dagegen überwiegend auf Kritik gestoßen.
  • OLG Hamburg, 07.08.2002 - 11 W 14/94
    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    Rn. 13 c) Die Instanzgerichte sind der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitgehend gefolgt (vgl. OLG Hamburg…, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 11 W 29/94 -, NZG 2002, S. 189; OLG Hamburg, Beschluss vom 7. August 2002 - 11 W 14/94 -, NZG 2003, S. 89 ; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 1. Oktober 2003 - 4 W 34/93 -, DB 2003, S. 2429; abweichend OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 9. Januar 2003 - 20 W 434/93, 20 W 425/93 -, AG 2003, S. 581 ), im aktienrechtlichen Schrifttum ist sie dagegen überwiegend auf Kritik gestoßen.
  • OLG Hamburg, 31.07.2001 - 11 W 29/94
    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    Rn. 13 c) Die Instanzgerichte sind der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitgehend gefolgt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 11 W 29/94 -, NZG 2002, S. 189; OLG Hamburg…, Beschluss vom 7. August 2002 - 11 W 14/94 -, NZG 2003, S. 89 ; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 1. Oktober 2003 - 4 W 34/93 -, DB 2003, S. 2429; abweichend OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 9. Januar 2003 - 20 W 434/93, 20 W 425/93 -, AG 2003, S. 581 ), im aktienrechtlichen Schrifttum ist sie dagegen überwiegend auf Kritik gestoßen.
  • OLG Frankfurt, 09.01.2003 - 20 W 434/93
    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    Rn. 13 c) Die Instanzgerichte sind der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitgehend gefolgt (vgl. OLG Hamburg…, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 11 W 29/94 -, NZG 2002, S. 189; OLG Hamburg…, Beschluss vom 7. August 2002 - 11 W 14/94 -, NZG 2003, S. 89 ; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 1. Oktober 2003 - 4 W 34/93 -, DB 2003, S. 2429; abweichend OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Januar 2003 - 20 W 434/93, 20 W 425/93 -, AG 2003, S. 581 ), im aktienrechtlichen Schrifttum ist sie dagegen überwiegend auf Kritik gestoßen.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    Sie wirft keine Fragen auf, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen oder die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2003 - 19 W 9/00

    Ermittlung des Börsenwertes einer einzugliedernden Aktiengesellschaft

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
    gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2003 - 19 W 9/00 AktE und I-19 W 9/00 AktE - und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand .
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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1261
BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 (https://dejure.org/2006,1261)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 (https://dejure.org/2006,1261)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 (https://dejure.org/2006,1261)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sich auf DDR-Erlaubnis berufenden Anbieters für Internetsportwetten gegen sofort vollziehbare Untersagung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung von DDR-Sportwetten-Lizenz erfolgslos

  • beck.de (Leitsatz)

    Sportwetten in Sachsen-Anhalt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung von DDR-Sportwetten-Lizenz erfolgslos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Anbieters für Internetsportwetten - DDR-Erlaubnis (Gewerbegesetz) für Internetsportwetten nicht zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 90
  • NJ 2007, 73
  • WM 2007, 473
  • WM 2007, 73
  • MMR 2007, 168
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (vgl. NJW 2006, S. 1261 ff.) grundsätzlich geklärt, welche Anforderungen das Grundrecht der Berufsfreiheit an die Errichtung eines staatlichen Sportwettmonopols stellt und inwieweit die damit einhergehenden Beschränkungen gerechtfertigt sein können.

    Denn weder enthielt das im Ausgangsverfahren noch maßgebliche Lotto-Toto-Gesetz, noch enthält das Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Glücksspielgesetz - GlüG LSA) vom 22. Dezember 2004 (GVBl LSA S. 846) gesetzliche Regelungen, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des in Sachsen-Anhalt zulässigen Sportwettangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisten (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, NJW 2006, S. 1264 ff.).

