Rechtsprechung
| BGH, 17.12.2024 - EnVR 79/23 |
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Eigenkapitalzinssatz IV
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Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode - Eigenkapitalzinssatz IV
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Eigenkapitalzinssatz IV
§ 7 Abs 4 S 1 StromNEV, § 7 Abs 5 StromNEV, § 21 Abs 2 S 1 EnWG vom 16.07.2021, § 82 Abs 1 EnWG
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode - Eigenkapitalzinssatz IV - IWW
§ 7 Abs. 6 StromNEV, § 7 Abs. 4, 5 StromNEV, § ... 7 Abs. 5 StromNEV, § 7 Abs. 5 Nr. 2 StromNEV, § 21 Abs. 2 Satz 1 EnWG, § 7 Abs. 4 Satz 1 StromNEV, § 7 StromNEV, Art. 59 Abs. 7 RL (EU) 2019/944, Art. 267 AEUV, § 21 Abs. 2 EnWG, § 21a Abs. 4 Satz 7, Abs. 6 EnWG, § 9 Abs. 1, 3 Satz 1 ARegV, § 1 Abs. 2, § 21 Abs. 2, 3, § 21a EnWG, § 1 Abs. 2 EnWG, Art. 58, 59 RL (EU) 2019/944, § 21a Abs. 4 Satz 7 EnWG, § 9 ARegV, § 7 Abs. 6 Satz 1 StromNEV, § 29 Abs. 1 EnWG, § 29 Abs. 2 Satz 1 EnWG, § 82 Abs. 1 EnWG, § 7 Abs. 4 StromNEV, § 21 Abs. 1 Satz 2 EnWG, § 88 Abs. 5 Satz 1, § 85 EnWG, § 144 Abs. 3 Nr. 1 VwGO, § 90 Satz 2 EnWG, § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG, § 3 ZPO
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Eigenkapitalzinssatz IV
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 544/21
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 79/23
Papierfundstellen
- WM 2025, 439
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (41)
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 91/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - EnVR 79/23
Damit sind die möglicherweise zu einer Unterschätzung des Wagniszuschlags führenden Unterschiede zwischen dem risikolosen Basiszinssatz gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 StromNEV, der seit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode von 2, 49 % um 1, 75 Prozentpunkte auf 0, 74 % gesunken ist, und der relativ zu Bonds ermittelten Marktrisikoprämie angesprochen (…siehe Rn. 34 bis 41 sowie Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 91/23 Rn. 48 und EnVR 94/23 Rn. 60, jeweils z. Veröff. best.).Eine solche rechnerische Angleichung ist auf der Grundlage der Feststellungen des Beschwerdegerichts methodisch weder erforderlich noch geboten (…siehe Rn. 34 bis 41; 45 bis 53 sowie Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 91/23 Rn. 48 und EnVR 94/23 Rn. 61, jeweils z. Veröff. best).
Rn. 25 (2) Soweit die betroffenen Netzbetreiber geltend machen, die Bundesnetzagentur habe mit der Erhöhung des Wagniszuschlags auf die mögliche Unterschätzung unzureichend reagiert, trifft das angesichts der Feststellungen des Beschwerdegerichts nicht zu, so dass sich daraus kein Anhaltspunkt für das Erfordernis einer Plausibilisierung ergibt (…siehe Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 80/23 Rn. 45;… EnVR 88/23 Rn. 60; EnVR 91/23 Rn. 48, jeweils z. Veröff. best.).
Rn. 59 5. Die Festlegung der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht aus anderen Gründen als rechtswidrig (siehe Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 80/23, EnVR 88/23, EnVR 91/23 und EnVR 94/23, jeweils z.Veröff. best.).
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 94/23
Eigenkapitalzinssatz V - Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte …
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - EnVR 79/23
Damit sind die möglicherweise zu einer Unterschätzung des Wagniszuschlags führenden Unterschiede zwischen dem risikolosen Basiszinssatz gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 StromNEV, der seit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode von 2, 49 % um 1, 75 Prozentpunkte auf 0, 74 % gesunken ist, und der relativ zu Bonds ermittelten Marktrisikoprämie angesprochen (…siehe Rn. 34 bis 41 sowie Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 91/23 Rn. 48 und EnVR 94/23 Rn. 60, jeweils z. Veröff. best.).Eine solche rechnerische Angleichung ist auf der Grundlage der Feststellungen des Beschwerdegerichts methodisch weder erforderlich noch geboten (…siehe Rn. 34 bis 41; 45 bis 53 sowie Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 91/23 Rn. 48 und EnVR 94/23 Rn. 61, jeweils z. Veröff. best).
Rn. 59 5. Die Festlegung der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht aus anderen Gründen als rechtswidrig (siehe Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 80/23, EnVR 88/23, EnVR 91/23 und EnVR 94/23, jeweils z.Veröff. best.).
