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Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.01.2011

Rechtsprechung
   BGH, 03.02.2011 - IX ZB 99/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3118
BGH, 03.02.2011 - IX ZB 99/09 (https://dejure.org/2011,3118)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2011 - IX ZB 99/09 (https://dejure.org/2011,3118)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - IX ZB 99/09 (https://dejure.org/2011,3118)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    InsO § 295 Abs. 1 Nr. 3

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 388
  • WM 2011, 416
  • WuM 2011, 176
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 9/09

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Versagung der …

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZB 99/09
    Die Heilung einer Obliegenheitsverletzung durch den Schuldner kommt nicht mehr in Betracht, wenn sie von anderer Seite aufgedeckt worden ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009, IX ZB 9/09) 2 .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO geheilt werden, wenn der Schuldner die Anzeige nachholt und den fehlenden Betrag einzahlt, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist (BGH…, Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, NZI 2008, 623 Rn. 13; vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09, juris Rn. 8;… vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, NZI 2010, 350 Rn. 6; zu § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO: BGH…, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 63/09, ZIP 2011, 133 Rn. 6).

    Der Senat stellt damit nicht allein auf die Stellung eines Versagungsantrags, sondern zusätzlich darauf ab, dass der Verstoß gegen die Obliegenheit noch nicht anderweitig aufgedeckt worden ist (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009, aaO).

  • BGH, 18.02.2010 - IX ZB 211/09

    Versagung der Restschuldbefreiung: Freiwillige Offenbarung eines …

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZB 99/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO geheilt werden, wenn der Schuldner die Anzeige nachholt und den fehlenden Betrag einzahlt, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist (BGH…, Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, NZI 2008, 623 Rn. 13;… vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09, juris Rn. 8; vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, NZI 2010, 350 Rn. 6; zu § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO: BGH…, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 63/09, ZIP 2011, 133 Rn. 6).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZB 183/07

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtanzeige des pfändbaren Einkommens

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZB 99/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO geheilt werden, wenn der Schuldner die Anzeige nachholt und den fehlenden Betrag einzahlt, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, NZI 2008, 623 Rn. 13;… vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09, juris Rn. 8;… vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, NZI 2010, 350 Rn. 6; zu § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO: BGH…, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 63/09, ZIP 2011, 133 Rn. 6).
  • BGH, 16.12.2010 - IX ZB 63/09

    Regelinsolvenzverfahren: Unverhältnismäßigkeit der Versagung der …

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZB 99/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO geheilt werden, wenn der Schuldner die Anzeige nachholt und den fehlenden Betrag einzahlt, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist (BGH…, Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, NZI 2008, 623 Rn. 13;… vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09, juris Rn. 8;… vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, NZI 2010, 350 Rn. 6; zu § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO: BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 63/09, ZIP 2011, 133 Rn. 6).
  • BGH, 07.04.2011 - IX ZB 40/10

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflichten des Treuhänders bei unterbliebener …

    Rn. 14 Sollte sich erweisen, dass der Schuldner die Bezüge nicht in dem durch § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO vorgegebenen engen zeitlichen Zusammenhang mitgeteilt hat, wird das Beschwerdegericht weiter zu beachten haben, dass eine Heilung der dann vorliegenden Obliegenheitsverletzung des Schuldners nur in Betracht kommt, wenn dieser die ihm obliegende Anzeige nachgeholt hat, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist (BGH…, Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, ZInsO 2008, 920 Rn. 13;… vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09, juris Rn. 8;… vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, ZInsO 2010, 684 Rn. 6; vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09, ZInsO 2011, 447 Rn. 2).
  • BGH, 14.04.2011 - IX ZA 51/10

    Restschuldbefreiungsverfahren: Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung bei …

    Rn. 6 3. Eine Heilung der Obliegenheitsverletzung ist nicht eingetreten, weil der Zufluss der in Rede stehenden Beträge erst nach Aufdeckung der Verletzungshandlung durch den Treuhänder erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09, WM 2011, 416 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 20.06.2013 - IX ZB 208/11

    Restschuldbefreiung: Versagungsantrag eines Gläubigers bei Widerspruch des …

    Damit scheidet eine Heilung des Verstoßes aus, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein wirksamer Versagungsantrag gestellt war (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09, ZInsO 2011, 447 Rn. 2;… vom 10. März 2011 - IX ZB 198/09, nv Rn. 3).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 192/11

    Mitwirkungspflichtverletzung eines Schuldners bei nicht erfolgter unmittelbaren …

    Die Verletzungshandlung muss vom Schuldner selbst aufgedeckt werden (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09, WM 2011, 416 Rn. 2).
  • BGH, 10.03.2011 - IX ZB 198/09

    Heilung einer Obliegenheitsverletzung unter dem Gesichtspunkt der …

    Führt der Schuldner Einkünfte erst an den Treuhänder ab, nachdem ein Dritter den Sachverhalt aufgedeckt hat, scheidet eine Heilung des Verstoßes grundsätzlich aus, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein wirksamer Versagungsantrag gestellt ist (BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09, juris Rn. 8; vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09 Rn. 2, WM 2011, 416).
  • BGH, 14.04.2011 - IX ZA 15/11

