Rechtsprechung
| BFH, 28.09.2022 - X B 168/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Burhoff online
Ablehnung, dienstliche Äußerung, Mindestinhalt, Nichtäußerung, Willkür
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
ZPO § 42, ZPO § 44 Abs 3, FGO § 155
Ablehnungsantrag: Mindestinhalt der dienstlichen Äußerung; Rechtsschutzbedürfnis nach Ergehen der Entscheidung in der Hauptsache - rechtsinformationen.bund.de
Ablehnungsantrag: Mindestinhalt der dienstlichen Äußerung; Rechtsschutzbedürfnis nach Ergehen der Entscheidung in der Hauptsache
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 ZPO, § 44 Abs 3 ZPO, § 155 FGO
Ablehnungsantrag: Mindestinhalt der dienstlichen Äußerung; Rechtsschutzbedürfnis nach Ergehen der Entscheidung in der Hauptsache - IWW
§ 173 der A... bgabenordnung (AO), § 174 AO, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO, § 171 Abs. 4 AO, § 171 Abs. 3a AO, § 174 Abs. 1, 3, 4 AO, § 121 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 123 Abs. 1 BGB, § 123 Abs. 2 BGB, § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, Art. 101, 103 des Grundgesetzes, § 44 Abs. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 44 Abs. 3 ZPO, § 121 BGB, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Ablehnungsantrags nach Ergehen einer abschließenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren; Zulässigkeit der Ablehnung sämtlicher Mitglieder des Spruchkörpers im Tatbestandsberichtigungsverfahren
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Inhalt der dienstlichen Äußerung und Rechtsschutzbedürfnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42, § 44 Abs. 3
Ablehnungsantrag: Mindestinhalt der dienstlichen Äußerung; Rechtsschutzbedürfnis nach Ergehen der Entscheidung in der Hauptsache - rechtsportal.de
ZPO § 42, § 44 Abs. 3
Ablehnungsantrag: Mindestinhalt der dienstlichen Äußerung; Rechtsschutzbedürfnis nach Ergehen der Entscheidung in der Hauptsache - datenbank.nwb.de
Ablehnungsantrag: Mindestinhalt der dienstlichen Äußerung; Rechtsschutzbedürfnis nach Ergehen der Entscheidung in der Hauptsache
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Ablehnung: Reicht "Ich fühle mich nicht befangen”?
Besprechungen u.ä.
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Inhalt der dienstlichen Äußerung und Rechtsschutzbedürfnis
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 23.11.2021 - 12 K 188/21
- BFH, 28.09.2022 - X B 168/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06
Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren
Auszug aus BFH, 28.09.2022 - X B 168/21
NV: Das Rechtsschutzbedürfnis für einen im Tatbestandsberichtigungsverfahren gestellten Ablehnungsantrag fehlt, wenn der Antragsteller sämtliche Mitglieder des Spruchkörpers ablehnt, weil dann kein Richter für die Durchführung des Berichtigungsverfahrens mehr zur Verfügung stünde (Anschluss an BGH-Beschluss vom 11.07.2007 - IV ZB 38/06, FamRZ 2007, 1734).Hierfür berief es sich u.a. auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.07.2007 - IV ZB 38/06 (FamRZ 2007, 1734).
Zwar ergibt sich aus dem vom FG zitierten BGH-Beschluss in FamRZ 2007, 1734 (Rz 7), dass die Vorschriften über die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich für alle Verfahrensabschnitte anzuwenden sind, in denen eine Ausübung des Richteramts in Betracht kommt, mithin auch für das Tatbestandsberichtigungsverfahren (ebenso bereits das BGH-Urteil vom 03.10.1962 - V ZR 212/60, Neue Juristische Wochenschrift 1963, 46, unter I.).
- FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18
Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen …
Auszug aus BFH, 28.09.2022 - X B 168/21
Während des anschließenden Klageverfahrens 12 K 93/18 kam es zu einer --auf die nunmehrigen Streitjahre 2009 und 2010 beschränkten-- tatsächlichen Verständigung zwischen den Beteiligten.Rn. 4 Ferner erteilte das FG den Beteiligten des Verfahrens 12 K 93/18 am 24.03.2021 einen rechtlichen Hinweis hinsichtlich einer Rechnung der Fa. B vom 15.12.2010.
Rn. 6 Am 13.04.2021 fand die mündliche Verhandlung im Verfahren 12 K 93/18 (betreffend die Veranlagungszeiträume 2011 bis 2014) statt, in der der Sachverständige sein Gutachten umfangreich erläuterte und ergänzte.
- BFH, 29.03.1995 - II B 36/94
Ablehnung aller Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit - …
Auszug aus BFH, 28.09.2022 - X B 168/21
NV: Wenn die nach § 44 Abs. 3 ZPO erforderliche dienstliche Äußerung zu einem Ablehnungsgesuch sich auf den Satz "Ich fühle mich nicht befangen" beschränkt, steht dies einer Nichtäußerung gleich (Anschluss an BFH-Beschluss vom 29.03.1995 - II B 36/94, BFH/NV 1996, 45, unter II.4.a).Rn. 32 Die vorliegend vom abgelehnten Richter erstellte dienstliche Erklärung kommt daher --wie der Bundesfinanzhof (BFH) bereits entschieden hat-- ihrem Inhalt nach einer Nichtäußerung gleich; die zwingende gesetzliche Vorgabe des § 44 Abs. 3 ZPO wird damit nicht erfüllt (BFH-Beschluss vom 29.03.1995 - II B 36/94, BFH/NV 1996, 45, unter II.4.a).
