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Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.02.2009

Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2009 - IX ZB 2/07   

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https://dejure.org/2009,1604
BGH, 05.03.2009 - IX ZB 2/07 (https://dejure.org/2009,1604)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2009 - IX ZB 2/07 (https://dejure.org/2009,1604)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2009 - IX ZB 2/07 (https://dejure.org/2009,1604)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    InsO § 295 Abs. 1 Nr. 1, § 296 Abs. 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerklassenwahl in der Insolvenz

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Wahl der Steuerklasse V als Verstoß gegen Erwerbsobliegenheit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Restschuldbefreiung - Welche Steuerklasse darf der Schuldner wählen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 711
  • NZI 2009, 326
  • NJ 2009, 252
  • FamRZ 2009, 871
  • WM 2009, 715
  • DB 2009, 844
  • Rpfleger 2009, 412
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 26/05

    Berechnung des pfändungsfreien Betrages bei Wechsel der Lohnsteuerklasse; Wahl …

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZB 2/07
    Nach den Grundsätzen der Individualzwangsvollstreckung ist in entsprechender Anwendung von § 850h Abs. 2 ZPO ebenfalls eine missbräuchliche Steuerklassenwahl den Gläubigern gegenüber unbeachtlich (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 2005 - VII ZB 26/05, WM 2005, 2324, 2325;… BAG, NJW 2008, 2606, 2608 Rn. 25).
  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 65/07

    Widerruf der Stundung der Verfahrenskosten wegen unterbliebener Änderung der …

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZB 2/07
    Danach ist dem Schuldner in Hinblick auf die Verfahrenskostenstundung zuzumuten, in die Steuerklasse IV zu wechseln, um sein liquides Einkommen zu erhöhen, wenn er ohne einen sachlichen Grund die Steuerklasse V gewählt hat, um seinem nicht insolventen Ehegatten die Vorteile der Steuerklasse III zukommen zu lassen (BGH, Beschl. v. 3. Juli 2008 - IX ZB 65/07, NZI 2008, 624, 625 Rn. 5).
  • BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZB 2/07
    Nach den Grundsätzen der Individualzwangsvollstreckung ist in entsprechender Anwendung von § 850h Abs. 2 ZPO ebenfalls eine missbräuchliche Steuerklassenwahl den Gläubigern gegenüber unbeachtlich (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Oktober 2005 - VII ZB 26/05, WM 2005, 2324, 2325; BAG, NJW 2008, 2606, 2608 Rn. 25).
  • AG Duisburg, 29.01.2002 - 62 IN 53/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZB 2/07
    Wählt der verheiratete Schuldner ohne hinreichenden sachlichen Grund eine für den Gläubiger ungünstige Steuerklasse, kann darin ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit liegen (…Braun/Lang, InsO, 3. Aufl., § 295 Rn. 5;… HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 295 Rn. 6;… FK-InsO/Ahrens, 5. Aufl. § 295 Rn. 14 c;… Graf-Schlicker/Kexel, InsO § 295 Rn. 4; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 295 Rn. 6 im Anschluss an AG Duisburg ZVI 2002, 163, 164).
  • LG Dortmund, 23.03.2010 - 9 T 106/10

    Wahl der Steuerklasse im Insolvenzverfahren

    Doch gilt dies - auch unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm insgesamt - nur, soweit für die Wahl der Steuerklasse kein sachlicher Grund besteht und sie missbräuchlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 05.10.2005, Az. VII ZB 26/05; BGH ZVI 2009, 264; OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2000, Az. 2 W 164/99).

    Rn. 14 Die Rechtsprechung hat dem Rechnung getragen, indem die Wahl der Steuerklasse bei der Berechnung des pfändbaren Lohnanteils dann nicht über § 850 h Abs. 2 ZPO korrigiert wird, wenn ein sachlicher Grund für die Wahl der Steuerklasse vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 05.10.2005, Az. VII ZB 26/05; BGH ZVI 2009, 264; OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2000, Az. 2 W 164/99).

