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Rechtsprechung
   BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,29357
BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20 (https://dejure.org/2020,29357)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20 (https://dejure.org/2020,29357)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 (https://dejure.org/2020,29357)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung des im Rechtszug höheren Gerichts auch bei zulässiger Entscheidung der abgelehnten Richter selbst; Entscheidung nur über eine bestimmte Anzahl von Ablehnungsgesuchen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 3 ZPO
    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung des im Rechtszug höheren Gerichts auch bei zulässiger Entscheidung der abgelehnten Richter selbst; Entscheidung nur über eine bestimmte Anzahl von Ablehnungsgesuchen

  • IWW

    § 36 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § ... 26 DRiG, § 6 Abs. 1 Satz 1 Sächsisches Richtergesetz, § 45 Abs. 3 ZPO, Art. 19 Abs. 4 GG, § 26a StPO, § 42 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 ZPO, Art. 97 Abs. 1 GG, §§ 25, 26 Abs. 1 DRiG, Art. 92 GG, § 25 DRiG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 26 Abs. 1 DRiG, § 44 Abs. 3 ZPO, § 42 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden" ; Anfechtung des Kaufvertrags über einen Gebrauchtwagen wegen der manipulierten Abgaswerte

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 45 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 45 Abs. 3
    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"; Anfechtung des Kaufvertrags über einen Gebrauchtwagen wegen der manipulierten Abgaswerte

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung des im Rechtszug höheren Gerichts auch bei zulässiger Entscheidung der abgelehnten Richter selbst; Entscheidung nur über eine bestimmte Anzahl von Ablehnungsgesuchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sämtliche Richter eines OLG befangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Ablehnung "aller Richter des OLG Dresden" - Ablehnung "aller Richter des OLG Dresden"

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Diesel-Abgasskandal: OLG Dresden wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 226, 350
  • ZIP 2021, 708
  • MDR 2020, 1395
  • MDR 2020, 1497
  • FamRZ 2020, 2019
  • WM 2020, 1991
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (37)

  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter …

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20
    Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach § 45 Abs. 3 ZPO über das Ablehnungsgesuch einer Prozesspartei, mit dem sämtliche Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55 unter 4 und BVerwG…, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 7 C 13/13, NJW 2014, 953 Rn. 7).

    Das im Rechtszug höhere Gericht kann, um Verzögerungen der sachlichen Erledigung des Rechtsstreits zu vermeiden, über ein ihm nach § 45 Abs. 3 ZPO vorgelegtes Ablehnungsgesuch auch dann entscheiden, wenn die abgelehnten Richter - anders als von diesen angenommen - zulässigerweise selbst hierüber hätten entscheiden können (Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 3 mwN).

    Diese Anzahl kann, insbesondere wenn dies zur Vermeidung einer Verzögerung weiterer bei dem Gericht anhängiger Verfahren und zur Aufrechterhaltung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit des Gerichts erforderlich erscheint, die zur Wiederherstellung von dessen Beschlussfähigkeit erforderliche Mindestanzahl der Ablehnungsgesuche überschreiten (Anschluss an und Fortführung von Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO; BVerwG…, Beschluss vom 22. März 2012 - 2 AV 3/12 und 2 AV 4/12, jeweils juris Rn. 2; BVerwG…, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, juris Rn. 2 und BVerwG…, Beschluss vom 30. September - 2 AV 2/15, NVwZ 2016, 253 Rn. 5; jeweils mwN).

    Insoweit bleibt die Entscheidung - sofern sie überhaupt erforderlich sein sollte - dem Oberlandesgericht vorbehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55 unter 4;… vgl. auch BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 18).

    Rn. 16 a) Diese Zuständigkeit ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, um Verzögerungen der sachlichen Erledigung des Rechtsstreits - wie dies auch im vorliegenden Fall geboten ist - zu vermeiden, gemäß § 45 Abs. 3 ZPO auch dann eröffnet, wenn die abgelehnten Richter zulässigerweise selbst über das Ablehnungsgesuch hätten entscheiden können (Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 3 mwN; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - L 32 SF 288/15 AB, juris Rn. 2).

    Rn. 19 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass ein Ablehnungsgesuch, welches sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, in der Regel eindeutig unzulässig ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 4;… vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7;… vom 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19, ZInsO 2019, 2179 Rn. 5;… BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 5;… NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5; jeweils mwN).

    Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet; dabei kann es sich im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens darauf beschränken, lediglich über so viele Ablehnungsgesuche zu befinden, bis die Beschlussfähigkeit des Ausgangsgerichts wiederhergestellt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 3;… BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 2 AV 3/12, und 2 AV 4/12, jeweils aaO Rn. 2;… vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, juris Rn. 2;… BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 5; jeweils mwN).

