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Rechtsprechung
   BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1265
BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02 (https://dejure.org/2004,1265)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2004 - XI B 213/02 (https://dejure.org/2004,1265)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2004 - XI B 213/02 (https://dejure.org/2004,1265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 68; ; FGO § 68 Satz 1 n.F.; ; FGO § 78; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 127

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 § 78
    Übergehen von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de

    Rüge des Übergehens von Beweisanträgen; Recht auf rechtliches Gehör; Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung an das FG bei Ergehen eines Änderungsbescheids zu Lasten des Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlust des Rügerechts durch konkludente Verzichtserklärung oder Unterlassen der Rüge im Prozess; Unterlassene Rüge des Übergehens eines Beweisantrages; Verwertung eines dem Klägern unbekannten Steueraktenvermerks als Verletzung des rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 18.12.2003 - II B 31/00

    Änderungsbescheid bei anhängiger Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    b) Ergeht während des Verfahrens über eine zulässige, aber unbegründete Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ein Änderungsbescheid zu Lasten des Steuerpflichtigen, ist die Vorentscheidung entsprechend § 127 FGO aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2003 II B 31/00, BFHE 204, 35, BStBl II 2004, 237).

    Eine Überprüfung kann auch nicht im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nachgeholt werden (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 204, 35, BStBl II 2004, 237).

  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die …

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    Die Kläger hätten zudem im Einzelnen darlegen müssen, was sie vorgetragen hätten, wenn das FG sie auf den Vermerk hingewiesen hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    Nachdem die Steuerbescheide vom 26. September 1991 und vom 3. September 1993 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen und ein erstmaliger Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag zum 31. Dezember 1990 am 30. November 1993 ergangen war, hätten die Kläger zur Feststellung eines höheren Verlustvortrags gegen diesen Bescheid Rechtsmittel einlegen können und müssen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817).
  • GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83

    Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    Ob die Änderung des Verfahrensgegenstandes nach § 68 FGO tatsächlich nur eintritt, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde selbst zulässig ist oder aber lediglich Voraussetzung ist, dass die Beschwerde statthaft und rechtzeitig eingelegt worden ist (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 24. Oktober 1983 GmS-OGB 1/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1984, 591, sowie BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 XI R 75/97, HFR 2000, 555, BFH/NV 2000, 1067), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden, da die Beschwerde unbegründet ist.
  • BFH, 14.06.2000 - XI R 4/00

    Beschwer

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    d) Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, dass es im Übrigen darauf, ob die Kläger gegen die auf 0 DM lautenden Einkommensteuer(änderungs)bescheide Einspruch eingelegt hatten, nicht ankommt (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465).
  • BFH, 07.04.2003 - V B 28/02

    Sachaufklärungspflicht; Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    - weshalb sie, die Kläger, in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich auf der von ihnen angeregten Beweiserhebung bestanden haben (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2003 V B 28/02, BFH/NV 2003, 1195, …und vom 19. März 2002 IV B 112/01, BFH/NV 2002, 1042, jeweils m.w.N.;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 48 ff., m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2003 - VII B 153/02

    NZB: Anwendung des § 68 FGO im NZB-Verfahren

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    § 68 FGO ist auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde anwendbar (BFH-Beschluss vom 13. März 2003 VII B 153/02, BFH/NV 2003, 1065).
  • BFH, 15.12.1999 - XI R 75/97

    Unwirksame Revision; Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    Ob die Änderung des Verfahrensgegenstandes nach § 68 FGO tatsächlich nur eintritt, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde selbst zulässig ist oder aber lediglich Voraussetzung ist, dass die Beschwerde statthaft und rechtzeitig eingelegt worden ist (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 24. Oktober 1983 GmS-OGB 1/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1984, 591, sowie BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 XI R 75/97, HFR 2000, 555, BFH/NV 2000, 1067), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden, da die Beschwerde unbegründet ist.
  • BFH, 19.03.2002 - IV B 112/01

    Verfahrenfehler; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    - weshalb sie, die Kläger, in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich auf der von ihnen angeregten Beweiserhebung bestanden haben (…ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2003 V B 28/02, BFH/NV 2003, 1195, und vom 19. März 2002 IV B 112/01, BFH/NV 2002, 1042, jeweils m.w.N.;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 48 ff., m.w.N.).
  • BFH, 27.02.1970 - VI R 314/67

    Verweigerung des Rechts auf rechtliches Gehör bei fehlender Einsichtnahme in die …

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    Ein Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige von seinem Anspruch, gemäß § 78 FGO Akteneinsicht zu nehmen, keinen Gebrauch macht (BFH-Urteil vom 27. Februar 1970 VI R 314/67, BFHE 98, 412, BStBl II 1970, 422;… BFH-Beschluss vom 6. Februar 1991 V B 44/89, BFH/NV 1992, 111;… Gräber/Koch, a.a.O., § 78 Rz. 1), zumal wenn er fachkundig vertreten ist.
  • BFH, 15.05.1996 - X R 252/93
  • BFH, 06.02.1991 - V B 44/89

    Beschwerde wegen eines Verfahrensfehlers durch Versagung des rechtlichen Gehörs

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …

    Diese Folge wird vom Bundesfinanzhof allerdings nur für den Fall des sachkundig vertretenen Klägers angenommen (BFH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2004 - XI B 213/02 -, BFH/NV 2005, S. 566 unter II.1.a bis c der Gründe;… vom 27. September 2007 - IX B 19/07 -, BFH/NV 2008, S. 27 unter 3. der Gründe;… so auch Thürmer, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O. Rn. 172 ).

    Vielmehr muss er das Übergehen seines Antrags rügen und dem Gericht Gelegenheit geben, zu dem Versäumnis Stellung zu nehmen und den Antrag zu bescheiden (BFH, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - XI B 213/02 -, a.a.O.;… Urteil vom 27. Juni 2006 - VII R 34/05 -, BFH/NV 2006, S. 2024 unter II. 1 der Gründe).

  • BFH, 30.04.2025 - XI R 15/23

    (E-)Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

    Ferner muss dargelegt werden, weshalb in der mündlichen Verhandlung keine entsprechenden Beweisanträge gestellt wurden (BFH-Beschlüsse vom 29.10.2004 - XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, unter II.1.a;… vom 03.11.2010 - I B 102/10, BFH/NV 2011, 808, Rz 4).

    Rn. 35 (3) Wer als fachkundig Beteiligter keinen Antrag auf Beweiserhebung stellt und die Unterlassung einer nach seiner Auffassung gebotenen Beweiserhebung von Amts wegen nicht in der mündlichen Verhandlung rügt, verzichtet auf diese Rüge, was auch in der Sache das Berufen auf eine Verletzung der Aufklärungspflicht gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung ausschließt (BFH-Beschlüsse vom 29.10.2004 - XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, unter II.1.a;… vom 03.09.2010 - IV B 93/09, BFH/NV 2011, 52, Rz 3;… vom 01.03.2013 - IX B 48/12, BFH/NV 2013, 1238, Rz 6).

  • BFH, 07.10.2010 - V R 4/10

    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

    Rn. 39 Zur ordnungsgemäßen Rüge eines dahingehenden Verfahrensmangels hätte dargelegt werden müssen, weshalb in der mündlichen Verhandlung keine entsprechenden Beweisanträge gestellt wurden, da ein Verfahrensmangel nach § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden kann, wenn er eine Verfahrensvorschrift betrifft, auf deren Einhaltung die Prozessbeteiligten verzichten können und auch verzichtet haben, indem sie ihre Verletzung nicht gerügt haben (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170; vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, m.w.N.).
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