    Rn. 10 a) Zwar verkennt insbesondere die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Grundrecht der Berufsfreiheit an einen verfassungsrechtlich gerechtfertigten Ausschluss der Veranstaltung und Vermittlung gewerblicher Sportwetten durch ein staatliches Sportwettmonopol stellt (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, NJW 2006, S. 1264 ff.).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05
    Sie wirft keine verfassungsrechtlichen Fragen auf, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen oder die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05
    Rn. 11 Soweit die Behörde unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 das Verbot gewerblicher Sportwettangebote und die sofortige Vollziehung der gegenüber der Beschwerdeführerin ergangenen Untersagungsverfügung aufrecht erhält, steht der Beschwerdeführerin zur Kontrolle der Einhaltung der dies rechtfertigenden verfassungsgerichtlichen Vorgaben zunächst das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten nach § 80 Abs. 7 VwGO offen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 1 M 88/05

    Der Begriff "Glücksspiel(monopol)" und die Einheit der Rechtsordnung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05
    gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. März 2005 - 1 M 88/05 -, b) Ziffer 5 des Bescheids des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt vom 11. Oktober 2004 - 201b-12252-5/04 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung .
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht …

    Die Notwendigkeit einer einheitlichen rechtlichen Beurteilung folgt daraus, dass die im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen Lotterieunternehmen der Länder die Sportwette ODDSET schon seit 1999 im Rahmen dieses Zusammenschlusses in einer gegen Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 43 und 49 EG verstoßenden Weise betrieben haben (vgl. BVerfGE 115, 276 Tz. 2, 5 und 133; zur verfassungswidrigen Rechtslage in einzelnen Bundesländern vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Kammerbeschl. v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 zu Nordrhein-Westfalen; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 140/04

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

    Das Bundesverfassungsgericht hat dies für einzelne Bundesländer im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 ausdrücklich ausgesprochen (vgl. Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Kammerbeschl. v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 zu Nordrhein-Westfalen; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt).

    Danach ist die Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt vor dem 28. März 2006 als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar anzusehen, weil es dem entsprechenden Sportwettenrecht dieser Länder vor und nach dem Inkrafttreten des von sämtlichen Bundesländern ratifizierten Lotteriestaatsvertrags am 1. Juli 2004 an Regelungen fehlte, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des in diesen Ländern zulässigen Sportwettenangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisteten (BVerfG WM 2006, 1644 Tz. 12; WM 2006, 1646 Tz. 17; MMR 2007, 168 Tz. 8).

  • BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 871/05

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens

    Im Anschluss an die dort zur Begründung in Bezug genommene Entscheidung der Kammer im Parallelverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, JURIS) war auch im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Billigkeit über die Erstattung der der Beschwerdeführerin entstandenen notwendigen Auslagen (§ 34a Abs. 3 BVerfGG) zu entscheiden.

    Hinreichende Billigkeitsgründe im Sinne von § 34a Abs. 3 BVerfGG lägen deshalb nicht vor, weil Gegenstand des vorliegenden Verfahrens im Gegensatz zum Verfahren 1 BvR 874/05 eine Vermittlungstätigkeit zugunsten eines Wettunternehmens gewesen sei, das über keine Veranstaltererlaubnis für das Land Sachsen-Anhalt verfügte.

    b) Die Beschwerdeführerin ist der Stellungnahme der Landesregierung Sachsen-Anhalt unter Verweis auf die Gründe des Beschlusses vom 18. Dezember 2006 im parallelen Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 874/05 entgegengetreten.

    Die Anordnung der Auslagenerstattung entspricht der Billigkeit im Sinne von § 34a Abs. 3 BVerfGG, da die angegriffenen Entscheidungen bei ihrem Erlass mit dem Grundgesetz unvereinbar waren (vgl. im Einzelnen die Ausführungen unter II. 2. a im Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, JURIS).

    Der angebliche Unterschied zum Ausgangssachverhalt im Verfahren 1 BvR 874/05 ist nicht gegeben, da auch die dortige Beschwerdeführerin über keine vom Land Sachsen-Anhalt für dessen Landesgebiet erteilte Erlaubnis zur Veranstaltung beziehungsweise Vermittlung gewerblicher Sportwetten verfügt.

