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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 26.11.2008 | BGH, 15.01.2009

Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,447
BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07 (https://dejure.org/2008,447)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2008 - VIII ZR 293/07 (https://dejure.org/2008,447)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - VIII ZR 293/07 (https://dejure.org/2008,447)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AVBWasserV § 2 Abs. 2; BGB § 433 Abs. 2, § 631 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 433 Abs. 2; ; BGB § 631 Abs. 1; ; AVBWasserV § 2 Abs. 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VerbrKRG §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 2 Nr. 2; BGB §§ 358 Abs. 3, 138 Abs. 1 Aa
    Voraussetzungen eienes verbundenen Geschäfts nach Verbraucherkreditgesetz

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Grundstückseigentümer muss für Kosten der Wasserversorgung bei schon bestehendem Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Versorgungsunternehmen nicht aufkommen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Vertrags über die Erbringung von Versorgungsleistungen und Entsorgungsleistungen für ein Grundstück; Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens als Vertragsangebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrages in Form einer Realofferte; Zustandekommen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versorgungsunternehmen - Annahme einer Realofferte

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Zahlung von Versorgungsleistungen bei Vorliegen eines auch nur konkludent zwischen Versorgungsunternehmen und Grundstücksnutzer/Mieter abgeschlossenen Vertrages

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVBWasserV § 2 Abs. 2; BGB §§ 433 Abs. 2, 631 Abs. 1
    Kein Vertrag über Wasserlieferung und Abwasserentsorgung durch Realofferte

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers für Wasserverbrauch bei bereits bestehendem Wasserversorgungsvertrag mit Mieter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zustandekommen eines Vertrages mit dem Grundstückseigentümer über Ver- und Entsorgungsleistungen bei bestehender Liefervereinbarung mit dem Mieter

  • ra.de
  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)

    Teures Wasser

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wasserversorgungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines Vertrags über die Erbringung von Versorgungsleistungen und Entsorgungsleistungen für ein Grundstück; Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens als Vertragsangebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrages in Form einer Realofferte; Zustandekommen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versorgungsvertrag zw. Mieter u. Versorger: Haftung d. Eigentümers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers für Kosten der Wasserversorgung und -entsorgung bei schon bestehendem Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Versorgungsunternehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wasserversorgung eines Grundstücks für Eigentümer oder Mieter?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers für Kosten der Wasserversorgung und -entsorgung bei schon bestehendem Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Versorgungsunternehmen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kosten für Wasserver- und -entsorgung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Grundstückseigentümers wegen Zahlungsrückständen für Wasserversorgung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewerbemieterin insolvent - Grundstückseigentümer soll für unbezahlte Wasserrechnungen geradestehen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Wasserversorgungskosten

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Keine Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers für Kosten der Wasserver- und -entsorgung bei schon bestehendem Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Versorgungsunternehmen

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de (Leitsatz)

    Wasserversorgung und -entsorgung: Ansprüche des Versorgungsunternehmens gegen den Grundstückseigentümer

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Eigentümer haftet nicht für vom Mieter verbrauchtes Wasser

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versorgungsvertrag zwischen Mieter und Versorger: Keine Haftung des Eigentümers! (IMR 2009, 103)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 913
  • MDR 2009, 315
  • NZM 2009, 195
  • WuM 2009, 145
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 95/03

    Voraussetzungen eines konkludenten Vertragsabschlusses mit einem Energieversorger …

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07
    Das Berufungsgericht versteht das aus seiner Sicht auch hier einschlägige Senatsurteil zur Stromversorgung vom 17. März 2004 (VIII ZR 95/03, WM 2004, 2450) dahin, dass ein solcher konkludenter Vertragsschluss durch Entnahme von Energie mit dem Grundstückseigentümer nur dann nicht in Betracht komme, wenn bereits ein ausdrückliches Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem Dritten bestehe, aufgrund dessen die Energielieferungen erbracht würden.

    Die Annahme des Berufungsgerichts, der Senat habe in seinem Urteil vom 17. März 2004 (aaO, unter II 2 a) zum Ausdruck gebracht, dass nur ein ausdrücklicher Vertragsschluss des Versorgungsunternehmens mit dem Mieter der Annahme eines konkludenten Vertragsschlusses aufgrund einer Realofferte mit dem Grundstückseigentümer entgegenstehen könne, trifft nicht zu.

