Rechtsprechung
| BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
ZPO § 765a
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 765a
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestehen einer ernsthaften Gefahr einer Selbsttötung des Räumungsschuldners im Fall der Räumungsvollstreckung; Abwägung zwischen dem Recht der Schuldner auf Leben und körperliche Unversehrtheit und dem Eigentumsrecht der Gläubigerin
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Suizidgefahr
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 765 a
Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Selbstmordgefahr - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 765a
Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr des Räumungsschuldners - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsräumung und Suizidgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Einstellung der Zwangsräumung wegen Suizidgefahr
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zwangsräumung des Bauernhofs droht - Suizidgefährdetes Ehepaar will Galgenfrist
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Zwangsräumung auch bei Suizidgefahr
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Zwangsräumung trotz Suizidgefahr
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei Suizidgefahr darf die Räumungsvollstreckung nur mit Anordnung konkreter Betreuungsmaßnahmen durchgeführt werden
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zwangsräumung und Suizidgefahr: Konkrete Maßnahmen notwendig! (IMR 2006, 1003)
Verfahrensgang
- AG Ravensburg, 01.04.2004 - 1 M 1265/04
- LG Ravensburg, 30.09.2004 - 4 T 18/04
- LG Ravensburg, 15.10.2004 - 4 T 18/04
- BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 508
- MDR 2006, 535
- NZM 2006, 158
- ZMR 2006, 203
- FamRZ 2006, 265 (Ls.)
- WM 2006, 812
- AnwBl 2006, 79
- Rpfleger 2006, 149
- WuM 2006, 46
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
Zulässigkeit einer Zwangsräumung bei Suizidgefahr des Schuldners
Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsräumung in Fällen bestehender Suizidgefahr (vgl. BVerfGE 52, 214; BVerfG, NJW 1991, 3207; 1992, 1378; 1994, 1272; 1719; 1998, 295; 2004, 49; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657).Zu beachten ist, dass in Betracht kommende Mitwirkungshandlungen des Schuldners oder Dritter im Rahmen der Abwägung nicht lediglich abstrakt erwogen werden dürfen, sondern dass das Vollstreckungsgericht, sofern sie noch nicht eingeleitet worden sind, durch Auflagen auf ihre Vornahme hinzuwirken hat (vgl. BVerfG, NZM 2005, 657, 658 f.).
- BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05
Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des …
Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
aa) Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 4. Mai 2005 (I ZB 10/05, NJW 2005, 1859, zur Veröffentlichung in BGHZ 163, 66 bestimmt) entschieden, nach welchen Maßstäben bei bestehender Suizidgefahr im Falle einer Zwangsräumung über den Einstellungsantrag eines Schuldners nach § 765a ZPO zu befinden ist. - BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79
Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit
Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsräumung in Fällen bestehender Suizidgefahr (vgl. BVerfGE 52, 214; BVerfG, NJW 1991, 3207; 1992, 1378; 1994, 1272; 1719; 1998, 295; 2004, 49; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657).
- BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvR 1002/01
Versagung von Räumungsschutz trotz Suizidgefahr
Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsräumung in Fällen bestehender Suizidgefahr (vgl. BVerfGE 52, 214; BVerfG, NJW 1991, 3207; 1992, 1378; 1994, 1272; 1719; 1998, 295; 2004, 49; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657). - BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 1273/91
Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip durch Versagung von …
Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsräumung in Fällen bestehender Suizidgefahr (vgl. BVerfGE 52, 214; BVerfG, NJW 1991, 3207; 1992, 1378; 1994, 1272; 1719; 1998, 295; 2004, 49; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657). - BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91
Räumung, Vollstreckungsschutz bei behaupteter Selbstmordgefahr
Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsräumung in Fällen bestehender Suizidgefahr (vgl. BVerfGE 52, 214; BVerfG, NJW 1991, 3207; 1992, 1378; 1994, 1272; 1719; 1998, 295; 2004, 49; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657). - BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94
Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr - Vertretung im …
Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsräumung in Fällen bestehender Suizidgefahr (vgl. BVerfGE 52, 214; BVerfG, NJW 1991, 3207; 1992, 1378; 1994, 1272; 1719; 1998, 295; 2004, 49; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657).
- BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06
Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von …
Die Entscheidung darüber, ob dem säumigen Wohnungseigentümer das Wohnungseigentum entzogen werden soll, betrifft aber nach geltendem Recht die Mitgliedschaft und gehört deshalb nicht zur Kompetenz des Verbandes (…Palandt/Bassenge, BGB, 66. Aufl., § 18 WEG Rdn. 7; Abramenko, ZMR 2005, 585 f.; Jennißen, ZMR 2006, 203, 205). - BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07
Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der …
a) Ist mit einer Zwangsvollstreckung die konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden, so muss das Vollstreckungsgericht, wenn es zur Abwehr dieser Gefahr die Unterbringung des Schuldners in einer psychiatrischen Einrichtung für erforderlich hält, mit der Vollstreckungsmaßnahme zuwarten, bis die Unterbringung durch die zuständigen Behörden und Gerichte angeordnet und durchgeführt worden ist (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508).Mögliche Maßnahmen betreffen die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird, aber auch die Ingewahrsamnahme des Suizidgefährdeten nach polizeirechtlichen Vorschriften oder dessen Unterbringung nach den einschlägigen Landesgesetzen (BGHZ 163, 66, 74 sowie Senat, Beschl. v. 24. November 2005, aaO).
Allerdings sind solche begleitende Maßnahmen nur dann geeignet, der Suizidgefahr entgegenzuwirken, wenn ihre Vornahme auch weitestgehend sichergestellt ist (vgl. Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508).
Das enthebt das Vollstreckungsgericht (bzw. das Beschwerdegericht) allerdings nicht der Prüfung, ob zur Beherrschung der Restgefahr andere begleitende Maßnahmen betreuender Art getroffen werden müssen (vgl. Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508).
- BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08
Rechtsmissbräuchlichkeit der Zwangsverwaltung eines mit einem Einfamilienhaus …
Sind begleitende Maßnahmen bei der Vollstreckung geeignet, der Suizidgefahr entgegenzuwirken, darf das Gericht sie bei der Abwägung nach § 765a ZPO vielmehr nur berücksichtigen, wenn ihre Vornahme weitestgehend sichergestellt ist (vgl. BVerfGK 6, 5, 11 f.; Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720).
- BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10
Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Gefährdung des Grundrechts auf …
Solche Maßnahmen können die Art und Weise der Durchführung der Zwangsvollstreckung, aber auch die Ingewahrsamnahme des Suizidgefährdeten betreffen; sie sind jedoch nur dann geeignet, der Suizidgefahr entgegenzuwirken, wenn auch ihre Vornahme weitestgehend sichergestellt ist (Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 24/05, NJW 2006, 508 und vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720). - BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 501/07
Berücksichtigung der Suizidgefahr des Grundstückseigentümers bei der …
Nur für den Fall, dass beide Fragen zugunsten der Beschwerdeführerin bejaht werden können, hat sich im Hinblick auf die Zuschlagserteilung eine umfassende, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierte Würdigung der Gesamtumstände anzuschließen, die sowohl den dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechten als auch den gewichtigen, ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen der anderen Beteiligten des Zwangsversteigerungsverfahrens Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BGHZ 163, 66; BGH NJW 2006, S. 508). - LG Aachen, 11.12.2009 - 3 T 433/09
Zwangsversteigerung, Selbstmordgefahr
[...] Das Beschwerdegericht hat von entsprechenden Auflagen zur Beibringung entsprechender Nachweise an die Schuldnerin (vgl. insoweit BVerfG NJW 2004, 49 [50], BGH NJW 2006, 508, LG Krefeld Rechtspfleger 1996, 363) im Hinblick auf die auszusprechende Einstellung des Verfahrens bislang abgesehen.Die Kammer ist insoweit der Auffassung, dass die Vorgaben, die insbesondere durch den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07 (NJW 2007, 3719 ff.) hinsichtlich der erforderlichen eigenen Bemühungen des Vollstreckungsgerichts gemacht werden, durch die Rechtspflegerin bei dem Vollstreckungsgericht Aachen auch unter Berücksichtigung des Beschlusses der Kammer vom 21. August 2008 vollauf beachtet wurden: Eine Möglichkeit, die Gefahr anders abzuwenden als durch Einstellung des Verfahrens und Versagung des Zuschlages, wäre insbesondere die Ingewahrsamnahme der Mutter der Schuldnerin nach polizeirechtlichen Vorschriften bzw. Unterbringung nach den einschlägigen Landesgesetzen gewesen (vgl. hierzu BGHZ 163, 66 [74], BGH, NJW 2006, 505 [507], NJW 2006, 508, 2007, 3719 [3720]).
