Rechtsprechung
| BFH, 07.02.2018 - X R 10/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- Bundesfinanzhof
BGB § 116 S 1, BGB § ... 133, BGB § 157, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, EStG § 15b Abs 4 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 4, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 8, EStG § 20 Abs 9, EStG § 22 Nr 3, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 4
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von vergeblichen Investitionen in betrügerische Modelle über den Erwerb von tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerken
- rechtsinformationen.bund.de
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von vergeblichen Investitionen in betrügerische Modelle über den Erwerb von tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerken
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§ 116 S 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 15 Abs 2 S 1 EStG 2009
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von vergeblichen Investitionen in betrügerische Modelle über den Erwerb von tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerken - IWW
- Wolters Kluwer
Einkommensteuerrechtliche Einordnung vorweggenommener Betriebsausgaben für ein aufgrund betrügerischen Verhaltens des Vertragspartners bezahltes, aber nicht geliefertes Blockheizkraftwerk; Ertragsteuerliche Behandlung einer Kapitalüberlassung gegen erfolgsabhängige ...
- Betriebs-Berater
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von vergeblichen Investitionen in betrügerische Modelle über den Erwerb von tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerken
- ra.de
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkommensteuerrechtliche Einordnung vorweggenommener Betriebsausgaben für ein aufgrund betrügerischen Verhaltens des Vertragspartners bezahltes, aber nicht geliefertes Blockheizkraftwerk
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anlagebetrug im Schneeballsystem - und der steuerliche Verlustabzug
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Verluste durch Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken abziehbar
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von vergeblichen Investitionen in betrügerische Modelle über den Erwerb von tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerken
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abziehbarkeit vorweggenommener Betriebsausgaben
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken
- pwc.de (Kurzinformation)
Verlustabzug bei Investition in nicht existierende Blockheizkraftwerke
- pwc.de (Kurzinformation)
Verlustabzug bei Investition in nicht existierende Blockheizkraftwerke
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken
Sonstiges (3)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 15 Abs 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 4, EStG § 22 Nr 3 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 7
Verlust, Gewerbebetrieb, Wirtschaftlicher Verkehr, Schneeballsystem, Blockheizkraftwerk, Partiarisches Darlehen, Leistung, Kapitalforderung - nwb.de (Verfahrensmitteilung)
Blockheizkraftwerk; Gewerbebetrieb; Kapitalforderung; Leistung; Partiarisches Darlehen; Schneeballsystem; Verlust; Wirtschaftlicher ...
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Münster, 11.03.2016 - 4 K 3365/14
- BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
- FG Münster, 21.02.2020 - 4 K 794/19
Papierfundstellen
- BFHE 260, 491
- NJW 2018, 3475
- NZA 2018, 1252
- WM 2018, 1227
- BB 2018, 1173
- BB 2018, 1569
- BStBl II 2018, 630
- NZG 2018, 1153
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (38)
- BFH, 21.09.2016 - XI R 44/14
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Anzahlung für nicht geliefertes …
Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
Rn. 38 Gleiches gilt für das --ebenfalls zum Verpachtungsmodell der X-Gruppe ergangene-- Vorabentscheidungsersuchen des XI. Senats (Beschluss vom 21. September 2016 XI R 44/14, BFHE 255, 328).Zu klären sei jedoch, ob das vom EuGH für wesentlich erachtete Merkmal der "Unsicherheit" rein objektiv zu verstehen sei oder aber aus der objektivierten Sicht des Steuerpflichtigen, der die verlorene Anzahlung geleistet habe (BFH-Beschluss in BFHE 255, 328, Rz 47 ff.).