  • BGH, 08.06.2010 - IX ZB 156/08

    Verfahrenskostenstundung im Insolvenzverfahren: Berücksichtigung von …

    So kann er etwa darauf verwiesen werden, durch den Wechsel der Steuerklasse sein liquides Vermögen zu erhöhen (AG Kaiserlautern ZVI 2002, 378, 380;… Jaeger/Eckardt, InsO § 4a Rn. 23, 26;… HK-InsO/Kirchhof, aaO Rn. 17;… Prütting/Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 4a Rn. 33a; zu § 4c Nr. 5 InsO vgl. BGH, Beschl. v. 5. März 2009 - IX ZB 2/07, ZVI 2009, 264).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZB 112/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Anforderungen an den Versagungsantrag eines …

    Rn. 3 2. Die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Frage, ob eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne von § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO auch eine angemessene Bezahlung erfordere, wird einhellig bejaht und bedarf keiner höchstrichterlichen Klärung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - IX ZB 2/07, NZI 2009, 326 Rn. 2;… MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl., § 295 Rn. 17;… HK-InsO/Landfermann, 6. Aufl., § 295 Rn. 5;… Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand: Mai 2008, § 295 Rn. 6;… FK-InsO/Ahrens, 6. Aufl., § 295 Rn. 15;… Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 295 Rn. 11;… Graf-Schlicker/Kexel, InsO, 2. Aufl., § 295 Rn. 4;… Römermann in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: Januar 2011, § 295 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 10.08.2010 - 1 VAs 69/10

    Durchführung des Vorschaltverfahrens als Voraussetzung für eine Sachentscheidung

    Etwas anderes folgt nicht aus den vom Betroffenen zitierten Entscheidungen des KG und des 7. Strafsenats des OLG Hamm, nach denen der Antrag auf gerichtliche Entscheidung auch dann zulässig ist, wenn das Vorschaltverfahren zwar nicht bei Antragstellung aber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abgeschlossen ist (KG RPfleger 2009, 412; OLG Hamm NStZ 1982, 134, 135, vgl. auch Meyer-Goßner Rdnr 4 zu § 24 EGGVG).
  • AG Köln, 15.01.2015 - 74 IK 5/10

    Versagung der Restschuldbefreiung, Erwerbsobliegenheit, angemessene …

    Da als weiterer Maßstab für die Angemessenheit der Erwerbstätigkeit und damit für das unter Umständen gegebene Erfordernis der Aufnahme einer besser bezahlten Beschäftigungsstelle die vom Schuldner nach Kräften zu bewirkende Gläubigerbefriedigung einzubeziehen ist, fordert eine adäquate Erwerbstätigkeit neben der Arbeitsleistung auch eine angemessene Bezahlung (BGH, Beschl. v. 05.03.2009, IX ZB 2/07, NZI 2009, 326; v. 01.12.2011, IX ZB 112/11, NZI 2012, 87; AG Dortmund, Beschl. v. 09.09.1999, 259 IK 33/99, NZI 1999, 420;… FK-Ahrens, § 295, Rn. 24).
  • BayObLG, 19.02.2025 - 204 VAs 596/24

    Vorschaltverfahren, Förmlicher Rechtsbehelf, Antrag auf gerichtliche …

    Ein wie hier bereits vor Durchlaufen des Vorschaltverfahrens gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist zwar nicht als unzulässig zu verwerfen, wenn spätestens im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats das Vorschaltverfahren abgeschlossen ist (KG, Beschluss vom 05.01.2009 - 1 VAs 64/08 -, Rpfleger 2009, 412, juris Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 12.11.1981 - 7 VAs 82/81 -, NStZ 1982, 134, 135;… MüKoStPO/Ellbogen, a.a.O., EGGVG § 24 Rn. 16;… BeckOK GVG/Köhnlein, a.a.O., EGGVG § 24 Rn. 15;… Mayer, in Kissel/Mayer, a.a.O., EGGVG § 24 Rn. 5;… Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., EGGVG § 24 Rn. 4;… Gerson in: Löwe-Rosenberg, StPO, a.a.O., EGGVG § 24 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,581
BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06 (https://dejure.org/2009,581)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2009 - IX ZR 6/06 (https://dejure.org/2009,581)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - IX ZR 6/06 (https://dejure.org/2009,581)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    EStG § 6b Abs. 4; ; ZPO § 287

