Rechtsprechung
| OLG Dresden, 02.04.1996 - 16 U 1840/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WoVermittG § 4 a
Schutzzweck; Wohnungsvermittlungsgesetz; Entgelt für die Räumung der Wohnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 133 157 164 Abs. 2; WoVermittG § 4a Abs. 1
Wirksamkeit einer Vereinbarung über Zahlung einer Abstandszahlung Zug um Zug gegen Räumung der Wohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1997, 223
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 29.05.1996 - 4 U 190/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 546 Abs. 2, § 987, § 991 ; § 556 Abs. 3 a.F.
Untermiete; Nutzungsvergütung; Auskunftspflicht - rechtsportal.de
BGB § 987 § 991
Anspruch des Vermieters gegen den Untermieter auf Nutzungsvergütung und Auskunft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Zwangsverwalter eines Grundstücks nach Erlangung eines Räumungsurteils gegen früheren Mieter auf Herausgabe von Räumen gegen Untermieter ; Zulässigkeit einer Verwehrung dem Eigentümer die Inanspruchnahme des Untermieters bis zum Feststehen der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.10.1995 - 307 O 73/95
- OLG Hamburg, 29.05.1996 - 4 U 190/95
Papierfundstellen
- WuM 1997, 223
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.11.1968 - V ZR 85/65
Schadensersatz wegen verspäteter Räumung einer Mietwohnung - Anspruch auf …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.05.1996 - 4 U 190/95
vom 6. November 1968 (MDR 1969, 128 = WPM 1968, 1370) liegt ein vollstreckbarer Zahlungstitel gegen den Hauptmieter wegen des hier streitigen Nutzungszeitraums Juni und Juli 1994 offenbar nicht vor. - LG Tübingen, 10.01.1990 - 6 S 339/89
Auszug aus OLG Hamburg, 29.05.1996 - 4 U 190/95
Der gegenüber den insoweit klaren Entscheidungsgründen mißverständlich formulierte Leitsatz dieser Entscheidung rechtfertigt es nicht, dem Eigentümer die Inanspruchnahme des Untermieters solange zu verwehren, bis die Fruchtlosigkeit der Zwangsvollstreckung gegen den früheren Hauptmieter feststeht (zutreffend LG Tübingen WuM 1990, 217, 218).
- BGH, 14.03.2014 - V ZR 218/13
Wohnraummiete: Anspruch des Vermieters auf Herausgabe von Nutzungen gegen Mieter …
Eine nur nachrangige Haftung eines der Besitzer, die zudem davon abhängig wäre, gegen welchen der Eigentümer zunächst vorgeht (vgl. OLG Hamburg, WuM 1997, 223; LG Tübingen, WuM 1990, 217 f.), nähme diesem auch die Möglichkeit, zeitnah die Zwangsvollstreckung gegen beide zu betreiben. - OLG Hamm, 30.10.2014 - 5 U 2/14
Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem Erwerb des Eigentums an einer …
Denn soweit ein Anspruch nach § 987 besteht, hat der Eigentümer im Falle unverschuldeter Ungewissheit über den Anspruchsumfang auch einen Auskunftsanspruch nach § 242 oder § 260 (…BeckOK BGB/Fritzsche BGB § 987 Rn. 72 m. w. N.; BGHZ 32, 76, 96 = NJW 1960, 1105; BGH NZM 2005, 830, 831; OLG Dresden VIZ 1999, 556, 558 f mwN; OLG Hamburg NJWE-MietR 1997, 228, 229; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.04.2012 - 5 U 33/11 = BeckRS 2012, 09663;… MüKoBGB/Baldus BGB § 987 Rn. 25). - OLG Brandenburg, 17.08.2005 - 3 U 212/04
Ungerechtfertigte Bereicherung: Anspruch des Vermieters auf Auskehr von …
Wer als Mieter nach der rechtlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses die Mietsache weiter nutzt, erlangt ein kondiktionspflichtiges Etwas im bereicherungsrechtlichen Sinne (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB) und zieht ferner im Rahmen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses Nutzungen, die ihm nicht zustehen (§§ 987 ff. BGB;… vgl. dazu Scheuer aaO Rdn. 236;… zur parallelen Inanspruchnahme von Haupt- und Untermieter ferner BGH, Urt. v. 06.11.1968 - V ZR 85/65, LM § 987 BGB Nr. 10 = MDR 1969, 128; OLG Hamburg, Urt. v. 29.05.1996 - 4 U 190/95, WuM 1997, 223;… Urt. v. 19.08.1998 - 4 U 28/97, NZM 1999, 1052, 1053). - OLG Hamburg, 19.08.1998 - 4 U 28/97
Geltendmachung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung aus einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 11.06.2003 - 3 U 22/00
Abwicklung der Nutzung eines Gutshofes
Die Gebrauchsvorteile - insbesondere den objektiven Mietwert von innegehabten Räumen - kann er aber allein vom unmittelbaren Besitzer herausverlangen; der mittelbare schuldet ihm indes nur die Auskehr beziehungsweise den Wert der indirekten Sachfrüchte im Sinne des § 99 Abs. 3 BGB, also etwa den vereinnahmten Untermietzins (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 06.11.1968 - V ZR 85/65, LM § 987 BGB Nr. 10; OLG Hamburg, Urt. v. 29.05.1996 - 4 U 190/95, NJWE-MietR 1997, 228, 229).
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