Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Produkten ohne Angabe der Geschäfts-Anschrift des Unternehmens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an die Wettbewerbswidrigkeit einer Bewerbung von Produkten ohne Angabe der Geschäftsanschrift des Unternehmens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Prospektauftritt eines Unternehmens ohne Identität und Geschäftsanschrift ist unlauter
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbeprospekt muss Unternehmensadresse enthalten
- dopatka.eu (Kurzinformation)
Firmen haben in ihren Werbeprospekten die Geschäftsadresse anzugeben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Angabe der Filialanschrift in einem Werbeprospekt nicht ausreichend
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fehlerhafte Geschäftsadresse ist abmahnfähig
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 15.02.2012 - 52 O 15/12
- OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12
Papierfundstellen
- MDR 2013, 50
- WRP 2013, 127
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- OLG München, 31.03.2011 - 6 U 3517/10
Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch Unterlassen von Unternehmensangaben in der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12
12 Ein abschlussfähiges Angebot in diesem Sinne ist auch in einem Werbeprospekt zu sehen, der - wie hier - die "essentialia negotii" in Gestalt des beworbenen Produkts und des Verkaufspreises bezeichnet (OLG München, Urteil vom 31.3.2011, 6 U 3517/10, WRP 2011, 1213, zitiert nach Juris; Senat, Beschluss vom 19.3.2012, 6 U 79/11, Magazindienst 2012, 591, zitiert nach Juris Rn 3 m. w. N.).Die Identifizierung einzelner Filialen ohne einen Hinweis auf das Unternehmen und seinen Firmensitz ist deshalb unzureichend (so auch OLG München, Urteil vom 31.3.2011, 6 U 3517/10, WRP 2011, 1213, zitiert nach Juris).
- OLG Hamm, 13.10.2011 - 4 W 84/11
Irreführende Prospektwerbung untersagt
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12
Aus dem Gesetz ergibt sich, dass die geforderten Angaben bereits in dem Werbeträger selbst anzugeben sind und dem angesprochenen Verbraucher nicht angesonnen werden kann, die Anschrift anderweitig, etwa aus dem Internet zu recherchieren (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011, 4 W 84/11, GRURPrax 2011, 563; OLG Hamm, Beschluss vom 11.8.2011, 4 W 66/11, Magazindienst 2011, 809, jeweils zitiert nach Juris). - OLG Hamm, 11.08.2011 - 4 W 66/11
Voraussetzungen der Informationspflicht gem. § 5a UWG
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12
Aus dem Gesetz ergibt sich, dass die geforderten Angaben bereits in dem Werbeträger selbst anzugeben sind und dem angesprochenen Verbraucher nicht angesonnen werden kann, die Anschrift anderweitig, etwa aus dem Internet zu recherchieren (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011, 4 W 84/11, GRURPrax 2011, 563; OLG Hamm, Beschluss vom 11.8.2011, 4 W 66/11, Magazindienst 2011, 809, jeweils zitiert nach Juris).
- OLG München, 20.10.2011 - 29 U 2357/11
Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur Angabe der vollständigen Firmierung in der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12
Rn. 21 Im Falle einer Verletzung der in § 5a Abs. 3 UWG statuierten Informationspflichten ergibt sich die Relevanz der Verletzung ausdrücklich aus dem Gesetz (…Köhler/Bornkamm, UWG 30. Aufl. 2012, § 5a Rn 57; OLG München, Urteil vom 20.10.2011, 29 U 2357/11, WRP 2012, 230, zitiert nach Juris). - OLG Hamburg, 20.10.2011 - 5 W 134/11
Wettbewerbsverstoß: Unternehmensbezogene Informationspflichten
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12
Damit soll nicht nur der Abschluss des angestrebten Kaufes ermöglicht, sondern u. a. auch verhindert werden, dass der Verbraucher im Falle einer Auseinandersetzung die exakte Identität und eine Anschrift seines Vertragspartners erst ermitteln muss, an die gegebenenfalls eine Zustellung von Schriftverkehr erfolgen kann (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 20.10.2011, 5 W 134/11, Magazindienst 2012, 55, zitiert nach Juris Rn 5). - OLG Brandenburg, 19.03.2012 - 6 U 79/11
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12
12 Ein abschlussfähiges Angebot in diesem Sinne ist auch in einem Werbeprospekt zu sehen, der - wie hier - die "essentialia negotii" in Gestalt des beworbenen Produkts und des Verkaufspreises bezeichnet (OLG München, Urteil vom 31.3.2011, 6 U 3517/10, WRP 2011, 1213, zitiert nach Juris; Senat, Beschluss vom 19.3.2012, 6 U 79/11, Magazindienst 2012, 591, zitiert nach Juris Rn 3 m. w. N.).
