Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2342
BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03 (https://dejure.org/2005,2342)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2005 - X ZR 92/03 (https://dejure.org/2005,2342)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - X ZR 92/03 (https://dejure.org/2005,2342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB §§ 518 Abs. 2, 956 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 518 Abs. 2; ; BGB § 956 Abs. 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewirkung der Schenkung eines Holzeinschlagrechts; Relevanz des Besitzes am Holz bei einer Schenkung eines Holzeinschlagrechts; Vorliegen einer Schenkung bei krassem Missverhältnis zwischen den erbrachten Gegenleistungen; Vornahme von Dienstleistungen als vorweggenommene ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 518 Abs. 2 § 956 Abs. 1
    Bewirkung der Schenkung eines Holzeinschlagsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Holzeinschlagsrecht als Gegenstand des Schenkungsversprechens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 498 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1718
  • MDR 2006, 140
  • WM 2005, 2297
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56

    Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03
    Unabhängig von dem das Fruchtziehungsrecht betreffenden Streit zwischen Übertragungs- und Aneignungstheorie (vgl. BGHZ 27, 360, 364 f.), der hier weiterhin keiner Entscheidung bedarf, ist die davon zu trennende Aneignungsgestattung, die dem Holzeinschlagsrecht zugrunde liegt, jedenfalls Verfügungsgeschäft.

    Zwar konnte die Klägerin die dingliche Aneignungsgestattung trotz schuldrechtlicher Gestattungspflicht grundsätzlich widerrufen (vgl. BGHZ 27, 360, 367).

  • BGH, 06.02.2004 - V ZR 249/03

    Verkündung des Protokollurteils; Anforderungen an den Inhalt

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03
    Bei diesem ist nach § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO eine Bezugnahme auf das Protokoll ausreichend (BGHZ 158, 37, 41).
  • BGH, 21.09.1994 - VIII ZR 257/93

    Heilung des formnichtigen Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03
    Ist ein Formmangel durch Bewirkung des dinglichen Vollzugsgeschäfts, hier der Aneignungsgestattung, geheilt, können sich die Vertragsparteien von dem einmal wirksam gewordenen Kausalgeschäft nicht mehr einseitig durch Widerruf lösen (vgl. BGHZ 127, 129, 137 f. zur Heilung des formnichtigen Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen;… vgl. auch BGH, Urt. v. 06.03.1970 - V ZR 57/67, NJW 1970, 941, wonach der Mangel eines Schenkungsversprechens, dessen Gegenstand Besitz und Nutzung einer Sache sind, schon dadurch endgültig geheilt wird, daß der Schenker die Sache dem Beschenkten einmalig zum Zwecke dieser Nutzung übergibt).
  • BGH, 17.04.2002 - IV ZR 259/01

    Schenkung durch Übertragung eines Grundstücks in der ehemaligen DDR

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03
    Insbesondere entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein krasses Mißverhältnis zwischen erbrachter Dienstleistung und erhaltener Zuwendung eine tatsächliche Vermutung für die Unentgeltlichkeit letzterer begründet (BGH, Urt. v. 17.04.2002 - IV ZR 259/01, NJW 2002, 2469; BGHZ 59, 132).
  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03
    Insbesondere entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein krasses Mißverhältnis zwischen erbrachter Dienstleistung und erhaltener Zuwendung eine tatsächliche Vermutung für die Unentgeltlichkeit letzterer begründet (…BGH, Urt. v. 17.04.2002 - IV ZR 259/01, NJW 2002, 2469; BGHZ 59, 132).
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 145/91

    Zugewinnausgleich bei gemischter Schenkung von Wohnungseigentum in zu …

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03
    In der von der Revision herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde eine eine Schenkung ausschließende nachträgliche Entgeltvereinbarung angenommen, weil der Leistende von vornherein erkennbar, wenn auch ohne rechtswirksamen Anspruch, eine Vergütung gefordert hatte, die dann später tatsächlich gewährt wurde (BGH, Urt. v. 17.06.1992 - XII ZR 145/91, NJW 1992, 2566, 2567).
  • BGH, 06.03.1970 - V ZR 57/67

    Auslegung eines "Familienvertrages" - Gemeinsamer Zweck beim Gesellschaftsvertrag …

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03
    Ist ein Formmangel durch Bewirkung des dinglichen Vollzugsgeschäfts, hier der Aneignungsgestattung, geheilt, können sich die Vertragsparteien von dem einmal wirksam gewordenen Kausalgeschäft nicht mehr einseitig durch Widerruf lösen (vgl. BGHZ 127, 129, 137 f. zur Heilung des formnichtigen Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen; vgl. auch BGH, Urt. v. 06.03.1970 - V ZR 57/67, NJW 1970, 941, wonach der Mangel eines Schenkungsversprechens, dessen Gegenstand Besitz und Nutzung einer Sache sind, schon dadurch endgültig geheilt wird, daß der Schenker die Sache dem Beschenkten einmalig zum Zwecke dieser Nutzung übergibt).
  • LG Wuppertal, 19.03.2025 - 14 O 119/23

    "Frucht am Halm" Holzeinschlag Holzeinschlagsrecht Eigentumserwerb Eigentum …

    ex §§ 956 Abs. 1 Satz 2, 137 BGB (vgl. BGH, Urteil v. 19.07.2005 - X ZR 92/03, Rn. 19;… BGH, Urteil v. 12.07.2002 - V ZR 441/00, Rn. 22 nach juris;… Kindl in BeckOK-BGB, 72. Edt., § 956, Rn. 4f.;… Oechsler in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 956, Rn. 5).