    Insoweit bleibt die Entscheidung - sofern überhaupt erforderlich -dem Oberlandesgericht vorbehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 4;… vgl. auch BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 18).

  • BVerwG, 19.12.2012 - 5 AV 3.12

    Besorgnis der Befangenheit bei Beteiligung der Anstellungskörperschaft der …

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20
    Diese Anzahl kann, insbesondere wenn dies zur Vermeidung einer Verzögerung weiterer bei dem Gericht anhängiger Verfahren und zur Aufrechterhaltung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit des Gerichts erforderlich erscheint, die zur Wiederherstellung von dessen Beschlussfähigkeit erforderliche Mindestanzahl der Ablehnungsgesuche überschreiten (…Anschluss an und Fortführung von Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO; BVerwG…, Beschluss vom 22. März 2012 - 2 AV 3/12 und 2 AV 4/12, jeweils juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, juris Rn. 2 und BVerwG…, Beschluss vom 30. September - 2 AV 2/15, NVwZ 2016, 253 Rn. 5; jeweils mwN).

    Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet; dabei kann es sich im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens darauf beschränken, lediglich über so viele Ablehnungsgesuche zu befinden, bis die Beschlussfähigkeit des Ausgangsgerichts wiederhergestellt ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 3;… BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 2 AV 3/12, und 2 AV 4/12, jeweils aaO Rn. 2; vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, juris Rn. 2;… BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 5; jeweils mwN).

    Rn. 39 Die Dienstaufsicht erfasst daher nicht die Ausübung der den Richtern in voller Unabhängigkeit anvertrauten rechtsprechenden Gewalt (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, juris Rn. 7).

    Im Falle einer Zuwiderhandlung müsste er sich selbst vor der Dienstaufsicht des Justizministeriums und gegebenenfalls dem Richterdienstgericht verantworten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, aaO).

    Rn. 41 (2) Vor diesem Hintergrund der (verfassungs-)rechtlich mit besonderem Schutz versehenen und zudem im Selbstverständnis der Richter tief verankerten richterlichen Unabhängigkeit ist bei der gebotenen objektiven Betrachtung unter Würdigung der Gesamtumstände die Besorgnis des Klägers unbegründet, die oben genannten Richter des Oberlandesgerichts Dresden könnten schon wegen der dem Präsidenten des Oberlandesgerichts eröffneten Möglichkeit, ihr berufliches Fortkommen durch entsprechende dienstliche Beurteilungen zu fördern oder zu verhindern, in den bei ihnen anhängigen "Diesel-Verfahren" nicht frei und unvoreingenommen vorgehen und entscheiden (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, aaO Rn. 4, 7).

  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20
    Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach § 45 Abs. 3 ZPO über das Ablehnungsgesuch einer Prozesspartei, mit dem sämtliche Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55 unter 4 und BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 7 C 13/13, NJW 2014, 953 Rn. 7).

    Rn. 19 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass ein Ablehnungsgesuch, welches sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, in der Regel eindeutig unzulässig ist (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 4;… vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7;… vom 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19, ZInsO 2019, 2179 Rn. 5; BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 5;… NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5; jeweils mwN).

    Eine Ausnahme von der demnach grundsätzlich anzunehmenden Unzulässigkeit einer solchen Pauschalablehnung kann indes dann gelten, wenn die Ablehnung namentlich nicht genannter, gleichwohl aber ohne Weiteres bestimmbarer Richter eines gesamten Gerichts nicht allein mit deren Zugehörigkeit zu diesem Gericht als solcher begründet, sondern in Bezug auf alle abgelehnten Richter ein darüber hinausgehender Umstand geltend gemacht wird, aus dem sich die Befangenheit ergeben soll (vgl. BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 7;… OLG Brandenburg, NJW-RR 2020, 635 Rn. 8;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 44 Rn. 2; jeweils mwN), und die abgelehnten Richter durch diesen identischen Ablehnungsgrund zweifelsfrei bestimmbar sind (siehe hierzu auch BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2011- V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8;… Zöller/Vollkommer, aaO; jeweils mwN).

    Rn. 31 c) Über das Ablehnungsgesuch ist, obwohl es mehrere Richter betrifft, nicht einzeln und nacheinander, sondern in einer einheitlichen Entscheidung zu befinden, weil es hinsichtlich sämtlicher abgelehnter Richter, soweit bezüglich dieser im Rahmen des § 45 Abs. 3 ZPO eine Entscheidung des Senats ergeht, auf die gleichen Gründe gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1998 - 1 StR 588/97, BGHSt 44, 26, 27 f. und Leitsatz 1;… Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, VersR 2008, 274 Rn. 9; BVerfG, NJW 2004, 2514, 2515; BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 9;… MünchKommZPO/Stackmann, 6. Aufl., § 45 Rn. 6 mwN;… Zöller/Vollkommer, aaO, § 46 Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - 2 ARs 335/16, StraFo 2017, 17).

