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Rechtsprechung
   OLG München, 21.06.2007 - 14 U 699/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29024
OLG München, 21.06.2007 - 14 U 699/06 (https://dejure.org/2007,29024)
OLG München, Entscheidung vom 21.06.2007 - 14 U 699/06 (https://dejure.org/2007,29024)
OLG München, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 14 U 699/06 (https://dejure.org/2007,29024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Hausbank eines Insolvenzschuldners auf Auskehr eines im Insolvenzverfahren eingezogenen Betrages im Hinblick auf ihre Absonderungsberechtigung; Anspruch auf abgesonderte Befriedigung aufgrund eines wirksamen Erwerbs eines Anspruchs aus einem Leasingvertrag ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 123, 124, 305c, 398, 404, 765
    Zur Reichweite bereits bestellter Sicherheiten bei der Refinanzierung von Leasinggeschäften durch die (Haus-)Bank

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 299
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 383/06

    Umfang des Pfandrechts gemäß AGB-Sparkassen

    Auszug aus OLG München, 21.06.2007 - 14 U 699/06
    Als Geschäftsverbindung wird die tatsächliche Beziehung zwischen dem Kunden und dem Kreditinstitut angesehen, die auf eine unbestimmte Vielzahl von Geschäftsvorfällen angelegt ist (BGH ZIP 2007, 905, 906 [BGH 13.03.2007 - XI ZR 383/06] ).

    Ein solcher Zusammenhang liegt bereits dann vor, wenn eine Bank Ansprüche gegen einen Kunden durch Abtretung erwirbt (vgl. BGH ZIP 2007, 905, 907 [BGH 13.03.2007 - XI ZR 383/06] m.w.N.).

  • BGH, 28.10.1997 - XI ZR 26/97

    Haftung einer Grundschuld für Prozeßkosten einer Bank aus einem Rechtsstreit …

    Auszug aus OLG München, 21.06.2007 - 14 U 699/06
    Mit dem Begriff "bankmäßige Geschäftsverbindung" werden Ansprüche beschrieben, die mit dem allgemeinen Geschäfts- und Rechtsverkehr zwischen der Bank und dem Kunden in Zusammenhang stehen und die eine in diesem Verhältnis erbrachte vertragstypische Bankleistung zur Grundlage haben (BGH, Urteil vom 28.10.1997, NJW-RR 1998, 190 = WM 1997, 2355 [BGH 28.10.1997 - XI ZR 26/97] ).

    Ausgenommen bleiben - wie ebenfalls der o.g. BGH-Entscheidung zu entnehmen ist - zufällig entstandene Ansprüche und - wie der Bundesgerichtshof zu einem prozessualen Kostenerstattungsanspruch dargelegt hat - Ansprüche, die ihren Rechtsgrund außerhalb des Geschäftsverhältnisses mit dem Kunden haben (Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1997, NJW-RR 1998, 190 = WM 1997, 2355 [BGH 28.10.1997 - XI ZR 26/97] ).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus OLG München, 21.06.2007 - 14 U 699/06
    Die Rechtssache hat damit grundsätzliche Bedeutung (vgl. BGH NJW 2002, 3029 [BGH 04.07.2002 - V ZB 16/02] ).
  • BGH, 26.04.1973 - III ZR 116/71

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines Darlehens - Anforderungen an die Auslegung …

    Auszug aus OLG München, 21.06.2007 - 14 U 699/06
    Die Anfechtung gemäß § 123 BGB war zwar mangels Nachweis einer vorjährigen positiven Kenntnis (Kennenmüssen genügt nicht, BGH WM 1973, 750, 751) von Forderungskauf und Sicherungsumfang noch rechtzeitig gemäß § 124 BGB , aber in der Sache nicht erfolgreich.
  • BGH, 17.12.1980 - VIII ZR 307/79

    Formularmäßige Erstreckung von Sicherheiten auf künftig entstehende Forderungen - …

    Auszug aus OLG München, 21.06.2007 - 14 U 699/06
    Zum damaligen Zeitpunkt wurde regelmäßig davon ausgegangen, dass sich die für alle zukünftigen Ansprüche des Kreditgebers bestellte Sicherheit gemäß § 157 BGB nur auf Forderungen der Bank aus der bankmäßigen Geschäftsbeziehung bezog, auch wenn der Wortlaut der Zweckbestimmungserklärung diese Beschränkung nicht enthielt (vgl. BGH WM 1981, 162).
  • BGH, 26.03.2009 - V ZB 174/08

    Herleitung des Erfordernisses einer Rechtsmittelbelehrung für die gemäß §§ 869 , …

    In der Sache besteht Anlass zu dem Hinweis, dass es für die Entscheidung, ob der von § 85a ZVG gewährte Schutz durch ein nicht zuschlagsfähiges Gebot im ersten Termin unterlaufen wird, nicht darauf ankommt, ob ein solches Gebot von einem Vertreter des Gläubigers abgegeben wurde (Senat , Beschl. v. 17. Juli 2008, V ZB 1/08, WM 2008, 299 f.).
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