  • BGH, 15.01.2008 - VIII ZR 351/06

    Zustandekommen eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07
    Ein Vertrag über die Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen für ein Grundstück kommt dann nicht durch Annahme einer sog. Realofferte mit dem Grundstückseigentümer zustande, wenn das Versorgungsunternehmen diese Leistungen gegenüber einem Dritten (hier: Grundstücksnutzer) aufgrund eines mit diesem bestehenden Vertrages erbringt (st. Rspr., zuletzt Senatsbeschluss vom 15. Januar 2008 - VIII ZR 351/06, WuM 2008, 139).

    Diese Richtung kommt einem Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens aber dann nicht zu, wenn der Abnehmer der Versorgungsleistung bereits anderweitig feststeht, weil das Versorgungsunternehmen oder der Abnehmer zuvor mit einem Dritten eine Liefervereinbarung geschlossen haben, aufgrund derer die Leistung in ein bestehendes Vertragsverhältnis eingebettet ist (zuletzt Senatsbeschluss vom 15. Januar 2008 - VIII ZR 351/06, WuM 2008, 139 m.w.N.).

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des …

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07
    Zwar hat der Senat bei diesen Gegebenheiten in seinem Urteil vom 30. April 2003 (VIII ZR 279/02, WM 2003, 1730, unter II 1 b, 3) für die Wasserversorgung und die Grundstücksentwässerung ausgeführt, dass sich das Angebot des Versorgungsunternehmens auf Erbringung von Versorgungsleistungen typischerweise an den Grundstückseigentümer richtet, weil nur diesem ein Anspruch auf Anschluss an die Versorgung zusteht und Wasserversorgungsunternehmen ihre Versorgungsaufgabe durch Abschluss des Wasserversorgungsvertrages mit diesem Personenkreis erfüllen.
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen …

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07
    Im Gegenteil heißt es dort nur, der Senat habe bereits ausgesprochen, dass die Voraussetzungen für einen konkludenten Vertragsschluss fehlten, wenn ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem Dritten bestehe, aufgrund dessen die Energielieferungen erbracht würden (Senatsurteile vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 1/04, ZNER 2005, 63, unter II 1 b, und VIII ZR 66/04, WM 2005, 1089, unter II 1 b bb).
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05

    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07
    Der Senat kann die unterbliebene Auslegung der für einen konkludenten Vertragsschluss zwischen der Klägerin und der C. sprechenden Umstände selbst nachholen, weil die hierzu erforderlichen tatsächlichen Feststellungen getroffen und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (vgl. BGH, Senatsurteil vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 387/04, NJW-RR 2007, 1309, Tz. 10; Urteil vom 5. Oktober 2006 - III ZR 166/05, NJW 2006, 3777, Tz. 12, jew. m.w.N.).
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 387/04

    Ersatz von Aufwendungen für Veränderungen des Mieters an der Mietsache

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07
    Der Senat kann die unterbliebene Auslegung der für einen konkludenten Vertragsschluss zwischen der Klägerin und der C. sprechenden Umstände selbst nachholen, weil die hierzu erforderlichen tatsächlichen Feststellungen getroffen und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (vgl. BGH, Senatsurteil vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 387/04, NJW-RR 2007, 1309, Tz. 10; Urteil vom 5. Oktober 2006 - III ZR 166/05, NJW 2006, 3777, Tz. 12, jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2006 - VIII ZR 138/05

    Begriff des Fernwärmeversorgungsunternehmens

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07
    Er zielt darauf ab, einen ersichtlich nicht gewollten vertragslosen Zustand bei den zugrunde liegenden Versorgungsleistungen zu vermeiden (Senatsurteil vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, NJW 2006, 1667, Tz. 15 m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 1/04

    Zustandekommen eins Energielieferungsvertrages

    Auszug aus BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07
    Im Gegenteil heißt es dort nur, der Senat habe bereits ausgesprochen, dass die Voraussetzungen für einen konkludenten Vertragsschluss fehlten, wenn ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem Dritten bestehe, aufgrund dessen die Energielieferungen erbracht würden (Senatsurteile vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 1/04, ZNER 2005, 63, unter II 1 b, und VIII ZR 66/04, WM 2005, 1089, unter II 1 b bb).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9032
BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/06 (https://dejure.org/2008,9032)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2008 - VIII ZR 200/06 (https://dejure.org/2008,9032)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/06 (https://dejure.org/2008,9032)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2009, 145
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4575/14