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 88/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - EnVR 79/23
Rn. 25 (2) Soweit die betroffenen Netzbetreiber geltend machen, die Bundesnetzagentur habe mit der Erhöhung des Wagniszuschlags auf die mögliche Unterschätzung unzureichend reagiert, trifft das angesichts der Feststellungen des Beschwerdegerichts nicht zu, so dass sich daraus kein Anhaltspunkt für das Erfordernis einer Plausibilisierung ergibt (…siehe Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 80/23 Rn. 45; EnVR 88/23 Rn. 60;… EnVR 91/23 Rn. 48, jeweils z. Veröff. best.).Rn. 59 5. Die Festlegung der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht aus anderen Gründen als rechtswidrig (siehe Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 80/23, EnVR 88/23, EnVR 91/23 und EnVR 94/23, jeweils z.Veröff. best.).
Den in erster Instanz gestellten Hilfsantrag hat die Betroffene in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu Recht nicht mehr weiterverfolgt (siehe BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 88/23 Rn. 64).
- BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - EnVR 79/23
Der Bundesgerichtshof geht bei den die Eigenkapitalzinssätze betreffenden Festlegungen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die - ohnehin nur schwer abschätzbaren - wirtschaftlichen Folgen der von den Betroffenen angestrebten Erhöhung des Zinssatzes unberücksichtigt bleiben dürfen, weil mittelbare wirtschaftliche Folgen einer angefochtenen Entscheidung bei der Festsetzung des Gegenstandswerts nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85 [juris Rn. 13];… vom 7. Dezember 2000 - V ZR 335/99, WM 2001, 479 [juris Rn. 4]).Daran wird für die vierte Regulierungsperiode festgehalten (vgl. BGHZ 128, 85 [juris Rn. 17 bis 20]).
- BGH, 27.01.2015 - EnVR 42/13
Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren über die Festlegung des …
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - EnVR 79/23
Rn. 55 a) Das Beschwerdegericht und der Bundesgerichtshof haben bereits für die vergangenen Regulierungsperioden das entsprechende Vorgehen der Bundesnetzagentur gebilligt, nachdem das in den damaligen Verfahren durch einen gerichtlichen Sachverständigen beratene Beschwerdegericht sich mehrfach ausführlich mit den Methoden zur Mittelwertbildung befasst hatte (…BGH, ZNER 2015, 116 Rn. 45 bis 47 - Thyssengas GmbH; Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - EnVR 42/13, ZNER 2015, 129 Rn. 45 bis 51 - Stadtwerke Rhede GmbH;… EnVR 37/13, ZNER 2015, 133 Rn. 29 bis 36 - ONTRAS Gastransport GmbH;… RdE 2019, 456 Rn. 128 f. - Eigenkapitalzinssatz II;… vom 27. April 2022 - EnVR 48/18, ER 2022, 163 Rn. 14).Die angefochtene Festlegung führt nicht zur verbindlichen Festsetzung der Erlösobergrenzen des jeweiligen Netzbetreibers, sondern bereitet diese erst vor (BGH, EnVR 42/13, ZNER 2015, 129 Rn. 71 bis 73 - Stadtwerke Rhede GmbH;… Beschluss vom 6. Oktober 2015 - EnVR 32/13, RdE 2016, 65 Rn. 24 mwN - Netzentgeltbefreiung I).
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 80/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - EnVR 79/23
Rn. 25 (2) Soweit die betroffenen Netzbetreiber geltend machen, die Bundesnetzagentur habe mit der Erhöhung des Wagniszuschlags auf die mögliche Unterschätzung unzureichend reagiert, trifft das angesichts der Feststellungen des Beschwerdegerichts nicht zu, so dass sich daraus kein Anhaltspunkt für das Erfordernis einer Plausibilisierung ergibt (siehe Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 80/23 Rn. 45;… EnVR 88/23 Rn. 60;… EnVR 91/23 Rn. 48, jeweils z. Veröff. best.).Rn. 59 5. Die Festlegung der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht aus anderen Gründen als rechtswidrig (siehe Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 80/23, EnVR 88/23, EnVR 91/23 und EnVR 94/23, jeweils z.Veröff. best.).
- BGH, 27.01.2015 - EnVR 39/13
Thyssengas GmbH - Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren über die …
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - EnVR 79/23
Rn. 14 a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Entscheidung der Regulierungsbehörde rechtsfehlerfrei, wenn sie sich anerkannter wissenschaftlicher Methoden bedient, diese in Einklang mit den Vorgaben aus § 21 Abs. 2 EnWG 2021 und § 7 Abs. 4 und 5 StromNEV anwendet und wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür feststellbar sind, dass die sich hieraus ergebende Höhe der Eigenkapitalverzinsung gleichwohl das Ziel einer angemessenen, wettbewerbsfähigen und risikoangepassten Verzinsung des eingesetzten Kapitals verfehlt (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, ZNER 2015, 116 Rn. 80 - Thyssengas GmbH;… RdE 2019, 456 Rn. 44 - Eigenkapitalzinssatz II).Rn. 55 a) Das Beschwerdegericht und der Bundesgerichtshof haben bereits für die vergangenen Regulierungsperioden das entsprechende Vorgehen der Bundesnetzagentur gebilligt, nachdem das in den damaligen Verfahren durch einen gerichtlichen Sachverständigen beratene Beschwerdegericht sich mehrfach ausführlich mit den Methoden zur Mittelwertbildung befasst hatte (BGH, ZNER 2015, 116 Rn. 45 bis 47 - Thyssengas GmbH;… Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - EnVR 42/13, ZNER 2015, 129 Rn. 45 bis 51 - Stadtwerke Rhede GmbH;… EnVR 37/13, ZNER 2015, 133 Rn. 29 bis 36 - ONTRAS Gastransport GmbH;… RdE 2019, 456 Rn. 128 f. - Eigenkapitalzinssatz II;… vom 27. April 2022 - EnVR 48/18, ER 2022, 163 Rn. 14).
