Rechtsprechung
| BGH, 12.10.2023 - I ZB 28/23 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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KÖLNER DOM - Keine Unterscheidungskraft für Reiseandenken und -bedarf
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- bundesgerichtshof.de
KÖLNER DOM
- rechtsinformationen.bund.de
Eintragung der Bezeichnung KÖLNER DOM als Marke für Reiseandenken und Reisebedarf - KÖLNER DOM
- rechtsprechung-im-internet.de
KÖLNER DOM
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Eintragung der Bezeichnung KÖLNER DOM als Marke für Reiseandenken und Reisebedarf - KÖLNER DOM - IWW
Richtlinie (EU) 2015/2436, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95/EG, Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2015/2436, § ... 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 37 Abs. 1 MarkenG, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c UMV, § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG, Art. 4 Abs. 1 Buchst. b und c der Richtlinie (EU) 2015/2436, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b UMV, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 90 Abs. 2 Satz 1 MarkenG
- Wolters Kluwer
Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit des angemeldeten Zeichens "Kölner Dom" zur Eintragung als Wortmarke; Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft; Verwendung des Zeichens als betrieblicher Herkunftshinweis
- Betriebs-Berater
KÖLNER DOM
- kanzlei.biz
"Kölner Dom" ist keine eintragungsfähige Marke
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit des angemeldeten Zeichens 'Kölner Dom' zur Eintragung als Wortmarke; Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft; Verwendung des Zeichens als betrieblicher Herkunftshinweis - rechtsportal.de
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit des angemeldeten Zeichens 'Kölner Dom' zur Eintragung als Wortmarke; Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft; Verwendung des Zeichens als betrieblicher Herkunftshinweis - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrecht: KÖLNER DOM
- datenbank.nwb.de
KÖLNER DOM
Kurzfassungen/Presse (8)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
"KÖLNER DOM" kann mangels Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht für Waren die als Reiseandenken oder Reisebedarf in Betracht kommen als Marke eingetragen werden
- stroemer.de (Kurzinformation)
Kölner Dom
- lto.de (Kurzinformation)
Markenrecht: "Kölner Dom" ist keine Marke
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Kölner Dom ist keine Marke
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kölner Dom als Marke?
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
"Kölner Dom" stellt keine schutzwürdige Wortmarke dar
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
"Kölner Dom" stellt keine schutzwürdige Wortmarke dar
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Das Zeichen "KÖLNER DOM" fehlt Unterscheidungskraft und ist nicht markenanmeldungsfähig
Verfahrensgang
- BPatG, 19.01.2023 - 25 W (pat) 526/21
- BGH, 12.10.2023 - I ZB 28/23
- BGH, 09.02.2024 - I ZB 28/23
Papierfundstellen
- MDR 2024, 319
- GRUR 2024, 216
- MIR 2024, Dok. 006
- BB 2024, 129 (Ls.)
- K&R 2024, 129
- WRP 2024, 329
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 06.09.2018 - C-488/16
Freistaat Bayern/ Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise - Rechtsmittel …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - I ZB 28/23
Fasst der Verkehr das aus dem Namen einer Sehenswürdigkeit - bestehend aus einer adjektivierten Ortsangabe und einer Bauwerksbezeichnung (hier: Kölner Dom) - gebildete Zeichen im Zusammenhang mit Waren, die als Reiseandenken oder -bedarf in Betracht kommen, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft dieser Waren auf, fehlt dem Zeichen jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (Festhaltung BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - I ZB 13/11, BGHZ 193, 21 - Neuschwanstein; Abgrenzung zu EuGH, Urteil vom 6. September 2018 - C-488/16, GRUR 2018, 1146 - Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO [Neuschwanstein]).Rn. 21 (3) Das Bundespatentgericht hat mit Recht angenommen, dass dieser Beurteilung nicht die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "Neuschwanstein" (EuGH, Urteil vom 6. September 2018 - C-488/16, GRUR 2018, 1146 - Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO [Neuschwanstein]) entgegensteht.
