Rechtsprechung
| AG Berlin-Spandau, 04.05.1990 - 7 C 13/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
MHG § 3; BGB § 273
Verweigerung; Mieterhöhung; Modernisierung; Kabelfernsehen; Instandhaltungspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 2001, 311
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01
Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG
Das Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung ergibt sich jedenfalls für die gemäß § 45 Abs. 1 WEG befristeten Rechtsmittel in Wohnungseigentumssachen jedoch unmittelbar aus der Verfassung (…vgl. Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl, § 44 WEG Rdn. 50; Demharter, FGPrax 1995, 217 f; ders., WuM 2000, 43 f; ders., WuM 2001, 311 f; allgemein für die freiwillige Gerichtsbarkeit: abweichende Meinung des Richters Kühling, BVerfGE 93, 117, 120;… Keidel/Schmidt, aaO, § 16 Rdn. 61; Kunz, FPR 1997, 189, 191;… einschränkend aber ders., Rechtsmittelbelehrung durch die Zivilgerichte, 2000, S. 157 ff;… für befristete Rechtsmittel nach der GBO: Demharter, GBO, 24. Aufl., § 1 Rdn. 53;… Budde in Bauer/von Oefele, GBO, § 73 Rdn. 13;… a.A. für Wohnungseigentumssachen: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 44 Rdn. 122;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdn. 646). - BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01
Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in …
Er möchte sich einer im Vordringen befindlichen Meinung im Schrifttum anschließen, die eine Rechtsmittelbelehrung, die im übrigen in den Verfahrensordnungen anderer Gerichtsbarkeiten vorgeschrieben ist (vgl. z.B. § 9 Abs. 5 ArbGG, § 58 VwGO, § 66 SGG), in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jedenfalls bei befristeten Rechtsmitteln von Verfassungs wegen für geboten erachten mit der Folge, dass bei einer unterbliebenen Rechtsmittelbelehrung die Fristversäumung grundsätzlich als unverschuldet anzusehen ist (…vgl. Keidel/Schmidt § 16 Rn. 60;… Budde in Bauer/v. Oefele GBO § 73 Rn. 13;… Staudinger/Wenzel WEG § 44 Rn. 50;… Demharter GBO § 1 Rn. 54; Demharter FGPrax 1995, 217; Demharter WuM 2000, 43 und jüngst WuM 2001, 311).Auf Anfrage des 2. Senats in einem früheren Verfahren (Beschluss vom 13.3.2001, 2Z BR 23/01; dazu NZM 2001, 814 und Demharter WuM 2001, 311) haben beide Senate mitgeteilt, an der Rechtsansicht nicht mehr festzuhalten, dass die Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen rechtsunkundigen und nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Rechtsmittelführer, dem keine Rechtsmittelbelehrung erteilt wurde, grundsätzlich verschuldet ist (Beschluss des 1. Senats vom 11.4.2001, 1Z AR 2/01, und Beschluss des 3. Senats vom 20.4.2001, 3Z AR 22/01).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".