Rechtsprechung
| BFH, 14.12.2011 - X B 42/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses zwecks Prüfung der Umsetzung einer Zusage nach Erledigung der Hauptsache - Wirksamkeit der Kündigung einer Prozessvollmacht - Keine Zulässigkeit eines unstatthaften Rechtsbehelfs wegen fehlerhaft erteilter Rechtsbehelfsbelehrung
- openjur.de
Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses zwecks Prüfung der Umsetzung einer Zusage nach Erledigung der Hauptsache; Wirksamkeit der Kündigung einer Prozessvollmacht; Keine Zulässigkeit eines unstatthaften Rechtsbehelfs wegen fehlerhaft erteilter Rechtsbehelfsbelehrung
- Bundesfinanzhof
FGO § 138 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 62 Abs 4, FGO § 155, ZPO § 87, AO § 356
Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses zwecks Prüfung der Umsetzung einer Zusage nach Erledigung der Hauptsache - Wirksamkeit der Kündigung einer Prozessvollmacht - Keine Zulässigkeit eines unstatthaften Rechtsbehelfs wegen fehlerhaft erteilter Rechtsbehelfsbelehrung - rechtsinformationen.bund.de
Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses zwecks Prüfung der Umsetzung einer Zusage nach Erledigung der Hauptsache - Wirksamkeit der Kündigung einer Prozessvollmacht - Keine Zulässigkeit eines unstatthaften Rechtsbehelfs wegen fehlerhaft erteilter Rechtsbehelfsbelehrung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 138 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 62 Abs 4 FGO, § 155 FGO, § 87 ZPO
Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses zwecks Prüfung der Umsetzung einer Zusage nach Erledigung der Hauptsache - Wirksamkeit der Kündigung einer Prozessvollmacht - Keine Zulässigkeit eines unstatthaften Rechtsbehelfs wegen fehlerhaft erteilter Rechtsbehelfsbelehrung - ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
FGO § 138 Abs. 1; FGO § 68; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4
Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses nach Erledigung der Hauptsache - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 68
Umsetzung der gegebenen Zusage von geänderten Steuerbescheiden im ursprünglichen Prozess - datenbank.nwb.de
Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses zur Klärung, ob eine Zusage nach Erledigung der Hauptsache korrekt umgesetzt wurde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 10 K 341/10
- BFH, 14.12.2011 - X B 42/11
- BFH, 14.12.2011 - X S 11/11
- BFH, 14.02.2012 - X S 1/12
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BFH, 16.11.2000 - XI R 28/99
Verpflichtungserklärung vor dem FG
Auszug aus BFH, 14.12.2011 - X B 42/11
Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 16. November 2000 XI R 28/99 (BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303) in einem solchen Fall die Fortsetzung des ursprünglichen Klageverfahrens zugelassen habe, beruhe dies darauf, dass der dortige Kläger diesen Weg gewählt habe.Rn. 12 Der ursprüngliche Prozess ist auch dann fortzusetzen, wenn wie im Streitfall darüber zu entscheiden ist, ob die von der Finanzbehörde in diesem Prozess abgegebene Änderungszusage korrekt umgesetzt worden ist (Senatsurteil in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, und BFH-Urteil in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303).
Ein solches Wahlrecht kann nicht den Aussagen des BFH in den Urteilen in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121 und in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303 entnommen werden, wonach "der Kläger den Rechtsstreit mit dem Antrag fortsetzen kann, das Finanzamt zum Erlass des zugesagten Änderungsbescheids zu verpflichten".
Gegen ein solches Wahlrecht spricht auch der vom BFH in dem im Urteil in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303 gegebene Hinweis, wonach es prozesswirtschaftlich ist, einen Streit betreffend die Umsetzung einer Zusage im bisherigen Verfahren austragen zu lassen, da der Streitstoff dem Gericht und den Beteiligten bekannt ist und ihnen damit Kosten und Aufwand eines neuen Rechtsstreits erspart bleiben.