    Zurückverweisung aufgrund Mitwirkung eines nicht der mündlichen Verhandlung …

    Rn. 10 Das Urteil des Landgerichts kann schon deswegen keinen Bestand haben, weil es unter Verstoß gegen eine einen absoluten Revisions- und Nichtigkeitsgrund (§§ 547 Nr. 1, 579 I Nr. 1 ZPO) und damit auch absoluten Berufungsgrund (…vgl. Doukoff, Zivilrechtliche Berufung, 5. Aufl. 2013, Rz. 389 m. w. N.), sowie unter Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 I 2 GG) ergangen ist (BVerfG NJW 1964, 1020; NJW 2004, 3696; 2008, 2243; BGH, Urt. v. 26.11.2008 - VIII ZR 200/06 [juris]; NJW-RR 2009, 470; NJW-RR 2012, 508;… Urt. v. 04.11.2011 - V ZR 60/11 [juris];… Urt. v. 25.04.2014 - LwZR 2/13 [juris]).
  • OLG Köln, 29.05.2015 - 19 U 107/14

    Ansprüche des Bauherrn gegen den Tragwerksplaner wegen Mehrkosten durch die …

    Es läge aber ein absoluter Revisionsgrund nach § 547 Nr. 1 ZPO vor (vgl. BGH, BeckRS 2009, 01953; NJW 2011, 769;… BeckOK ZPO/Elzer, Stand: 15.09.2014, § 309 Rn. 14), bei dem ein wesentlicher Verfahrensmangel gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (Beruhen des Urteils auf dem Fehler) unwiderleglich vermutet wird (…Thomas/Putzo/Reichold, ZPO. 34. Aufl. 2013, § 309 Rn. 3 und § 538 Rn. 9;… Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 309 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2009 - V ZB 130/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6739
BGH, 15.01.2009 - V ZB 130/08 (https://dejure.org/2009,6739)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2009 - V ZB 130/08 (https://dejure.org/2009,6739)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - V ZB 130/08 (https://dejure.org/2009,6739)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2009, 145
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder …

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - V ZB 130/08
    Auch wenn darin die Berufung durch Beschluss als unzulässig verworfen wird, eröffnet das keine dritte Instanz; die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss ist nicht statthaft (so bereits BGHZ 152, 195, 196 f. ; 154, 102, 104 f. für die Rechtslage vor der Einfügung des § 574 Abs. 1 Satz 2 ZPO durch Art. 1 Nr. 21 1. JuMoG vom 24. August 2004 [BGBl. I S. 2198]).
  • BGH, 10.10.2002 - VII ZB 11/02

    Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung der Berufung im Arrestverfahren

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - V ZB 130/08
    Auch wenn darin die Berufung durch Beschluss als unzulässig verworfen wird, eröffnet das keine dritte Instanz; die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss ist nicht statthaft (so bereits BGHZ 152, 195, 196 f. ; 154, 102, 104 f. für die Rechtslage vor der Einfügung des § 574 Abs. 1 Satz 2 ZPO durch Art. 1 Nr. 21 1. JuMoG vom 24. August 2004 [BGBl. I S. 2198]).
  • BGH, 11.09.2013 - XII ZA 54/13

    Einstweilige Anordnung in einer Gewaltschutzsache: Zulassung der Rechtsbeschwerde …

    Damit steht es in Einklang, dass in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach der Zivilprozessordnung gegen die Verwerfung eines Rechtsmittels durch das Berufungs- oder Beschwerdegericht wegen §§ 574 Abs. 1 Satz 2, 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO weder die Revision noch die Rechtsbeschwerde eröffnet ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 15. Januar 2009 - V ZB 130/08 - WuM 2009, 145 Rn. 4 und vom 10. Oktober 2002 - VII ZB 11/02 - NJW 2003, 69).
  • OLG Zweibrücken, 23.06.2010 - 4 U 196/09

    Kostentragungslast eines Rechtsanwalts wegen einer Berufungseinlegung ohne …

    Rn. 18 3.Diese Entscheidung ist nicht weiter anfechtbar (vgl. BGH V ZB 130/08 mit BGH V ZB 28/99, jeweils bei juris).
  • OLG Zweibrücken, 17.01.2013 - 4 U 188/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Auch wenn in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Berufung durch Beschluss als unzulässig verworfen wird, eröffnet das keine dritte Instanz; die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss ist nicht statthaft (BGH, Beschluss vom 15.01.2009 - V ZB 130/08 - m.w.N., veröffentlicht in [...]).
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