- BFH, 08.04.2008 - VIII R 73/05
Umqualifizierung der Einkünfte einer freiberuflichen Personengesellschaft infolge …
Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Auskunfts- und Kontrollrechte des Klägers den Rechten eines Kommanditisten vergleichbar gewesen wären; ausreichend wäre es aber schon gewesen, wenn die Rechte denen des § 716 Abs. 1 BGB "wenigstens angenähert" gewesen wären (BFH-Urteil vom 8. April 2008 VIII R 73/05, BFHE 221, 238, BStBl II 2008, 681, unter II.2.a, betreffend Mitunternehmerschaften).Hinzu kommt, dass selbst dann, wenn die --hier im Kern vorhandene-- Unternehmerinitiative des Klägers als eher gering anzusehen sein sollte, ein solches Defizit durch das vorliegend eindeutig gegebene und ausschließlich beim Kläger liegende Unternehmerrisiko kompensiert würde (vgl. auch hierzu BFH-Urteil in BFHE 221, 238, BStBl II 2008, 681, unter II.2.a).
- BFH, 06.02.2014 - IV R 59/10
Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen …
Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
Eine explizite Werbung mit der Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Steuerstundungseffekten wäre nicht erforderlich gewesen (BFH-Urteil vom 6. Februar 2014 IV R 59/10, BFHE 244, 385, BStBl II 2014, 465, Rz 25).Dies gilt umso mehr, als eine derartige konzeptionelle Ausrichtung nicht im Vordergrund des Investitionsangebots stehen muss (BFH-Urteil in BFHE 244, 385, BStBl II 2014, 465, Rz 24).
- EuGH, 13.03.2014 - C-107/13
FIRIN - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Leistung von …
Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
Der XI. Senat vertritt unter Berufung auf die EuGH-Rechtsprechung zu den Besonderheiten des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungen (EuGH-Urteil FIRIN vom 13. März 2014 C-107/13, EU:C:2014:151, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2014, 705, Rz 39) lediglich die Ansicht, die künftige Lieferung sei "unsicher" gewesen, was nach der angeführten EuGH-Rechtsprechung zur Versagung des Vorsteuerabzugs führe.Dieser Ausnahmecharakter und die Besonderheiten des genannten Tatbestands ergeben sich hinreichend aus der EuGH-Rechtsprechung im Urteil FIRIN (EU:C:2014:151, UR 2014, 705).
- BFH, 24.09.1991 - VIII R 349/83
Zurechnung betrieblicher Einkünfte nach dem Erbfall, wenn der Betrieb …
Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
Rn. 52 Unternehmerrisiko trägt diejenige Person, auf deren Rechnung und Gefahr das Unternehmen in der Weise geführt wird, dass sich der Erfolg oder Misserfolg der gewerblichen Betätigung in ihrem Vermögen unmittelbar niederschlägt (BFH-Urteil vom 24. September 1991 VIII R 349/83, BFHE 166, 124, BStBl II 1992, 330, unter 1., m.w.N.).Rn. 53 Die Unternehmerinitiative liegt bei derjenigen Person, nach deren Willen das Unternehmen geführt wird (BFH-Urteil in BFHE 166, 124, BStBl II 1992, 330, unter 1.).
- BFH, 11.11.2015 - VIII R 74/13
Zur Vorgreiflichkeit und zum Inhalt eines Feststellungsbescheides gemäß § 15b …
Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
Der Anwendung des § 15b Abs. 1 EStG stünde es auch nicht entgegen, dass der Kläger als Einzelinvestor außerhalb einer Gesellschaft oder Gemeinschaft aufgetreten ist (BFH-Urteil vom 11. November 2015 VIII R 74/13, BFHE 252, 364, BStBl II 2016, 388, Rz 15).Rn. 81 c) Vor diesem Hintergrund muss in einem Verfahren der gesonderten Feststellung nach § 15b Abs. 4 EStG über die Anwendbarkeit des § 15b EStG entschieden werden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 252, 364, BStBl II 2016, 388, Rz 32, …und vom 28. Juni 2017 VIII R 46/14, BFH/NV 2018, 199).