- EuGH, 02.09.2021 - C-718/18
Kommission/ Deutschland () und 2009/73) - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats …
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - EnVR 79/23
Rn. 6 I. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, § 7 Abs. 4 und 5 StromNEV beanspruchten auch nach dem Urteil des Unionsgerichtshofs vom 2. September 2021 (C-718/18) weiterhin Geltung.Rn. 9 2. Zutreffend hat das Beschwerdegericht angenommen, dass diese Regelungen auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 2. September 2021 (C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 112 bis 138) weiterhin Anwendung finden (…st. Rspr., BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20, RdE 2022, 119 Rn. 14 mwN - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II;… vom 7. Dezember 2021 - EnVR 6/21, WM 2023, 630 Rn. 9 mwN - Kapitalkostenabzug;… vom 26. September 2023 - EnVR 43/22, RdE 2023, 481 Rn. 10 - Effizienzvergleich II;… vom 30. Januar 2024 - EnVR 32/22, RdE 2024, 167 Rn. 10 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV).
- BGH, 09.07.2019 - EnVR 52/18
Eigenkapitalzinssatz für Gas- und Elektrizitätsnetze
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - EnVR 79/23
Die Bundesnetzagentur hat den Eigenkapitalzinssatz zur Bestimmung der Erlösobergrenze für die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode rechtsfehlerfrei festgelegt (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - EnVR 52/18, RdE 2019, 456 - Eigenkapitalzinssatz II; vom 3. März 2020 - EnVR 26/18, RdE 2020, 319 - Eigenkapitalzinssatz III).In der Rechtsbeschwerdeinstanz kann die Entscheidung des Tatrichters hinsichtlich beider Bereiche nur eingeschränkt überprüft werden, nämlich darauf, ob er erhebliches Vorbringen der Beteiligten unberücksichtigt gelassen, wesentliche Beurteilungsfaktoren außer Betracht gelassen oder offenkundig fehlgewichtet, Rechtsgrundsätze der Zinsbemessung verkannt oder der Nachprüfung der Regulierungsentscheidung sonst unrichtige rechtliche Maßstäbe zu Grunde gelegt hat (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 9. Juli 2019 - EnVR 52/18, RdE 2019, 456 Rn. 34 - Eigenkapitalzinssatz II).
- BGH, 03.03.2020 - EnVR 26/18
Rechtsfehlerfreie Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes zur Bestimmung der …
Auszug aus BGH, 17.12.2024 - EnVR 79/23
Die Bundesnetzagentur hat den Eigenkapitalzinssatz zur Bestimmung der Erlösobergrenze für die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode rechtsfehlerfrei festgelegt (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - EnVR 52/18, RdE 2019, 456 - Eigenkapitalzinssatz II; vom 3. März 2020 - EnVR 26/18, RdE 2020, 319 - Eigenkapitalzinssatz III).Rn. 15 aa) Die bei der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze getroffene Auswahlentscheidung der Regulierungsbehörde kann von Rechts wegen nur dann beanstandet werden, wenn sich feststellen lässt, dass der auf einer anerkannten wissenschaftlichen Methode basierende und von ihr gewählte methodische Ansatz von vornherein ungeeignet ist, die Funktion zu erfüllen, die ihm im Rahmen des zugrunde gelegten Modells zukommt, oder dass ein anderes methodisches Vorgehen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände dem von der Regulierungsbehörde gewählten so deutlich überlegen ist, dass die Auswahl einer anderen Methode nicht mehr als mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar angesehen werden kann (BGH, Beschluss vom 3. März 2020 - EnVR 26/18, RdE 2020, 319 Rn. 33 - Eigenkapitalzinssatz III;… vgl. auch RdE 2023, 481 Rn. 18 mwN - Effizienzvergleich II;… RdE 2024, 167 Rn. 11 mwN - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV).
- BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04
Arealnetz
- BGH, 09.07.2019 - EnVR 41/18
Eigenkapitalzinssatz für Gas- und Elektrizitätsnetze
- BGH, 23.06.2009 - EnVR 48/08
Netzanschluss
- BGH, 06.10.2015 - EnVR 32/13
Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften: Nichtigkeit der Regelung …
- BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose …
- BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03
Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von …
- BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96
Gewerberecht - Fahrschullehrer, Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen fehlender …
- BVerwG, 29.03.2023 - 6 C 21.21
Berücksichtigung einer Empfehlung der EU-Kommission im Rahmen einer …
- BGH, 27.01.2015 - EnVR 37/13
Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von …
- BGH, 07.12.2000 - V ZR 335/99
Berücksichtigung des Gebäudewerts bei Streitwertbemessung für Ansprüche nach dem …
- BGH, 11.12.2018 - EnVR 48/17
Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Festlegung …
- BGH, 30.01.2017 - AnwZ (Brfg) 57/16
Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen …
- BGH, 15.12.2020 - EnVR 115/18
Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Berücksichtigungsfähigkeit neuer …
- BGH, 20.11.2017 - AnwZ (Brfg) 42/17
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verweis …
- BVerwG, 06.03.2003 - 9 B 17.03
Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten …
- BGH, 30.03.2011 - EnVR 51/10
Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Auslagen
- BGH, 27.04.2022 - EnVR 48/18
Rechtsbeschwerde im Energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren: …
- BGH, 05.05.2022 - EnVR 15/21
Festsetzung des Gegenstandswerts für das Nichtzulassungsverfahren und …
- EuGH, 21.12.2023 - C-38/21
Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne …
- EuGH, 04.07.2006 - C-212/04
DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS …
- BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08
Zur gerichtlichen Kontrolle der TK-Marktregulierung der BNetzA
- BGH, 26.10.2021 - EnVR 17/20
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor II - Regulierung der …
- BGH, 26.01.2021 - EnVR 7/20
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor - Energiewirtschaftliche …
- BGH, 30.01.2024 - EnVR 32/22
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV - Energiewirtschaftsrechtliche …
- BGH, 08.10.2019 - EnVR 58/18
Absehen von einer Anwendung der Regelungen in u.a. § 7 Abs. 1 StromNEV …
- BVerwG, 17.08.2016 - 6 C 50.15
Sachbescheidungsinteresse; formelle Begründung; Mietleitung; …
- EuGH, 10.03.2011 - C-109/09
Deutsche Lufthansa - Befristeter Arbeitsvertrag - Richtlinie 1999/70/EG - …
- BVerfG, 29.07.2021 - 1 BvR 1588/20
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde von Strom- bzw Gasnetzbetreibern …
- EuGH, 21.04.2016 - C-377/14
Der Gerichtshof stellt fest, dass die Verpflichtung des nationalen Gerichts, von …
- BGH, 26.09.2023 - EnVR 43/22
Effizienzvergleich II - Festlegung des individuellen Effizienzwerts eines …
- BGH, 07.12.2021 - EnVR 6/21
Kapitalkostenaufschlag - Anreizregulierung: Berücksichtigung der Kapitalkosten …
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 94/23
Eigenkapitalzinssatz V - Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte …
Das gilt insbesondere dann, wenn - wie auch hier - die weiteren in Betracht kommenden Methoden ihrerseits (erheblichen) fachlichen Bedenken unterliegen (…vgl. BGH, RdE 2019, 456 Rn. 54, 111 bis 115 - Eigenkapitalzinssatz II;… RdE 2020, 319 Rn. 35 - Eigenkapitalzinssatz III; Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23 Rn. 43 z. Veröff. best.; Festlegung S. 11).Damit sind die möglicherweise zu einer Unterschätzung des Wagniszuschlags führenden Unterschiede zwischen dem risikolosen Basiszinssatz gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 StromNEV, der seit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode von 2, 49 % um 1, 75 Prozentpunkte auf 0, 74 % gesunken ist, und der relativ zu Bonds ermittelten Marktrisikoprämie angesprochen (…siehe Rn. 60 sowie Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23 Rn. 34 bis 41 und EnVR 91/23 Rn. 48, jeweils z. Veröff. best.)].
Eine solche rechnerische Angleichung ist auf der Grundlage der Feststellungen des Beschwerdegerichts methodisch weder erforderlich noch geboten (…siehe Rn. 61 sowie Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23 Rn. 34 bis 41, 45 bis 53 und EnVR 91/23 Rn. 48, jeweils z. Veröff. best).
Vor diesem Hintergrund musste sich dem Beschwerdegericht entgegen der Rechtsbeschwerde die Erforderlichkeit einer weiteren Aufklärung nicht aufdrängen (vgl. auch Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23 Rn. 40 mwN, z. Veröff. best.).
Das Beschwerdegericht hat angesichts der bei Aktien und Anleihen jedenfalls gleichgerichteten Kurseffekte zutreffend angenommen, dass einer Verzerrung jedenfalls im Ansatz entgegengewirkt wird (vgl. Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23 Rn. 47 bis 50 mwN, z. Veröff. best.).
Rn. 74 6. Die Festlegung der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht aus anderen Gründen als rechtswidrig (siehe Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, EnVR 80/23, EnVR 88/23 und EnVR 91/23, jeweils z.Veröff. best.).
- OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - 3 Kart 453/24 Rn. 8 Auf die von der Bundesnetzagentur eingelegten Rechtsbeschwerden hob der Bundesgerichts mit Beschlüssen vom 17. Dezember 2024 (unter anderem EnVR 79/23) und vom 25. Februar 2025 (unter anderem EnVR 92/23) die genannten Senatsentscheidungen auf.
Vielmehr ist weiterhin - zumindest auch - der sogenannte regulatorische Kontext (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, juris Rn. 41) zu berücksichtigen.
Ebenso ist geklärt, dass das Auftreten von Sondereffekten im aktuellen Zeitraum nicht ohne weiteres Zweifel an der Angemessenheit des Ergebnisses zu begründen vermag, welches mit einer Methode erzielt worden ist, bei der ein auf langfristigen Datenreihen beruhender Durchschnittswert herangezogen wird (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, juris Rn. 38).
Jedenfalls vor der Neukonzeptionierung des Regulierungssystems ist es danach bedenkenfrei, sich in einer behördlichen Reaktion auf veränderte Umstände an den bisherigen Grundsätzen zu orientieren, dies freilich unter der Voraussetzung (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, juris Rn. 37), dass weiterhin etwaige Unterschiede zwischen zwei risikolosen Zinssätzen gewürdigt und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden.
Diese Auswahlentscheidung ist weder vom Senat (…etwa Senatsbeschlüsse vom 30. August 2023 - VI-3 Kart 544/21 [V] und VI-3 Kart 718/21 [V], juris Rn. 91 f. bzw. Rn. 93 ff.) noch vom Bundesgerichtshof (etwa BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, juris Rn. 44) beanstandet worden.
Der von der Bundesnetzagentur in den Festlegungen vom 12. Oktober 2021 getroffene Entschluss, im Hinblick auf unterschiedliche Zeitpunkte, Rahmenbedingungen und Herangehensweisen von einer umfassenden Analyse abzusehen und lediglich zu überprüfen, ob der ermittelte Eigenkapitalzinssatz innerhalb der Bandbreite europäischer Vergleichsländer liegt, war deshalb nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, juris Rn. 27).
Rn. 327 (1) Nach der zu § 7 StromNEV bzw. GasNEV ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine solche Plausibilisierung nur dann geboten, wenn Umstände vorliegen, die dies nach den für die Überprüfung der Festlegung geltenden Grundsätzen als zwingend erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, juris Rn. 17).
- OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - 3 Kart 429/24 Rn. 8 Auf die von der Bundesnetzagentur eingelegten Rechtsbeschwerden hob der Bundesgerichts mit Beschlüssen vom 17. Dezember 2024 (unter anderem EnVR 79/23) und vom 25. Februar 2025 (unter anderem EnVR 92/23) die genannten Senatsentscheidungen auf.
Vielmehr ist weiterhin - zumindest auch - der sogenannte regulatorische Kontext (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, juris Rn. 41) zu berücksichtigen.
Ebenso ist geklärt, dass das Auftreten von Sondereffekten im aktuellen Zeitraum nicht ohne weiteres Zweifel an der Angemessenheit des Ergebnisses zu begründen vermag, welches mit einer Methode erzielt worden ist, bei der ein auf langfristigen Datenreihen beruhender Durchschnittswert herangezogen wird (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, juris Rn. 38).
Jedenfalls vor der Neukonzeptionierung des Regulierungssystems ist es danach bedenkenfrei, sich in einer behördlichen Reaktion auf veränderte Umstände an den bisherigen Grundsätzen zu orientieren, dies freilich unter der Voraussetzung (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, juris Rn. 37), dass weiterhin etwaige Unterschiede zwischen zwei risikolosen Zinssätzen gewürdigt und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden.
Diese Auswahlentscheidung ist weder vom Senat (…etwa Senatsbeschlüsse vom 30. August 2023 - VI-3 Kart 544/21 [V] und VI-3 Kart 718/21 [V], juris Rn. 91 f. bzw. Rn. 93 ff.) noch vom Bundesgerichtshof (etwa BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, juris Rn. 44) beanstandet worden.
Der von der Bundesnetzagentur in den Festlegungen vom 12. Oktober 2021 getroffene Entschluss, im Hinblick auf unterschiedliche Zeitpunkte, Rahmenbedingungen und Herangehensweisen von einer umfassenden Analyse abzusehen und lediglich zu überprüfen, ob der ermittelte Eigenkapitalzinssatz innerhalb der Bandbreite europäischer Vergleichsländer liegt, war deshalb nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, juris Rn. 27).
Rn. 332 (1) Nach der zu § 7 StromNEV bzw. GasNEV ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine solche Plausibilisierung nur dann geboten, wenn Umstände vorliegen, die dies nach den für die Überprüfung der Festlegung geltenden Grundsätzen als zwingend erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, juris Rn. 17).