- OLG Saarbrücken, 06.03.2013 - 1 U 41/12
Unlauterer Wettbewerb: Pflicht zur Angabe von Identität und Anschrift des …
Vielmehr ist sie - wovon das Landgericht entgegen der Auffassung der Parteien auch bei Zugrundelegung des richtigen Sachverhalts ausgegangen ist - von Rechts wegen verpflichtet, ihre inländische Geschäftsanschrift i. S. d. § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG anzugeben, da nur so dem Informationsbedürfnis des Verbrauchers hinreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 26.06.2012 - 6 W 72/12).Wie das OLG Brandenburg in seinem Beschluss, mit dem es die Entscheidung des LG Potsdam aufgehoben hat (OLG Brandenburg, Urt. v. 12.04.2012 - 6 W 72/12), zutreffend ausführt, begründet § 21 ZPO nur den Gerichtsstand, in dem gegen die Beklagte geklagt werden kann, regelt jedoch nicht, dass Zustellungen und Ladungen an die Beklagte unter dieser Postanschrift vorgenommen werden können.
- OLG Schleswig, 03.07.2013 - 6 U 28/12
Unlauterer Wettbewerb: Pflicht eines Werbenden zur Angabe von Identität und …
Die Regelung verfolgt weiter den Zweck, den Verbraucher davor zu bewahren, im Falle einer Auseinandersetzung die exakte Identität und eine Anschrift seines Vertragspartners erst ermitteln zu müssen, an die ggfs. eine Zustellung von Schriftverkehr erfolgen kann (OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.06.2012, 6 W 72/12 zit. nach juris Rn. 15). - KG, 28.05.2013 - 5 U 93/12
Anforderungen an die Identitätsangaben gem. § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG
§ 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG soll mithin sicherstellen, dass der Verbraucher klare und unmissverständliche Angaben darüber erhält, mit wem er in geschäftlichen Kontakt tritt, sodass er ohne Schwierigkeiten und ohne weiteren Ermittlungsaufwand mit dem anbietenden Unternehmen Kontakt aufnehmen kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2012, 6 W 72/12, OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2012, 20 U 223/11; OLG Saarbrücken, Urteil vom 6. März 2013, 1 U 41/12;… Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG , 31. Aufl., § 5a , Rn 33).(OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2012, 6 W 72/12; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2012, 20 U 223/11; OLG Saarbrücken, Urteil vom 6. März 2013, 1 U 41/12).
(vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2012, 6 W 72/12; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2012, 20 U 223/11).
