Rechtsprechung
| BFH, 21.04.2020 - X B 13/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Bundesfinanzhof
ZPO § 227 Abs 1, ZPO § 227 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 3
Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag
- rechtsinformationen.bund.de
Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag
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§ 227 Abs 1 ZPO, § 227 Abs 2 ZPO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 3 FGO
Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag - IWW
§ 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 249 Abs. 1 der Zivilprozessordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 119 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 155 Satz 1 FGO, § 227 Abs. 1 ZPO, § 227 Abs. 2 ZPO, § 116 Abs. 6 FGO, § 155 FGO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 143 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Verhinderungsgrundes bei einem zwei Tage vor dem Terminstag eingegangenen Terminverlegungsantrag; Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Reiseunfähigkeit des Beteiligten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Verhinderungsgrundes bei einem zwei Tage vor dem Terminstag eingegangenen Terminverlegungsantrag
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschwerdefrist - und der PKH-Antrag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der krankheitsbedingte Terminverlegungsantrag
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 06.02.2019 - 2 K 1624/18
- BFH, 21.04.2020 - X B 13/20
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (12)
- BFH, 11.01.2007 - VI S 10/06
Verfahrensfehler; Nichtteilnahme an mündlicher Verhandlung
Auszug aus BFH, 21.04.2020 - X B 13/20
In seinem Urteil berief es sich hierfür auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11.01.2007 - VI S 10/06 (PKH) (BFH/NV 2007, 936).Rn. 21 c) Der von der Vorinstanz für ihre gegenteilige Auffassung einzig angeführte BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 936 passt auf den vorliegenden Fall schon deshalb nicht, weil der dortige Kläger sich --anders als S im vorliegenden Verfahren-- vor dem Termin der mündlichen Verhandlung überhaupt nicht beim FG gemeldet hatte, sondern dem Termin schlicht "unentschuldigt" ferngeblieben war.
Ebenso verhielt es sich im Fall des BFH-Beschlusses vom 01.02.1999 - X R 146/96 (…BFH/NV 1999, 958), auf den der VI. Senat im Beschluss in BFH/NV 2007, 936 verwiesen hat.
- BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98
Verletzung des Rechts auf Gehör
Auszug aus BFH, 21.04.2020 - X B 13/20
Rn. 29 Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH (Beschluss vom 03.09.2001 - GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802) ist bei der --gemäß § 119 Nr. 3 FGO grundsätzlich nicht unter einem Kausalitätsvorbehalt stehenden-- Gehörsrüge danach zu differenzieren, ob sich der Gehörsverstoß auf das Gesamtergebnis des Verfahrens bezieht (dann sind weitere Ausführungen entbehrlich) oder ob er nur einzelne Feststellungen betrifft (dann kann auf Darlegungen zur Kausalität nicht verzichtet werden).Rn. 30 Wenn eine mündliche Verhandlung verfahrensfehlerhaft trotz eines Terminverlegungsantrags eines Beteiligten, dem das Gericht hätte nachkommen müssen, durchgeführt wird, dann betrifft dieser Mangel nicht nur einzelne Feststellungen, sondern das Gesamtergebnis des Verfahrens (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802).
- BFH, 04.11.2019 - X B 70/19
Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag
Auszug aus BFH, 21.04.2020 - X B 13/20
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gehört zu diesen erheblichen Gründen auch die krankheitsbedingte Verhinderung (ausführlich zum Ganzen Senatsbeschluss vom 04.11.2019 - X B 70/19, BFH/NV 2020, 226, m.w.N.).Der Antragsteller trägt dann allerdings das Risiko, dass er für die in § 227 Abs. 2 ZPO vorgesehene Aufforderung zur Glaubhaftmachung nicht mehr kurzfristig erreichbar ist (vgl. ausführlich Senatsbeschluss in BFH/NV 2020, 226, Rz 13 ff., m.w.N.).
- BFH, 10.08.2011 - IX B 175/10
Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen abgelehnter Terminverlegung
Auszug aus BFH, 21.04.2020 - X B 13/20
Gleiches gilt, wenn der Arzt unter Nennung eines bestimmten Tages ausdrücklich erklärt, der Patient sei nicht in der Lage, einen Gerichtstermin wahrzunehmen (BFH-Beschluss vom 10.08.2011 - IX B 175/10, BFH/NV 2011, 1912).Dies muss --bei einer am Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs orientierten Betrachtung-- der Erklärung, ein Patient sei nicht in der Lage, einen Gerichtstermin wahrzunehmen (vgl. hierzu BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1912), gleichstehen.
- BFH, 08.09.2015 - XI B 33/15
Anforderungen an einen Antrag auf Terminverlegung
Auszug aus BFH, 21.04.2020 - X B 13/20
Demgegenüber genügt die Vorlage einer bloßen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich nicht (…BFH-Beschlüsse vom 05.07.2004 - VII B 7/04, BFH/NV 2005, 64, unter II.2.;… vom 19.11.2009 - IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, und vom 08.09.2015 - XI B 33/15, BFH/NV 2015, 1690, Rz 13). - BFH, 07.11.2017 - III B 31/17
Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus BFH, 21.04.2020 - X B 13/20
Rn. 15 Dabei reicht die ärztliche Bescheinigung der "Reiseunfähigkeit" grundsätzlich aus, weil ein Arzt für diese Beurteilung sachkompetenter ist als ein Richter (BFH-Beschluss vom 07.11.2017 - III B 31/17, BFH/NV 2018, 214, Rz 8, m.w.N.). - BFH, 10.03.2005 - IX B 171/03
Versagung rechtlichen Gehörs; Terminsverlegung
Auszug aus BFH, 21.04.2020 - X B 13/20
In derartigen eiligen Fällen ist daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit der erkrankten Person ergeben muss; ersatzweise muss der Beteiligte die Erkrankung so genau schildern und glaubhaft machen, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob sie so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.03.2005 - IX B 171/03, BFH/NV 2005, 1578, unter 1.a, …und vom 14.12.2017 - V B 57/17, BFH/NV 2018, 345, Rz 4). - BFH, 05.07.2004 - VII B 7/04
NZB: Verfahrensmangel, Ablehnung eines Terminsverlegung
Auszug aus BFH, 21.04.2020 - X B 13/20
Demgegenüber genügt die Vorlage einer bloßen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich nicht (BFH-Beschlüsse vom 05.07.2004 - VII B 7/04, BFH/NV 2005, 64, unter II.2.;… vom 19.11.2009 - IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, …und vom 08.09.2015 - XI B 33/15, BFH/NV 2015, 1690, Rz 13). - BFH, 14.12.2017 - V B 57/17
Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung des …
Auszug aus BFH, 21.04.2020 - X B 13/20
In derartigen eiligen Fällen ist daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit der erkrankten Person ergeben muss; ersatzweise muss der Beteiligte die Erkrankung so genau schildern und glaubhaft machen, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob sie so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.03.2005 - IX B 171/03, BFH/NV 2005, 1578, unter 1.a, und vom 14.12.2017 - V B 57/17, BFH/NV 2018, 345, Rz 4). - BFH, 19.11.2009 - IX B 160/09
Vertagung wegen Erkrankung
Auszug aus BFH, 21.04.2020 - X B 13/20
Demgegenüber genügt die Vorlage einer bloßen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich nicht (…BFH-Beschlüsse vom 05.07.2004 - VII B 7/04, BFH/NV 2005, 64, unter II.2.; vom 19.11.2009 - IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454, …und vom 08.09.2015 - XI B 33/15, BFH/NV 2015, 1690, Rz 13). - BFH, 25.07.2012 - X S 14/12
Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung bei Versäumung der …
- BFH, 01.02.1999 - X R 146/96
Nicht ordnungsgemäße Vertretung; Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung
- BFH, 07.08.2025 - X B 12/25
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminverlegungsantrags: …
Allerdings muss die Erkrankung so schwer sein, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900, Rz 13, m.w.N.;… Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21.04.2023 - VIII B 144/22, BFH/NV 2023, 859, Rz 4, 6).Wird der Terminverlegungsantrag "in letzter Minute" gestellt, so dass dem Gericht keine Zeit für Rückfragen bleibt, müssen die Beteiligten von sich aus alles unternehmen, damit ihrem Vortrag auch in tatsächlicher Hinsicht gefolgt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. zu alldem im Einzelnen Senatsbeschluss vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900, Rz 13 f., m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 21.04.2023 - VIII B 144/22, BFH/NV 2023, 859, Rz 5 f.).
Wenn trotz des Terminverlegungsantrags eines Beteiligten, dem das FG hätte nachkommen müssen, verfahrensfehlerhaft eine mündliche Verhandlung durchgeführt und eine Entscheidung getroffen wird, betrifft dieser Mangel das Gesamtergebnis des Verfahrens (vgl. Senatsbeschluss vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900, Rz 29 f., m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 21.04.2023 - VIII B 144/22, BFH/NV 2023, 859, Rz 7, …und vom 11.03.2025 - VIII B 21/24, BFH/NV 2025, 532, Rz 19).
- BFH, 21.04.2023 - VIII B 144/22
Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag
Der Antragsteller trägt bei einem am Vortag des Sitzungstermins gestellten Antrag allerdings das Risiko, dass die näheren Umstände der Erkrankung dem FG bis zur mündlichen Verhandlung nicht bekannt werden und nicht berücksichtigt werden können, wenn er für eine Aufforderung des FG zur Glaubhaftmachung der Erkrankung nicht erreichbar ist (BFH-Beschluss vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900, Rz 17 bis 19, 22 ff.).In derartig eiligen Fällen ist daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit der erkrankten Person ergeben muss; ersatzweise muss der Beteiligte die Erkrankung so genau schildern und glaubhaft machen, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob sie so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2020, 226, Rz 10; in BFH/NV 2020, 900, Rz 13, 14, 17, 18;… vom 28.05.2021 - VIII B 103/20, BFH/NV 2021, 1361, Rz 4 bis 6, …und vom 22.03.2022 - VIII B 49/21, BFH/NV 2022, 608, Rz 5).
Wenn eine mündliche Verhandlung trotz des Terminverlegungsantrags eines Beteiligten, dem das FG hätte nachkommen müssen, verfahrensfehlerhaft durchgeführt wird, betrifft dieser Mangel das Gesamtergebnis des Verfahrens (BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 900, Rz 29, 30).
- BFH, 07.06.2022 - VIII B 51/21
Zur grundsätzlichen Bedeutung der Prüfung einzelner Umstände aufgrund formeller …
In derartig eiligen Fällen ist daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit der erkrankten Person ergeben muss; ersatzweise muss der Beteiligte die Erkrankung so genau schildern und glaubhaft machen, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob sie so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…s. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 04.11.2019 - X B 70/19, BFH/NV 2020, 226, Rz 10; vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900, Rz 13, 14, 17, 18;… vom 28.05.2021 - VIII B 103/20, BFH/NV 2021, 1361, Rz 4 bis 6; vom 22.03.2022 - VIII B 49/21, juris, Rz 5).Rn. 16 cc) Nicht ausreichend als Beweismittel ist bei einer geltend gemachten Krankheit nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH die Vorlage eines ärztlichen Attests, mit dem lediglich pauschal die "Arbeitsunfähigkeit" bescheinigt wird (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2015, 1690, Rz 13, m.w.N.; in BFH/NV 2020, 900, Rz 15).
- BFH, 31.03.2023 - VIII B 20/22
Zur Glaubhaftmachung der Erkrankung eines nicht vertretenen Klägers gemäß § 227 …
Er trägt bei einem am Vortag des Sitzungstermins gestellten Antrag das Risiko, dass die maßgeblichen Umstände der Erkrankung dem FG bis zur mündlichen Verhandlung nicht bekannt werden, wenn er für eine Aufforderung des FG zur Glaubhaftmachung der Erkrankung nicht erreichbar ist (BFH-Beschluss vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900, Rz 18).In derartig eiligen Fällen ist daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit der erkrankten Person ergeben muss; ersatzweise muss der Beteiligte die Erkrankung so genau schildern und glaubhaft machen, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob sie so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…BFH-Beschlüsse vom 04.11.2019 - X B 70/19, BFH/NV 2020, 226, Rz 10; in BFH/NV 2020, 900, Rz 13, 14, 17, 18;… vom 28.05.2021 - VIII B 103/20, BFH/NV 2021, 1361, Rz 4 bis 6, …und vom 22.03.2022 - VIII B 49/21, BFH/NV 2022, 608, Rz 5).
