Rechtsprechung
| BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach dem Grundsatz der Vollverzinsung mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und dem Rechtsstaatsprinzip; Mehrbelastung des Steuerpflichtigen durch Verzinsung erstatteter Steuern aufgrund einer verzögerten ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 227; AO § 233a; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 227; AO § 233a; BGB § 247
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen und der Ablehnung eines Billigkeitserlasses - datenbank.nwb.de
Verzinsung von Steuernachforderungen; kein Billigkeitserlass für Steuernachzahlungszinsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 11.01.2007 - 8 K 1031/06
- BFH, 17.08.2007 - XI B 22/07
- BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07
Papierfundstellen
- NVwZ 2010, 902
- WM 2009, 2001
Wird zitiert von ... (128) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus …
Auszug aus BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07
Der Steuerpflichtige darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Abgabe herangezogen werden (vgl. BVerfGE 48, 102 ).Denn die Frage, ob im Einzelfall von der Möglichkeit, den Gesetzesvollzug im Wege des Billigkeitserlasses zu suspendieren, in einem der Wirkkraft der Grundrechte ausreichend Rechnung tragenden Maße Gebrauch gemacht worden ist, ist der verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht entzogen (vgl. BVerfGE 48, 102 ).
Denn Billigkeitsmaßnahmen dürfen nicht die einem gesetzlichen Steuertatbestand innewohnende Wertung des Gesetzgebers generell durchbrechen oder korrigieren, sondern nur einem ungewollten Überhang des gesetzlichen Steuertatbestandes abhelfen (vgl. BVerfGE 48, 102 ).
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Auszug aus BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07
Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 120, 1 ; stRspr).Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 120, 1 ).
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Ökosteuer
Auszug aus BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07
Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 120, 1 ; stRspr).Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 120, 1 ).
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07
Dies gilt für die Auswahl des Steuergegenstands und auch für die Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ). - BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07
Dies gilt für die Auswahl des Steuergegenstands und auch für die Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ). - BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Kinderbetreuungskosten
Auszug aus BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07
Außerdem darf eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfGE 27, 142 ; 112, 268 ). - BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96
Vollverzinsung bei Fehler des Finanzamts
Auszug aus BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07
Die reine Möglichkeit der Kapitalnutzung (vgl. BFHE 185, 94 ) beziehungsweise die bloße Verfügbarkeit über einen bestimmten Kapitalbetrag reichen aus (vgl. Bundesfinanzhof…, Urteil vom 12. April 2000 - XI R 21/97 -, BFH/NV 2000, S. 1178 ). - BFH, 19.03.1997 - I R 7/96
Die Erhebung von Nachzahlungszinsen bei einer vom Finanzamt verzögerten …
Auszug aus BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07
Gleichzeitig soll der vorhandene Zinsnachteil des Fiskus, der den nicht gezahlten Steuerbetrag nicht anderweitig nutzen kann, ausgeglichen werden (…vgl. Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeit der Einführung einer Vollverzinsung im Steuerrecht - Bericht über die Vollverzinsung - BTDrucks 8/1410, S. 4; vgl. ferner BFHE 182, 293; Bundesfinanzhof…, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - X B 147/01 -, BFH/NV 2002, S. 505 ). - BFH, 12.04.2000 - XI R 21/97
Erlass von Nachforderungszinsen
Auszug aus BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07
Die reine Möglichkeit der Kapitalnutzung (vgl. BFHE 185, 94 ) beziehungsweise die bloße Verfügbarkeit über einen bestimmten Kapitalbetrag reichen aus (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. April 2000 - XI R 21/97 -, BFH/NV 2000, S. 1178 ). - BFH, 30.10.2001 - X B 147/01
NZB; FGO -Novelle; Darlegungspflicht bei geklärten Rechtsfragen
Auszug aus BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07
Gleichzeitig soll der vorhandene Zinsnachteil des Fiskus, der den nicht gezahlten Steuerbetrag nicht anderweitig nutzen kann, ausgeglichen werden (…vgl. Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeit der Einführung einer Vollverzinsung im Steuerrecht - Bericht über die Vollverzinsung - BTDrucks 8/1410, S. 4; vgl. ferner BFHE 182, 293; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - X B 147/01 -, BFH/NV 2002, S. 505 ). - BFH, 17.08.2007 - XI B 22/07
Erlass von Nachforderungszinsen; Rechtmäßigkeit der Festsetzung von …
- BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvR 555/67
Kinderzuschlag für "Enkelpflegekinder"
- BFH, 24.09.1987 - V R 76/78
Selbstverbrauchssteuer - Investitionszulage - Baumaßnahmen - Wertungswiderspruch
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Rn. 22 1. Mit Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 - hat sich die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts bereits mit der Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung nach § 233a AO befasst.Zur Begründung verwies sie insbesondere auf den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 -.