- FG Münster, 16.10.2014 - 5 K 3875/12
Frage des Rechts auf Vorsteuerabzug im Rahmen eines betrügerischen …
Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
Rn. 11 Den vom Kläger aus den Rechnungen über den Ankauf der BHKW beanspruchten, vorliegend nicht verfahrensgegenständlichen Vorsteuerabzug erkannte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) nicht an (bestätigt durch FG Münster, Urteil vom 16. Oktober 2014 5 K 3875/12 U, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 84, rechtskräftig).Rn. 39 (2) In Bezug auf die Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Verwaltungsvertragsmodell ist neben der klageabweisenden Entscheidung des FG Münster im Fall des Klägers (Urteil in EFG 2015, 84) eine klagestattgebende Entscheidung des FG München ergangen (Urteil vom 16. Juli 2015 14 K 1376/12, Revision unter dem Az. XI R 10/16 noch anhängig).
- FG Münster, 11.03.2016 - 4 K 3365/14
Steuerliche Abzugsfähigkeit der aus einem betrügerischen Anlagesystem im …
Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. März 2016 4 K 3365/14 E aufgehoben, soweit es die Jahre 2011 und 2012 betrifft.Rn. 15 Die Klage hatte überwiegend Erfolg (EFG 2016, 807).
- BFH, 19.01.2017 - IV R 50/14
Abgrenzung des physischen Goldhandels von privater Vermögensverwaltung - keine …
Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
Rn. 61 ee) Nach alledem begegnet es ebenfalls keinen rechtlichen Bedenken, dass das FG die vom Kläger beabsichtigte Betätigung im Fall des Verwaltungsvertragsmodells dem Typus des Gewerbebetriebs und nicht demjenigen der privaten Vermögensverwaltung (i.S. einer bloßen Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten) zugeordnet hat (dazu jüngst BFH-Urteil vom 19. Januar 2017 IV R 50/14, BFHE 257, 35, BStBl II 2017, 456, Rz 27 ff.). - BFH, 22.02.2012 - X R 14/10
Werbeeinkünfte eines Fußball-Nationalspielers - Merkmale für …
Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
Rn. 51 (1) Die zahlreichen Einzelindizien, die Einfluss auf die Abgrenzung zwischen selbständigen und anderen Tätigkeiten haben können, lassen sich letztlich den beiden Oberbegriffen der "Unternehmerinitiative" und des "Unternehmerrisikos" zuordnen (ausführlich, auch zum Folgenden, Senatsurteil vom 22. Februar 2012 X R 14/10, BFHE 236, 464, BStBl II 2012, 511, Rz 30 ff., mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BFH, 17.01.2017 - VIII R 7/13
Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells i. S. des § 15b EStG
- BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93
Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der …
- BFH, 01.08.1996 - VIII R 12/94
1. Keine verdeckte Mitunternehmerstellung bei der KG durch bloßen Abschluß eines …
- BFH, 19.02.2009 - IV R 83/06
Stille Beteiligung - Familienpersonengesellschaft - Vertragsanpassung - …
- BFH, 19.06.2008 - VI R 4/05
Durch Dienstverhältnis veranlasstes Aktienankaufsrecht als lohnsteuerlicher …
- BFH, 22.06.2010 - I R 78/09
Partiarisches Darlehen - Kapitalertragsteuerabzug bei stiller Beteiligung und bei …
- BFH, 10.12.1992 - XI R 45/88
Konzeptionskosten als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsgutes
- BFH, 13.09.2000 - I R 61/99
Umsatzabhängige Vergütung bei partiarischen Darlehen
- BFH, 20.03.2013 - X R 15/11
Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Pflegevereinbarung und …
- BFH, 21.05.2015 - IV R 25/12
Vermarktungskostenzuschuss als partiarisches Darlehen
- BFH, 19.08.2015 - X R 30/12
Unterstützungskasse - betriebliche Veranlassung von Versorgungsleistungen - …
- BFH, 05.12.2018 - XI R 8/14
Unternehmereigenschaft sowie Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für …
