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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06 (BL 81/06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12943
OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06 (BL 81/06) (https://dejure.org/2006,12943)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02.06.2006 - Ws 67/06 (BL 81/06) (https://dejure.org/2006,12943)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - Ws 67/06 (BL 81/06) (https://dejure.org/2006,12943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81g
    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer molekulargenetischen Untersuchung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 716
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.09.1977 - StB 196/77

    Beschwerden gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes …

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06
    Grundsätzlich geht die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters mit der Anklagerhebung auf das mit der Sache befasste Gericht über (BGHSt 27, 253).

    Zudem gilt auch bei Anordnungen nach § 81 g StPO der für den Übergang der Zuständigkeit für Ermittlungsanordnungen auf das erkennende Gericht sprechende Grundsatz, dass störende Eingriffe in den Gang des nunmehr bei ihm liegenden Verfahrens unterbleiben sollen (BGHSt 27, 253).

  • BGH, 31.03.1999 - 2 ARs 153/99

    Molekulargenetische Untersuchung (Speichelprobe, …

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06
    Das gilt für die Abgrenzung vom Ermittlungsverfahren zum Zwischen- und Hauptverfahren für haftrichterliche und weitere richterliche Maßnahmen ausdrücklich (§§ 125, 126 StPO ), ebenso für die Abgrenzung vom Hauptverfahren zum Vollstreckungsverfahren (§ 462 a StPO ; vgl. BGHR StPO § 81 g Zuständigkeit 1, Ermittlungsrichter) und muss damit sinngemäß und konsequent auch für andere sachlich zusammenhängende Entscheidungen während eines laufenden Verfahrens gelten.
  • OLG Celle, 25.07.2000 - 3 Ws 139/00

    Molekulargenetische Untersuchung ; Anordnung; Sachliche Zuständigkeit; …

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06
    Soweit inzwischen höchstrichterliche Entscheidungen zur Zuständigkeitsfrage ergangen sind, haben sich diese Gerichte der Systematik der Regelungen strafrichterlicher Zuständigkeiten im Ermittlungs-, Haupt- und Nachverfahren bedient (OLG Celle, NStZ-RR 2000, 374, 376; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 112, 113; OLG Düsseldorf, NStZ 2004, 349 f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 2 Ws 176/03

    Zuständigkeit für die Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung vor Erhebung der …

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06
    Soweit inzwischen höchstrichterliche Entscheidungen zur Zuständigkeitsfrage ergangen sind, haben sich diese Gerichte der Systematik der Regelungen strafrichterlicher Zuständigkeiten im Ermittlungs-, Haupt- und Nachverfahren bedient (OLG Celle, NStZ-RR 2000, 374, 376; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 112, 113; OLG Düsseldorf, NStZ 2004, 349 f.).
  • OLG Hamm, 18.04.2000 - 2 Ws 112/00

    Molekulargenetische Untersuchung vor rechtskräftiger Verurteilung

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06
    Eine Konzentration aller Entscheidungen auf das erkennende Gericht ist daher erforderlich und eine Zuständigkeit des Ermittlungsrichters im Zwischen- und Hauptverfahren hiernach abzulehnen (…OLG Celle, aaO.; OLG Hamm, StV 2000, 606;… OLG Düsseldorf, aaO.;… OLG Saarbrücken, aaO.; OLG Jena, StV 1999, 199 ;… LR-Krause, aaO., Rdn. 49;… Meyer-Goßner, StPO , 48. Aufl., § 81 g Rdn. 15;… Ohler, aaO.;… SK-Rogall, § 81 g Rdn. 48).
  • BGH, 08.05.2001 - 4 StR 105/01

    Voraussetzung für Verwerfung einer Revision des Angeklagten als unbegründet; …

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06
    Eine eigene Sachentscheidung des Senats nach § 309 Abs. 2 StPO kommt damit nicht in Betracht (…vgl. OLG Celle, aaO.; BGH, Beschluss vom 08.05.2001 - 4 StR 105/01)".
  • OLG Frankfurt, 28.01.1999 - 3 Ws 53/99
    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06
    Eine Konzentration aller Entscheidungen auf das erkennende Gericht ist daher erforderlich und eine Zuständigkeit des Ermittlungsrichters im Zwischen- und Hauptverfahren hiernach abzulehnen (…OLG Celle, aaO.; OLG Hamm, StV 2000, 606;… OLG Düsseldorf, aaO.;… OLG Saarbrücken, aaO.; OLG Jena, StV 1999, 199 ;… LR-Krause, aaO., Rdn. 49;… Meyer-Goßner, StPO , 48. Aufl., § 81 g Rdn. 15;… Ohler, aaO.;… SK-Rogall, § 81 g Rdn. 48).
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 1 Ws 2/04