    Sie ist zudem auch deshalb nicht geboten, weil die Bewertung des generalisierend vorgebrachten Einwands keiner weiteren auf die Person des jeweils abgelehnten Richters bezogenen Aufklärung mehr bedarf (vgl. BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 15 mwN).

  • BVerwG, 30.09.2015 - 2 AV 2.15

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; erforderliche Zahl von zur …

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20
    Diese Anzahl kann, insbesondere wenn dies zur Vermeidung einer Verzögerung weiterer bei dem Gericht anhängiger Verfahren und zur Aufrechterhaltung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit des Gerichts erforderlich erscheint, die zur Wiederherstellung von dessen Beschlussfähigkeit erforderliche Mindestanzahl der Ablehnungsgesuche überschreiten (…Anschluss an und Fortführung von Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO; BVerwG…, Beschluss vom 22. März 2012 - 2 AV 3/12 und 2 AV 4/12, jeweils juris Rn. 2; BVerwG…, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, juris Rn. 2 und BVerwG, Beschluss vom 30. September - 2 AV 2/15, NVwZ 2016, 253 Rn. 5; jeweils mwN).

    Insoweit bleibt die Entscheidung - sofern sie überhaupt erforderlich sein sollte - dem Oberlandesgericht vorbehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55 unter 4; vgl. auch BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 18).

    Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet; dabei kann es sich im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens darauf beschränken, lediglich über so viele Ablehnungsgesuche zu befinden, bis die Beschlussfähigkeit des Ausgangsgerichts wiederhergestellt ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 3;… BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 2 AV 3/12, und 2 AV 4/12, jeweils aaO Rn. 2;… vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, juris Rn. 2; BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 5; jeweils mwN).

    Insoweit bleibt die Entscheidung - sofern überhaupt erforderlich -dem Oberlandesgericht vorbehalten (…vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 4; vgl. auch BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 18).

    Rn. 49 3. Der weitere Antrag des Klägers, nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 ZPO das zuständige Gericht zu bestimmen, ist damit gegenstandslos (vgl. BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 6).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 2 AV 3.12
    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20
    Diese Anzahl kann, insbesondere wenn dies zur Vermeidung einer Verzögerung weiterer bei dem Gericht anhängiger Verfahren und zur Aufrechterhaltung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit des Gerichts erforderlich erscheint, die zur Wiederherstellung von dessen Beschlussfähigkeit erforderliche Mindestanzahl der Ablehnungsgesuche überschreiten (…Anschluss an und Fortführung von Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO; BVerwG, Beschluss vom 22. März 2012 - 2 AV 3/12 und 2 AV 4/12, jeweils juris Rn. 2; BVerwG…, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, juris Rn. 2 und BVerwG…, Beschluss vom 30. September - 2 AV 2/15, NVwZ 2016, 253 Rn. 5; jeweils mwN).

    Rn. 21 bb) Für die durch den Bundesgerichtshof zu treffende Entscheidung nach § 45 Abs. 3 ZPO kann die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit das Ablehnungsgesuch des Klägers aus anderen Gründen unzulässig ist, offenbleiben (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 2 AV 3/12, und 2 AV 4/12, jeweils juris Rn. 3), da das Gesuch (zumindest) hinsichtlich der oben genannten Richter des Oberlandesgerichts Dresden, auf die der Senat seine Entscheidung nach § 45 Abs. 3 ZPO im Rahmen des ihm eröffneten Ermessens sachangemessen beschränkt, aus den nachfolgend (unter II 2) genannten Gründen jedenfalls unbegründet ist.

    Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet; dabei kann es sich im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens darauf beschränken, lediglich über so viele Ablehnungsgesuche zu befinden, bis die Beschlussfähigkeit des Ausgangsgerichts wiederhergestellt ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 3; BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 2 AV 3/12, und 2 AV 4/12, jeweils aaO Rn. 2;… vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, juris Rn. 2;… BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 5; jeweils mwN).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 2 AV 4.12
    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20
    Diese Anzahl kann, insbesondere wenn dies zur Vermeidung einer Verzögerung weiterer bei dem Gericht anhängiger Verfahren und zur Aufrechterhaltung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit des Gerichts erforderlich erscheint, die zur Wiederherstellung von dessen Beschlussfähigkeit erforderliche Mindestanzahl der Ablehnungsgesuche überschreiten (…Anschluss an und Fortführung von Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO; BVerwG, Beschluss vom 22. März 2012 - 2 AV 3/12 und 2 AV 4/12, jeweils juris Rn. 2; BVerwG…, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, juris Rn. 2 und BVerwG…, Beschluss vom 30. September - 2 AV 2/15, NVwZ 2016, 253 Rn. 5; jeweils mwN).

