Rechtsprechung
BGH, 29.06.2016 - XII ZB 603/15 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 BGB, § 26 FamFG, § 278 FamFG, § 280 FamFG
Betreuungssache: Persönliche Anhörung im Rahmen der von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen; Erforderlichkeit der Betreuung bei mangelnder Kooperationsbereitschaft des Betroffenen - IWW
§ 57 ZPO, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 59 Abs. 1 FamFG, § 1896 Abs. 1 BGB, § 26 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 34 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 3 FamFG, § 280 Abs. 1 FamFG, § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 57 Abs. 1 ZPO, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 278 Abs. 5 bis 7 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 1896 BGB
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1896; FamFG §§ 26, 34 Abs. 1 Nr. 1, 59 Abs. 1, 68 Abs. 3 S. 2, 74 Abs. 5, 278 Abs. 1 S. 1
Amtsermittlungspflicht bei Bestellung eines Betreuers; Sinn und Zweck der Anhörung des Betreuten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Persönliche Anhörung eines Betroffenen in einem Betreuungsverfahren; Einrichtung einer Betreuung für einen Betroffenen hinsichtlich Erforderlichkeit bei Betreuungsbedürftigkeit
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Persönliche Anhörung des Betroffenen, Erforderlichkeit der Betreuung, Unbetreubarkeit
- rewis.io
Betreuungssache: Persönliche Anhörung im Rahmen der von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen; Erforderlichkeit der Betreuung bei mangelnder Kooperationsbereitschaft des Betroffenen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896; FamFG § 278; FamFG § 280
Persönliche Anhörung eines Betroffenen in einem Betreuungsverfahren; Einrichtung einer Betreuung für einen Betroffenen hinsichtlich Erforderlichkeit bei Betreuungsbedürftigkeit - rechtsportal.de
Persönliche Anhörung eines Betroffenen in einem Betreuungsverfahren; Einrichtung einer Betreuung für einen Betroffenen hinsichtlich Erforderlichkeit bei Betreuungsbedürftigkeit
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zu Betreuender will keinen Betreuer: Persönliche Anhörung trotzdem erforderlich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren
- famrz.de (Kurzinformation)
Zentrale Stellung der persönlichen Anhörung im Betreuungsverfahren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bedeutung der persönlichen Anhörung im Betreuungsverfahren
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2016, 3098
- MDR 2016, 1089
- FGPrax 2016, 226
- FamRZ 2016, 1663
- Rpfleger 2017, 29
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.01.2018 - XII ZB 292/17
Betreuungssache: Einholung eines Gutachtens und Anordnung der Untersuchung und …
Auf die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde hat der Senat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663).Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2 ist zulässig (vgl. hierzu bereits Senatsbeschluss vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 6 f. mwN) und begründet.
Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 15 mwN).
Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 18 mwN).
Hinzu kommt, dass der Senat im vorangegangenen Rechtsbeschwerdeverfahren bereits aufgrund der bis dahin getroffenen Feststellungen hinreichende Anhaltspunkte für eine Betreuungsbedürftigkeit gesehen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 21).
- BGH, 13.02.2019 - XII ZB 485/18
Betreuungssache: Erledigung des Hauptsacheverfahrens durch Anordnung einer …
Auch wenn das Verfahren nicht mit einer Betreuerbestellung endet, kann die Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG gebieten, den Betroffenen anzuhören und ein Sachverständigengutachten einzuholen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17, FamRZ 2018, 628 und vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15, FamRZ 2016, 1663).Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (…Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 8 und vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 15 mwN).
Zu diesen Möglichkeiten gehört - wie sich schon aus § 278 Abs. 1 Satz 3 FamFG ergibt - auch das Aufsuchen des Betroffenen, um ihn in seiner üblichen Umgebung anzuhören (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 16 f. mwN).
Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (…Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 292/17 - FamRZ 2018, 628 Rn. 9 und vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 18 mwN).
- BGH, 06.09.2017 - XII ZB 180/17
Betreuungsverfahren: Voraussetzungen für die Durchführung weiterer Ermittlungen
Ihr kommt damit auch in den Fällen, in denen sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FamFG), eine zentrale Stellung im Rahmen der gemäß § 26 FamFG in einem Betreuungsverfahren von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu (Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2016 - XII ZB 603/15 - FamRZ 2016, 1663 Rn. 16 …und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 519/13 - FamRZ 2014, 652 Rn. 15 mwN). - LG Memmingen, 30.09.2019 - 41 T 991/19
Materielle Rechtskraft, Rechtsbeschwerdegrund
Ihr kommt damit auch in Fällen, in denen sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist, eine zentrale Stellung im Rahmen der gem. § 26 FamFG von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu (BGH, NJW 2016, 3098 Tz. 16, zitiert nach juris).