Vernünftigerweise ist nicht zu erwarten, dass die Erinnerung, auf die die Bezeichnung "Neuschwanstein" Bezug nimmt, in den Augen der maßgeblichen Verkehrskreise eine Beschaffenheit oder ein wesentliches Merkmal der von der angegriffenen Marke erfassten Waren und Dienstleistungen anzeigt (EuGH, GRUR 2018, 1146 [juris Rn. 44 und 46] - Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO [Neuschwanstein]).
Rn. 24 (b) Zwar hat sich der Gerichtshof der Europäischen Union in der Entscheidung "Neuschwanstein" auch mit dem Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. b UMV befasst (EuGH, GRUR 2018, 1146 [juris Rn. 61 bis 71] - Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO).
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Beurteilung des Gerichts der Europäischen Union im Einzelnen wiedergegeben (EuGH, GRUR 2018, 1146 [juris Rn. 64 bis 67] - Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO [Neuschwanstein]).
Diese Frage hat er im Hinblick auf die von ihm wiedergegebene Begründung des Gerichts der Europäischen Union verneint (EuGH, GRUR 2018, 1146 [juris Rn. 62 bis 63 und 69] - Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO [Neuschwanstein]).
Er hat auch der Rüge, die Argumentation des Gerichts der Europäischen Union sei zirkelschlüssig, eine Absage erteilt (EuGH, GRUR 2018, 1146 [juris Rn. 68] - Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO [Neuschwanstein]).
Die Rüge gegen die Beurteilung des Gerichts der Europäischen Union, dass die angegriffene Marke es ermögliche, die mit ihr gekennzeichneten Waren zu vertreiben und Dienstleistungen zu erbringen, deren Qualität der Markeninhaber kontrollieren könne, hat der Gerichtshof der Europäischen Union keiner inhaltlichen Prüfung unterzogen, weil er sie als gegen eine nicht tragende Hilfserwägung gerichtet angesehen hat (EuGH, GRUR 2018, 1146 [juris Rn. 70] - Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO [Neuschwanstein]).
Rn. 41 2. Soweit der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung zur Schutzfähigkeit des Zeichens "Neuschwanstein" als Unionsmarke (EuGH, GRUR 2018, 1146 - Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO [Neuschwanstein]) zu einer teilweise anderen Entscheidung gelangt ist als der Senat zu der gleichlautenden nationalen Marke (BGHZ 193, 21 - Neuschwanstein), erfordert dieser Umstand kein Vorabentscheidungsersuchen.
- BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11
Neuschwanstein
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - I ZB 28/23
Fasst der Verkehr das aus dem Namen einer Sehenswürdigkeit - bestehend aus einer adjektivierten Ortsangabe und einer Bauwerksbezeichnung (hier: Kölner Dom) - gebildete Zeichen im Zusammenhang mit Waren, die als Reiseandenken oder -bedarf in Betracht kommen, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft dieser Waren auf, fehlt dem Zeichen jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (Festhaltung BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - I ZB 13/11, BGHZ 193, 21 - Neuschwanstein; Abgrenzung zu EuGH, Urteil vom 6. September 2018 - C-488/16, GRUR 2018, 1146 - Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO [Neuschwanstein]).Rn. 15 (1) Das Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG steht der Eintragung einer Marke für mit einem weiten Warenoberbegriff bezeichnete Waren und Dienstleistungen schon dann entgegen, wenn es hinsichtlich einzelner unter den Oberbegriff fallender Waren und Dienstleistungen vorliegt (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - I ZB 8/04, GRUR 2005, 578 [juris Rn. 28] = WRP 2005, 889 - LOKMAUS;… Beschluss vom 10. Juni 2010 - I ZB 39/09, GRUR 2011, 65 [juris Rn. 26] = WRP 2011, 65 - Buchstabe T mit Strich; Beschluss vom 8. März 2012 - I ZB 13/11, BGHZ 193, 21 [juris Rn. 17] - Neuschwanstein).
