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   BGH, 11.11.2015 - XII ZB 311/15   

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https://dejure.org/2015,38675
BGH, 11.11.2015 - XII ZB 311/15 (https://dejure.org/2015,38675)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2015 - XII ZB 311/15 (https://dejure.org/2015,38675)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2015 - XII ZB 311/15 (https://dejure.org/2015,38675)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes bei wechselndem Vorbringen zur Rechtzeitigkeit eines Fristverlängerungsantrags

  • IWW

    §§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 Satz 4, 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 520 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Fristverlängerung nach Versäumen der Berufungsbegründungsfrist

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes bei wechselndem Vorbringen zur Rechtzeitigkeit eines Fristverlängerungsantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2
    Anforderungen an eine Fristverlängerung nach Versäumen der Berufungsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes bei wechselndem Vorbringen zur Rechtzeitigkeit eines Fristverlängerungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07

    Zurechnung des Anwaltsverschuldens nach Kündigung des Mandats

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - XII ZB 311/15
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07 - FamRZ 2008, 1605 Rn. 6 mwN).Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde liegt auch kein entscheidungserheblicher Verstoß des Beschwerdegerichts gegen Art. 103 Abs. 1 GG vor.
  • BGH, 22.07.2015 - XII ZB 583/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - XII ZB 311/15
    Wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei erkannt hat, ist eine Verlängerung der Frist zur Berufungsbegründung gemäß § 520 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO ausgeschlossen, wenn das Verlängerungsgesuch erst nach Ablauf der Begründungsfrist beim Berufungsgericht eingegangen ist (Senatsbeschluss vom 22. Juli 2015 - XII ZB 583/14 - FamRZ 2015, 1878 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 463/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der mitgeteilten

    Die die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen muss der Beteiligte nach §§ 112 Nr. 1, 113 Abs. 1 FamFG, 236 Abs. 2 ZPO glaubhaft machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. März 2017 - XII ZB 567/16 - MDR 2017, 722 Rn. 16 und vom 11. November 2015 - XII ZB 311/15 - juris Rn. 7 ff.).
  • BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 19/18

    Einstellen der zusätzlichen Übermittlungsversuche des Prozessbevollmächtigten der

    Dem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist (§ 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO) konnte nicht stattgegeben werden, weil dieser Antrag erst nach Fristablauf eingegangen ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - II ZB 27/10, juris Rn. 9; vom 11. November 2015 - XII ZB 311/15, juris Rn. 6).
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