Das Bundesverfassungsgericht sei bei der Überprüfung der Zinsregelung nach § 233a AO von einem bestehenden Gestaltungs- und Typisierungsspielraum des Gesetzgebers ausgegangen und habe die damit einhergehenden Ungleichbehandlungen für verfassungsrechtlich gerechtfertigt angesehen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 -).
Die Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 - habe einen Verzinsungszeitraum vor der bis heute anhaltenden Nullzinsphase betroffen.
Rn. 127 Darüber hinaus gehen jedenfalls die Rechtsprechung und teilweise die Literatur davon aus, dass durch die Erhebung von Nachzahlungszinsen auch der Zinsnachteil des Fiskus ausgeglichen werden soll, der den noch nicht gezahlten Steuerbetrag nicht anderweitig nutzen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 -, Rn. 21; BFHE 266, 501 ; BFH…, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - X B 147/01 -, Rn. 10;… vgl. Stellungnahme Schön, oben Rn. 82;… Krabbe, Vollverzinsung im Steuerrecht, 2. Aufl. 1992, S. 18;… Koenig, in: Koenig, AO, 4. Aufl. 2021, § 233a Rn. 6).
Rn. 181 Auch soweit dem durch eine späte Steuerfestsetzung verursachten Liquiditätsnachteil des Fiskus in Rechtsprechung und Literatur eine Bedeutung beigemessen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 -, Rn. 21; BFHE 266, 501 ;… Krabbe, Vollverzinsung im Steuerrecht, 2. Aufl. 1992, S. 18), ist nicht ersichtlich, dass dies für den Gesetzgeber bei der Bemessung des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO leitend gewesen wäre.
Rn. 234 Der vom Verwaltungsgerichtshof in Bezug genommene Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 - war offensichtlich nicht geeignet, die ernstlichen Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auszuräumen, da er allein einen Verzinsungszeitraum von April 2003 bis März 2006 betraf.
- BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18
BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
Rn. 26 dd) Anders als das FG meint, ergibt sich eine andere rechtliche Beurteilung nicht aus der regelmäßig zitierten Kammerentscheidung des BVerfG (Beschluss vom 3. September 2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115).Rn. 30 (4) Auch das Argument, die Vollverzinsung wirke "gleichermaßen zugunsten wie zulasten des Steuerpflichtigen" (BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2009, 2115), ist nicht geeignet, die realitätsferne Zinshöhe des § 238 AO zu rechtfertigen.
Insbesondere geht der Zweck der Verzinsungspflicht, potentielle Liquiditäts- oder Zinsvorteile abzuschöpfen (vgl. BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2009, 2115), für den Streitzeitraum ins Leere (s. bereits unter II.2.a cc (3)).
- BFH, 09.11.2017 - III R 10/16
Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013
Rn. 18 b) Die mit der typisierten Festsetzung der Nachzahlungszinsen einhergehende unterschiedliche Behandlung zwischen zinszahlungspflichtigen und nicht zinszahlungspflichtigen Steuerschuldnern begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; insoweit liegen hinreichend gewichtige Differenzierungsgründe vor (BVerfG-Beschluss vom 3. September 2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115, Rz 21 ff.).Die Vorschrift beruht insoweit auf der zulässig typisierenden Annahme, dass derjenige, dessen Steuer ganz oder zum Teil zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt wird, gegenüber demjenigen, dessen Steuer bereits frühzeitig festgesetzt wird, einen Liquiditäts- und damit auch einen potentiellen Zinsvorteil hat (BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2009, 2115, Rz 21).
Die Vollverzinsung dient damit gerade auch der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, weil sie insbesondere Unterschiede in der Steuererhebung ausgleicht, die zwischen Lohnsteuerzahlern und veranlagten (selbständigen) Einkommensteuerpflichtigen bestehen (BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2009, 2115, Rz 22).
Überdies hat das BVerfG auch den Umstand, dass die Vollverzinsung nach § 233a AO gleichermaßen zugunsten wie zulasten des Steuerpflichtigen wirkt, als relevanten Sachgrund qualifiziert, der gegen eine Gleichheitswidrigkeit der Zinsbelastung einzelner Steuerpflichtiger durch Nachzahlungszinsen spricht (BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2009, 2115, Rz 23).