- OLG Bamberg, 24.04.2026 - 3 U 93/25
Informationspflichten, Werbeanzeige, Rechtsform, Unternehmenssitz
Daher kann die Angabe einer Filialanschrift nicht genügen, weil diese nicht der Identität des Unternehmens entspricht (OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.03.2013 - 1 U 41/12-13; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.06.2012 - 6 W 72/12; OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2012 - I-4 U 61/12;… BeckOK UWG/Ritlewski, 31. Ed. 1.2.2026, UWG § 5b Rn. 37). - LG Hamburg, 26.04.2016 - 416 HKO 169/15
Wettbewerbsverstoß einer Bank bei der Bewerbung von Kapitalanlageprodukten: …
Die Angabe einer Filialanschrift genügt nicht, da nur durch die Angabe der inländischen Geschäftsanschrift der von § 5a Abs. 3 UWG verfolgte Zweck, es dem Verbraucher zu ermöglichen, die Identität des Unternehmers unmittelbar festzustellen, hinreichend gewährleistet wird (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.06.2012 - 6 W 72/12; OLG Saarbrücken, WRP 2013, 940; Thüringer OLG, Beschl. v. 16.07.2013 - 2 W 319/13).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 13.09.2012 - 3 U 107/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zu der unzulässigen Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Kindernahrung - Zulassungsantrag gemäß HCV wirkt nicht legalisierend
- Justiz Hamburg
Art 10 Abs 1 EGV 1924/2006, Art 13 Abs 3 EGV 1924/2006, Art 28 Abs 6 Buchst b EGV 1924/2006, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
Wettbewerbsverstoß: Gesundheitsbezogene Angaben zu Kindermilch - rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für Babynahrung mit gesundheitsbezogenen Angaben
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
OLG HH zur Health-ClaimsVO
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Hersteller von Kleinkindnahrung muss Werbung unterlassen, die gegen die Health-Claims-Verordnung verstößt
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
OLG Hamburg entscheidet zu Health Claims bei Babynahrung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Babynahrung mit gesundheitsbezogenen Angaben
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 19.05.2011 - 327 O 87/11
- OLG Hamburg, 13.09.2012 - 3 U 107/11
Papierfundstellen
- WRP 2013, 127
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.01.2011 - I ZR 22/09
Gurktaler Kräuterlikör
Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2012 - 3 U 107/11
Nach Art. 10 Abs. 1 HCV sind gesundheitsbezogene Angaben verboten, sofern sie nicht den allgemeinen Anforderungen in Kapitel II der HCV (Art. 3 bis 7) und den speziellen Anforderungen des Kapitels IV der HCV (Art. 10 bis 19) entsprechen, gemäß der HCV zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben gemäß den Artikeln 13 und 14 aufgenommen sind (BGH GRUR 2011, 246 Rn. 6 - Gurktaler Kräuterlikör;… Meisternst/Haber, Praxiskomm. Health & Nutrition Claims Art. 10 Rn. 4 f.).Bei den Regelungen der HCV handelt es sich um das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer regelnde Vorschriften im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG, deren Verletzung geeignet ist, die Interessen von Mitbewerbern und Verbrauchern im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen (BGH, Vorlagebeschluss vom 13.1.2011, I ZR 22/09, GRUR 2011, 246, Tz. 13 - Gurktaler Kräuterlikör;… Köhler in Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rz. 11.137a).
Ob eine Aussage in diesem Sinne Gesundheitsbezug aufweist, ist - Erwägungsgrund 15 der HCV folgend - aus der Sicht des normal informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers im Hinblick auf die in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 der HCV genannten Funktionen - insbesondere Wachstum, Entwicklung und Körperfunktionen sowie psychische oder Verhaltensfunktionen - zu beantworten (BGH GRUR 2011, 246 Rn. 9 - Gurktaler Kräuterlikör).
Rn. 74 Verbotsvoraussetzung ist daneben die fehlende Zulassung gem. Art. 13 Abs. 3, Abs. 5 oder Art. 17 HCV sowie die fehlende Aufnahme in die Liste gem. Art. 13 Abs. 3 HCV (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 13.1.2011, I ZR 22/09, GRUR 2011, 246 Tz. 6 - Gurktaler Kräuterlikör;… Meisternst/Haber, Praxiskommentar Health & Nutrition Claims Art. 10 Rn. 4 f.).
- LG Hamburg, 19.05.2011 - 327 O 87/11
Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2012 - 3 U 107/11
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 19.05.2011, Az.: 327 O 87/11, wird zurückgewiesen.Rn. 3 Sie hat - nach erfolgloser Abmahnung (Anlage AST 2) - am 15.02.2011 beim Landgericht Hamburg (327 O 87/11) eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der es der Antragsgegnerin verboten worden ist,.