    Rn. 21 bb) Für die durch den Bundesgerichtshof zu treffende Entscheidung nach § 45 Abs. 3 ZPO kann die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit das Ablehnungsgesuch des Klägers aus anderen Gründen unzulässig ist, offenbleiben (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 2 AV 3/12, und 2 AV 4/12, jeweils juris Rn. 3), da das Gesuch (zumindest) hinsichtlich der oben genannten Richter des Oberlandesgerichts Dresden, auf die der Senat seine Entscheidung nach § 45 Abs. 3 ZPO im Rahmen des ihm eröffneten Ermessens sachangemessen beschränkt, aus den nachfolgend (unter II 2) genannten Gründen jedenfalls unbegründet ist.

    Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet; dabei kann es sich im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens darauf beschränken, lediglich über so viele Ablehnungsgesuche zu befinden, bis die Beschlussfähigkeit des Ausgangsgerichts wiederhergestellt ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 3; BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 2 AV 3/12, und 2 AV 4/12, jeweils aaO Rn. 2;… vom 19. Dezember 2012 - 5 AV 3/12, juris Rn. 2;… BVerwG, NVwZ 2016, 253 Rn. 5; jeweils mwN).

  • BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der …

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20
    Rn. 40 Diese Grundsätze sind auch im Rahmen der von dem Kläger angeführten dienstlichen Beurteilungen zu beachten (siehe hier § 6 Abs. 2 Satz 1 SächsRiG; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 14).

    Soweit die richterliche Unabhängigkeit durch den Inhalt einer dienstlichen Beurteilung beeinträchtigt wird, ist diese unzulässig (BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08, aaO Rn. 15).

  • BGH, 18.02.2014 - VIII ZR 271/13

    Befangenheit eines Richters bei Entscheidung über ein Rechtsmittel vor Eingang …

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20
    Dabei kommen aber nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13, juris Rn. 7;… vom 10. April 2018 - VIII ZR 127/17, juris Rn. 4;… vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9;… vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, NJW-RR 2020, 633 Rn. 11; jeweils mwN).

    Rn. 43 d) Die Einholung dienstlicher Erklärungen der oben genannten abgelehnten Richter (§ 44 Abs. 3 ZPO) war bereits deshalb entbehrlich, weil das vom Kläger beanstandete Verhalten aus den vorstehend genannten Gründen schon nicht geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 12; vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13, juris Rn. 12;… vom 10. Oktober 2017 - III ZA 12/17, juris Rn. 5).

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst; …

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20
    Eine Ausnahme von der demnach grundsätzlich anzunehmenden Unzulässigkeit einer solchen Pauschalablehnung kann indes dann gelten, wenn die Ablehnung namentlich nicht genannter, gleichwohl aber ohne Weiteres bestimmbarer Richter eines gesamten Gerichts nicht allein mit deren Zugehörigkeit zu diesem Gericht als solcher begründet, sondern in Bezug auf alle abgelehnten Richter ein darüber hinausgehender Umstand geltend gemacht wird, aus dem sich die Befangenheit ergeben soll (…vgl. BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 7;… OLG Brandenburg, NJW-RR 2020, 635 Rn. 8;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 44 Rn. 2; jeweils mwN), und die abgelehnten Richter durch diesen identischen Ablehnungsgrund zweifelsfrei bestimmbar sind (siehe hierzu auch BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011- V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8;… Zöller/Vollkommer, aaO; jeweils mwN).

    Rn. 43 d) Die Einholung dienstlicher Erklärungen der oben genannten abgelehnten Richter (§ 44 Abs. 3 ZPO) war bereits deshalb entbehrlich, weil das vom Kläger beanstandete Verhalten aus den vorstehend genannten Gründen schon nicht geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 12;… vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13, juris Rn. 12;… vom 10. Oktober 2017 - III ZA 12/17, juris Rn. 5).

  • BGH, 28.08.2018 - VIII ZR 127/17

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20
    Rn. 17 b) Es kann deswegen dahingestellt bleiben, ob das Ablehnungsgesuch (eindeutig) unzulässig ist und daher die abgelehnten Mitglieder der erkennenden Spruchgruppe des für die Entscheidung in der Hauptsache zuständigen 9a. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden selbst hierüber hätten entscheiden dürfen (…zur Selbstentscheidungsbefugnis des abgelehnten Richters bei einem eindeutig unzulässigen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuch vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2016 - I ZB 15/15, juris Rn. 4 f.;… vom 20. Juli 2016 - VIII ZA 32/15, juris Rn. 2 f.;… vom 25. April 2017 - VIII ZA 1/17 und 2/17, juris Rn. 11 f.;… vom 13. Juni 2018 - IV ZA 5/18, juris Rn. 5; vom 28. August 2018 - VIII ZR 127/17, juris Rn. 2 f.; BVerfG, NJW 2005, 3410, 3412 [zu § 26a StPO]; BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.;… BVerfG, Beschlüsse vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris Rn. 30;… vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 ff.).

    Dabei kommen aber nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13, juris Rn. 7; vom 10. April 2018 - VIII ZR 127/17, juris Rn. 4;… vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9;… vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, NJW-RR 2020, 633 Rn. 11; jeweils mwN).

  • BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit durch Entscheidung des abgelehnten …

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Nichtannahmebeschluss: Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im …

  • BGH, 10.12.2019 - II ZB 14/19

    Befangenheit eines Richters wegen seiner Beteiligung an der …

  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter; …

  • BGH, 17.12.2009 - III ZB 55/09

    Ablehnung eines Richters zur Erprobung wegen Besorgnis der Befangenheit bei einem …

  • BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 957/05

    Vereinbarkeit des Erfordernisses der Erprobung bei dem angestrebten Amt eines …

  • BVerfG, 14.04.2004 - 2 BvR 2225/03

    Recht auf den gesetzlichen Richter; Richterablehnung (Gleichzeitig vorgetragene …

  • BGH, 10.10.2017 - III ZA 12/17

    Unschlüssigkeit einer Richterablehnung wegen Befangenheitsbesorgnis nach …

  • BVerwG, 15.03.2013 - 5 B 16.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts

  • BGH, 04.10.2016 - 2 ARs 335/16

    Ablehnungsantrag (Besorgnis der Befangenheit; Zuständigkeit des oberen Gerichts; …

  • BVerwG, 27.07.2012 - 2 AV 5.12

    Prozesskostenhilfe für Tatbestandsberichtigung und Beschlussergänzung

  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 9/93

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen eine Richterablehnung für unbegründet …

  • BVerwG, 27.07.2012 - 2 AV 6.12

    Anforderungen an die Geeignetheit eines Vorbringens zur Begründung einer …

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an …

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen …

  • BGH, 25.01.2016 - I ZB 15/15

    Ablehnungsgesuch einer Markeninhaberin gegen den Vorsitzenden Richter wegen …

  • BGH, 08.07.2019 - XI ZB 13/19

    Richterablehnung im Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine …

  • BGH, 13.06.2018 - IV ZA 5/18

    Befangenheitsantrag zu verfahrensfremden Zwecken unzulässig

  • BGH, 02.05.2018 - AnwZ (Brfg) 10/18

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig

  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZA 32/15

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Brandenburg, 26.03.2020 - 1 AR 57/19

    Geschäftsführer einer Prozesspartei ist Handelsrichter: Gesamte Kammer befangen!

  • BGH, 25.04.2017 - VIII ZA 1/17

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit als Rechtsmissbrauch …

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 AV 1.13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Besorgnis der Befangenheit; …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2015 - L 32 SF 288/15

    Unzulässigkeit eines pauschalen Ablehnungsgesuchs gegenüber einem Gericht bzw. …

  • BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21

    Richterablehnung in einer Betreuungssache: Zuständiges Gericht bei …

    Das im Rechtszug höhere Gericht kann über ein ihm nach § 45 Abs. 3 ZPO vorgelegtes Ablehnungsgesuch auch dann entscheiden, wenn die abgelehnten Richter - anders als von diesen angenommen - zulässigerweise selbst hierüber hätten entscheiden können (im Anschluss an BGH Beschluss vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20, BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385).

    Es kann sich vielmehr im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens darauf beschränken, sachangemessen nur über eine bestimmte Anzahl von Ablehnungsgesuchen zu befinden (im Anschluss an BGH Beschluss vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20, BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385).

    Insoweit bleibt die Entscheidung - sofern sie erforderlich sein sollte - dem Landgericht vorbehalten (vgl. BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 14 mwN).