Dabei hat das BVerfG insbesondere gebilligt, dass die Regelung grundsätzlich unabhängig davon greift, aus welchem Grund es zu einem Unterschiedsbetrag gekommen ist und ob und inwiefern tatsächlich die Liquiditätsvorteile genutzt wurden (BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2009, 2115, Rz 24).
Denn dies ist für die Nachverzinsung gemäß § 233a AO grundsätzlich unerheblich (BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2009, 2115, Rz 25).
Der Steuerpflichtige darf danach nicht zu einer unverhältnismäßigen Abgabe herangezogen werden (BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2009, 2115, Rz 27).
Rn. 30 Das BVerfG entschied zu der auch hier streitigen Zinshöhe, dass der vom Gesetzgeber auf 0, 5 % pro Monat festgesetzte Zinssatz rechtsstaatlich unbedenklich sei und insbesondere nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Übermaßverbot verstoße (BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2009, 2115, Rz 29).
Rn. 45 ff) Über die im BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2009, 2115, Rz 26 ff. angeführten Erwägungen hinaus, ist bei der Betrachtung der gesamten die Festsetzung von Nachzahlungszinsen erfassenden Regelungen zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber eine Verzinsungspflicht --anders als am Kapitalmarkt üblich-- nicht bereits ab Entstehung der Schuld, sondern erst nach Ablauf der 15-monatigen Karenzzeit statuiert hat.
Im Beschluss vom 19. Februar 2016 X S 38/15 (PKH) --BFH/NV 2016, 940, Rz 26 ff.-- hielt der X. Senat die im Beschluss des BVerfG in BFH/NV 2009, 2115 angestellten Erwägungen auch auf Zinszeiträume des Jahres 2013 für übertragbar.
Dadurch sollen Streitigkeiten über die Ursachen einer späten Steuerfestsetzung vermieden werden (…s. hierzu auch BTDrucks 11/2157, S. 194: "... aus welchen Gründen auch immer ..."), so dass nicht zu überprüfen ist, ob der vom Gesetz typisierend unterstellte Zinsvorteil des Steuerpflichtigen auf einer verzögerten Abgabe der Steuererklärung oder einer verzögerten Bearbeitung durch das FA beruht (…z.B. BFH-Urteile vom 8. Oktober 2013 X R 3/10, BFH/NV 2014, 5, Rz 14, und vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BFHE 180, 240, BStBl II 1996, 503;… BFH-Beschlüsse vom 26. Juli 2006 VI B 134/05, BFH/NV 2006, 2029;… vom 30. Oktober 2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505; Heuermann in HHSp, § 233a AO Rz 92; ebenso zur Verschuldensunabhängigkeit der Verzinsung BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2009, 2115, Rz 34).
- BVerfG, 23.07.2025 - 2 BvL 19/14
Mindestgewinnbesteuerung - Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung …
Billigkeitsmaßnahmen dürfen nicht die einem gesetzlichen Steuertatbestand innewohnende Wertung des Gesetzgebers generell durchbrechen oder korrigieren, sondern nur einem "ungewollten Überhang" des gesetzlichen Steuertatbestands abhelfen (vgl. BVerfGE 48, 102 ; 99, 246 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 -, Rn. 32;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2017 - 1 BvR 1103/15 -, Rn. 12).Typische, den gesetzgeberischen Vorstellungen von einer gesetzlichen Regelung entsprechende Folgen vermögen keine sachliche Unbilligkeit zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 -, Rn. 33;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2017 - 1 BvR 1103/15 -, Rn. 12).
- BFH, 31.05.2017 - I R 77/15
Erlass von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO
Gleichzeitig soll der vorhandene Zinsnachteil des Fiskus, der den nicht gezahlten Steuerbetrag nicht anderweitig nutzen kann, ausgeglichen werden (Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 3. September 2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115, unter III.1.a bb (2) (a)).Aus welchem Grund es zu einem Unterschiedsbetrag gekommen ist und ob die möglichen Zins- und Liquiditätsvorteile tatsächlich bestanden und genutzt wurden, ist demzufolge grundsätzlich unbeachtlich (vgl. BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2009, 2115, unter III.1.a bb (2) (b) und III.1.a cc;… BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 5, m.w.N.).