Entscheidend ist vielmehr, ob der Verkehr die Verwendung des Zeichens für diese Waren nur als Bezugnahme auf den Kölner Dom als Bauwerk oder als Unterscheidungsmittel für die Produkte auffasst (vgl. BGHZ 193, 21 [juris Rn. 24] - Neuschwanstein).
Jegliche Unterscheidungskraft fehlt, wenn das angesprochene Publikum das Wort "KÖLNER DOM" im Zusammenhang mit Reiseandenken und -bedarf wegen der großen Bekanntheit des Kölner Doms nur auf das Gebäude bezieht und deshalb nicht als Produktkennzeichen auffasst (vgl. BGHZ 193, 21 [juris Rn. 15] - Neuschwanstein).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats sind die Eintragungshindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG (Art. 4 Abs. 1 Buchst. b und c der Richtlinie (EU) 2015/2436), auch wenn sich ihre Anwendungsbereiche überschneiden, voneinander unabhängig und gesondert zu prüfen, wobei jedes Eintragungshindernis im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen ist, das ihm jeweils zugrunde liegt (EuGH…, Urteil vom 12. Februar 2004 - C-363/99, Slg. 2004, I-1619 = GRUR 2004, 674 [juris Rn. 67 f.] - Postkantoor; BGHZ 193, 21 [juris Rn. 28] - Neuschwanstein).
Dies kommt etwa in Betracht, wenn der Verkehr das Markenwort wegen einer besonderen Nähe zu den Verwendungsmöglichkeiten der Waren unabhängig von der konkreten Präsentation auf der Ware, auf Etiketten, Anhängern, Aufnähern oder der Verpackung jeweils nur in einem beschreibenden Sinn auffasst und ihm deshalb keinen Herkunftshinweis entnimmt (vgl. BGHZ 193, 21 [juris Rn. 20] - Neuschwanstein).
Rn. 37 (1) Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde geht daraus nicht hervor, dass das Bundespatentgericht von dem Gedanken eines allgemeinen Freihaltebedürfnisses an der Bezeichnung von Gebäuden mit überragendem kulturellem Wert beeinflusst worden wäre (vgl. hierzu BGHZ 193, 21 [juris Rn. 26 und 29 f.] - Neuschwanstein).
Rn. 38 (2) Allein der Umstand, dass die in Rede stehenden Dienstleistungen im Umfeld einer kulturellen und touristischen Sehenswürdigkeit für Touristen erbracht werden können, führt zwar nicht zum Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft (vgl. BGHZ 193, 21 [juris Rn. 24] - Neuschwanstein).
Rn. 41 2. Soweit der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung zur Schutzfähigkeit des Zeichens "Neuschwanstein" als Unionsmarke (EuGH, GRUR 2018, 1146 - Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO [Neuschwanstein]) zu einer teilweise anderen Entscheidung gelangt ist als der Senat zu der gleichlautenden nationalen Marke (BGHZ 193, 21 - Neuschwanstein), erfordert dieser Umstand kein Vorabentscheidungsersuchen.
- EuGH, 12.09.2019 - C-541/18
Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - I ZB 28/23
Dabei ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen (EuGH, Urteil vom 19. September 2019 - C-541/18, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 20] = WRP 2019, 1444 - AS/DPMA [#darferdas?]; BGH…, Beschluss vom 31. Mai 2016 - I ZB 39/15, GRUR 2016, 934 [juris Rn. 10] = WRP 2016, 1109 - OUI, mwN).Bei der Prüfung, ob das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft besteht, ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im maßgeblichen Warensektor abzustellen (EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 24 und 33] - AS/DPMA [#darferdas?];… BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 13] - #darferdas? II).
Rn. 32 (1) Die Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Zeichens muss unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände, einschließlich sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsarten der angemeldeten Marke, geprüft werden (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 33] - AS/DPMA [#darferdas?];… BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 15] - #darferdas? II).