- BFH, 07.12.1995 - IV R 112/92
Gewerblicher Grundstückshandel bei Kauf eines Grundstücks, das noch am gleichen …
- BFH, 05.12.2018 - XI R 10/16
Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für nicht geliefertes …
- BFH, 25.02.2016 - X B 130/15
Investitionsabzugsbetrag - Betreiben einer Photovoltaikanlage und eines …
- BFH, 29.01.2015 - V R 51/13
Vorsteuerabzug aus Anzahlung für nicht geliefertes Blockkraftheizwerk
- BFH, 28.06.2017 - VIII R 46/14
Zur Vorgreiflichkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 15b Abs. 4 Satz 1 EStG
- FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 K 840/11
Keine umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei bloß auf Gestellung von …
- BFH, 23.06.2006 - VIII B 15/06
Gewerblicher Grundstückshandel: Zurechnung der Einkünfte bei Ehepaaren
- FG München, 16.07.2015 - 14 K 1376/12
Zulässigkeit eines Vorsteuerabzugs aus dem Erwerb eines Blockheizkraftwerks …
- BFH, 16.09.2015 - X R 43/12
Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen
- BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
- BFH, 11.02.2014 - VIII R 25/12
Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
- BFH, 09.05.2017 - IX R 24/16
Vermietung und Verpachtung - Werbungskosten nach gescheitertem …
- BFH, 17.11.2015 - X R 3/14
Betriebsausgabenabzug trotz nicht erbrachter Eingangsleistung - fehlerhafte …
- BFH, 05.10.2017 - VIII R 13/14
Einordnung von Einkünften aus einem Schneeballsystem zu einer ausländischen …
- BFH, 22.09.1994 - IV R 41/93
Verlust bei Veruntreuung
- BFH, 01.04.2009 - X B 173/08
Vermietung von Wohnmobilen als gewerbliche Betätigung
- BFH, 20.09.2018 - IV R 6/16
Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaft
Rn. 32 a) Da zwischen den Beteiligten zu Recht nicht in Streit steht, dass die Erzeugung und Vermarktung des Stroms eine gewerbliche Tätigkeit i.S. des § 15 Abs. 2 EStG ist (dazu BFH-Urteil vom 7. Februar 2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630, Rz 43 ff.), sieht der Senat insoweit von weiteren Ausführungen ab. - FG Münster, 21.02.2020 - 4 K 794/19
Einkommensteuer - Liegt ein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b EStG vor, …
Rn. 8 Auf die Revision hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 07.02.2018 X R 10/16 (BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630, auch abrufbar unter www.bundesfinanzhof.de) das Senatsurteil für die Streitjahre aus verfahrensrechtlichen Gründen auf, weil bislang nicht über die (vorgreifliche) Frage entschieden worden sei, ob auf die Einkünfte aus dem "Verwaltungsvertrags-Modell" § 15b EStG anzuwenden ist.Dies ergebe sich aus den Betriebsausgaben, die auch nach Auffassung des BFH imUrteil vom 07.02.2018 X R 10/16 (…a.a.O., dort Rn. 80 und 71) noch zu berücksichtigen seien.
Sie sind gem. § 15 Abs. 4 Satz 1 EStG jährlich gesondert festzustellen und zwar auch, wenn - wie hier - eine Einzelinvestition in Rede steht (vgl. dazu BFH-Urteil vom 07.02.2018 X R 10/16, a.a.O.).
Soweit der Beklagte - unter Verweis auf den "Prüfungsauftrag" des BFH im Urteil vom 07.02.2018 X R 10/16 (…a.a.O.), dem die hier vorliegenden Prospekte nicht vorgelegen haben - auf die hohen Fixkosten aufgrund der vom Kläger mit der X-EWIV im Rahmen des Verwaltungsvertragsmodells abgeschlossenen Verträge hinweist, ergeben sich hieraus nicht nur keine Verluste.
Aus dem (prognostizierten) jährlichen Überschuss konnte die - in den Modellrechnungen der X-Gruppe in der Tat nicht berücksichtigte - vom BFH im Urteil vom 07.02.2018 X R 10/16 (…a.a.O.) angesprochene Absetzung für Abnutzung in Höhe von jährlich 3.750 EUR bzw. 5.625 EUR ohne weiteres abgedeckt werden, ohne dass ein Verlust gedroht hätte.
Rn. 37 bb) Vom Beklagten - im Anschluss an das BFH-Urteil vom 07.02.2018 X R 10/16 (…a.a.O.) - ebenfalls angesprochene Fremdfinanzierungskosten des Klägers sind beialledem im Streitfall in die Beurteilung, ob ein Steuerstundungsmodell nach § 15b Abs. 2 EStG vorliegt, nicht einzubeziehen.
- FG Münster, 20.07.2018 - 4 K 333/16
Umsatzsteuer: Abzug von nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldeten Umsatzsteuerbeträgen …
Rn. 39 a) Gewerbebetrieb ist gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG jede selbständige und nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird, sich als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und nicht als Ausübung von Land- oder Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit anzusehen ist; darüber hinaus darf es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln (BFH-Urteil vom 07.02.2018 - X R 10/16, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2018, 1003, Rz 27, m.w.N.).Zu diesem Gesamtbild gehören auch die der jeweiligen Tätigkeit zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen (BFH in DStR 2018, 1003, Rz 28).
Rn. 41 Die Qualifizierung der Einkunftsart beurteilt sich nach der Sichtweise des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der ggf. nur beabsichtigten Aufnahme seiner Tätigkeit (BFH in DStR 2018, 1003, Rz 29 ff., m.w.N.).
Zumindest bedeutet sie aber die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen (BFH in DStR 2018, 1003, Rz 53).
Überdies standen dem Kläger auch insoweit keine solchen Auskunfts- und Kontrollrechte zu, die den Rechten eines Kommanditisten aus § 716 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) "wenigstens angenähert" gewesen wären (vgl. BFH in DStR 2018, 1003, Rz 59).
Wegen der fehlenden und nicht wenigstens gering anzusehenden Unternehmerinitiative des Klägers konnte ein ggf. beim Kläger liegendes Unternehmerrisiko auch nicht kompensiert werden (BFH in DStR 2018, 1003, Rz 59, m.w.N.).
Rn. 56 cc) Nichts anderes folgt aus der Rechtsprechung des BFH in DStR 2018, 1003, Rz 29 ff., wonach die Qualifizierung der Einkunftsart nicht objektiv rückblickend nach den tatsächlichen Verhältnissen vorzunehmen ist, sondern die Sichtweise des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge maßgeblich ist.
- BSG, 28.11.2024 - B 4 AS 16/23 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - …
Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Gewerbebetriebs ist nach der Rechtsprechung des BFH dabei, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (stRspr; zB BFH vom 14.7.2016 - IV R 34/13 - BFHE 255, 12 = BStBl II 2017, 175 - juris RdNr 32 mwN; hierzu im Hinblick auf Einkünfte aus dem Betrieb von Blockheizkraftwerken BFH vom 7.2.2018 - X R 10/16 - BFHE 260, 490 = BStBl II 2018, 630 - juris RdNr 61; vgl zu der Frage, wann die Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten wird zB BFH vom 19.1.2017 - IV R 50/14 - BFHE 257, 35 = BStBl II 2017, 456 - juris RdNr 27 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10.12.2001 - GrS 1/98 - BFHE 197, 240 = BStBl II 2002, 291 - juris RdNr 29; vgl zur Maßgeblichkeit der Verkehrsanschauung für das "Bild des Gewerbebetriebs" nur BFH vom 19.1.2017 - IV R 50/14 - BFHE 257, 35 = BStBl II 2017, 456 - juris RdNr 28). - FG Hamburg, 03.06.2026 - 5 K 174/16
Einkommensteuer: Zur Anwendung des § 50d Abs. 11 EStG a.F. auf doppelstöckige …
Rn. 192 (2) Wenn nicht von vornherein ausgeschlossen ist, dass eine bestimmte Gestaltung die Voraussetzungen des § 15b EStG erfüllt, ist hierüber im Verfahren der gesonderten Feststellung nach § 15b Abs. 4 EStG - ggf. durch Erlass eines sogenannten Negativ-Bescheids - zu entscheiden (BFH, Urteil vom 7. Februar 2018, X R 10/16, BStBl II 2018, 630).Für das hiesige Verfahren ist diese Entscheidung bindend (BFH, Urteil vom 7. Februar 2018, X R 10/16, BStBl II 2018, 630).
Auch wenn von vornherein ausgeschlossen ist, dass die entsprechende Feststellung getroffen werden wird, muss das Verfahren nicht ausgesetzt werden (BFH, Urteil vom 7. Februar 2018, X R 10/16, BStBl II 2018, 630).
- FG München, 05.06.2024 - 9 K 1512/22
Einkünfte aus der Vermietung und Veräußerung von Containern
Denn hierzu sei auf eine ex ante-Prognose abzustellen (BFH-Urteil vom 7. Februar 2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630).Rn. 43 Das BFH-Urteil vom 7. Februar 2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630, beziehe sich auf die Qualifikation der Einkunftsart, der die verlorenen Aufwendungen zuzuordnen seien.
Da vergebliche Aufwendungen vorlägen, seien die von A-GmbH und B-GmbH vorgenommenen Auszahlungen entsprechend dem BFH-Urteil vom 7. Februar 2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630, als "Scheinrenditen" der Besteuerung zu unterwerfen.
Zu diesem Gesamtbild gehören auch die der jeweiligen Tätigkeit zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen (BFH-Urteil vom 7. Februar 2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630; m. w. N.).
Rn. 53 Dabei ist die Qualifizierung der Einkunftsart nicht objektiv rückblickend nach den tatsächlichen Verhältnissen vorzunehmen, sondern nach der Sichtweise des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge (BFH-Urteil vom 7. Februar 2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630; m. w. N.).
Auch wenn daher objektiv kein Veräußerungstatbestand vorliegt, ist nach der insofern maßgeblichen subjektiven Sichtweise (BFH-Urteil vom 7. Februar 2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630; m. w. N.) die Einkunftsart der privaten Veräußerungsgeschäfte gegeben.
- FG München, 05.06.2024 - 9 K 1510/22
Einkünfte aus der Vermietung und Veräußerung von Containern
Die Einkunftsart - hier sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG, § 22 Nr. 2 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG oder gemäß § 15 EStG - ist nach der Sichtweise des Steuerpflichtigen bei Vertragsschluss zu bestimmen (BFH, Urteil v. 7.2.2018, X R 10/16).Denn hierzu sei auf eine ex ante-Prognose abzustellen (BFH-Urteil vom 7. Februar 2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630).
Rn. 46 Das BFH-Urteil vom 7. Februar 2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630, beziehe sich auf die Qualifikation der Einkunftsart, der die verlorenen Aufwendungen zuzuordnen seien.
Da vergebliche Aufwendungen vorlägen, seien die von A-GmbH und B-GmbH vorgenommenen Auszahlungen entsprechend dem BFH-Urteil vom 7. Februar 2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630, als "Scheinrenditen" der Besteuerung zu unterwerfen.
Zu diesem Gesamtbild gehören auch die der jeweiligen Tätigkeit zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen (BFH-Urteil vom 7. Februar 2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630; m. w. N.).
Rn. 56 Dabei ist die Qualifizierung der Einkunftsart nicht objektiv rückblickend nach den tatsächlichen Verhältnissen vorzunehmen, sondern nach der Sichtweise des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge (BFH-Urteil vom 7. Februar 2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630; m. w. N.).
- BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18
Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen …
Deshalb sind etwa Ausgaben gewinnmindernd zu berücksichtigen, die vor der Aufnahme der werbenden betrieblichen Tätigkeit entstanden und auf die Erzielung von betrieblichen Einkünften gerichtet sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 07.02.2018 - X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630, Rz 49 f.). - FG Düsseldorf, 21.12.2021 - 13 K 2755/20
Berücksichtigung eines Verlustes aus Containervermietung bei der Festsetzung des …
Rn. 32 Die Qualifikation der Einkunftsart ist nicht objektiv rückblickend nach den tatsächlichen Verhältnissen vorzunehmen, sondern nach der Sichtweise des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge (BFH-Urteil vom 07.02.2018 X R 10/16 BStBl II 2018, 630 unter II.1.b). - BFH, 19.07.2018 - IV R 14/16
Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf …
Denn Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die objektiv (tatsächlich oder wirtschaftlich) mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230, unter B.II.5.a, m.w.N.; vom 3. Februar 2016 X R 25/12, BFHE 252, 486, BStBl II 2016, 391, Rz 26; vom 7. Februar 2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, Rz 31, m.w.N.). - FG Nürnberg, 27.01.2022 - 4 K 1105/20
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein nie geliefertes …
- FG Hessen, 11.03.2019 - 9 K 593/18
Ein Schaden, den ein Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass er im Rahmen eines …
- FG München, 24.07.2018 - 6 K 1754/18
Aufwendungen aus fehlgeschlagenen Ankauf eines Blockheizkraftwerks führen zu …
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 8 K 2173/21
Zur einkommensteuerlichen Beurteilung von Kauf- und Verwertungsverträgen über …
- FG Münster, 10.01.2019 - 5 K 1612/17
Feststellung der Mitunternehmerstellung hinsichtlich der Mitunternehmerschaft …
- BFH, 27.10.2020 - VIII R 42/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 29.09.2020 VIII R 17/17 - …
- FG Sachsen-Anhalt, 22.08.2023 - 5 K 712/19
Teilnahme an einem betrügerischen Schneeballsystem mit Blockheizkraftwerken …
- BFH, 09.06.2021 - I B 58/20
Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung - Keine Beiladung …
- BFH, 17.03.2021 - IV R 24/18
Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen …
- BFH, 18.12.2024 - I R 12/21
Missbräuchliche Inanspruchnahme eines abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs
- FG Hamburg, 08.12.2021 - 2 K 53/19
Einkommensteuer: Schadenersatzzahlungen an Mitunternehmer
- BFH, 17.03.2021 - IV R 23/18
Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen …
- BFH, 17.03.2021 - IV R 21/18
Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen …
- BFH, 17.03.2021 - IV R 22/18
Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen …
- FG Düsseldorf, 05.11.2025 - 2 K 3874/15
Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen - Einschaltung einer …
- FG Münster, 09.04.2019 - 2 K 2576/17
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- FG Düsseldorf, 22.06.2018 - 1 K 3020/16
Beteiligung der minderjährigen Kinder der Kommanditisten einer GmbH & Co. KG als …
- FG Hamburg, 11.09.2025 - 5 K 51/24
Einkommensteuer: Scheinvertrag/Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten - …
- BFH, 28.01.2026 - X R 21/23
Betriebsausgaben und Zwangsaufwendungen
- FG Düsseldorf, 21.12.2021 - 13 K 2760/20
Steuerliche Qualifizierung von Einkünften aus der Vermietung und VeräuÃerung von …
- FG Düsseldorf, 26.02.2019 - 13 K 3082/17
Ablehnung des Antrags auf Terminverschiebung wegen "schlechter psochyo/physischer …
- FG Münster, 14.05.2025 - 6 K 608/22
Einkünfteermittlung - Einkünftequalifikation bei vermeintlicher und/oder …
- FG Hessen, 26.06.2023 - 3 K 1681/17
Einkommensteuerliche Anerkennung eines vom Kläger geltend gemachten Verlusts bei …
- FG Münster, 26.09.2025 - 12 K 619/21
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- FG Münster, 21.02.2020 - 10 K 3338/17
Umqualifizierung von Einkünften aus Kapitalvermögen in Einkünfte aus gewerblichen …
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