Allerdings sind solche begleitenden Maßnahmen nur dann geeignet, der Suizidgefahr entgegenzuwirken, wenn ihre Vornahme auch weitestgehend sichergestellt ist (vgl. BGH NJW 2006, 508).
- LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 9 T 528/14
Zwangsräumung: Ausräumung der Suizidgefahr durch vorübergehende Unterbringung
Damit setzt sich die Kammer auch nicht in Widerspruch zu der seitens des Schuldners zu 1) zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.11.2005, Az. V ZB 24/05, NZM 2006, 158. - OLG Hamburg, 03.01.2007 - 2 Wx 75/06
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die …
Bei dieser konkret-individuell vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Interessen (vgl. BayObLG ZMR 2004, 209) ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass der gesundheitlich gefährdete Ehemann der Antragstellerin zunächst selbst gehalten ist, das ihm Zumutbare zu tun, um die gesundheitlichen Risiken, die für ihn bei einer Hydrophobierung der Fassade bestehen, zu verringern (vgl. BGH NJW 2006, 508 nach juris für den Fall der Suizidgefahr bei Räumungsvollstreckung). - LG München I, 15.03.2023 - 14 T 3233/23
Vollstreckungsschutzantrag, Künftige Nutzungsentschädigung, Keine …
Rn. 52 Die Auflagen können mit diesbezüglichen Anweisungen an den Gerichtsvollzieher - dem für die Räumungsvollstreckung zuständigen Vollstreckungsorgan - verbunden werden (BGH, Beschl. v. 24.11.2005 - V ZB 24/05, NJW 2006, 508). - OLG München, 05.07.2010 - 34 SchH 3/10 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 2002, 17;… a.A. Musielak/Voit ZPO 6. Aufl. § 1035 Rn. 10 m.w.N.), der sich der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 26.5.2008, 34 SchH 003/08; Beschluss vom 26.4.2006, 34 SchH 004/06 =MDR 2006, 535), geht die Kompetenz zur Bestellung des Schiedsrichters mit fruchtlosem Ablauf der Monatsfrist auf das Gericht über.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - I-24 W 20/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 29a; GVG § 23 Nr. 2a; BGB § 535 § 823
Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten aus Wohnraum-Mietverhältnissen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Örtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichtverletzungen aus Mietverhältnissen über Wohnraum; Extensive Auslegung des § 29a Zivilprozessordnung (ZPO) und des § 23 Nr. 2 Buchst. a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) auf Grund ihres ...