    Strafprozessrecht: Zuständigkeit zur Anordnung einer DNA-Identifizierung

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06
    Soweit inzwischen höchstrichterliche Entscheidungen zur Zuständigkeitsfrage ergangen sind, haben sich diese Gerichte der Systematik der Regelungen strafrichterlicher Zuständigkeiten im Ermittlungs-, Haupt- und Nachverfahren bedient (OLG Celle, NStZ-RR 2000, 374, 376; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 112, 113; OLG Düsseldorf, NStZ 2004, 349 f.).
  • KG, 16.12.1998 - 5 Ws 678/98
    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06
    Soweit die Kammer ihre Unzuständigkeit damit begründet, dass die beantragte Anordnung der molekulargenetischen Untersuchung nicht dem laufenden, sondern einem künftigen Verfahren diene (so auch KK-Senge, StPO , 5. Aufl., § 81 g Rdn. 10 und KG, NStZ-RR 1999, 145, 146), so ist dies zwar zutreffend, vermag jedoch nicht die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters zu begründen.
  • OLG Brandenburg, 22.03.1999 - 2 Ws 49/99
    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06
    Eine Abweichung davon hätte in dem Gesetz zum Ausdruck kommen müssen (…OLG Celle, aaO.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.1999 - 2 Ws 49/99;… LR-Krause, StPO , 25. Aufl., § 81 g Rdn. 49; Ohler, StV 2000, 326, 329).
  • KG, 19.11.2003 - 5 Ws 314/03

    Zuständigkeit für die Anordnung einer molekulargenetischen Untersuchung

  • OLG Frankfurt, 14.08.2017 - 1 Ws 159/17

    Voraussetzungen für Widerruf der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls nach § 116 …

    Liegt schon eine nicht rechtskräftige Verurteilung vor, ist bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der weiteren Untersuchungshaft grundsätzlich auf die Höhe der verhängten Strafe abzustellen, wobei im Hinblick auf den Zweck der Untersuchungshaft, die sowohl der Verfahrens- als auch der Vollstreckungssicherung dient, anerkannt ist, dass die Verhältnismäßigkeit grundsätzlich dann noch gewahrt ist, wenn die erlittene Untersuchungshaft die Dauer der zu erwartenden Freiheitsstrafe erreicht, jedoch nicht überschreitet (st. Rspr. d. Senats, vgl. etwa Beschluss v. 28.06.2006 - Az.: 1 Ws 67/06 - m. w. N.).

    Dass dieser Grundsatz in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gemäß § 120 StPO mit der Folge zu berücksichtigen ist, dass ein erheblicher Verstoß dagegen der Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen kann, steht außer Streit (vgl. z. B. Beschluss des Senats v. 28.06.2006, a. a. O., m. w. N.).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß einer etwaigen Verfahrensverzögerung und dem Grad eines die Justiz möglicherweise hieran treffenden Verschuldens (vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 28.06.2006, a. a. O., m. w. N.).

  • OLG Hamburg, 20.08.2019 - 2 Ws 85/19

    Disziplinarmaßnahmen in der Untersuchungshaft: Umdeutung einer Beschwerde in …

    Rn. 13 aa) Es ist anerkannt, dass ein durch Anklageerhebung bewirkter Wechsel der Zuständigkeit für Haftentscheidungen vom Ermittlungsrichter zum erkennenden Gericht (§ 126 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO) ebenso wie ein Zuständigkeitswechsel vom erstinstanzlichen Gericht zum Berufungsgericht infolge Akteneinganges bei letzterem (§§ 321 Satz 2, 126 Abs. 2 Satz 1 StPO) dazu führt, dass eine Beschwerde gegen eine Haftentscheidung des unzuständig gewordenen Haftgerichts unzulässig ist (…SK-StPO/Paeffgen § 117 Rn. 7: Beschwerde unzulässig;… SK-StPO/Frisch § 304 Rn. 35: Nichtstatthaftigkeit der Beschwerde; OLG Frankfurt StV 2010, 32 ff.: Beschwerde prozessual überholt; vgl. auch BGHSt 10, 91: stillschweigender Ausschluss der Beschwerde bei Gewährung eines anderen Rechtsbehelfs) und eine bereits vor Zuständigkeitswechsel erhobene, aber noch nicht erledigte Beschwerde entsprechend § 140 BGB (vgl. BGH, NJW 2001, 1217; OLG Stuttgart, BeckRS 2003, 09687) in einen Antrag auf Haftprüfung gemäß § 117 Abs. 1 StPO umzudeuten ist, den das nunmehr zuständig gewordene Haftgericht, nicht aber das Beschwerdegericht, zu bescheiden hat (Senatsbeschlüsse vom 10. März 2006, Az.: 2 Ws 67/06 und vom 17. Juli 2006, Az.: 2 Ws 168/06; OLG Schleswig-Holstein, OLGSt StPO § 117 Nr. 2; OLG Hamm, NJW 1974, 1574; OLG Naumburg, NStZ-RR 1997, 307;… KK-Schultheis § 126 Rn. 8a;… KMR/Wankel § 126 Rn. 20 f.;… Meyer-Goßner/Schmitt § 117 Rn. 12 m.w.N.; kritisch: Rostek, StV 2002, 225).