    Ob eine dies ermöglichende eindeutige Unzulässigkeit vorliegt - was hier ausnahmsweise zumindest nicht daraus folgen dürfte, dass sich das Ablehnungsgesuch gegen alle Richter des Landgerichts richtet -, kann daher dahingestellt bleiben (vgl. BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 15 ff. mwN).

    Rn. 10 3. Für die durch den Bundesgerichtshof zu treffende Entscheidung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 FamFG i.V.m. § 45 Abs. 3 ZPO kann aber auch die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit das Ablehnungsgesuch der Beteiligten zu 1 aus anderen Gründen unzulässig ist, offenbleiben, da es (zumindest) hinsichtlich der im Tenor genannten Richter des Landgerichts, auf die der Senat seine Entscheidung nach § 45 Abs. 3 ZPO im Rahmen des ihm eröffneten Ermessens sachangemessen beschränkt, jedenfalls unbegründet ist (vgl. BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 21).

    Dies kommt namentlich dann in Betracht, wenn die vorgebrachten Ablehnungsgründe den nach der Geschäftsverteilung gegebenen Zuständigkeitsbereich dieser Richter in gleicher Weise betreffen und deshalb eine Entscheidung auch über die gegen diese gerichteten Ablehnungsgesuche zur Vermeidung einer Verzögerung der sachlichen Erledigung - und damit im Interesse der Aufrechterhaltung einer uneingeschränkten Funktionsfähigkeit des Gerichts - sachgerecht und geboten erscheint (vgl. BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 22 f. mwN).

    Rn. 12 Ausgehend hiervon ist es sachangemessen, über das Ablehnungsgesuch der Beteiligten zu 1 nicht nur insoweit einheitlich (vgl. dazu BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 31 mwN) zu entscheiden, als es sich gegen die Mitglieder der erkennenden Spruchgruppe der in der Hauptsache zuständigen Zivilkammer des Landgerichts wendet, sondern darüber hinaus auch, soweit es sich gegen das weitere Mitglied dieser Kammer sowie gegen die Mitglieder der fünf weiteren nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts zur Vertretung dieser Kammer berufenen Zivilkammern richtet (vgl. BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 24 ff.).

    Dabei kommen aber nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht eines verständigen Verfahrensbeteiligten berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 34 mwN).

    Ein vernünftiger Verfahrensbeteiligter darf daher darauf vertrauen, dass ein Berufsrichter willens, in der Lage und stets bereit ist, dem Recht zu dienen und seine Entscheidung (allein) an Gesetz und Recht und nicht etwa an den möglicherweise angestrebten beruflichen Zielen auszurichten (vgl. BGHZ 226, 350 = NJW 2021, 385 Rn. 37 ff. mwN.;… vgl. auch BVerwG NJW 2014, 953 Rn. 21).

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen …

    Eine Ausnahme von der demnach grundsätzlich anzunehmenden Unzulässigkeit einer solchen Pauschalablehnung gilt indes dann, wenn die Ablehnung namentlich nicht genannter, gleichwohl aber ohne Weiteres bestimmbarer Richter eines gesamten Gerichts nicht allein mit deren Zugehörigkeit zu diesem Gericht als solcher begründet, sondern in Bezug auf alle abgelehnten Richterinnen und Richter ein darüber hinausgehender Umstand geltend gemacht wird, aus dem sich die Befangenheit ergeben soll (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 7 C 13/13 -, Rn. 7; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 26. März 2020 - 1 AR 57/19 -, Rn. 8), und die abgelehnten Richterinnen und Richtern durch diesen identischen Ablehnungsgrund zweifelsfrei bestimmbar sind (siehe hierzu auch BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 -, Rn. 8; Beschluss vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 -, Rn. 19).
  • BVerfG, 03.03.2025 - 1 BvR 750/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend die Ablehnung von Richtern wegen …

    Dabei kommen aber nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (vgl. BGHZ 226, 350 ; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13 - jeweils m.w.N.; stRspr).
  • BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - …

    Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet (…BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 11; 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 22, BGHZ 226, 350).

    Um Verzögerungen der sachlichen Erledigung des Rechtsstreits zu vermeiden, ist die Zuständigkeit des nach § 45 Abs. 3 ZPO im Rechtszug zunächst höheren Gerichts auch dann eröffnet, wenn die abgelehnten Richter zulässigerweise selbst über das Ablehnungsgesuch hätten entscheiden können (…BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 9; 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 16, BGHZ 226, 350).

    Ein Ablehnungsgesuch, das sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, ist in der Regel eindeutig unzulässig (BGH 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 19, BGHZ 226, 350;… 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19 - Rn. 5).