- FG Münster, 17.08.2017 - 10 K 2472/16
Höhe der Nachzahlungszinsen ist verfassungsgemäß
Rn. 28 1. Die sog. Vollverzinsung nach § 233a AO, welche im Streitfall in Rede steht, hat nach ihrer gesetzlichen Konzeption den Zweck, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Steuern für die einzelnen Steuerpflichtigen - aus welchen Gründen auch immer - zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden und diese dadurch Zinsvorteile oder -nachteile erlangen (…vgl. die von den Klägern angeführte Gesetzesbegründung in BT-Drs. 11/2157, S. 194; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 3.9.2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115, unter II.1.a bb (2) (a);… des Weiteren die Literatur, etwa Kögel in Beermann/Gosch, § 233a AO Rz. 5).Eine solche Anpassung würde wegen dessen Schwankungen zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten führen, da im Einzelnen für die Vergangenheit festgestellt werden müsste, welche Zinssätze für die jeweiligen Zinszeiträume zugrunde zu legen wären (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.9.2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115, unter II.1.).
Bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung sei zudem zu berücksichtigen, dass der hohe Zinssatz gleichermaßen zugunsten wie zulasten des Steuerpflichtigen wirke (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.9.2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115, unter II.1.b bb).
- BFH, 03.09.2018 - VIII B 15/18
AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum …
die Kammerentscheidung des BVerfG (Beschluss vom 3. September 2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115) keine abweichende Beurteilung rechtfertige, weil sie Zinszahlungszeiträume von 2003 bis 2006 ohne ein strukturell verfestigtes Niedrigzinsniveau betreffe,. - FG Köln, 12.10.2017 - 10 K 977/17
Bundesverfassungsgericht soll 6 %igen Rechnungszinsfuß für steuerliche …
Gegen die Anwendung der Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit der Zinssätze in §§ 233 ff. AO (vgl. BFH, Urteil vom 01.07.2014 - IX R 31/13, BStBl II 2014, 925 zum AdV-Zinssatz; FG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2016 - 16 K 2976/14 AO, EFG 2016, BFH-Az.: III R 10/16; FG Köln, Urteil vom 27.04.2017 - 1 K 3648/14, EFG 2017, 1493; FG Münster, Urteil vom 17.08.2017 - 10 K 2472/16, EFG 2017, 1638, alle drei FG-Urteile zum Nachzahlungszinssatz; vgl. zum Ganzen auch Melan, Sind die Festsetzungszinsen zu niedrig?, DStR 2017, 2088) spricht vielmehr, dass diese Zinssätze zum einen gleichermaßen zugunsten wie zulasten des Steuerpflichtigen wirken (BVerfG vom 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115 unter III.1.b)bb)) und zum anderen, dass Pensionsverpflichtungen in aller Regel innerhalb eines viel längeren Zeitraums bestehen als die in §§ 233 ff. AO geregelten Zinsen. - BFH, 01.07.2014 - IX R 31/13
Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung
Rn. 15 b) Das BVerfG (Beschluss vom 3. September 2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115, unter III.1.b bb) hat --bezogen auf die Festsetzung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO für die Zinszahlungszeiträume 2003 bis 2006-- zu der gesetzlichen Typisierung ausgeführt: "Indem der Gesetzgeber im Interesse der Praktikabilität und der Verwaltungsvereinfachung den auszugleichenden Zinsvorteil und -nachteil typisierend auf 0, 5 % pro Monat festgesetzt hat, ist dies jedenfalls rechtsstaatlich unbedenklich und stellt insbesondere keinen Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Übermaßverbot dar.Dass die Kläger möglicherweise tatsächlich keinen oder einen geringeren Zinsvorteil erlangt haben, ist für die Verzinsung gemäß § 237 AO grundsätzlich unerheblich (vgl. BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2009, 2115).
- FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 2 V 3389/16
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die …
Die Rechtsprechung hat bislang, soweit ersichtlich, in keinem Fall den Zinssatz des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für verfassungswidrig gehalten, sondern die Verfassungsmäßigkeit für alle Zeiträume und alle Verzinsungstatbestände bestätigt (grundlegend aus verfassungsrechtlicher Sicht BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. September 2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115, für Nachzahlungszinsen und den Zeitraum bis März 2006, aber mit allgemeinen Erwägungen, die auch über diesen Zeitraum hinaus Geltung beanspruchen; in den Zinszeitraum betreffend grundsätzlich chronologisch absteigender Reihe außerdem, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: FG Münster, Urteil vom 17. August 2017 10 K 2472/16, EFG 2017, 1638, für Nachzahlungszinsen bis Dezember 2015; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Juli 2016 3 V 401/16, juris, für Aussetzungszinsen bis November 2015; FG Köln, Urteil vom 27. April 2017 1 K 3648/14, EFG 2017, 1493, für Nachzahlungszinsen bis September 2014; FG Münster, Beschluss vom 22. Oktober 2015 8 V 2578/15 E, juris, für Aussetzungszinsen bis März 2014; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Januar 2014 3 K 3079/13, EFG 2014, 724, für Aussetzungszinsen bis Dezember 2011, allerdings mit dem Hinweis, dass der Zinssatz auch derzeit, d. h. im Januar 2014, verfassungsgemäß sei; nachgehend und diese Auffassung jedenfalls für den Zeitraum bis Dezember 2011 bestätigend, BFH-Urteil vom 14. April 2015 IX R 5/14, BStBl II 2015, 986;… BFH-Beschluss vom 19. Februar 2016 X S 38/15 (PKH), BFH/NV 2016, 940, für Nachzahlungszinsen bis 2013 mit dem Hinweis, dass die Kritik der Literatur am gesetzlichen Zinssatz weder die Funktion dieses Zinssatzes noch die einschlägige Rechtsprechung hierzu beachte; FG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2016 16 K 2976/14 AO, EFG 2016, 1053, für Nachzahlungszinsen bis Juli 2013, Revision anhängig (Az. beim BFH: III R 10/16) nach Zulassung durch das FG; FG München, Urteil vom 21. Juli 2015 6 K 1144/15, juris, Nachzahlungszinsen bis Juni 2013, Revision anhängig (Az. beim BFH: III R 16/16) nach Zulassung durch den BFH, BFH-Beschluss vom 13. September 2016 III B 79/15, nicht dokumentiert; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2014 14 A 1196/13, Versorgungswirtschaft 2015, 93, für Nachzahlungszinsen bis August 2012; ebenso für einen offensichtlich späteren, der Entscheidung aber nicht zu entnehmenden Zeitraum danach - Zinsbescheide vom 7. November 2016 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. September 2017 14 B 939/17, juris; Thüringer FG, Urteil vom 22. April 2015 3 K 889/13, EFG 2016, 354, für Nachzahlungszinsen bis 21. November 2011;… BFH-Beschluss vom 29. Mai 2013 X B 233/12, BFH/NV 2013, 1380, für Nachzahlungszinsen bis mindestens 2011; FG Hamburg, Urteil vom 23. Mai 2013 2 K 50/12, EFG 2013, 1734, für Aussetzungszinsen bis zum 21. März 2011, allerdings mit Bedenken für zukünftige Zeiträume, die das im Revisionsverfahren dazu ergangene BFH-Urteil vom 1. Juli 2014 IX R 31/13, BStBl II 2014, 925, zu dem Hinweis veranlasste, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen gehalten sein kann zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung auch unter veränderten Umständen aufrechtzuerhalten ist).Wegen Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG darf ein Steuerpflichtiger deshalb nicht zu einer unverhältnismäßigen Abgabe herangezogen werden (so BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. September 2009 1 BvR 2539/07,BFH/NV 2009, 2115, Orientierungssatz 2a mit weiteren Nachweisen; vergleiche auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. September 1999 1 BvR 1013/99, NJW 2000, 649, wonach die Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit darstellt)..
Die Verzinsung dient somit der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (so BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. September 2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115, unter III.1.a)bb)(2)(a)).
Dies hängt davon ab, in welcher finanziellen Situation sich der Steuerpflichtige befindet und welche Dispositionen er trifft (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. September 2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115, unter III.1.b)bb).
Denn bei der Ermittlung eines angemessenen Zinssatzes ist zum einen zu berücksichtigen, dass dem Staat im Steuerrecht von der Verfassung ein weitgehender Gestaltungsspielraum zugestanden wird (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. September 2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115, m. w. N.).
