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Rechtsprechung
   BFH, 10.03.2016 - X B 198/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11236
BFH, 10.03.2016 - X B 198/15 (https://dejure.org/2016,11236)
BFH, Entscheidung vom 10.03.2016 - X B 198/15 (https://dejure.org/2016,11236)
BFH, Entscheidung vom 10. März 2016 - X B 198/15 (https://dejure.org/2016,11236)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Verböserungsverbot - Überraschungsentscheidung - Sachaufklärung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GG Art 19 Abs 4, GG Art 20 Abs 3, GG Art 103 Abs 1, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 3, AO § 162 Abs 2
    Verböserungsverbot - Überraschungsentscheidung - Sachaufklärung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verböserungsverbot - Überraschungsentscheidung - Sachaufklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO
    Verböserungsverbot - Überraschungsentscheidung - Sachaufklärung

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), Art. ... 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG), Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG, § 119 Nr. 3 FGO, § 162 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verstoß eines finanzgerichtlichen Urteils gegen das Verböserungsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß eines finanzgerichtlichen Urteils gegen das Verböserungsverbot

  • rechtsportal.de

    FGO § 96 ; GG Art. 19 Abs. 4 ; GG Art. 20 Abs. 3
    Verstoß eines finanzgerichtlichen Urteils gegen das Verböserungsverbot

  • datenbank.nwb.de

    Keine Änderung einer Steuerfestsetzung zum Nachteil des Steuerpflichtigen durch das Gericht (Verböserungsverbot); Sachaufklärungspflicht des FG durch die Mitwirkungspflicht begrenzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Überraschungsentscheidung des Finanzgerichts - und die Taktik des Finanzamtes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verböserungsverbot im finanzgerichtlichen Verfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts in Schätzungsfällen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.01.2015 - VI R 85/13

    Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen nach § 64 …

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - X B 198/15
    Rn. 8 1. Das sogenannte Verböserungsverbot (Verbot der reformatio in peius), das teilweise aus § 96 FGO, jedenfalls aber aus Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird und in der Sache unstreitig ist, besagt, dass das Gericht eine von der Finanzbehörde vorgenommene Steuerfestsetzung nicht zum Nachteil des Steuerpflichtigen ändern, mithin keine höhere Steuerfestsetzung vornehmen darf (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1997 X R 146/94, BFH/NV 1998, 961, unter II.4.c; vom 15. Januar 2015 VI R 85/13, BFHE 249, 114, BStBl II 2015, 586, unter II.2.;… vom 4. März 2015 IV R 38/12, BFH/NV 2015, 984, unter II.3.b bb (2);… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 96 Rz 51).
  • BFH, 04.03.2015 - IV R 38/12

    Investitionsabzugsbetrag - Nachweis der Investitionsabsicht in Gründungsfällen - …

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - X B 198/15
    Rn. 8 1. Das sogenannte Verböserungsverbot (Verbot der reformatio in peius), das teilweise aus § 96 FGO, jedenfalls aber aus Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird und in der Sache unstreitig ist, besagt, dass das Gericht eine von der Finanzbehörde vorgenommene Steuerfestsetzung nicht zum Nachteil des Steuerpflichtigen ändern, mithin keine höhere Steuerfestsetzung vornehmen darf (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1997 X R 146/94, BFH/NV 1998, 961, unter II.4.c; vom 15. Januar 2015 VI R 85/13, BFHE 249, 114, BStBl II 2015, 586, unter II.2.; vom 4. März 2015 IV R 38/12, BFH/NV 2015, 984, unter II.3.b bb (2);… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 96 Rz 51).
  • BFH, 26.11.1997 - X R 146/94