    Subsidiär wurde die vorliegende Verfassungsbeschwerde während ihrer Anhängigkeit vielmehr erst dadurch, dass der Beschwerdeführerin für die Kontrolle der Einhaltung der eine ordnungsrechtliche Untersagung rechtfertigenden verfassungsgerichtlichen Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, dessen verfassungsrechtliche Aussagen zur Unvereinbarkeit der bisherigen Ausgestaltung des staatlichen Sportwettmonopols grundsätzlich auch auf die Regelungslage in Sachsen-Anhalt zutreffen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, JURIS), zunächst das Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO offensteht und vorrangig durchzuführen ist.

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 13/06

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht …

    Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen auch für weitere Bundesländer ausdrücklich ausgesprochen, dass die dortige Rechtslage aus denselben Gründen gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstößt, wie sie für Bayern angeführt worden sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt).
  • BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 781/05

    Umfang einer Auslagenerstattung bei nachträglicher Subsidiarität einer …

    Im Anschluss an die dort zur Begründung in Bezug genommene Entscheidung der Kammer im Parallelverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, [...]) war auch im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Billigkeit über die Erstattung der der Beschwerdeführerin entstandenen notwendigen Auslagen (§ 34a Abs. 3 BVerfGG) zu entscheiden.

    Hinreichende Billigkeitsgründe im Sinne von § 34a Abs. 3 BVerfGG lägen deshalb nicht vor, weil Gegenstand des vorliegenden Verfahrens im Gegensatz zum Verfahren 1 BvR 874/05 eine Vermittlungstätigkeit zugunsten eines Wettunternehmens gewesen sei, das über keine Veranstaltererlaubnis für das Land Sachsen-Anhalt verfügte.

    Die Beschwerdeführerin ist der Stellungnahme der Landesregierung Sachsen-Anhalt unter Verweis auf die Gründe des Beschlusses vom 18. Dezember 2006 im parallelen Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 874/05 entgegengetreten.

    Die Anordnung der Auslagenerstattung entspricht der Billigkeit im Sinne von § 34a Abs. 3 BVerfGG, da die angegriffenen Entscheidungen bei ihrem Erlass mit dem Grundgesetz unvereinbar waren (vgl. im Einzelnen die Ausführungen unter II. 2. a im Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, [...]).

    Der angebliche Unterschied zum Ausgangssachverhalt im Verfahren 1 BvR 874/05 ist nicht gegeben, da auch die dortige Beschwerdeführerin über keine vom Land Sachsen-Anhalt für dessen Landesgebiet erteilte Erlaubnis zur Veranstaltung beziehungsweise Vermittlung gewerblicher Sportwetten verfügt.

    Subsidiär wurde die vorliegende Verfassungsbeschwerde während ihrer Anhängigkeit vielmehr erst dadurch, dass der Beschwerdeführerin für die Kontrolle der Einhaltung der eine ordnungsrechtliche Untersagung rechtfertigenden verfassungsgerichtlichen Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, dessen verfassungsrechtliche Aussagen zur Unvereinbarkeit der bisherigen Ausgestaltung des staatlichen Sportwettmonopols grundsätzlich auch auf die Regelungslage in Sachsen-Anhalt zutreffen (vgl. Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, [...]), zunächst das Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO offensteht und vorrangig durchzuführen ist.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05

    Keine Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten außerhalb des Pferdesports …

    Es hat dies sodann auch für die Rechtslage in anderen Bundesländern, insonderheit aber auch im Land Sachsen-Anhalt, festgestellt (BVerfG, Beschl. v. 04.07.2006 - 1 BvR 138/05 - [für Baden-Württemberg]; Beschl. v. 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04 - [für Nordrhein-Westfalen]; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 - [für Sachsen-Anhalt]; zitiert jeweils nach juris;… zur grundsätzlichen Geltung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 außerhalb Bayerns siehe auch Dietlein, Rechtsfragen der übergangsweisen Fortgeltung des Sportwettenrechts der Länder, in: Kommunikation und Recht, 2006, S. 307 [309 f.]).