Außerdem darf eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. September 2009 1 BvR 2539/07, BFH/NV 2009, 2115).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 14 A 1196/13
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- BFH, 03.12.2019 - VIII R 25/17
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Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
- BFH, 01.06.2016 - X R 66/14
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- BSG, 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische …
- FG Düsseldorf, 10.03.2016 - 16 K 2976/14
Verzinsung des Unterschiedsbetrags zwischen der festgesetzten Einkommensteuer und …
- BFH, 20.04.2011 - I R 80/10
Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen - Entscheidungsfreiheit des …
- BFH, 30.06.2010 - II R 12/09
Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und …
- FG Köln, 29.01.2018 - 15 V 3279/17
Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bezüglich der Festsetzung von …
- VG Köln, 31.05.2017 - 24 K 6748/16
- BFH, 07.11.2019 - I R 46/17
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- FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 138/10
Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes ?
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2018 - 14 B 1366/18
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung …
- BVerwG, 19.02.2015 - 9 C 10.14
Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Telefax; Übermittlung; Einlegung; …
- BAG, 28.08.2019 - 10 AZR 549/18
Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge
- VG Köln, 14.09.2016 - 24 K 4001/15
- BFH, 21.10.2015 - V B 36/15
Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe - Maßgeblicher Zeitpunkt bei Besetzungsrügen - …
- FG Hamburg, 23.05.2013 - 2 K 50/12
Zinssatz von 6 Prozent per anno gemäß § 238 Abs. 1 AO bei Aussetzungszinsen …
- BFH, 23.08.2022 - VII R 21/21
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des …
- OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17
Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät; …
- FG Münster, 31.08.2018 - 9 V 2360/18
Abgabenordnung: Zinssatz bereits seit 2014 verfassungswidrig?
- VG Neustadt, 14.11.2019 - 3 L 1138/19
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Zinsfestsetzung
- BVerfG, 28.02.2017 - 1 BvR 1103/15
Nichtannahmebeschluss: Zur Vereinbarkeit der Versagung einer Billigkeitsmaßnahme …
- VGH Bayern, 10.08.2017 - 4 ZB 17.279
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken für den Nachzahlungszins
- FG Niedersachsen, 11.11.2015 - 6 K 386/13
Versagung der körperschaftsteuerlichen Anerkennung eines …
- VG Düsseldorf, 22.03.2013 - 25 K 6604/12
Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags nach einer Außenprüfung
- VG Köln, 08.01.2015 - 24 K 3933/14
Festsetzung von Zinsen der Gewerbesteuer als Realsteuer
- VG Göttingen, 18.04.2019 - 2 B 487/18
Nachzahlungszinsen; Sanierungserlass; Sanierungsgewinn; unbillige Härte
- FG München, 21.07.2015 - 6 K 1144/15
Verzinsung von Steuernachzahlungen zur Einkommensteuer
- BFH, 29.05.2013 - X B 233/12
Verfassungsmäßigkeit des typisierenden Zinssatzes von 6 %
- BFH, 08.10.2013 - X R 3/10
Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen - dinglicher Arrest nach der StPO
- BVerfG, 11.05.2015 - 1 BvR 741/14
Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung eines …
- FG Hamburg, 22.02.2019 - 4 K 123/18
Keine Verzinsung von Erstattungen im Rahmen eines Einspruchsverfahrens - Erhebung …
- BFH, 19.02.2016 - X S 38/15
Prozesskostenhilfe: EGVP - Terminsverlegung - Übergehen eines Antrags
- BFH, 17.12.2013 - VII R 8/12
Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund …
- OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17
Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine …
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.2015 - 3 S 1175/13
Zur Rechtmäßigkeit einer Satzung über die Höhe der zulässigen Mieten für …
- FG Köln, 18.06.2014 - 14 K 1714/10
Abweichende Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus …
- FG Münster, 08.03.2023 - 6 K 2094/22
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen
- FG Köln, 27.04.2017 - 1 K 3648/14
Abgabenordnung (Vollverzinsung): Zinssatz von 6% p.a. bis September 2014 …
- VG Köln, 22.03.2017 - 24 K 3523/15
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2019 - 3 S 1890/18