- OLG Oldenburg, 07.10.1991 - 3 WF 106/91
Sorgerechtsentscheidung; Familiengericht; Bericht des Jugendamtes; Anhörung; …
Auszug aus BFH, 28.09.2022 - X B 168/21
Rn. 34 (1) Zwar ist in einzelnen Entscheidungen eine dienstliche Äußerung, in der sich der abgelehnte Richter mit keinem Wort zu dem Tatsachenvortrag im Ablehnungsantrag äußert, als zusätzliches Indiz für das Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit angesehen worden (vgl. z.B. Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 07.10.1991 - 3 WF 106/91, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1992, 192, unter 1.d). - BFH, 24.06.2014 - X B 216/13
Keine Prüfung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs durch den BFH - …
Auszug aus BFH, 28.09.2022 - X B 168/21
Dazu muss ausgeführt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 24.06.2014 - X B 216/13, BFH/NV 2014, 1888, Rz 12, m.w.N.). - BFH, 12.02.2019 - X B 90/18
Anwendung des im Steuerstrafverfahren geltenden Zwangsmittelverbots auf …
Auszug aus BFH, 28.09.2022 - X B 168/21
Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschluss vom 12.02.2019 - X B 90/18, BFH/NV 2019, 513, Rz 10, …und vom 05.11.2020 - X B 50/20, BFH/NV 2021, 290, Rz 7). - BGH, 03.10.1962 - V ZR 212/60
Ablehnung eines Richters im Tatbestandsberichtigungsverfahren - Entscheidung über …
Auszug aus BFH, 28.09.2022 - X B 168/21
Zwar ergibt sich aus dem vom FG zitierten BGH-Beschluss in FamRZ 2007, 1734 (Rz 7), dass die Vorschriften über die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich für alle Verfahrensabschnitte anzuwenden sind, in denen eine Ausübung des Richteramts in Betracht kommt, mithin auch für das Tatbestandsberichtigungsverfahren (ebenso bereits das BGH-Urteil vom 03.10.1962 - V ZR 212/60, Neue Juristische Wochenschrift 1963, 46, unter I.). - BFH, 05.11.2020 - X B 50/20
Keine Anwendung von § 129 AO auf die maschinelle Gewährung und Rückforderung von …
Auszug aus BFH, 28.09.2022 - X B 168/21
Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (…Senatsbeschluss vom 12.02.2019 - X B 90/18, BFH/NV 2019, 513, Rz 10, und vom 05.11.2020 - X B 50/20, BFH/NV 2021, 290, Rz 7). - BFH, 12.09.2013 - X S 30/13
Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 28.09.2022 - X B 168/21
Rn. 31 aa) Eine solche Bekundung ist zum einen überflüssig (…Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 44 Rz 9), weil Maßstab für die Beurteilung, ob eine Besorgnis der Befangenheit vorliegt, nicht die eigene subjektive Einschätzung des abgelehnten Richters ist, sondern der Standpunkt eines Verfahrensbeteiligten, der eine objektive, vernünftige Würdigung aller Umstände vornimmt (Senatsbeschluss vom 12.09.2013 - X S 30, 31/13, BFH/NV 2014, 51, Rz 5). - BFH, 13.08.2020 - X B 26/20
Gehörsverstoß durch Nichtbeachtung von rechtlichem Vorbringen eines Beteiligten
Auszug aus BFH, 28.09.2022 - X B 168/21
Rn. 18 a) Daran ist richtig, dass der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs --in Gestalt der sogenannten Beachtungspflicht-- auch dann verletzt ist, wenn das FG Äußerungen eines Verfahrensbeteiligten zu entscheidungserheblichen Fragen nicht zur Kenntnis nimmt bzw. bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung zieht (näher s. Senatsbeschluss vom 13.08.2020 - X B 26/20, BFH/NV 2021, 201, Rz 19, m.w.N.).
- BFH, 24.03.2025 - V B 57/23
Verfahrenstrennung bei einem einzigen Klagegegenstand
Ungeachtet der Frage, ob die von dem abgelehnten Richter abgegebene dienstliche Äußerung ausschließlich die eigene subjektive Einschätzung des abgelehnten Richters enthält und daher den Anforderungen des § 44 Abs. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) nicht genügt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.03.1995 - II B 36/94, BFH/NV 1996, 45, unter II.4.a; vom 28.09.2022 - X B 168/21, BFH/NV 2023, 43, Rz 30 bis 32), macht das Fehlen einer ordnungsmäßigen dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch im Streitfall in jedem Fall nicht willkürlich. - BFH, 21.02.2025 - XI B 53/24
Einreichung der Klageschrift; Anforderung an die Wirksamkeit bei fehlender …
Rn. 2 1. Ist ein Urteil eines FG kumulativ auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt (Mehrfachbegründung), kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Revision nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich eines jeden dieser Gründe ein Zulassungsgrund dargelegt wird und gegeben ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 15.04.2016 - XI B 109/15, BFH/NV 2016, 1306, Rz 17;… vom 23.10.2018 - VIII B 44/18, BFH/NV 2019, 108, Rz 10; vom 28.09.2022 - X B 168/21, BFH/NV 2023, 43, Rz 20 ff.;… vom 15.05.2024 - IX B 1/24, BFH/NV 2024, 916, Rz 2). - BFH, 26.04.2023 - X B 102/22
Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz - keine Hinweispflicht …
Dazu wiederum muss ausgeführt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (Senatsbeschluss vom 28.09.2022 - X B 168/21, BFH/NV 2023, 43, Rz 47, m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".