Sind in der maßgeblichen Branche mehrere Verwendungsarten praktisch bedeutsam, müssen bei der Prüfung der Unterscheidungskraft alle diese verschiedenen Verwendungsarten berücksichtigt werden, um zu klären, ob der Durchschnittsverbraucher der erfassten Waren oder Dienstleistungen das Zeichen als Hinweis auf ihre betriebliche Herkunft wahrnehmen kann (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 25] - AS/DPMA [#darferdas?];… BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 15] - #darferdas? II).
- BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17
Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - I ZB 28/23
Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (…BGH, GRUR 2016, 934 [juris Rn. 12] - OUI; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2020 - I ZB 61/16, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 11] = WRP 2020, 586 - #darferdas? II; jeweils mwN).Bei der Prüfung, ob das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft besteht, ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im maßgeblichen Warensektor abzustellen (…EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 24 und 33] - AS/DPMA [#darferdas?]; BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 13] - #darferdas? II).
Rn. 32 (1) Die Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Zeichens muss unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände, einschließlich sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsarten der angemeldeten Marke, geprüft werden (…vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 33] - AS/DPMA [#darferdas?]; BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 15] - #darferdas? II).
Sind in der maßgeblichen Branche mehrere Verwendungsarten praktisch bedeutsam, müssen bei der Prüfung der Unterscheidungskraft alle diese verschiedenen Verwendungsarten berücksichtigt werden, um zu klären, ob der Durchschnittsverbraucher der erfassten Waren oder Dienstleistungen das Zeichen als Hinweis auf ihre betriebliche Herkunft wahrnehmen kann (…vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 25] - AS/DPMA [#darferdas?]; BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 15] - #darferdas? II).
- BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15
OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - I ZB 28/23
Dabei ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen (EuGH…, Urteil vom 19. September 2019 - C-541/18, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 20] = WRP 2019, 1444 - AS/DPMA [#darferdas?]; BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - I ZB 39/15, GRUR 2016, 934 [juris Rn. 10] = WRP 2016, 1109 - OUI, mwN).Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH, GRUR 2016, 934 [juris Rn. 12] - OUI; BGH…, Beschluss vom 30. Januar 2020 - I ZB 61/16, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 11] = WRP 2020, 586 - #darferdas? II; jeweils mwN).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - I ZB 28/23
Rn. 40 1. Es stellt sich keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht bereits durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt oder nicht zweifelsfrei zu beantworten ist (zu diesem Maßstab vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 [juris Rn. 21] = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.;… Urteil vom 6. Oktober 2021 - C-561/19, NJW 2021, 3303 [juris Rn. 32 f.] - Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi). - EuGH, 06.10.2021 - C-561/19
Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi und Catania Multiservizi - …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - I ZB 28/23
Rn. 40 1. Es stellt sich keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht bereits durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt oder nicht zweifelsfrei zu beantworten ist (zu diesem Maßstab vgl. EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 [juris Rn. 21] = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.; Urteil vom 6. Oktober 2021 - C-561/19, NJW 2021, 3303 [juris Rn. 32 f.] - Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - I ZB 28/23