    Rn. 82 Der Abtretungsvertrag vom 30.06.2010 wurde zudem nach dem unstreitigen Parteivorbringen des Klägers selbst - wahrscheinlich eher als unentgeltliche Leistung gemäß § 134 Abs. 1 InsO als nach § 133 Abs. 4 InsO - durch den ausweislich der Email vom 16.07.2014 offensichtlich bereits seit längerer Zeit bestellten Insolvenzverwalter (Bl. 62) wirksam angefochten (Bl. 158 u. Bl. 229), was in rechtlicher Hinsicht plausibel ist, weil der Sohn der Beklagten nach dem Wortlaut des Abtretungsvertrages vom 30.06.2010 eine für 80.000,00 Euro erworbene Sachleistungsforderung an seine Mutter verschenkt hat (vgl. BGH, Urteil v. 17.04.2002 - IV ZR 259/01; BGHZ 59, 132ff.; BGH, Urteil v. 19.07.2005 - X ZR 92/03, Rn. 13 u. 17).

    Hiernach war die Anfechtung dieser schenkweisen Einräumung des Holzeinschlagsrechts durch den Sohn der Beklagten an diese durch den Insolvenzverwalter nicht nur aus dem Grund erforderlich, weil den Beteiligten die aus § 415 Abs. 1 BGB folgende Unwirksamkeit offensichtlich nicht bekannt gewesen ist, sondern auch deshalb, weil die zeitgleiche schenkweise Einräumung eines obligatorischen Fruchtziehungsrechts wie dem hier streitgegenständlichen Holzeinschlagsrecht nicht gemäß § 518 Abs. 1 BGB formunwirksam ist, wenn die nicht formbedürftige Aneignungsgestattung - in der die Rechtsprechung bereits die Bewirkung der schenkweise versprochenen Leistung gemäß § 518 Abs. 2 BGB erkennt (vgl. BGH, Urteil v. 19.07.2005 - X ZR 92/03, Rn. 17ff.) - zeitgleich mit dem Schuldversprechen abgegeben wird (…vgl. Heinze in Staudinger, BGB, Stand: 30.06.2021, § 956, Rn. 14 a.E.;… K. Schmidt in Karsten Schmidt, InsO, 20. Aufl., § 129, Rn. 16; BGHZ 141, 96, 105).

  • OLG Nürnberg, 29.01.2008 - 3 U 1887/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unangemessene Benachteiligung durch eine …

    Unter Zustimmung von Rechtsprechung u. Literatur (…Nachweise s. Münchener Kommentar zum BGB, 5 Aufl. 2007, § 305 c BGB, Rdnr.20) hat der BGH auch nach der Fortentwicklung des Verbraucherleitbildes im Wettbewerbsrecht an diesem Grundsatz festgehalten (s. erneut NJW-RR 2005, 1718).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 7 U 195/10

    Errichtung eines Bauwerks in Ausübung eines Rechts auf fremdem Grundstück - …

    Unabhängig davon, ob man der Übertragungstheorie mit einem antizipierter Eigentumserwerb an den Früchten nach §§ 929 ff. BGB oder der Erwerbs- bzw. Aneignungstheorie, nach der das dingliche Fruchtziehungsrecht übertragen wird, (…Übersicht bei MüKo-Oechsler, BGB, 5. Aufl., § 956 Rn. 2 ff.;… Staudinger/Gursky, 2004, § 956 BGB, Rn. 7 ff.; offen lassen BGH NJW-RR 2005, 1718, 1719) folgt, handelt es sich bei dem Fruchterwerb nach § 956 BGB jedenfalls um ein dingliches Verfügungsgeschäft, das nach dem Abstraktionsprinzip grundsätzlich losgelöst von der Wirksamkeit des Grundgeschäftes zu betrachten ist (…vgl. MüKo-Oechsler, BGB, 5. Aufl., § 956 Rn. 4;… Staudinger/Gursky, 2004, § 956 BGB, Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 18.12.2013 - 2 Ss 76/13

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Vorsätzliche Begehung; Feststellung der …

    In den Fällen des Entzugs der Fahrerlaubnis im Inland verstößt die Versagung der Anerkennung eines ausländischen Führerscheins nur dann gegen Europäisches Recht, wenn dieser nach Ablauf der Sperrfrist ausgestellt wurde (EuGH C-476/01 v. 29.04.2004 [Kapper], vgl. NJW 2004, 1725 ; C-227/05 v. 06.04.2006 [Halbritter], vgl. NJW 2006, 498 ; C-340/05 v. 28.09.2006 [Kremer], vgl. NJW 2007, 1863 ).
  • AG Völklingen, 21.06.2024 - 16 C 421/23

    Fehlende Mitwirkung des Beweisführers an der Ermöglichung des Gegenbeweises

    Unabhängig davon, ob die fehlende notarielle Form (§ 518 Abs. 2 BGB bzw. Art. 931 CC) des von der Beklagten behaupteten Schenkungsversprechen auch ohne weiteren Publizitätsakt oder Vermögensverfügung als geheilt anzusehen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Juli 2005 - X ZR 92/03; OLG Frankfurt, Urteil vom 24. November 2010 - 4 U 92/10), war das Schenkungsversprechen nämlich nichtig, denn die Betreuerin des Klägers konnte nach dem damals geltenden Betreuungsrecht (§§ 1908i Abs. 2, 1804 BGB a.F.) ein solches Schenkungsversprechen nicht abgeben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht