Rechtsprechung
| BFH, 01.04.2008 - X B 101/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Anforderungen an die Rügen eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht, der Hinweispflicht und Fürsorgepflicht und des Vorbringens eines erheblichen Rechtsanwendungsfehlers bei Schätzungen sowie einer Verletzung des rechtlichen Gehörs
- Judicialis
FGO § 76; ; FGO § 92 Abs. 2; ; FGO § 93 Abs. 1; ; FGO § 94; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 165; ; ZPO § 295
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Rügen eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht wegen Übergehens eines Beweisantrags sowie der Hinweispflicht und Fürsorgepflicht des FG; Darlegung eines erheblichen Rechtsanwendungsfehlers bei Schätzungen aufgrund objektiver Willkür
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 10 K 200/03
- BFH, 01.04.2008 - X B 101/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (24)
- BFH, 31.07.2007 - X B 36/07
Schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Erlass …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 101/07
Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2007 X B 36/07, n.v.).Die schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Erlass einer Überraschungsentscheidung erfordert substantiierte Darlegungen dazu, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (Senatsbeschluss vom 31. Juli 2007 X B 36/07, n.v.).
- BFH, 17.02.2004 - X B 142/03
Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 101/07
a) Die formgerechte Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Nichterhebung angebotener Beweise setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat), das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, darlegt und ausführt, dass --sofern die Voraussetzungen des § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO) gegeben sind-- bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweise gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, nicht veröffentlicht --n.v.--).a) Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalles durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, n.v.).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 101/07
a) Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 76 und 96 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, sowie des BFH vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944;… vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, …und vom 11. Januar 2007 XI B 22/06, BFH/NV 2007, 909, m.w.N.).
- BFH, 02.04.2002 - X B 56/01
Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 101/07
a) Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 76 und 96 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (…Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, sowie des BFH vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944; vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, …und vom 11. Januar 2007 XI B 22/06, BFH/NV 2007, 909, m.w.N.). - BFH, 15.03.2002 - X B 175/01
Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 101/07
a) Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 76 und 96 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, sowie des BFH vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944;… vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, …und vom 11. Januar 2007 XI B 22/06, BFH/NV 2007, 909, m.w.N.). - BFH, 11.01.2007 - XI B 22/06
NZB: Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 101/07
a) Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 76 und 96 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (…Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, sowie des BFH vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944;… vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, und vom 11. Januar 2007 XI B 22/06, BFH/NV 2007, 909, m.w.N.). - BFH, 02.02.2004 - VIII B 59/03
Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 101/07
b) Da etwaige Verstöße im Zusammenhang mit § 92 Abs. 2 FGO zu den Mängeln gehören, auf die gemäß § 295 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 155 FGO verzichtet werden kann (BFH-Beschluss vom 2. Februar 2004 VIII B 59/03, n.v.), muss in der Beschwerdebegründung darauf eingegangen werden, ob eine solche Rüge in der nachfolgenden mündlichen Verhandlung erhoben worden ist oder aus welchem Grund dies nicht möglich war. - BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06
Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verzicht auf die Einholung eines …
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 101/07
Die Rüge, das FG habe seine Hinweispflicht verletzt, erfordert die substantiierte Darlegung, was ohne eine solche Rechtsverletzung --im Streitfall von den Zeugen-- noch Entscheidungserhebliches vorgetragen worden wäre (BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2007 IV B 130/06, IV B 131/06, BFH/NV 2008, 233). - BFH, 16.01.2007 - X B 38/06
Richterablehnung; Besetzungsrüge
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 101/07
Die Kläger legen einen erheblichen Rechtsanwendungsfehler des FG bei der Schätzung der Gewinne, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2. Alternative 2 FGO zur Zulassung der Revision führen könnte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2007 X B 126/07, n.v., und vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757), nicht hinreichend dar. - BFH, 09.08.2007 - X B 218/06
Einkünfteerzielungsabsicht
Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 101/07
Das Vorliegen dieser besonderen Umstände ist in der Beschwerdeschrift darzulegen (Senatsbeschluss vom 9. August 2007 X B 218/06, BFH/NV 2007, 2273). - BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83
Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf …
- BFH, 08.05.1985 - I R 108/81
Revision - Revisionsbegründung - Abweichung von der Rechtsprechung des BFH - Rüge …
- BFH, 06.10.1982 - I R 71/82
Revision - Begründung - Finanzgericht
- BFH, 01.04.2008 - X B 92/07
Anforderungen an die Rügen eines unrichtigen und unvollständigen Tatbestands im …
- BFH, 18.07.2006 - X B 206/05
Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen
- BFH, 18.05.2005 - X B 107/04
Grundsätzliche Bedeutung; Richterablehnung; Befangenheit
- BFH, 20.05.1969 - II 25/61
Gesellschaftspflicht - Zinslose Kreditgewährung - Leistung - Darlehnsgewährung - …
- BFH, 01.04.2008 - X B 132/07
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß des FG gegen die …
- BFH, 01.04.2008 - X B 104/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen …
- BFH, 01.12.1995 - III R 125/93
Für die Meldung in der Wohnung des Steuerpflichtigen als Voraussetzung für den …
- BFH, 24.10.2007 - X B 126/07
Zulassung der Revision wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit
- BFH, 23.07.1981 - IV R 156/76
Pferd - Vollblutgestüt - Kosten einer Rennausbildung - Herstellungskosten - …
- BFH, 28.04.1987 - VIII R 307/81
Anforderungen an die Angaben zur Konkretisierung der geltend gemachten …
- BFH, 30.06.1987 - VIII R 104/83
Gesetzliche Anforderungen an eine Revisionsbegründung
- BFH, 08.06.2011 - X B 214/10
Würdigung widersprüchlichen Vortrags als Gegenstand der Beweiswürdigung - …
Rn. 9 Die formgerechte Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Nichterhebung angebotener Beweise setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in dem die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat) und das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme darlegt; ferner muss er sich dazu äußern, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann (vgl. dazu grundlegend das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66, unter II.A.1.; ferner Senatsbeschluss vom 1. April 2008 X B 101/07, Zeitschrift für Steuern und Wirtschaft 2008, R700, unter 4.a). - BFH, 01.04.2008 - X B 134/07
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge eines Verstoßes des FG gegen die …
Im vorliegenden Fall hat die Klägerin in der Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde zwar ausdrücklich auf ihr Vorbringen in den Verfahren X B 92/07, X B 100/07, X B 101/07 und X B 103/07 sowie in einem späteren Schriftsatz auf das Verfahren X B 132/07 Bezug genommen, jedoch keine Abschrift der in jenen Rechtssachen eingereichten Schriftsätze beigefügt.
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