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 25.01.2005 - 11 O 101/04
- OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - I-24 W 20/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 327
- ZMR 2006, 274
- WuM 2006, 46
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.12.2003 - X ARZ 270/03
Gerichtsstand für Ansprüche des Vermieters gegen Dritte
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
Erfasst sind alle Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse, also Rechtsstreitigkeiten, an denen die Prozessbeteiligten als Parteien des Vertrages, seiner Anbahnung oder Abwicklung beteiligt sind (vgl. BGH NJW 2004, 1239 sub Nr. 111.2a). - BGH, 20.11.1984 - VI ZR 169/83
Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
Zur inhaltlichen Ausgestaltung der vertraglichen Verkehrssicherungspflicht, deren Umfang jedenfalls nicht geringer als der der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist (vgl. Senat ZMR 2001, 106 = OLGR Düsseldorf 2001, 263) und zur Frage des Mitverschuldenseinwands verweist der Senat im übrigen vorsorglich auf die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH VersR 1977, 431; NJW 1985, 482; NJW-RR 1997, 1109, 1110; vgl. auch OLG Hamm ZMR 2004, 511 = OLGR Hamm 2004, 157). - BGH, 06.05.1997 - VI ZR 90/96
Mitverschulden des Geschädigten bei Sturz im Schnee
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
Zur inhaltlichen Ausgestaltung der vertraglichen Verkehrssicherungspflicht, deren Umfang jedenfalls nicht geringer als der der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist (vgl. Senat ZMR 2001, 106 = OLGR Düsseldorf 2001, 263) und zur Frage des Mitverschuldenseinwands verweist der Senat im übrigen vorsorglich auf die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH VersR 1977, 431; NJW 1985, 482; NJW-RR 1997, 1109, 1110; vgl. auch OLG Hamm ZMR 2004, 511 = OLGR Hamm 2004, 157).
- BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83
Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
§ 29a ZPO entspricht dem Schutzgedanken des sozialen Mietrechts, das Verfahren möglichst am Wohnort des Mieters zu führen, durch einen zweistufigen Prozess eine kürzere Verfahrensdauer zu bewirken sowie eine größere Sach- und Ortsnähe des zuständigen Gerichts herzustellen (BGHZ 85, 275, 282f. = NJW 1984, 1615 für Bereicherungsansprüche). - OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 24 U 143/99
Streupflicht eines Wohnraumvermieters
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
Zur inhaltlichen Ausgestaltung der vertraglichen Verkehrssicherungspflicht, deren Umfang jedenfalls nicht geringer als der der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist (vgl. Senat ZMR 2001, 106 = OLGR Düsseldorf 2001, 263) und zur Frage des Mitverschuldenseinwands verweist der Senat im übrigen vorsorglich auf die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH VersR 1977, 431; NJW 1985, 482; NJW-RR 1997, 1109, 1110; vgl. auch OLG Hamm ZMR 2004, 511 = OLGR Hamm 2004, 157). - OLG Hamm, 15.01.2004 - 6 W 69/03
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch unterlassene Winterwartung nach …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
Zur inhaltlichen Ausgestaltung der vertraglichen Verkehrssicherungspflicht, deren Umfang jedenfalls nicht geringer als der der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist (vgl. Senat ZMR 2001, 106 = OLGR Düsseldorf 2001, 263) und zur Frage des Mitverschuldenseinwands verweist der Senat im übrigen vorsorglich auf die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH VersR 1977, 431; NJW 1985, 482; NJW-RR 1997, 1109, 1110; vgl. auch OLG Hamm ZMR 2004, 511 = OLGR Hamm 2004, 157). - BGH, 26.01.1977 - VIII ZR 208/75
Witterungsverhältnis - Hauseigentümerpflichten - Begehbarkeit des Bürgersteig - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
Zur inhaltlichen Ausgestaltung der vertraglichen Verkehrssicherungspflicht, deren Umfang jedenfalls nicht geringer als der der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist (vgl. Senat ZMR 2001, 106 = OLGR Düsseldorf 2001, 263) und zur Frage des Mitverschuldenseinwands verweist der Senat im übrigen vorsorglich auf die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH VersR 1977, 431; NJW 1985, 482; NJW-RR 1997, 1109, 1110; vgl. auch OLG Hamm ZMR 2004, 511 = OLGR Hamm 2004, 157).
- OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 24 U 117/07
Zuständiges Gericht für Klage auf Nutzungsentschädigung und Räumung bei …
Die vorgeschriebene sachliche Zuständigkeit in Wohnraummietsachen (§ 23 Nr. 2a GVG) beruht auf dem Gedanken eines zweistufigen ortsnahen Instanzenzuges, wie er regelmäßig nur durch die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als Eingangs- und des Landgerichts als Rechtsmittelinstanz gewährleistet erscheint (vgl. Senat MDR 2006, 327 = ZMR 2006, 274 m.w.N.) und korrespondiert mit der örtlichen Zuständigkeitsnorm (§ 29a Abs. 1 ZPO), die dafür sorgt, dass derartige Streitigkeiten von den genannten Gerichten der belegenen Mietsache entschieden werden. - OLG Brandenburg, 13.02.2024 - 3 U 96/23
Anspruch des Vermieters gegen seinen Mieter auf Räumung und Herausgabe von zwei …
Die vorgeschriebene sachliche Zuständigkeit in Wohnraummietsachen (§ 23 Nr. 2a GVG) beruht auf dem Gedanken eines zweistufigen ortsnahen Instanzenzugs, wie er regelmäßig nur durch die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als Eingangsgericht und des Landgerichts als Rechtsmittelinstanz gewährleistet erscheint (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2006, 327 = ZMR 2006, 274 m.w. Nachw.) und korrespondiert mit der örtlichen Zuständigkeitsnorm (§ 29a I ZPO), die dafür sorgt, dass derartige Streitigkeiten von den genannten Gerichten der belegenen Mietsache entschieden werden. - LG Stuttgart, 23.02.2017 - 16 O 412/16
Sachliche Zuständigkeit: Ansprüche aus dem Wohnraummietverhältnis und …
Geht es um die Verkehrssicherungspflichten, die den Vermieter gegenüber dem Mieter treffen, ist dies der Fall (vgl. OLG Düsseldorf, 04.07.2005, 24 W 20/05 - juris). - BayObLG, 18.06.2024 - 101 AR 80/24
Sachliche Zuständigkeit für Klagen wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung aus …
Für Rechtsstreitigkeiten wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die die beklagte Partei aufgrund ihrer Vermieterstellung treffen, ist danach ausschließlich das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Wohnraum belegen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Juli 2005, 24 W 20/05, MDR 2006, 327 [juris Rn. 2 ff.]; LG Stuttgart…, Beschluss vom 23. Februar 2017, 16 O 412/16, juris Rn. 6 ff.;… Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 23 Rn. 26; auch OLG Brandenburg…, Beschluss vom 30. März 2015, 1 [Z] Sa 5/15, juris Rn. 14;… Hunke in Anders/Gehle, ZPO, 82. Aufl. 2024, GVG § 23 Rn. 11). - LG Köln, 19.11.2010 - 25 O 242/10
Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts für Streitigkeiten über Ansprüche aus …
Diese Entscheidung ist aber vereinzelt geblieben (so auch OLG Düsseldorf, MDR 2006, 327) und überzeugt die Kammer in der Sache nicht.
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Rechtsprechung
| KG, 17.10.2005 - 8 W 72/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 91a § 93; BGB § 362 Abs. 1
Kostentragung nach Erledigungserklärung - sofortiges Anerkenntnis nach § 93 ZPO bei Zahlung unter Vorbehalt?