- BGH, 25.02.2025 - EnVR 92/23
Klage einer betroffenen Netzbetreiberin gegen die Festlegung der …
Das gilt insbesondere dann, wenn - wie auch hier - die weiteren in Betracht kommenden Methoden ihrerseits (erheblichen) fachlichen Bedenken unterliegen (…vgl. BGH, RdE 2019, 456 Rn. 54, 111 bis 115 - Eigenkapitalzinssatz II;… RdE 2020, 319 Rn. 35 - Eigenkapitalzinssatz III; Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 43 - Eigenkapitalzinssatz IV; Festlegung S. 11).Damit sind die möglicherweise zu einer Unterschätzung des Wagniszuschlags führenden Unterschiede zwischen dem risikolosen Basiszinssatz gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 GasNEV, der seit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode von 2, 49 % um 1, 75 Prozentpunkte auf 0, 74 % gesunken ist, und der relativ zu Bonds ermittelten Marktrisikoprämie angesprochen (siehe Rn. 60 sowie BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 34 bis 41 - Eigenkapitalzinssatz IV;… EnVR 91/23, juris Rn. 48;… EnVR 94/23, WM 2025, 448 Rn. 60 - Eigenkapitalzinssatz V).
Eine solche rechnerische Angleichung ist auf der Grundlage der Feststellungen des Beschwerdegerichts methodisch weder erforderlich noch geboten (siehe Rn. 61 sowie BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 34 bis 41, 45 bis 53 - Eigenkapitalzinssatz IV;… EnVR 91/23, juris Rn. 48;… EnVR 94/23, WM 2025, 448 Rn. 61 - Eigenkapitalzinssatz V).
Vor diesem Hintergrund musste sich dem Beschwerdegericht entgegen der Rechtsbeschwerde die Erforderlichkeit einer weiteren Aufklärung nicht aufdrängen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 40 mwN - Eigenkapitalzinssatz IV).
Das Beschwerdegericht hat angesichts der bei Aktien und Anleihen jedenfalls gleichgerichteten Kurseffekte zutreffend angenommen, dass einer Verzerrung jedenfalls im Ansatz entgegengewirkt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 47 bis 50 mwN - Eigenkapitalzinssatz IV).
Rn. 74 6. Die Festlegung der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht aus anderen Gründen als rechtswidrig (siehe BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 - Eigenkapitalzinssatz IV; EnVR 80/23, juris; EnVR 88/23, juris; EnVR 91/23, juris).
- BGH, 25.02.2025 - EnVR 93/23
Eigenkapitalzinssatz VI - Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes für die vierte …
Die Bundesnetzagentur hat den Eigenkapitalzinssatz zur Bestimmung der Erlösobergrenze für die Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode rechtsfehlerfrei festgelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 - Eigenkapitalzinssatz IV und BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 94/23, WM 2025, 448 - Eigenkapitalzinssatz V).Das gilt insbesondere dann, wenn - wie auch hier - die weiteren in Betracht kommenden Methoden ihrerseits (erheblichen) fachlichen Bedenken unterliegen (…vgl. BGH, RdE 2019, 456 Rn. 54, 111 bis 115 - Eigenkapitalzinssatz II;… RdE 2020, 319 Rn. 35 - Eigenkapitalzinssatz III; Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 43 - Eigenkapitalzinssatz IV; Festlegung S. 11).
Damit sind die möglicherweise zu einer Unterschätzung des Wagniszuschlags führenden Unterschiede zwischen dem risikolosen Basiszinssatz gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 GasNEV, der seit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode von 2, 49 % um 1, 75 Prozentpunkte auf 0, 74 % gesunken ist, und der relativ zu Bonds ermittelten Marktrisikoprämie angesprochen (siehe Rn. 48 sowie BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 34 bis 41 - Eigenkapitalzinssatz IV;… EnVR 91/23, juris Rn. 48;… EnVR 94/23, WM 2025, 448 Rn. 60 - Eigenkapitalzinssatz V).
Eine solche rechnerische Angleichung ist auf der Grundlage der Feststellungen des Beschwerdegerichts methodisch weder erforderlich noch geboten (siehe Rn. 48 sowie BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 34 bis 41, 45 bis 53 - Eigenkapitalzinssatz IV;… EnVR 91/23, juris Rn. 48;… EnVR 94/23, WM 2025, 448 Rn. 61 - Eigenkapitalzinssatz V).
Rn. 58 5. Die Festlegung der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht aus anderen Gründen als rechtswidrig (siehe BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 239; EnVR 80/23, juris; EnVR 88/23, juris; EnVR 94/23, WM 2025, 448 - Eigenkapitalzinssatz V).