    Rn. 17 IV. Sollten im Anschluss an den vorliegenden Beschluss des Senats gemäß § 45 Abs. 3 ZPO noch weitere inhaltsgleiche Ablehnungsgesuche in Entschädigungsverfahren des Klägers nach § 15 Abs. 2 AGG - erstmals oder zum wiederholten Male - angebracht werden, wird das Landesarbeitsgericht eine eigene Verwerfung dieser Ablehnungsgesuche als unzulässig in Betracht zu ziehen haben (vgl. BGH 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 30 mwN, BGHZ 226, 350).

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 40/20

    Ablehnungsgesuche gegen Diesel-Richter zurückgewiesen

    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (st. Rspr.; vgl. zB BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20, WM 2020, 1991 Rn. 34;… vom 10. April 2018 - VIII ZR 127/17, BeckRS 2018, 5603 Rn. 4;… vom 10. Oktober 2017 - III ZA 12/17, BeckRS 2017, 128558 Rn. 3 …und vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13, BeckRS 2014, 4854 Rn. 7; jeweils mwN).

    Die Unterstellung, der Vorsitzende des VI. Zivilsenats habe in der vom Kläger behaupteten Weise in den Entscheidungsprozess der Vorinstanzen eingreifen wollen, beruht zudem auf einem Richterbild, das mit demjenigen des Grundgesetzes (Art. 97 Abs. 1 GG) und des Deutschen Richtergesetzes (§ 25 DRiG) nicht zu vereinbaren ist, und widerspricht im Besonderen dem beruflichen Selbstverständnis eines - namentlich an einem Revisionsgericht tätigen - Richters (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. August 2020 aaO Rn. 37).

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 136/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die …

    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (st. Rspr.; vgl. zB BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20, WM 2020, 1991 Rn. 34;… vom 10. April 2018 - VIII ZR 127/17, BeckRS 2018, 5603 Rn. 4;… vom 10. Oktober 2017 - III ZA 12/17, BeckRS 2017, 128558 Rn. 3 …und vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13, BeckRS 2014, 4854 Rn. 7; jeweils mwN).

    Die Unterstellung, der Vorsitzende des VI. Zivilsenats habe in der vom Kläger behaupteten Weise in den Entscheidungsprozess der Vorinstanzen eingreifen wollen, beruht zudem auf einem Richterbild, das mit demjenigen des Grundgesetzes (Art. 97 Abs. 1 GG) und des Deutschen Richtergesetzes (§ 25 DRiG) nicht zu vereinbaren ist, und widerspricht im Besonderen dem beruflichen Selbstverständnis eines - namentlich an einem Revisionsgericht tätigen - Richters (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. August 2020 aaO Rn. 37).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2025 - 1 VB 64/25

    Verfassungsbeschwerde einer schwerbehinderten, reiseunfähigen und in Berlin …

    Dabei kommen aber nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 25.8.2020 - VIII ARZ 2/20 -, BGHZ 226, 350, 361, Juris Rn. 34; BGH…, Beschluss vom 18.2.2014 - VIII ZR 271/13 -, Juris Rn. 7; jeweils m.w.N.; stRspr).
  • BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verwerfung …

    Rn. 16 2. Soweit das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig, insbesondere rechtsmissbräuchlich ist, kann ohne Beachtung dieser Verfahrensgarantie unter Mitwirkung des abgelehnten Richters selbst entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20, BGHZ 226, 350 Rn. 17 mwN).

    Rn. 20 2. Über das Ablehnungsgesuch vom 10. September 2021 ist, obwohl es mehrere Richter betrifft, nicht einzeln und nacheinander, sondern in einer einheitlichen Entscheidung zu befinden, weil es hinsichtlich sämtlicher abgelehnter Mitglieder des Spruchkörpers, soweit bezüglich dieser im Rahmen des § 45 Abs. 1 ZPO eine Entscheidung des Senats ergeht, auf die gleichen Gründe - die Behandlung des Akteneinsichtsgesuchs - gestützt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20, BGHZ 226, 350 Rn. 31 mwN).

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 383/19

    "Völlig fernliegend": Rundumschlag der Diesel-Kanzlei Stoll gegen alle Richter …

    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (st. Rspr.; vgl. zB BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20, WM 2020, 1991 Rn. 34;… vom 10. April 2018 - VIII ZR 127/17, BeckRS 2018, 5603 Rn. 4;… vom 10. Oktober 2017 - III ZA 12/17, BeckRS 2017, 128558 Rn. 3 …und vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13, BeckRS 2014, 4854 Rn. 7; jeweils mwN).