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses im Falle der Zahlung unter Vorbehalt
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.06.2005 - 12 O 194/04
- KG, 13.10.2005 - 8 W 72/05
- KG, 17.10.2005 - 8 W 72/05
Papierfundstellen
- WuM 2006, 46
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 161/03
Erfüllungswirkung einer Zahlung nach Mitteilung einer geänderten Bankverbindung
Auszug aus KG, 17.10.2005 - 8 W 72/05
Damit hat die Klägerin sich dem Vorbehalt "unterworfen" und die Zahlung als Erfüllung akzeptiert, so dass sie widerspüchlich handelte, als sie den Rechtsstreit nicht sogleich in der Hauptsache für erledigt erklärte (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17.3. 2004 - VIII ZR 161/03, MDR 2004, 1068;… Palandt-Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 362 Rn. 11;… vgl. ferner zur Notwendigkeit der frühestmöglichen Abgabe der Erledigungserklärung Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 91 a Rn. 25). - BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98
Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter …
Auszug aus KG, 17.10.2005 - 8 W 72/05
Zwar stand der Annahme der Erfüllung (zunächst) der Umstand entgegen, dass die Beklagte die Zahlung unter Vorbehalt geleistet und zugleich ihre Rechtsverteidigung im laufenden Verfahren fortgesetzt hat (BGH, Urt. v. 6.10.1998 - XI ZR 36/98, NJW 1999, 494, 496 r. Sp.). - BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine …
Auszug aus KG, 17.10.2005 - 8 W 72/05
Die Klägerin wäre deshalb berechtigt gewesen, die Leistung der Beklagten zurückzuweisen (BGH, Urt. v. 8.6. 1998 - IV b ZR 51/87, MDR 1988, 1494).
- BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05
Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über …
(1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur BGHZ 83, 278, 282; 86, 267, 269 und 271; 139, 357, 367 f.; 152, 233, 244 f.;… Urt. v. 27. September 2005, XI ZR 216/04, NJW-RR 2006, 61, 62 f.; ebenso KG WuM 2006, 46; OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 27, 28 und 1996, 1430; OLG Hamm NJW-RR 1987, 985, 986; OLG Naumburg OLGR 2005, 637, 639; OLG Saarbrücken MDR 2004, 329 f.;… Staudinger/Olzen, BGB [2000], § 362 Rdn. 24 ff.;… MünchKomm-BGB/Wenzel, 4. Aufl. § 362 Rdn. 4, 29;… Soergel/Zeiss, BGB [1990], § 362 Rdn. 15;… RGRK/Weber, BGB, 12. Aufl., § 362 Rdn. 35 f.;… JurisPK-BGB/Kerwer, § 362 Rdn. 33, 49;… AnwKomm-BGB/Avenarius, § 362 Rdn. 13 f.;… Bamberger/Roth/Dennhardt, BGB, § 362 Rdn. 25;… Erman/H.P. Westermann, BGB, 11. Aufl., § 362 Rdn. 13, 16;… Palandt/Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 362 Rdn. 11 f.;… Hk-BGB/Schulze, 4. Aufl., § 362 Rdn. 9 f.;… PWW/Pfeiffer, BGB, § 362 Rdn. 13; a.A. Seibert, JR 1983, 491 f.) ist bei einer Leistung unter Vorbehalt zu unterscheiden: Will der Schuldner lediglich dem Verständnis seiner Leistung als Anerkenntnis (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) entgegentreten und die Wirkung des § 814 BGB ausschließen, sich also die Möglichkeit offen halten, das Geleistete nach § 812 BGB zurückzufordern, so stellt dies die Ordnungsmäßigkeit der Erfüllung nicht in Frage. - OLG Brandenburg, 14.02.2007 - 13 U 21/06
Anschluss an Erledigungserklärung in jeder Instanz möglich - Zur …
Diese Erwägung kommt allein zu Lasten der klagenden Partei in Betracht, sofern sie besondere Kosten dadurch verursacht, dass sie nach Eintritt des erledigenden Ereignisses vorerst an dem (erledigten, aber bis zur Erledigung begründeten) Hauptsachebegehren festhält (vgl. dazu OLGR Frankfurt 1998, 71; KGR 2006, 74 f).
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