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 88/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …
Das gilt insbesondere dann, wenn - wie auch hier - die weiteren in Betracht kommenden Methoden ihrerseits (erheblichen) fachlichen Bedenken unterliegen (…vgl. BGH, RdE 2019, 456 Rn. 54, 111 bis 115 - Eigenkapitalzinssatz II;… RdE 2020, 319 Rn. 35 - Eigenkapitalzinssatz III; Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23 Rn. 43 z. Veröff. best.; Festlegung S. 11).Damit sind die möglicherweise zu einer Unterschätzung des Wagniszuschlags führenden Unterschiede zwischen dem risikolosen Basiszinssatz gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 StromNEV, der seit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode von 2, 49 % um 1, 75 Prozentpunkte auf 0, 74 % gesunken ist, und der relativ zu Bonds ermittelten Marktrisikoprämie angesprochen (siehe Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23 Rn. 34 bis 41, EnVR 91/23 Rn. 48 und EnVR 94/23 Rn. 60, jeweils z. Veröff. best.).
Eine solche rechnerische Angleichung ist auf der Grundlage der Feststellungen des Beschwerdegerichts methodisch weder erforderlich noch geboten (siehe Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23 Rn. 34 bis 41, 45 bis 53, EnVR 91/23 Rn. 48 und EnVR 94/23 Rn. 61, jeweils z. Veröff. best).
Denn der Basiszins und der Zuschlag zur Abdeckung unternehmerischer Wagnisse sind nach § 7 Abs. 4 GasNEV grundsätzlich getrennt voneinander zu ermitteln (…BGH, RdE 2019, 456 Rn. 52 - Eigenkapitalzinssatz II; Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, z. Veröff. best., Rn. 34 bis 47).
Rn. 62 6. Die Festlegung der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht aus anderen Gründen als rechtswidrig (siehe Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, EnVR 80/23, EnVR 91/23 und EnVR 94/23, jeweils z.Veröff. best.).
- BGH, 25.02.2025 - EnVR 89/23
Klage einer betroffenen Netzbetreiberin gegen die Festlegung der …
Das gilt insbesondere dann, wenn - wie auch hier - die weiteren in Betracht kommenden Methoden ihrerseits (erheblichen) fachlichen Bedenken unterliegen (…vgl. BGH, RdE 2019, 456 Rn. 54, 111 bis 115 - Eigenkapitalzinssatz II;… RdE 2020, 319 Rn. 35 - Eigenkapitalzinssatz III; Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 43 - Eigenkapitalzinssatz IV; Festlegung S. 11).Damit sind die möglicherweise zu einer Unterschätzung des Wagniszuschlags führenden Unterschiede zwischen dem risikolosen Basiszinssatz gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 GasNEV, der seit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode von 2, 49 % um 1, 75 Prozentpunkte auf 0, 74 % gesunken ist, und der relativ zu Bonds ermittelten Marktrisikoprämie angesprochen (siehe BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 34 bis 41 - Eigenkapitalzinssatz IV;… EnVR 91/23, juris Rn. 48;… EnVR 94/23, WM 2025, 448Rn. 60 - Eigenkapitalzinssatz V).
Eine solche rechnerische Angleichung ist auf der Grundlage der Feststellungen des Beschwerdegerichts methodisch weder erforderlich noch geboten (siehe BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 34 bis 41, 45 bis 53 - Eigenkapitalzinssatz IV;… EnVR 91/23, juris Rn. 48;… EnVR 94/23, WM 2025, 448 Rn. 61 - Eigenkapitalzinssatz V).
Denn der Basiszins und der Zuschlag zur Abdeckung unternehmerischer Wagnisse sind nach § 7 Abs. 4 GasNEV grundsätzlich getrennt voneinander zu ermitteln (…BGH, RdE 2019, 456 Rn. 52 - Eigenkapitalzinssatz II; Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 34 bis 47 - Eigenkapitalzinssatz IV).
Rn. 62 6. Die Festlegung der Bundesnetzagentur erweist sich nicht aus anderen Gründen als rechtswidrig (siehe BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23 - Eigenkapitalzinssatz IV; EnVR 80/23, juris; EnVR 91/23, juris; EnVR 94/23, WM 2025, 448 - Eigenkapitalzinssatz V).
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 80/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …
Das gilt insbesondere dann, wenn - wie auch hier - die weiteren in Betracht kommenden Methoden ihrerseits (erheblichen) fachlichen Bedenken unterliegen (…vgl. BGH, RdE 2019, 456 Rn. 54, 111 bis 115 - Eigenkapitalzinssatz II;… RdE 2020, 319 Rn. 35 - Eigenkapitalzinssatz III; Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23 Rn. 43 z. Veröff. best.; Festlegung S. 11).Damit sind die möglicherweise zu einer Unterschätzung des Wagniszuschlags führenden Unterschiede zwischen dem risikolosen Basiszinssatz gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 StromNEV, der seit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode von 2, 49 % um 1, 75 Prozentpunkte auf 0, 74 % gesunken ist, und der relativ zu Bonds ermittelten Marktrisikoprämie angesprochen (siehe Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23 Rn. 34 bis 41, EnVR 91/23 Rn.48 und EnVR 94/23 Rn. 60, jeweils z. Veröff. best.).
Eine solche rechnerische Angleichung ist auf der Grundlage der Feststellungen des Beschwerdegerichts methodisch weder erforderlich noch geboten (siehe Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23 Rn. 34 bis 41, 45 bis 53, EnVR 91/23 Rn. 48 und EnVR 94/23 Rn. 61, jeweils z. Veröff. best).