    Steuermindernde Berücksichtigung von Flugkosten im Rahmen der Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - X B 198/15
    Rn. 8 1. Das sogenannte Verböserungsverbot (Verbot der reformatio in peius), das teilweise aus § 96 FGO, jedenfalls aber aus Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird und in der Sache unstreitig ist, besagt, dass das Gericht eine von der Finanzbehörde vorgenommene Steuerfestsetzung nicht zum Nachteil des Steuerpflichtigen ändern, mithin keine höhere Steuerfestsetzung vornehmen darf (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1997 X R 146/94, BFH/NV 1998, 961, unter II.4.c; vom 15. Januar 2015 VI R 85/13, BFHE 249, 114, BStBl II 2015, 586, unter II.2.;… vom 4. März 2015 IV R 38/12, BFH/NV 2015, 984, unter II.3.b bb (2);… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 96 Rz 51).
  • BFH, 30.01.2014 - X B 63/13

    Kein Bandbreitenverfahren bei der Ermittlung des Teilwerts eines aus dem …

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - X B 198/15
    War der Kläger bereits vor dem FG sachkundig vertreten, hat er zusätzlich darzulegen, weshalb er nicht schon vor dem Tatsachengericht die Erhebung weiterer Beweise beantragt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2014 X B 63/13, BFH/NV 2014, 689, unter 2.).
  • BFH, 22.07.2015 - X B 172/14

    Besteuerung der Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter des Europäischen …

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - X B 198/15
    Daher kann die Sachaufklärungsrüge nicht dazu dienen, Ermittlungen vom FG zu verlangen, die sich jedenfalls für einen beratenen Beteiligten in der Weise aufdrängen, dass dieser die fehlenden Angaben selbst beschaffen könnte (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2014 X B 134/13, BFH/NV 2014, 1772, unter II.1.; vom 22. Juli 2015 X B 172/14, BFH/NV 2015, 1390, unter II.4.).
  • BFH, 07.07.2014 - X B 134/13

    Ermittlungspflicht des FG und Mitwirkungspflicht der Beteiligten - Anforderungen …

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - X B 198/15
    Daher kann die Sachaufklärungsrüge nicht dazu dienen, Ermittlungen vom FG zu verlangen, die sich jedenfalls für einen beratenen Beteiligten in der Weise aufdrängen, dass dieser die fehlenden Angaben selbst beschaffen könnte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2014 X B 134/13, BFH/NV 2014, 1772, unter II.1.;… vom 22. Juli 2015 X B 172/14, BFH/NV 2015, 1390, unter II.4.).
  • BFH, 21.02.2013 - X B 53/11

    Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Unterhalt …

    Auszug aus BFH, 10.03.2016 - X B 198/15
    Auf rechtliche Umstände, die ein Beteiligter selbst hätte sehen können und müssen, muss er nicht hingewiesen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Februar 2013 X B 53/11, BFH/NV 2013, 972, unter II.2.;… Gräber/Ratschow, a.a.O., § 119 Rz 16, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 09.10.2020 - 14 K 21/19

    Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 30% der Betriebseinnahmen bei …

    Dies ergibt sich auch aus der Rechtsschutzfunktion des finanzgerichtlichen Verfahrens (vgl. BFH-Beschluss vom 10. März 2016 X B 198/15, BFH/NV 2016, 1042;… Gräber/Ratschow, FGO, 9. Auflage 2019, § 96, Rn. 51).
  • BFH, 20.11.2019 - XI R 52/17

    Zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim …

    Rn. 33 Das von der Klägerin in Bezug genommene finanzgerichtliche "Verböserungsverbot" besagt, dass das FG bezogen auf die mit der Klage angegriffene Steuerfestsetzung nicht zum Nachteil des Steuerpflichtigen abweichen, mithin keine höhere Steuerfestsetzung als die durch das FA vornehmen darf (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.02.2016 - V R 53/14, BFHE 252, 551, BStBl II 2019, 333, Rz 26, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 10.03.2016 - X B 198/15, BFH/NV 2016, 1042, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2018 - X B 48/18

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

    Auf rechtliche Umstände, die ein Beteiligter selbst hätte sehen können und müssen, muss er dagegen nicht hingewiesen werden (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2018 X B 60/17, BFH/NV 2018, 530, Rz 16, sowie vom 10. März 2016 X B 198/15, BFH/NV 2016, 1042, Rz 13;… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 119 Rz 16, m.w.N.).
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