(Umfang eines Vorbehalts der Nachprüfung in einem Bescheid zur Festsetzung des …
- FG Köln, 08.09.2010 - 13 K 960/08
Finanzamt darf Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines …
- VG Schwerin, 24.08.2016 - 6 A 1223/13
Steuerrecht: Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer
- OVG Hamburg, 09.07.2018 - 4 Bs 12/18
Abstandsgebot für Spielhallenstandorte - Befreiung wegen unbilliger Härte
- FG München, 24.06.2024 - 7 V 11/24
Ernstliche rechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
- FG München, 22.06.2020 - 7 K 281/18
Verzögerte Bearbeitung des Steuerfalles durch das Finanzamt - Unterbrechung der …
- OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 11 ME 169/17
Ermittlung eines öffentlichen Bedürfnisses bzw. der besonderen örtlichen …
- BFH, 09.04.2025 - X R 12/21
Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer auf Einkünfte …
- FG Düsseldorf, 11.04.2025 - 3 K 1094/23
Festsetzung der Höhe des Zinssatzes für Erstattungszinsen
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2020 - 6 B 11782/19
Gewerbesteuer -Vorrang des Vollziehungsinteresse
- VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 2/19
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Nachzahlungszinsen auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - 14 B 939/17
Verzinsung von Steuerschulden eines Steuerpflichtigen; Zinssatz für …
- FG Münster, 22.10.2015 - 8 V 2578/15
Aussetzung eines Bescheides über die Festsetzung von Aussetzungszinsen von der …
- FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 6 K 64/07
Vereinbarkeit des § 34 Abs. 7 S. 3 und 4 Körperschaftssteuergesetz (KStG) mit …
- FG München, 10.07.2014 - 8 K 3044/13
Verzinsung
- BFH, 13.12.2011 - VIII B 136/11
Kein Vertrauensschutz bei offenbarer Unrichtigkeit - Verzinsung von …
- FG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 K 4585/07
Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung gemäß § 233a Abgabenordnung (AO) in Bezug …
- VG Schleswig, 04.06.2019 - 4 B 37/19
Eilrechtsschutz gegen einen Haftungsbescheid aufgrund des Bestehens von …
- OVG Hamburg, 02.07.2018 - 4 Bs 50/18
Vorläufiger Betrieb von Spielhallen ohne behördliche Genehmigung nach neuer …
- VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 1/19
Nachzahlungen auf Grundsteuer; Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage …
- VG Düsseldorf, 19.08.2015 - 20 K 63/15
Rechtmäßigkeit von Verzugszinsfestsetzungsbescheide aufgrund rückständiger …
- FG Schleswig-Holstein, 04.12.2013 - 2 K 82/13
Nachzahlungszinsen hinsichtlich der Einkommensteuer eines Beteiligten gem. § 233a …
- BFH, 14.01.2010 - X B 64/09
Nachzahlungszinsen trotz Einkommensbesteuerung gezogener Zinsen
- VG Hamburg, 20.03.2013 - 9 K 115/10
Grundstücksbegriff im Sielabgabenrecht
- BFH, 04.02.2020 - IX R 23/19
Keine Verzinsung eines Erstattungsbetrags nach dem StraBEG
- BFH, 23.06.2014 - VIII B 75/13
Keine Verzinsung von an den Steuerpflichtigen erstatteten Nachzahlungszinsen nach …
- OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 7 ME 32/18
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die gewerberechtliche Verpflichtung zur Schließung …
- OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 11 ME 258/17
Befreiung; unbillige Härte; Kündigung; Mietvertrag; Spielhalle
- BFH, 19.05.2011 - X B 184/10
Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung von Steuernachforderungen nicht im …
- OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17
Abstandsgebot; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; glücksspielrechtliche Erlaubnis; …
- FG Münster, 22.10.2009 - 4 K 855/06
Umstellung der steuerlichen Begünstigung von Einkünften aus dem Betrieb von …
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2016 - 2 K 5510/15
Nachforderungszinsen; Verfassungsmäßigkeit
- FG Sachsen-Anhalt, 20.07.2016 - 3 V 401/16
Keine Verwirkung von Aussetzungszinsen allein aufgrund einer überlangen …
- VG Regensburg, 15.01.2016 - RO 1 S 15.2115
Ruhensberechnung und Rückforderung überzahlterBezüge
- VGH Bayern, 02.05.2013 - 4 ZB 12.1393
Der aus einer GbR ausgeschiedene Gesellschafter haftet für die während seiner …
- FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2014 - 3 K 3079/13
Höhe der Aussetzungszinsen ist verfassungsgemäß
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2020 - 2 K 245/17