Rn. 27 Das Landgericht Hamburg (327 O 87/11) hat die einstweilige Verfügung vom 15.02.2011 mit Urteil vom 19.05.2011 bestätigt.
- BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10
Branchenbuch Berg
Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2012 - 3 U 107/11
Trägt der Antragsteller zur Begründung der Irreführung in tatsächlicher Hinsicht mehrere Fehlvorstellungen vor, so handelt es sich, wenn das Verbot einer konkreten Verletzungsform begehrt wird, zwar nur um einen Streitgegenstand (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011, I ZR 157/10, GRUR 2012, 184 - Branchenbuch Berg).Zwar hat der BGH seine frühere Rechtsprechung, wonach der Streitgegenstand durch die Behauptung einer bestimmten Fehlvorstellung weiter eingegrenzt wird (ebenda) und daher dann, wenn zu verschiedenen beanstandeten Werbeangaben jeweils gesonderte Fehlvorstellungen vorgetragen, mehrere Streitgegenstände vorliegen (ebenda; BGH NJW-RR 2007, 337 - dentalästhetika II), dahin eingeschränkt, dass in Fällen (wie dem vorliegenden), in denen ausschließlich eine konkreten Verletzungsform angegriffen und zum Gegenstand eines Unterlassungsantrages gemacht wird, auch dann nur ein Streitgegenstand vorliegt, wenn sich der Verbotsantrag auf verschiedene Irreführungsgesichtspunkte stützt (BGH GRUR 2012, 184 ff. - Branchenbuch Berg).
- BGH, 13.07.2006 - I ZR 222/03
dentalästhetika II
Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2012 - 3 U 107/11
Zwar hat der BGH seine frühere Rechtsprechung, wonach der Streitgegenstand durch die Behauptung einer bestimmten Fehlvorstellung weiter eingegrenzt wird (ebenda) und daher dann, wenn zu verschiedenen beanstandeten Werbeangaben jeweils gesonderte Fehlvorstellungen vorgetragen, mehrere Streitgegenstände vorliegen (ebenda; BGH NJW-RR 2007, 337 - dentalästhetika II), dahin eingeschränkt, dass in Fällen (wie dem vorliegenden), in denen ausschließlich eine konkreten Verletzungsform angegriffen und zum Gegenstand eines Unterlassungsantrages gemacht wird, auch dann nur ein Streitgegenstand vorliegt, wenn sich der Verbotsantrag auf verschiedene Irreführungsgesichtspunkte stützt (BGH GRUR 2012, 184 ff. - Branchenbuch Berg). - BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97
Dentalästhetika
Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2012 - 3 U 107/11
Rn. 59 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes setzt sich der maßgebliche Lebenssachverhalt bei einer auf eine Irreführung gestützten Klage - ungeachtet seiner rechtlichen Würdigung, die dem Gericht obliegt - aus der beanstandeten Werbemaßnahme und der - nach der Behauptung des Klägers - dadurch erzeugten Fehlvorstellung der angesprochenen Verkehrskreise zusammen (BGH NJW 2001, 1791 - dentalästhetika I). - OLG Hamburg, 01.03.2012 - 3 U 160/10
Praebiotik, Zur Unterstützung einer gesunden Darmflora - Wettbewerbsverstoß: …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2012 - 3 U 107/11
Dieser an die Wettbewerbsbehörde Frankreichs (Direction générale de la concurrence) gerichtete Antrag ist zur Entfaltung der gemeinschaftsweiten Legalisierungswirkung des Art. 28 Abs. 6 lit b) HCV grundsätzlich geeignet, weil zur Vermeidung unnötiger Mehrfachprüfung die Antragstellung durch einen beliebigen Betroffenen in (auch nur) einem Mitgliedsstaat als ausreichend anzusehen ist (vgl. Senat Urteil vom 1.3.2012, 3 U 160/10 ;… Meisternst/Haber, Praxiskomm. Health & Nutrition Claims Art. 28 Rn. 28h).
- OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14
Auslegung des Begriffs "non-commercial" im Rahmen einer CC-Lizenz
Tatsachen, die seitens der Parteien nicht vorgetragen worden sind, darf das Gericht in der Tat nicht berücksichtigen, solange es sich nicht um offenkundige Tatsachen handelt (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate; so auch OLG Hamburg, NJOZ 2013, 1290, 1292 = MD 2013, 39 - Kindermilch). - BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16
Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung …
Der Kläger ist daher gehalten, in der Klage substantiiert diejenigen Irreführungsaspekte darzulegen und zu den gemäß § 5 Abs. 1 UWG dafür maßgeblichen Tatbestandsvoraussetzungen einer irreführenden geschäftlichen Handlung konkret vorzutragen, auf die er seinen Klageangriff stützen will (vgl. OLG Hamburg, LMuR 2013, 21, 23; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 302 = WRP 2013, 1072;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rn. 2.23i;… Großkomm.UWG/Grosch aaO § 12 A Rn. 281). - OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 47/15
Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung von Erfahrungsberichten für ein …
Eine hierfür ausreichende Übereinstimmung bestand nicht, wenn in der angemeldeten Angabe einem Inhaltsstoff eine bestimmte Wirkung zugeschrieben wird, die konkret verwendete Aussage diese Wirkung aber nicht mit dem Inhaltsstoff, sondern beispielsweise mit einer Marke (dazu: BGH…, Urteil vom 26. Februar 2014 - a. a. O. Tz. 30; OLG Hamburg, Urteil vom 1. März 2012 - 3 U 160/10, juris Tz. 40 ff.) oder mit dem gesamten Produkt (dazu: OLG Hamburg, Urteil vom 13. September 2012 - 3 U 107/11, juris Tz. 80) in Zusammenhang brachte.Dem angesprochenen Verkehr sei unmissverständlich mitzuteilen, dass die angepriesene Wirkung - wenn überhaupt - auf die jeweils im Zulassungsantrag benannte Substanz zurückzuführen sei (OLG Hamburg, Urteil vom 13. September 2012, a. a. O.).
- OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 123/14
Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel zur …
Eine hierfür ausreichende Übereinstimmung bestand nicht, wenn in der angemeldeten Angabe einem Inhaltsstoff eine bestimmte Wirkung zugeschrieben wird, die konkret verwendete Aussage diese Wirkung aber nicht mit dem Inhaltsstoff sondern beispielsweise mit einer Marke (dazu: BGH…, Urteil vom 26. Februar 2014 - a. a. O. Tz. 30; OLG Hamburg, Urteil vom 1. März 2012 - 3 U 160/10, juris Tz. 40 ff.) oder mit dem gesamten Produkt (dazu: OLG Hamburg, Urteil vom 13. September 2012 - 3 U 107/11, juris Tz. 80) in Zusammenhang brachte. - OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12
Canesten - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Werbung für ein die Zulassung …
Die Dringlichkeit ist auch nicht unter dem Aspekt der verspäteten Darlegung des maßgeblichen Verkehrsverständnisses (vgl. Senat, Urteil v. 13.9.2012, Az. 3 U 107/11, Magazindienst 2013, 39) zu verneinen. - OLG Düsseldorf, 11.02.2014 - 20 U 188/13
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs einer Staubabsaugung ohne …
Die Entscheidungen OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 302 und OLG Hamburg NJOZ 2013, 1290 führen zu keiner anderen Beurteilung. - OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13
Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; …
Dementsprechend ist auch das berechtigte Interesse des Anspruchsgegners zu berücksichtigen, alsbald Klarheit darüber gewinnen zu können, mit welchen Angriffen gegen seine Werbung er jedenfalls im Eilverfahren nicht mehr zu rechnen braucht (OLG Hamburg, NJOZ 2013, 1290, 1292 = MD 2013, 39 - Kindermilch). - OLG Hamburg, 29.11.2018 - 3 U 111/18