    Antrag des Schuldners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Eine Heilung der Verletzungshandlung ist nicht eingetreten, weil der Zufluss der in Rede stehenden Beträge zur Masse erst nach Aufdeckung der Verletzungshandlung durch den Treuhänder erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09, WM 2011, 416 Rn. 2;… vom 10. März 2011 - IX ZB 198/09, Rn. 3).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2011 - VIII ZB 45/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10531
BGH, 18.01.2011 - VIII ZB 45/10 (https://dejure.org/2011,10531)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2011 - VIII ZB 45/10 (https://dejure.org/2011,10531)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - VIII ZB 45/10 (https://dejure.org/2011,10531)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsbeschwerde wegen unzureichender Aufklärung des vom Rechtsanwalt geltend gemachten Wiedereinsetzungsgrundes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 238 Abs 2 ZPO, § 522 Abs 1 S 4 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsbeschwerde wegen unzureichender Aufklärung des vom Rechtsanwalt geltend gemachten Wiedereinsetzungsgrundes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 238 Abs 2 ZPO, § 522 Abs 1 S 4 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsbeschwerde wegen unzureichender Aufklärung des vom Rechtsanwalt geltend gemachten Wiedereinsetzungsgrundes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Vornahme einer Prozesshandlung (Einreichung eines Fristverlängerungsantrags)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 418
    Nachweis der rechtzeitigen Einreichung eines Fristverlängerungsantrags; Widerlegung des gerichtlichen Eingangsstempels; Einwurf in Gerichtsbriefkasten; Fristverlängerung für Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 1; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Vornahme einer Prozesshandlung (Einreichung eines Fristverlängerungsantrags)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Beweis zur rechtzeitigen Vornahme einer Prozesshandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2011, 176
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - VIII ZB 45/10
    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227;… vom 18. November 2003 - XI ZB 18/03, juris Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07

    Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - VIII ZB 45/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es deshalb zunächst Sache des Gerichts, die insoweit zur Aufklärung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und dienstliche Äußerungen der für die Leerung des Briefkastens zuständigen Beamten über seine Funktionstüchtigkeit im fraglichen Zeitpunkt herbeizuführen (BGH, Urteil vom 30. März 2000 - IX ZR 251/99, NJW 2000, 1872 unter II 1 b; Beschluss vom 3. Juli 2008 - IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501 Rn. 11).
  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 251/99

    Vermutung der Richtigkeit des Eingangsstempels

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - VIII ZB 45/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es deshalb zunächst Sache des Gerichts, die insoweit zur Aufklärung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und dienstliche Äußerungen der für die Leerung des Briefkastens zuständigen Beamten über seine Funktionstüchtigkeit im fraglichen Zeitpunkt herbeizuführen (BGH, Urteil vom 30. März 2000 - IX ZR 251/99, NJW 2000, 1872 unter II 1 b;… Beschluss vom 3. Juli 2008 - IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501 Rn. 11).
  • BGH, 11.11.2009 - XII ZB 174/08

    Beweiskraft eines Eingangsstempels als öffentliche Urkunde; Zulässigkeit des …

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - VIII ZB 45/10
    Soweit das Berufungsgericht an der Richtigkeit der Angaben in der eidesstattlichen Versicherung zweifelte, hätte es den Mandanten der Klägerin als Zeugen vernehmen müssen; in der Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung ist regelmäßig der Antrag zu sehen, denjenigen, der die eidesstattlichen Versicherung abgegeben hat, als Zeugen zu vernehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2009 - XII ZB 174/08, NJW-RR 2010, 217 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZB 18/03

    Rechtmäßigkeit der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen …

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - VIII ZB 45/10
    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227; vom 18. November 2003 - XI ZB 18/03, juris Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZB 39/19

    Sachverhaltsaufklärung zum fristgerechten Eingang eines Rechtsmittelschriftsatzes …

    Rn. 19 bb) Der Beklagte hat vorliegend zum Beweis seiner detaillierten Behauptung, die Berufungsschrift sei durch seinen Prozessbevollmächtigten bereits am 18. Februar 2019 und somit fristwahrend in den Nachtbriefkasten des Gerichts eingeworfen worden, neben der Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung - in welcher ohnehin regelmäßig der Antrag zu sehen ist, denjenigen, der die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, als Zeugen zu vernehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2011 - VIII ZB 45/10, WuM 2011, 176 Rn. 9;… vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15, FamRZ 2018, 281 Rn. 18) - ausdrücklich die Vernehmung seines Prozessbevollmächtigten als Zeugen beantragt.
  • BGH, 03.09.2013 - VIII ZB 17/12

    Unzulässigkeit der Berufung: Isolierte Anfechtung einer zu Lasten eines …

    Insbesondere hat das Berufungsgericht der Drittwiderbeklagten den Zugang zur Berufungsinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit unter Verletzung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) versagt (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2011 - VIII ZB 45/10, WuM 2011, 176 Rn. 5 f.;… vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 Rn. 3), sondern die Berufung der Drittwiderbeklagten rechtsfehlerfrei als unzulässig verworfen.
  • BGH, 08.07.2020 - IV ZB 10/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verlusts des fristgebundenen …

    Auch ist in der Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung regelmäßig der Antrag zu sehen, denjenigen, der die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, als Zeugen zu vernehmen (…BGH, Beschlüsse vom 22. November 2017 - VII ZB 67/15, FamRZ 2018, 281 Rn. 18; vom 18. Januar 2011 - VIII ZB 45/10, WuM 2011, 176 Rn. 9; jeweils m.w.N.).
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