    Die Unterstellung, der Vorsitzende des VI. Zivilsenats habe in der vom Kläger behaupteten Weise in den Entscheidungsprozess der Vorinstanzen eingreifen wollen, beruht zudem auf einem Richterbild, das mit demjenigen des Grundgesetzes (Art. 97 Abs. 1 GG) und des Deutschen Richtergesetzes (§ 25 DRiG) nicht zu vereinbaren ist, und widerspricht im Besonderen dem beruflichen Selbstverständnis eines - namentlich an einem Revisionsgericht tätigen - Richters (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. August 2020 aaO Rn. 37).

  • BAG, 25.01.2024 - 8 AS 16/23

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - …

    Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet (…BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 11; 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 22, BGHZ 226, 350).

    Um Verzögerungen der sachlichen Erledigung des Rechtsstreits zu vermeiden, ist die Zuständigkeit des nach § 45 Abs. 3 ZPO im Rechtszug zunächst höheren Gerichts auch dann eröffnet, wenn die abgelehnten Richter zulässigerweise selbst über das Ablehnungsgesuch hätten entscheiden können (…BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 9; 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 16, BGHZ 226, 350).

    Ein Ablehnungsgesuch, das sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, ist in der Regel eindeutig unzulässig (BGH 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 19, BGHZ 226, 350;… 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19 - Rn. 5).

    Rn. 13 III. Sollten im Anschluss an den vorliegenden Beschluss des Senats gemäß § 45 Abs. 3 ZPO noch weitere inhaltsgleiche Ablehnungsgesuche des Klägers in Entschädigungsverfahren nach § 15 Abs. 2 AGG - erstmals oder zum wiederholten Male - angebracht werden, wird das Landesarbeitsgericht eine eigene Verwerfung dieser Ablehnungsgesuche als unzulässig in Betracht zu ziehen haben (vgl. BGH 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 30 mwN, BGHZ 226, 350).

  • BAG, 25.01.2024 - 8 AS 19/23

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - …

  • BGH, 26.09.2024 - I ZB 63/23

    Rechtsbeschwerdeverfahren bei Zurückweisung einer Markenanmeldung: Ablehnung des …

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 292/19

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die …

  • BGH, 15.11.2021 - ARNot 1/21

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch Einlassung einer …

  • VerfG Brandenburg, 17.01.2025 - VfGBbg 1/23
  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 457/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die …

  • OLG Brandenburg, 03.12.2025 - 1 W 60/25

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BAG, 25.01.2024 - 8 AS 20/23

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - …

  • BayObLG, 21.05.2026 - 101 Kap 1/22

    Besorgnis der Befangenheit, Vorbefassung, Generalstaatsanwalt, Dienstaufsicht, …

  • BGH, 15.04.2025 - XI ZB 13/24

    Klage gegen eine Sparkasse auf Rückzahlung von Kontoführungsgebühren: …

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 24/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die …

  • BGH, 06.02.2026 - AnwZ 1/24

    Entscheidung des Wahlausschusses über den Antrag eines Bewerbers auf Zulassung …

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 156/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die …

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 356/19

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die …

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 415/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die …

  • BGH, 23.02.2026 - I ZB 36/25

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die Richter wegen der Besorgnis der …

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 1065/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die …

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 222/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die …

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 563/19

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die …

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 885/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die …

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 706/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die …

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 1121/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die …

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 312/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die …

  • BGH, 15.04.2025 - XI ZB 14/24

    Rückzahlung von Entgelten für die Führung eines Girokontos; Zurückweisung der …

  • AG Meiningen, 27.05.2021 - 14 C 568/20

    Befangenheitsablehnung eines Richters wegen Nichtgestattung des Tragens einer …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2026 - L 10 SF 227/26
  • BGH, 26.04.2022 - VIII ZR 355/20

    Rechtfertigung der Besorgnis der Befangenheit durch die in einer Anzeige eines …

  • OLG Brandenburg, 27.05.2026 - 1 W 8/26

    Begründung des Ablehnungsgesuchs bzgl. des Vorsitzenden sowie der Handelsrichter …

  • OLG Nürnberg, 16.03.2022 - 7 AR 165/22

    Begründete Selbstanzeigen aller Richter eines Amtsgerichts

  • KG, 20.01.2026 - 2 W 37/25

    Ausschluss vom Richteramt und Besorgnis der Befangenheit bei anwaltlicher …

  • OLG Karlsruhe, 26.02.2026 - 20 WF 38/26

    Befangenheit; Terminsverlegung; Petition

  • VG Hamburg, 14.03.2024 - 20 B 2157/21

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit wegen eigener Rechtsverfolgung …

  • VG Hamburg, 15.03.2024 - 20 B 6288/21

    Rechtsstreit betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Besoldung der …

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