    Grund hierfür ist, dass bei einem Zuständigkeitswechsel mit dem Enden der Zuständigkeit des ursprünglichen Gerichts der auf deren Entscheidung aufbauende Instanzenzug wegbricht (Senatsbeschluss vom 10. März 2006, Az.: 2 Ws 67/06;… KMR/Wankel § 126 Rn. 20).

  • OLG Brandenburg, 04.01.2008 - 1 Ws 320/07

    Richterliche oder staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit nach Anklageerhebung für …

    Nach nunmehr herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist für Anordnungen nach § 81g Abs. 1, 4 StPO der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts sachlich zuständig, und zwar für die Anordnung nach § 81g Abs. 1 StPO (früher § 1 DNA-IFG), wenn gegen den Beschuldigten erst ein Ermittlungsverfahren läuft, und nach § 81g Abs. 4 StPO (früher § 2 DNA-IFG), wenn das Strafverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen war (…vgl. BGHR StPO, § 81g Zuständigkeit/Ermittlungsrichter; BGH NStZ 2000, 212; OLG Zweibrücken, NJW 1999, 300; OLG Celle, NStZ-RR 2000, 374; NStZ-RR 2001, 145; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 112; OLG Düsseldorf, NStZ 2004, 349; OLG Bremen, NStZ 2006, 716 m.w.N.;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 81g Rz. 15).

    Eine Konzentration aller Entscheidungen auf das erkennende Gericht ist daher erforderlich und eine Zuständigkeit des Ermittlungsrichters auch im Zwischen- und Hauptverfahren hiernach abzulehnen (…vgl. OLG Celle a.a.O.; OLG Hamm, StV 2000, 606;… OLG Düsseldorf a.a.O.;… OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Jena StV 1999, 199; Senatsbeschluss vom 8. Februar 2006 - 1 Ws 13/06 - OLG Bremen, NStZ 2006, 716;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 81 g Rn. 15).

  • OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Anrechnung von Freistellungstagen bei der …

    Die Anrechnung bedeutet, dass die Dauer der Strafverbüßung um die Anzahl der nach § 43 Abs. 6 Satz 1 StVollzG erworbenen Freistellungstage abgekürzt, der Entlassungszeitpunkt also vorverlegt wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. April 2006 - 1 Ws 67/06 - und vom 29. September 2006 - 1 Ws 210/06 - KG NStZ 2004, 228, 229;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 43 Rdnr. 4).
  • KG, 14.06.2007 - 4 Ws 76/07

    Untersuchungshaft: Anspruch eines Untersuchungsgefangenen auf Kontakte zur …

    Um die Ordnung in der Haftanstalt nicht zu gefährden, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts die Benutzung des Anstaltstelefons durch Gefangene daher nur in Ausnahmefällen zugelassen werden, in denen zur Vermeidung unverhältnismäßig schwerer Nachteile ein fernmündliches Gespräch dringend notwendig erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 25. April 2006 - 4 Ws 67/06 - m.w.N.).
  • LG Landau/Pfalz, 30.11.2007 - 3 Qs 157/07

    Strafverfahren: Funktionelle Zuständigkeit für eine Entscheidung über einen …

    Indem der Gesetzgeber in § 81g Abs. 3 StPO auf "das Gericht" Bezug genommen hat, kann damit mangels anderweitiger Zuständigkeitsbestimmung nur das Gericht angesprochen sein, welches nach dem System der Verfahrensordnung auch für die sonstige Entscheidungen zuständig ist (OLG Bremen NStZ 2006, 716).
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