Rn. 46 4. Die Festlegung der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht aus anderen Gründen als rechtswidrig (siehe Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, EnVR 88/23, EnVR 91/23 und EnVR 94/23, jeweils z.Veröff. best.).
- BGH, 25.02.2025 - EnVR 86/23
Klage einer betroffenen Netzbetreiberin gegen die Festlegung der …
Das gilt insbesondere dann, wenn - wie auch hier - die weiteren in Betracht kommenden Methoden ihrerseits (erheblichen) fachlichen Bedenken unterliegen (…vgl. BGH, RdE 2019, 456 Rn. 54, 111 bis 115 - Eigenkapitalzinssatz II;… RdE 2020, 319 Rn. 35 - Eigenkapitalzinssatz III; Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 43 - Eigenkapitalzinssatz IV; Festlegung S. 11).Damit sind die möglicherweise zu einer Unterschätzung des Wagniszuschlags führenden Unterschiede zwischen dem risikolosen Basiszinssatz gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 GasNEV, der seit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode von 2, 49 % um 1, 75 Prozentpunkte auf 0, 74 % gesunken ist, und der relativ zu Bonds ermittelten Marktrisikoprämie angesprochen (siehe BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 34 bis 41 - Eigenkapitalzinssatz IV;… EnVR 91/23, juris Rn. 48;… EnVR 94/23, WM 2025, 448 Rn. 60 - Eigenkapitalzinssatz V).
Eine solche rechnerische Angleichung ist auf der Grundlage der Feststellungen des Beschwerdegerichts methodisch weder erforderlich noch geboten (siehe BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 34 bis 41, 45 bis 53 - Eigenkapitalzinssatz IV;… EnVR 91/23, juris Rn. 48;… EnVR 94/23, WM 2025, 448 Rn. 61 - Eigenkapitalzinssatz V).
Rn. 48 4. Die Festlegung der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht aus anderen Gründen als rechtswidrig (siehe BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 - Eigenkapitalzinssatz IV; EnVR 88/23, juris; EnVR 91/23, juris; EnVR 94/23, WM 2025, 448 - Eigenkapitalzinssatz V).
- BGH, 25.02.2025 - EnVR 83/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; Analyse …
Das gilt insbesondere dann, wenn - wie auch hier - die weiteren in Betracht kommenden Methoden ihrerseits (erheblichen) fachlichen Bedenken unterliegen (…vgl. BGH, RdE 2019, 456 Rn. 54, 111 bis 115 - Eigenkapitalzinssatz II;… RdE 2020, 319 Rn. 35 - Eigenkapitalzinssatz III; Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 43 - Eigenkapitalzinssatz IV; Festlegung S. 11).Damit sind die möglicherweise zu einer Unterschätzung des Wagniszuschlags führenden Unterschiede zwischen dem risikolosen Basiszinssatz gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 GasNEV, der seit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode von 2, 49 % um 1, 75 Prozentpunkte auf 0, 74 % gesunken ist, und der relativ zu Bonds ermittelten Marktrisikoprämie angesprochen (siehe Rn. 34 bis 41 sowie BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 34 bis 41 - Eigenkapitalzinssatz IV;… EnVR 91/23, juris Rn. 48;… EnVR 94/23, WM 2025, 448 Rn. 60 - Eigenkapitalzinssatz V).
Eine solche rechnerische Angleichung ist auf der Grundlage der Feststellungen des Beschwerdegerichts methodisch weder erforderlich noch geboten (…siehe Rn. 34 bis 41; 45 bis 53 sowie BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 Rn. 34 bis 41, 45 bis 53 - Eigenkapitalzinssatz IV;… EnVR 91/23, juris Rn. 48;… EnVR 94/23, WM 2025, 448 Rn. 61 - Eigenkapitalzinssatz V).
Rn. 59 5. Die Festlegung der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht aus anderen Gründen als rechtswidrig (siehe BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 - Eigenkapitalzinssatz IV; EnVR 80/23, juris; EnVR 88/23, juris; EnVR 91/23, juris; EnVR 94/23, WM 2025, 448 - Eigenkapitalzinssatz V).
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 87/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 85/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …
- BGH, 25.02.2025 - EnVR 90/23
Klage einer betroffenen Netzbetreiberin gegen die Festlegung der …
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 84/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …
- BGH, 17.12.2024 - EnVR 91/23
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode; …
- BGH, 13.07.2026 - EnVR 23/24
Auslegung des Konsortialvertrags hinsichtlich Zustimmung zur Anteilsübertragung; …
- BGH, 13.07.2026 - EnVZ 50/23
Verwerfung der Beschwerde gegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde betreffend …
- BGH, 13.07.2026 - EnVZ 41/23
Verwerfung der Beschwerde gegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde betreffend …
- OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - 3 Kart 551/24
- BGH, 09.09.2025 - EnVR 82/23
Lichtblick II
- OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - 3 Kart 415/24
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