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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 12.08.2008 - Ws 258/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32876
OLG Braunschweig, 12.08.2008 - Ws 258/08 (https://dejure.org/2008,32876)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12.08.2008 - Ws 258/08 (https://dejure.org/2008,32876)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12. August 2008 - Ws 258/08 (https://dejure.org/2008,32876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 590
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 08.08.2006 - 1 Ws 313/06

    Jährliche Überprüfung der Vollstreckung der Unterbringung in einem …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.08.2008 - Ws 258/08
    da für die Überprüfung gemäß § 67e StGB nach fünf Jahren vollzogener Unterbringung wegen deren zukunftsweisender, weichenstellender Auswirkung das Vorliegen einer schwierigen Sach- und Rechtslage gesetzlich unwiderleglich vermutet und deshalb die Bestellung eines Pflichtverteidigers zwingend vorgeschrieben wird (vgl. Satz 5 des § 463 Abs. 4 StPO), erscheint es nur als konsequent, diese Bestellung bereits vor der nach Satz 1, 2 a.a.O. vorzunehmen Bestimmung des Sachverständigen auszusprechen, um dem Verurteilten eine Möglichkeit der Einflussnahme auf diesen das weitere Verfahren prägenden Akt zu geben; effektiv ist dies wegen der i.S.d. § 140 Abs. 2 S. 1 StPO juristisch diffizilen Lage (…grundsätzliche Unanfechtbarkeit der Auswahl des Sachverständigen durch das Gericht und Wahrung der Belange des Verurteilten nur über das Ablehnungsverfahren nach § 74 StPO, vgl. Meyer-Goßner, StPO., 51. Aufl., § 73 Rn. 18 a.E.) nur mit Hilfe eines Verteidigers möglich (ebenso OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 355 [OLG Zweibrücken 08.08.2006 - 1 Ws 313/06]).
  • KG, 17.06.2011 - 2 Ws 219/11

    Fortbestand des nicht vollzogenen Haftbefehls nach Rechtskraft des Urteils

    Diese gesetzliche Regelung wäre überflüssig, wenn die Haftverschonungsauflagen bereits mit der Rechtskraft des Urteils prozessual überholt wären und gegenstandslos würden (vgl. OLG Stuttgart Justiz 1984, 213; Schweckendieck NStZ 2011, 10, 13; insoweit übereinstimmend OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 143; OLG Karlsruhe MDR 1980, 598; KG, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 3 Ws 258/08 - Meyer-Goßner, § 123 StPO Rdn. 3).

    Somit ergibt sich auch aus der gesetzlichen Regelung in §§ 123, 124 StPO, dass Maßnahmen nach § 116 Abs. 1 StPO nach Eintritt der Rechtskraft fortbestehen und nunmehr die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe sichern (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW 1979, 665; Linke JR 2001, 358, 361; Schweckendieck NStZ 2011, 10, 13; insoweit übereinstimmend auch OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 143; OLG Nürnberg OLGSt StPO Nr. 1 zu § 116 StPO; OLG Karlsruhe MDR 1980, 598; HansOLG Hamburg MDR 1977, 949; KG, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 3 Ws 258/08 -).

    Rn. 18 Die teilweise vertretene Auffassung, im Falle einer Haftverschonung werde der Haftbefehl mit Eintritt der Rechtskraft gegenstandslos, während die Auflagen isoliert bestehen blieben (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 143; OLG Karlsruhe MDR 1980, 598; HansOLG Hamburg MDR 1977, 949; KG, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 3 Ws 258/08 - Schultheis in Karlsruher Kommentar, StPO 6. Aufl., § 123 Rdn. 3;… Hilger in Löwe/Rosenberg, § 123 StPO Rdn. 6 f.; ebenso OLG Düsseldorf Rpfleger 1984, 73 für den Fall einer Sicherheitsleistung), vermag daher nicht zu überzeugen.

    Beide bleiben vielmehr - ihrem Zweck, die Strafvollstreckung zu sichern, entsprechend - bis zum Beginn des Strafvollzuges (vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO) bestehen (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW 1979, 665; Schweckendieck NStZ 2011, 10, 13;… Meyer-Goßner, § 123 StPO Rdn. 4; hinsichtlich der Haftverschonungsmaßnahmen übereinstimmend OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 143; OLG Nürnberg OLGSt StPO Nr. 1 zu § 116 StPO; OLG Karlsruhe MDR 1980, 598; HansOLG Hamburg MDR 1977, 949; KG, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 3 Ws 258/08 -), sofern nicht ihre Voraussetzungen aus anderen Gründen entfallen, insbesondere weil der Strafantritt gesichert erscheint oder weil der Haftbefehl nur auf Verdunkelungsgefahr gestützt war (…vgl. Meyer-Goßner, § 120 StPO Rdn. 2; Linke JR 2001, 358, 362)..

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