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im Zusammenhang mit einem Verkauf eines Grundstücks; Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises in der Steuerberaterhaftung; Vermutungsregeln im Rahmen von Verträgen mit rechtlichen oder steuerlichen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675; ZPO § 287
    Anscheinsbeweis für Steuerberaterhaftung

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 287 ZPO
    Kein Beweis des ersten Anscheins bei Haftungskausalität

  • ra.de
  • anwaltsblatt-datenbank.de

    § 675 BGB, § 287 ZPO

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 287; EStG § 6b
    Kein Anscheinsbeweis durch fehlerhafte steuerliche Beratung

  • rechtsportal.de

    EStG § 6b Abs. 4; ZPO § 287
    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im Zusammenhang mit einem Verkauf eines Grundstücks; Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises in der Steuerberaterhaftung; Vermutungsregeln im Rahmen von Verträgen mit rechtlichen oder steuerlichen ...

  • ibr-online

    Anscheinsbeweises in der Steuerberaterhaftung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftungsrecht - Nicht jeder Beratungsfehler führt zur Haftung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anscheinsbeweis in der Steuerberaterhaftung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerberaterhaftung und der bestehende Verlustvortrag

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Kein Anscheinsbeweis für Kausalität der Falschberatung für eingetretenen Schaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1591
  • MDR 2009, 656
  • VersR 2009, 1551
  • WM 2009, 715
  • DB 2009, 729
  • AnwBl 2009, 385
 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 53/05

    Pflichten des Steuerberaters im Hinblick auf die Kirchensteuerbelastung

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
    Wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Beratung verhalten hätte, zählt zur haftungsausfüllenden Kausalität, die der Mandant nach § 287 ZPO zu beweisen hat (BGHZ 129, 386, 399 ; BGH, Urt. v. 18. Mai 2006 - IX ZR 53/05, WM 2006, 1736, 1737 Rn. 9).

    Sie setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Mandanten typischerweise gegeben ist, beruht also auf Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (BGHZ 123, 311, 314 f ; BGH, Urt. v. 18. Mai 2006, aaO Rn. 11).

    Um beurteilen zu können, wie ein Mandant sich nach pflichtgemäßer anwaltlicher oder steuerlicher Beratung verhalten hätte, müssen die Handlungsalternativen geprüft werden, die sich ihm stellten; deren Rechtsfolgen müssen ermittelt sowie miteinander und mit den Handlungszielen des Mandanten verglichen werden (BGH, Urt. v. 18. Mai 2006, aaO Rn. 9 mit weiteren Nachweisen).

    Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens stellt eine Ausnahme zu dem allgemeinen Grundsatz dar, dass es keinen Anscheinsbeweis für individuelle Verhaltensweisen von Menschen in bestimmten Lebenslagen gibt (BGHZ 123, 311, 316 f ; BGH, Urt. v. 18. Mai 2006, aaO S. 1738 Rn. 15).

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
    Voraussetzung sind danach tatsächliche Feststellungen, die im Falle sachgerechter Aufklärung durch den Berater aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Mandanten eindeutig eine bestimmte tatsächliche Reaktion nahe gelegt hätten (BGHZ 123, 311, 314 ;… BGH, Urt. v. 7. Februar 2008 - IX ZR 149/04, WM 2008, 946, 947 Rn. 20 mit weiteren Nachweisen).

    Sie setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Mandanten typischerweise gegeben ist, beruht also auf Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (BGHZ 123, 311, 314 f ;… BGH, Urt. v. 18. Mai 2006, aaO Rn. 11).

    Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens stellt eine Ausnahme zu dem allgemeinen Grundsatz dar, dass es keinen Anscheinsbeweis für individuelle Verhaltensweisen von Menschen in bestimmten Lebenslagen gibt (BGHZ 123, 311, 316 f ;… BGH, Urt. v. 18. Mai 2006, aaO S. 1738 Rn. 15).

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
    Auch im Rahmen des § 287 ZPO, ist jedoch eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu verlangen (BGH, Urt. v. 23. Oktober 2003 - IX ZR 249/02, NJW 2004, 444, 445).

    Künftige Entwicklungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie aufgrund der vorgetragenen Tatsachen mit einer für die Anwendung von § 287 ZPO ausreichenden Wahrscheinlichkeit beurteilt werden können (BGH, Urt. v. 23. Oktober 2003 aaO S. 476 f).

  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
    Er ist nach einhelliger Auffassung nicht übertragbar (BFH GrS DB 2008, 675, 677;… Blümich/Schlenker, EStG, KStG, GewStG § 10d EStG Rn. 51;… Bordewin/Brandt/Schmieszek, EStG § 10c Rn. 66) und nicht vererbbar (…BFH aaO S. 679 unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer …

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
    Voraussetzung sind danach tatsächliche Feststellungen, die im Falle sachgerechter Aufklärung durch den Berater aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Mandanten eindeutig eine bestimmte tatsächliche Reaktion nahe gelegt hätten (BGHZ 123, 311, 314 ; BGH, Urt. v. 7. Februar 2008 - IX ZR 149/04, WM 2008, 946, 947 Rn. 20 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der …

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
    Wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Beratung verhalten hätte, zählt zur haftungsausfüllenden Kausalität, die der Mandant nach § 287 ZPO zu beweisen hat (BGHZ 129, 386, 399 ;… BGH, Urt. v. 18. Mai 2006 - IX ZR 53/05, WM 2006, 1736, 1737 Rn. 9).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein) …

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
    Ob ein Anscheinsbeweis eingreift, unterliegt der Prüfung durch das Revisionsgericht (vgl. etwa BGH, Urt. v. 4. Oktober 1983 - VI ZR 98/82, NJW 1984, 432; v. 2. Dezember 1986 - VI ZR 252, WM 1987, 407, 408).
  • OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02

    Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
    Zur Begründung hat das Berufungsgericht auf ein eigenes Urteil vom 21. November 2002 verwiesen (8 U 44/02, OLG Köln OLG-Report 2003, 69 ff = VersR 2003, 1137, 1139) .
  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen …

    Voraussetzung sind danach tatsächliche Feststellungen, die im Falle sachgerechter Aufklärung durch den Berater aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Mandanten eindeutig eine bestimmte tatsächliche Reaktion nahegelegt hätten (BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - IX ZR 6/06, WM 2009, 715 Rn. 9 mwN; st. Rspr.).

    Rn. 26 Die genannte Beweiserleichterung gilt also nicht generell; sie setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Mandanten typischerweise gegeben ist, beruht also auf den Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (BGH, Urteil vom 5. Februar 2009, aaO mwN).

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den …

    Ähnlich wie bei der Einbuße eines Verlustvortrags, der gleichfalls nur zweckgebunden - zur Verrechnung mit positiven Einkünften - verwendet werden kann und bei dem ein ersatzfähiger Schaden erst entstanden ist, wenn sich der Verlust konkret ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 2009 - IX ZR 6/06, WM 2009, 715, 718 Rn. 20), ist der Kläger daher auf die Schadensberechnung bei Eintritt des Versicherungsfalls angewiesen.
  • BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13

    Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresberichte des …

    Darlegungs- und beweispflichtig für den Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden ist der geschädigte Mandant (BGH, Urteil vom 30. September 1993 - IX ZR 73/93, BGHZ 123, 311, 313; vom 5. Februar 2009 - IX ZR 6/06, WM 2009, 715 Rn. 7).
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