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats sind die Eintragungshindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG (Art. 4 Abs. 1 Buchst. b und c der Richtlinie (EU) 2015/2436), auch wenn sich ihre Anwendungsbereiche überschneiden, voneinander unabhängig und gesondert zu prüfen, wobei jedes Eintragungshindernis im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen ist, das ihm jeweils zugrunde liegt (EuGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - C-363/99, Slg. 2004, I-1619 = GRUR 2004, 674 [juris Rn. 67 f.] - Postkantoor;… BGHZ 193, 21 [juris Rn. 28] - Neuschwanstein). - BGH, 22.07.2021 - I ZB 16/20
NJW-Orange - Markenlöschungsverfahren: Beweislast bei Zweifel am Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - I ZB 28/23
Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. nur EuGH…, Urteil vom 16. September 2015 - C-215/14, GRUR 2015, 1198 [juris Rn. 59 f.] = WRP 2015, 1455 - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2021 - I ZB 16/20, GRUR 2021, 1526 [juris Rn. 16] = WRP 2021, 1566 - NJW-Orange; jeweils mwN). - EuGH, 16.09.2015 - C-215/14
Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie …
Auszug aus BGH, 12.10.2023 - I ZB 28/23
Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. nur EuGH, Urteil vom 16. September 2015 - C-215/14, GRUR 2015, 1198 [juris Rn. 59 f.] = WRP 2015, 1455 - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH…, Beschluss vom 22. Juli 2021 - I ZB 16/20, GRUR 2021, 1526 [juris Rn. 16] = WRP 2021, 1566 - NJW-Orange; jeweils mwN). - BGH, 10.06.2010 - I ZB 39/09
Buchstabe T mit Strich
- BGH, 26.11.2020 - I ZB 6/20
RETROLYMPICS - Markenschutz: Zulässigkeit des Widerspruchsverfahrens bei …
- BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04
LOKMAUS
- BPatG, 19.01.2023 - 25 W (pat) 526/21
Markenbeschwerdeverfahren - "KÖLNER DOM" - fehlende Unterscheidungskraft - …
- BGH, 06.10.2016 - I ZB 61/16
Unzulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mangels …
- BGH, 17.09.2026 - I ZB 58/25
Kein markenrechtlicher Schutz der Farbe Orange für eine Baumarktkette
Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (…BGH, GRUR 2021, 1526 [juris Rn. 16] - NJW-Orange; BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - I ZB 28/23, GRUR 2024, 216 [juris Rn. 10] = WRP 2024, 329 - KÖLNER DOM). - BGH, 11.09.2025 - I ZB 6/25
Testarossa - Wann liegt bösgläubige Markenanmeldung vor?
Rn. 16 I. Die ohne Beschränkung auf einen abgrenzbaren Teil zugelassene Rechtsbeschwerde eröffnet dem Rechtsbeschwerdegericht die volle rechtliche Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses, ohne dass diese auf die Entscheidung der als Zulassungsgrund angeführten Rechtsfragen beschränkt ist (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - I ZB 28/23, GRUR 2024, 216 [juris Rn. 7] = WRP 2024, 329 - KÖLNER DOM, mwN). - BPatG, 05.06.2025 - 29 W (pat) 24/18
Farbmarke ORANGE
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die von der Anmeldung erfassten Waren bzw. Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (…EuGH MarkenR 2012, 304 Rn. 23 - Smart Technologies/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH];… GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik];… GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - Eurohypo AG/HABM [EUROHYPO]; BGH GRUR 2024, 216 Rn. 10 - KÖLNER DOM;… GRUR 2021, 1526 Rn. 16 - NJW-Orange;… GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas? II;… GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke;… GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI;… GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT).
- BPatG, 19.08.2026 - 28 W (pat) 22/20 Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (…vgl. EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2024, 216 Rn. 10 - KÖLNER DOM;… GRUR 2021, 1526 Rn. 16 - NJW-Orange m. w. N.;… GRUR 2011, 158 Rn. 7 - Hefteinband).
Hierbei ist unter Anwendung von Erfahrungswissen auf eine typisierte Sichtweise abzustellen, nämlich die Wahrnehmung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen (…vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2024, 216 Rn. 10 - KÖLNER DOM;… Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 477 ff.).
Im vorliegenden Verfahren stellen sich Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung u. a. zur Anwendung und zur Reichweite der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (…vgl. EuGH GRUR 2019, 1194 Rn. 20 - AS/DPMA [#darferdas?]) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u. a. BGH GRUR 2024, 216 Rn. 32 - KÖLNER DOM; GRUR 2020, 411 - #darferdas? II) zur Berücksichtigung sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsarten bei der Prüfung der Unterscheidungskraft eines Zeichens.
- BPatG, 16.06.2026 - 28 W (pat) 568/22 Dies gilt im Zusammenhang mit sämtlichen beanspruchten Waren und Dienstleistungen, wobei das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bereits dann greift, wenn seine Anwendungsvoraussetzungen nur in Bezug auf einzelne der unter einen Oberbegriff fallenden Waren oder Dienstleistungen vorliegen (vgl. BGH GRUR 2024, 216 Rn. 15 - Kölner Dom).
Wird eine Bezeichnung als Hinweis auf den - wie auch immer gearteten - Inhalt eines Werkes bzw. dessen Thema verstanden, dient sie nach Auffassung des Verkehrs jedenfalls nicht als Unterscheidungsmittel der Waren oder Dienstleistungen (vgl. BGH GRUR 2024, 216 Rn. 16 - Kölner Dom;… GRUR 2013, 522, Rn. 14 - Deutschlands schönste Seiten;… BGH GRUR 2009, 778, Rn. 16 - Willkommen im Leben BGH GRUR 2009, 949, Rn. 17 - My World).
Bei Merchandising- oder Souvenirartikeln, die regelmäßig von unterschiedlichen Anbietern zur Erinnerung an einen Besuch angeboten werden, werden die angesprochenen Verkehrskreise davon ausgehen, dass die Bezeichnung "Donauquellstadt" einen Hinweis auf das Motiv bzw. eine Aufschrift der Produkte, die die Erinnerungen an einen bestimmten Ort erhalten sollen, darstellt und sich daher in einer bloßen Bezugnahme auf die Stadt erschöpft (vgl. BPatG, Beschluss vom 19. Januar 2023, 25 W (pat) 526/21 - Kölner Dom, bestätigt durch BGH GRUR 2024, 216 Rn. 18 ff. - Kölner Dom;… BPatG GRUR 2021, 857 Rn. 34 - Schalker Meile).
- BPatG, 31.07.2026 - 28 W (pat) 34/22 § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG steht der Eintragung einer Marke für mit einem weiten Warenoberbegriff bezeichnete Waren und Dienstleistungen vielmehr schon dann entgegen, wenn das Schutzhindernis hinsichtlich einzelner unter den Oberbegriff fallender Waren und Dienstleistungen vorliegt (vgl. BGH GRUR 2024, 216 - Kölner Dom;… GRUR 2015, 1012 Rn. 44 - Nivea Blau;… GRUR 2006, 850 Rn. 36 - FUSSBALL WM 2006).
- BPatG, 18.03.2024 - 29 W (pat) 509/21
Markenbeschwerdesache - "Sprung in die Freiheit (Bildmarke)" - …
Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen zukommende Eignung, die von der Anmeldung erfassten Waren bzw. Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (…EuGH MarkenR 2012, 304 Rn. 23 - Smart Technologies/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH];… GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik];… GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - Eurohypo AG/HABM [EUROHYPO]; BGH GRUR 2024, 216 Rn. 10 - KÖLNER DOM;… GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas? II;… GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke;… GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI;… GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT).Es genügt, wenn es praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten gibt, das Zeichen bei den Waren und Dienstleistungen, für die es Schutz beansprucht, so zu verwenden, dass es vom Verkehr ohne weiteres als Marke verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2024, 216 Rn. 32 - Kölner Dom).
- BPatG, 15.07.2026 - 29 W (pat) 514/23 Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen zukommende Eignung, die von der Anmeldung erfassten Waren bzw. Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (…EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat];… MarkenR 2012, 304 Rn. 23 - Smart Technologies/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH];… GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik];… GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - Eurohypo AG/HABM [EUROHYPO]; BGH GRUR 2024, 216 Rn. 10 - KÖLNER DOM;… GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas? II;… GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke;… GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI;… GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT).
- BPatG, 30.07.2026 - 26 W (pat) 29/22 Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (…EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2024, 216 Rn. 10 - KÖLNER DOM;… GRUR 2018, 932 Rn. 7 - #darferdas? I;… GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke;… GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI).
- BPatG, 06.03.2024 - 29 W (pat) 10/21
Markenbeschwerdeverfahren - "Antifaschista" - Wortzeichen - fehlende …
Rn. 53 Werden die beanspruchten Waren und Dienstleistungen mit dem angemeldeten Zeichen - egal an welcher Stelle - versehen, werden regelmäßig weder das unternehmerische Publikum noch der allgemeine durchschnittlich aufmerksame Endverbraucher dieser Waren und Dienstleistungen annehmen, es handele sich um einen Hinweis auf den Hersteller der so beschrifteten Waren (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2024, 216 Rn. 32 - KÖLNER DOM; BPatG, Beschluss vom 15.11.2017, 29 W (pat) 16/14 - YOU & ME; Beschluss vom 12.01.2022, 29 W (pat) 570/19 - MAKE MONDAY SUNDAY; Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 04.04.2019, 30 W (pat) 511/17 - reggae jam sowie Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 307). - BPatG, 06.09.2024 - 26 W (pat) 2/20
- BPatG, 13.05.2026 - 28 W (pat) 528/23
- BPatG, 27.11.2025 - 25 W (pat) 524/23
"Steuerkiller" nicht als Marke für Steuerberatung eintragungsfähig
- BPatG, 08.05.2024 - 26 W (pat) 539/22
Markenbeschwerdeverfahren - "lock4green" - Wortmarke - Unterscheidungskraft - …
- BPatG, 14.07.2025 - 29 W (pat) 530/22
- BPatG, 18.12.2024 - 26 W (pat) 502/22
- BPatG, 19.02.2024 - 29 W (pat) 567/20
Markenbeschwerdeverfahren - "Schloss Morsbroich" - kein Freihaltebedürfnis - …
- BPatG, 06.05.2026 - 29 W (pat) 17/23
- BPatG, 31.07.2025 - 26 W (pat) 56/22
- BPatG, 25.07.2025 - 28 W (pat) 15/21
Begriff "Nordic Wood" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke für …
- BPatG, 15.04.2026 - 29 W (pat) 54/24
- BPatG, 25.03.2026 - 29 W (pat) 503/23
- BPatG, 22.09.2025 - 28 W (pat) 542/20
- BPatG, 22.09.2025 - 28 W (pat) 543/20
- BPatG, 08.08.2025 - 26 W (pat) 524/22
- BPatG, 16.07.2025 - 28 W (pat) 534/22
- BPatG, 13.08.2024 - 26 W (pat) 542/21
- BPatG, 12.11.2025 - 28 W (pat) 35/21
Wort "Die Alleslöser." nicht als Marke eintragungsfähig
- BPatG, 08.09.2025 - 29 W (pat) 573/22
- BPatG, 14.05.2025 - 29 W (pat) 599/24
- BPatG, 18.12.2024 - 29 W (pat) 510/21
- BPatG, 18.03.2024 - 29 W (pat) 530/21
- BPatG, 16.03.2026 - 29 W (pat) 16/23
- BPatG, 25.07.2025 - 28 W (pat) 501/21
- BPatG, 19.02.2025 - 29 W (pat) 558/22
- BPatG, 09.10.2024 - 29 W (pat) 39/22
- BPatG, 04.09.2024 - 28 W (pat) 504/22
- BPatG, 04.07.2024 - 28 W (pat) 520/22
Markenbeschwerdeverfahren - "Bio-Electrical-Solutions" - Wortzeichen - …
- BPatG, 04.07.2024 - 28 W (pat) 513/22
Markenbeschwerdeverfahren - "Bio-Electrical-Training" - Wortzeichen - …
- BPatG, 20.06.2024 - 28 W (pat) 516/22
- BPatG, 26.02.2025 - 28 W (pat) 6/22
- BPatG, 13.01.2026 - 28 W (pat) 540/21
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