    Vielmehr sei auch das Land Sachsen-Anhalt verfassungsrechtlich gehalten, den Bereich der Sportwetten nach Maßgabe der Gründe des Urteils vom 28.03.2006 neu zu regeln und entweder durch eine konsequente Ausgestaltung des Sportwettenmonopols oder eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Sportwettangebote privater Wettunternehmen einen verfassungsmäßigen Zustand herzustellen (BVerfG, Beschl. v. 18.12.2006 -1 BvR 874/05 -, zitiert nach juris).

    Dem kann die Beschwerdeführerin nicht die Kostenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf ein Verfahren vor den Verwaltungsgerichten hin (BVerfG, Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 -) entgegensetzen; aus ihr folgt nicht, dass ihre Tätigkeit bislang als legal zu gelten habe.

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 187/04

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

    Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in anderen Bundesländern gleichermaßen zu (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Kammerbeschl. v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 zu Nordrhein-Westfalen; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt).
  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil vom 28.3.2006, BVerfGE 115, 276 ff) zu der vergleichbaren Rechtslage in Bayern entschieden und auch für Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt so gesehen (BVerfG, Beschl. vom 4.7.2006, WM 2006, 1644 und vom 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 - juris Rn 8 -).
  • OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches bei …

    Dass die verfassungsrechtliche Beurteilung der bayerischen Regelungen auf die Rechtslage in anderen Bundesländern gleichermaßen zutraf, hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 mehrfach klargestellt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.07.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Kammerbeschluss vom 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 zu Nordrhein-Westfalen; Beschluss vom 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt; vgl. auch BGH, Urteil vom 14.02.2008, Az.: I ZR 187/04).
  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07

    Sportwettenmonopol

    Von einer solchen Verpflichtung der anderen Bundesländer gehen auch das Bundesverfassungsgericht (so für Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: BVerfG, Beschlüsse vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 -, vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, und vom 21. Januar 2008 - 1 BvR 2320/00 -, alle zitiert nach juris; so wohl auch für Berlin: BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 1 BvR 3082/06 -, zitiert nach juris) sowie der Gesetzgeber (vgl. Begründung des Glücksspielstaatsvertrags, S. 2, abgedruckt als Anlage 11 zu Drs. 16/0826 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 18. September 2007;… sowie Begründung zum Berliner Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel, Drs. 16/0826 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 18. September 2007, S. 1;… siehe auch BT-Drs. 16/6744, S. 16 [Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 23 des MdB Parr];… ferner Schreiben der Bundesregierung an das Generalsekretariat der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2008 im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/4866 - Wi 424.27 -, ZfWG 2008, 173 ff., Rn. 16;… sowie Schriftsatz des Bevollmächtigten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom 17. Dezember 2007 in den verb. Rs. C-316/07 u.a., Rn. 26) aus.
  • BVerfG, 20.12.2006 - 1 BvR 271/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 6/08

    Zum Sportwettenmonopol in Sachsen-Anhalt

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin

  • VG Karlsruhe, 12.03.2008 - 4 K 207/08

    Untersagung von Sportwettenvermittlung; ausländische Konzession; Werbemaßnahmen …

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07

    Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin

  • VG Freiburg, 10.01.2007 - 1 K 2123/06

    Sofortvollzug einer Untersagungsverfügung bezüglich Sportwettenvermittlung bzw. …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Online-Sportwetten

  • VG Ansbach, 30.01.2007 - AN 4 K 06.02529

    Beihilfe zur Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels nach § 284 Strafgesetzbuch …

  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1652/05

    Untersagung der Vermittlung von Oddset-Sportwetten an Private eines über eine …

  • VG Stade, 06.05.2008 - 6 B 364/08

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • OVG Hamburg, 01.06.2007 - 1 Bs 107/07
  • VG Freiburg, 27.12.2006 - 1 K 2034/06

    Staatliche Sportwetten; Umsetzung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an …

  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1724/05

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen in Österreich ansässigen und …

  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1731/05

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen in Österreich ansässigen und …

  • VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05

    Vereinbarkeit der Erforderlichkeit einer Genhemigung für Sportwetten bei …

  • VG Magdeburg, 09.08.2007 - 3 A 297/06
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