Da der Kläger vor der mündlichen Verhandlung aber nicht mehr erreichbar war, trägt er das Risiko einer misslingenden Glaubhaftmachung der Umstände seiner Erkrankung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 900, Rz 18).
- BFH, 06.04.2021 - VIII B 108/20
Zur Terminverlegung bei Zugangsbeschränkungen aus Gründen des Infektionsschutzes
Hierin liegt ein absoluter Revisionsgrund (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900;… vom 21.11.2012 - VIII B 144/11, BFH/NV 2013, 240). - BFH, 18.01.2022 - III B 108/21
Terminsänderungsantrag eines Mitglieds einer Sozietät
Rn. 10 Da im Streitfall ausweislich des Briefkopfes und des verwendeten Plurals ("Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir Klage...") erkennbar eine Sozietät bevollmächtigt worden war und Klage erhoben hatte, genügte es nicht, die erkrankungsbedingte Verhandlungs- und Reiseunfähigkeit des (nach seinen Angaben) allein sachbearbeitenden Rechtsanwalts glaubhaft zu machen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900). - BFH, 31.10.2023 - VIII B 110/22
Terminverlegung bei dauerhafter Erkrankung
Wenn eine mündliche Verhandlung trotz des Terminverlegungsantrags eines Beteiligten, dem das FG hätte nachkommen müssen, verfahrensfehlerhaft durchgeführt wird, betrifft dieser Mangel das Gesamtergebnis des Verfahrens (BFH-Beschlüsse vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900, Rz 29, 30;… vom 21.04.2023 - VIII B 144/22, BFH/NV 2023, 859, Rz 7). - BFH, 19.01.2026 - V B 56/24
Wiedereinsetzung aufgrund fehlender Verfügbarkeit des beSt
Allerdings muss die Erkrankung so schwer sein, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900, Rz 13;… vom 21.04.2023 - VIII B 144/22, BFH/NV 2023, 859, Rz 4 ff.;… vom 07.08.2025 - X B 12-14/25, BFH/NV 2025, 1320, Rz 15). - BFH, 22.03.2022 - VIII B 49/21
Ablehnung eines Terminverlegungsantrags, der vom FG fehlerhaft als ein "in …
In derartig eiligen Fällen ist daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit der erkrankten Person ergeben muss; ersatzweise muss der Beteiligte die Erkrankung so genau schildern und glaubhaft machen, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob sie so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 04.11.2019 - X B 70/19, BFH/NV 2020, 226, Rz 10; vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900, Rz 13, 14, 17, 18, …und vom 28.05.2021 - VIII B 103/20, BFH/NV 2021, 1361, Rz 4 bis 6). - BFH, 28.05.2021 - VIII B 103/20
Ablehnung eines Terminverlegungsantrags aufgrund schwerwiegender …
In derartigen eiligen Fällen ist daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit der erkrankten Person ergeben muss; ersatzweise muss der Beteiligte die Erkrankung so genau schildern und glaubhaft machen, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob sie so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 04.11.2019 - X B 70/19, BFH/NV 2020, 226, Rz 10; ebenso BFH-Beschluss vom 21.04.2020 - X B 13/20, BFH/NV 2020, 900, Rz 13, 14, 17, 18). - BFH, 22.03.2023 - XI B 112/21
Zur Ausübung des Ermessens bei Entscheidung über einen während der …
- BFH, 09.06.2022 - X B 35/21
Risiko der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Erkrankung an COVID-19 …
- BFH, 26.09.2025 - III B 112/24
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Verlegungsantrages
- FG Niedersachsen, 20.11.2024 - 9 K 56/22
Außergewöhnliche Belastungen; behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale; …
- FG Niedersachsen, 20.11.2024 - 9 K 263/21
Außergewöhnliche Belastung; behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale; …
- FG Niedersachsen, 20.11.2024 - 9 K 280/21
Änderungsantrag; Neue Tatsache; Terminsverlegungsantrag; Verschulden; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2021 - 4 A 193/19
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtentsprechen eines …
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