Dringlichkeitsschädlichkeit und Irreführung bei Arzneimittelwerbung für …
Diese schlüssige Darlegung eines Irreführungsgesichtspunktes muss im einstweiligen Verfügungsverfahren in dringlichkeitsunschädlicher Zeit erfolgen (vgl. Senat, Urteil vom 13.09.2012, 3 U 107/11, Magazindienst 2013, 39, juris Rn. 56ff). - LG Essen, 26.03.2014 - 41 O 81/13
Verwendung von gesundheitsbezogenen Aussagen für ein Nahrungsergänzungsmittel mit …
Rn. 26 Die Kammer meint (ebenso wie das hanseatische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 13.09.2012, 3 U 107/11), dass dieser Verbraucherschutz nur dann hinreichend gesichert ist, wenn in der Werbung zum Ausdruck gebracht wird, für welchen Inhaltsstoff die konkrete gesundheitsbezogene Aussage zugelassen ist.Denn nur dann kann der Verbraucher entscheiden, ob er das Produkt aufgrund dieses Inhaltsstoffs kaufen möchte oder ob er etwa diesen Inhaltsstoff aufgrund seiner besonderen Ernährungssituation sowieso bereits in ausreichender Menge konsumiert.Der Hinweis der Beklagten auf den Anhang zu den nährwertbezogenen Angaben und Bedingungen für ihre Verwendung überzeugt nicht. - OLG Hamburg, 22.12.2025 - 5 U 33/25 Rn. 76 Ein Anspruchsteller ist gehalten, dem Gericht den für die Entscheidung relevanten Sachverhalt vorzutragen, zu dem auch die durch die beanstandete Werbemaßnahme erzeugte Fehlvorstellung des Verkehrs gehört (vgl. OLG Hamburg Urt. v. 13.09.2012 - 3 U 107/11 , BeckRS 2012, 22219;… Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 5. Aufl., § 2 Die Grundlagen, Rn. 196 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 02.04.2012 - 6 W 50/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de
UWG § 4 Nr. 10; MarkenG § 23 Nr. 3
Recht des Markeninhabers auf Löschung der von Dritten bei Internetauktionen verwendeten Marke - Wolters Kluwer
Verfügungsanspruch auf Unterlassung der Löschung einer verwendeten Markenbezeichnung auf einer Internetauktionsplattform bzgl. Systemschmucks
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 20.02.2012 - 52 O 12/12
- OLG Brandenburg, 02.04.2012 - 6 W 50/12
Papierfundstellen
- WRP 2013, 127
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 17.03.2005 - C-228/03
OHNE INHABER DER MARKE ZU SEIN, DARF EIN DRITTER DIESE BENUTZEN, UM AUF DIE …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2012 - 6 W 50/12
Andere Mittel, die die erforderliche Information liefern können, sind etwa gegebenenfalls vorhandene technische Standards oder Normen, die für diese von dem Dritten vertriebene Warenart allgemein verwendet werden, der Öffentlichkeit, für die diese Warenart bestimmt ist, bekannt sind und die geeignet sind, der Öffentlichkeit eine verständliche und vollständige Information über die Bestimmung der von dem Dritten vertriebenen Ware zu liefern, um das System eines unverfälschten Wettbewerbs auf dem Markt für diese Waren zu erhalten (vgl. EuGH, GRUR 2005, 509, 511f.;… Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 23 Rn. 103). - OLG Köln, 10.04.2012 - 6 W 5/12
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2012 - 6 W 50/12
Der Senat legt in einstweiligen Verfügungsverfahren in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten von durchschnittlicher Bedeutung und Schwierigkeit in ständiger Rechtsprechung einen Regelstreitwert von 15.000,00 EUR zugrunde (vgl. Senat, Beschluss v. 02.02.2012 - 6 W 5/12 m.w.N.).
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