Kein teilweiser Erlass von Nachzahlungszinsen wegen Verzögerungen der …
- OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 11 ME 552/17
Erlaubnisvorbehalt; Gesetzesvorbehalt; unechte Konkurrenz; Losverfahren; …
- OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17
Vorliegen einer sog. unechten Konkurrenzsituation von Verbundspielhallen durch …
- BFH, 31.07.2014 - III B 13/14
Keine Überraschungsentscheidung bei rechtlichem Hinweis in der mündlichen …
- BFH, 26.10.2011 - X B 12/11
Kein Billigkeitserlass bei hohen Spenden betagter Steuerpflichtiger
- VG Cottbus, 02.10.2017 - 3 L 424/17
Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)
- FG Düsseldorf, 01.07.2013 - 4 K 872/12
Erlass von Nachzahlungszinsen
- VG Weimar, 04.05.2026 - 8 K 649/19
Vorlage an den Thüringischen. Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit …
- OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17
Formelle Illegalität; Schließungsverfügung; Spielhalle; Verbundspielhalle
- VG Köln, 13.03.2017 - 24 L 162/17
- FG München, 30.06.2016 - 11 K 406/15
Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach langjähriger Betriebsprüfung bei …
- FG Berlin-Brandenburg, 12.10.2023 - 14 K 14036/21
Kein Zinsanspruch gem. § 233a AO für ein zu erstattendes, aber noch nicht …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 9 A 4.11
Normenkontrolle der Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinde Beetzsee
- FG Hamburg, 07.12.2016 - 6 K 66/16
Keine Verfassungswidrigkeit des § 8 Nr. 1a GewStG - Keine sachliche Unbilligkeit …
- FG Hamburg, 23.10.2013 - 2 K 321/12
Abgabenordnung: Verzinsung von Steuernachforderungen aus Folgebescheiden
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.2021 - 2 S 379/21
Zur Berechnung des Streitwerts für eine Klage auf zinslose Stundung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2024 - L 13 SB 327/22
Einstufung der Art und des Grades der Behinderung eines Schwerbehinderten
- OVG Sachsen, 10.09.2015 - 5 A 317/13
Verpflichtungsklage; Erlass von Gewerbesteuern; persönliche Unbilligkeit; …
- FG München, 21.07.2017 - 7 K 1505/16
Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen
- FG Hamburg, 23.10.2013 - 2 K 321/13
- FG Köln, 08.04.2025 - 4 V 444/25
Aussetzung der Vollziehung von Aussetzungszinsen
- FG Hamburg, 13.07.2012 - 3 K 131/11
Besteuerung von Einkünften aus sog. "intransparenten" ausländischen Fonds - §§ 5 …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2024 - L 13 SB 207/22
- FG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 K 49/09
Teilerlass einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang beruhenden …
- FG Köln, 25.02.2011 - 15 K 1966/10
Erlass bei unrichtiger Erstattung des FA
- FG Hessen, 11.06.2024 - 6 K 1002/23
Zum Anspruch auf Erlass oder abweichende Feststellung von Nachzahlungszinsen zur …
- FG Baden-Württemberg, 13.12.2023 - 2 K 1162/20
Beachtung der Rechtskraft eines BFH-Urteils bei der Entscheidung über eine …
- VG München, 02.09.2020 - M 10 S 20.3480
Keine Verfassungswidrigkeit von Nachzahlungszinsen
- FG Sachsen-Anhalt, 02.11.2016 - 3 K 1042/11
Nachzahlungszinsen: Änderung, Entstehung des Zinsanspruchs, Zinshöhe, …
- FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08
Steuerschuldnerschaft des Busfahrers für nicht zuordenbare Zigaretten im Laderaum …
- FG Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 11 K 62/10
Hinterziehungszinsen: Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes, Verfahrensdauer
- VG München, 29.04.2019 - M 10 S 19.825
Rechtmäßigkeit von festgesetzten Nachzahlungszinsen
- FG Thüringen, 21.02.2019 - 3 K 401/18
Keine Erstattungszinsen nach § 233a AO auf Beträge, die auf der Grundlage des …
- VG Göttingen, 02.07.2018 - 1 B 188/17
Ausnahmeregel; enge Auslegung; Glaubhaftmachung; Glücksspielstaatsvertrag; …
- VG München, 19.10.2019 - M 10 S 19.995
Heranziehung zu Gewerbesteuer und Nachzahlungszinsen
- FG Hessen, 11.04.2011 - 10 K 3043/07
Verzinsung von Beträgen nach StraBEG mit anschließender Erstattung
- FG München, 06.12.2012 - 10 K 3546/10
Nachzahlungszinsen bei fehlendem Verschulden des Steuerpflichtigen
- FG München, 30.06.2016 - 11 K 2636/13
Aussetzungszinsen wegen Aussetzung der Einkommensteuer
- VG Minden, 18.02.2014 - 5 K 1818/13
Typisierende Festlegung des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen für die …
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