- BFH, 29.10.1987 - X R 1/80
Verfahren - Mündliche Verhandlung - Änderungsbescheid - Erledigung - Finanzamt
Auszug aus BFH, 14.12.2011 - X B 42/11
Eine solche Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses ist nicht nur dann geboten, wenn in Frage steht, ob die ursprünglich abgegebenen Erledigungserklärungen unwirksam sind oder angefochten bzw. widerrufen werden können (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 29. November 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, unter 1. der Urteilsgründe, und BFH-Beschluss vom 4. April 1990 IV B 126/88, BFH/NV 1991, 550).Rn. 12 Der ursprüngliche Prozess ist auch dann fortzusetzen, wenn wie im Streitfall darüber zu entscheiden ist, ob die von der Finanzbehörde in diesem Prozess abgegebene Änderungszusage korrekt umgesetzt worden ist (Senatsurteil in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, und BFH-Urteil in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303).
Ein solches Wahlrecht kann nicht den Aussagen des BFH in den Urteilen in BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121 und in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303 entnommen werden, wonach "der Kläger den Rechtsstreit mit dem Antrag fortsetzen kann, das Finanzamt zum Erlass des zugesagten Änderungsbescheids zu verpflichten".
- BFH, 23.04.2009 - X B 43/08
Rechtsschutzgewährende Auslegung von Prozesserklärungen bei vorläufigen falschen …
Auszug aus BFH, 14.12.2011 - X B 42/11
Rn. 9 Ein Verfahrensfehler liegt zwar vor, wenn das FG eine Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig abweist (Senatsbeschluss vom 23. April 2009 X B 43/08, BFH/NV 2009, 1443;… BFH-Beschluss vom 22. Juni 2010 VIII B 12/10, BFH/NV 2010, 1846).
- BFH, 14.12.2011 - X S 11/11
Beiordnung eines Rechtsanwalts im PKH-Verfahren - Streit über Erledigung der …
Auszug aus BFH, 14.12.2011 - X B 42/11
Zudem begehrt er die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für dieses Beschwerdeverfahren (X S 11/11 (PKH)). - BFH, 22.06.2010 - VIII B 12/10
Verfahrensfehler bei fehlerhafter Abweisung der Klage als unzulässig - …
Auszug aus BFH, 14.12.2011 - X B 42/11
Rn. 9 Ein Verfahrensfehler liegt zwar vor, wenn das FG eine Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig abweist (…Senatsbeschluss vom 23. April 2009 X B 43/08, BFH/NV 2009, 1443; BFH-Beschluss vom 22. Juni 2010 VIII B 12/10, BFH/NV 2010, 1846). - BFH, 13.01.1977 - V R 87/76
Kündigung der Vollmacht - Wirksamkeit - Anzeige der Bestellung eines anderen …
Auszug aus BFH, 14.12.2011 - X B 42/11
Denn eine solche Kündigung erlangt gemäß §§ 62 Abs. 4, 155 FGO i.V.m. § 87 der Zivilprozessordnung erst Wirksamkeit durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238). - BFH, 04.04.1990 - IV B 126/88
Beschwerde gegen Kostenentscheidung
Auszug aus BFH, 14.12.2011 - X B 42/11
Eine solche Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses ist nicht nur dann geboten, wenn in Frage steht, ob die ursprünglich abgegebenen Erledigungserklärungen unwirksam sind oder angefochten bzw. widerrufen werden können (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 29. November 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, unter 1. der Urteilsgründe, und BFH-Beschluss vom 4. April 1990 IV B 126/88, BFH/NV 1991, 550). - BFH, 24.01.1989 - VIII B 19/88
Rechtsmittel gegen die Verbindung von Verfahren
Auszug aus BFH, 14.12.2011 - X B 42/11
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass eine fehlerhaft erteilte Rechtsbehelfsbelehrung nicht bewirken kann, dass ein gesetzlich nicht statthafter Rechtsbehelf als zulässig anzusehen ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. Januar 1989 VIII B 19/88, BFH/NV 1990, 384, und Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl, § 55 Rz 27, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
- BFH, 14.02.2012 - X S 1/12
Inhalt und Umfang der richterlichen Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht …
Rn. 1 I. Durch Beschluss vom 14. Dezember 2011 X S 11/11 (PKH) lehnte der beschließende Senat den Antrag des Klägers, Beschwerdeführers und Rügeführers (Kläger), ihm für das unter dem Aktenzeichen X B 42/11 geführte Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision Prozesskostenhilfe (PKH) zu gewähren, ab.Rn. 4 II. Da der Kläger die Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) geltend macht und die Richtigkeit der getroffenen Entscheidungen in Zweifel zieht, wertet der beschließende Senat das klägerische Begehren als Anhörungsrüge (§ 133a FGO) und als Gegenvorstellung gegen die Beschlüsse vom 14. Dezember 2011 X B 42/11 und X S 11/11 (PKH).
Rn. 6 a) Sie ist wegen Nichtbeachtung des Vertretungszwangs (§ 62 Abs. 4 FGO) unzulässig, soweit sie sich gegen den Beschluss vom 14. Dezember 2011 X B 42/11 richtet.
Da der Vertretungszwang bei der Einlegung des Rechtsbehelfs zu beachten ist, hätte der Kläger seine gegen den Beschluss X B 42/11 gerichtete Anhörungsrüge durch eine postulationsfähige Person oder Gesellschaft i.S. des § 62 Abs. 4 FGO einlegen müssen.
Rn. 10 2. Die gegen die Beschlüsse X B 42/11 und X S 11/11 (PKH) gerichtete Gegenvorstellung ist unzulässig.
- BFH, 08.02.2024 - VI R 25/21
Wirksame Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten trotz …
Eine solche Kündigung erlangt gemäß § 62 Abs. 4, § 155 FGO i.V.m. § 87 der Zivilprozessordnung erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten Wirksamkeit (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.12.2011 - X B 42/11, Rz 6 und vom 08.10.2014 - I B 197/13, Rz 3, jeweils m.w.N.). - FG Düsseldorf, 14.09.2018 - 1 K 542/17
Korrekte Umsetzung einer in der mündlichen Verhandlung gegebenen Zusage; …
Ein solcher Streit könnte nicht im vorliegenden Klageverfahren, sondern nur im Wege der Fortführung des ursprünglichen Prozesses geklärt werden (vgl. BFH, Beschluss vom 14.12.2011 X B 42/11, BFH/NV 2012, 439 m. w. N.).
- BVerwG, 16.09.2020 - 1 WNB 1.20
Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; unrichtige …
Wie in anderen gerichtlichen Verfahrensordnungen gilt auch im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung, dass eine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung nicht zur Statthaftigkeit eines nach dem Gesetz unstatthaften Rechtsbehelfs führt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 1 WNB 1.19 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 8 Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 20. Februar 2020 - I ZB 45/19 - juris Rn. 19; BFH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - X B 42/11 - juris Rn. 13). - FG Nürnberg, 05.11.2020 - 8 K 566/19
Kein Wahlrecht zwischen Rechtsstreitigkeiten mit Finanzamt
Gegen ein solches Wahlrecht spricht auch der vom BFH in dem im Urteil in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303 gegebene Hinweis, wonach es prozesswirtschaftlich ist, einen Streit betreffend die Umsetzung einer Zusage im bisherigen Verfahren austragen zu lassen, da der Streitstoff dem Gericht und den Beteiligten bekannt ist und ihnen damit Kosten und Aufwand eines neuen Rechtsstreits erspart bleiben (zum Ganzen BFH-Beschluss vom 14.12.2011 X B 42/11, BFH-NV 2012, 439 m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 23. Juli 2020 V R 37/18, Rn. 29, juris). - FG Nürnberg, 05.11.2020 - 8 K 966/18
Einkommensteuer
Gegen ein solches Wahlrecht spricht auch der vom BFH in dem im Urteil in BFHE 193, 494, BStBl II 2001, 303 gegebene Hinweis, wonach es prozesswirtschaftlich ist, einen Streit betreffend die Umsetzung einer Zusage im bisherigen Verfahren austragen zu lassen, da der Streitstoff dem Gericht und den Beteiligten bekannt ist und ihnen damit Kosten und Aufwand eines neuen Rechtsstreits erspart bleiben (zum Ganzen BFH-Beschluss vom 14.12.2011 X B 42/11, BFH-NV 2012, 439 m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 23. Juli 2020 V R 37/18, Rn. 29, juris).
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