Rechtsprechung
| BGH, 21.02.2024 - XII ZB 401/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Voraussetzungen eines Kontaktverbots für die übrigen Zeiten bei einer Umgangsregelung mit bestimmten Umgangszeiten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1684 BGB, § 89 Abs 1 Abs 1 FamFG, § 89 Abs 2 FamFG
Voraussetzungen eines Kontaktverbots für die übrigen Zeiten bei einer Umgangsregelung mit bestimmten Umgangszeiten - IWW
§ 87 Abs. 4 FamFG, § ... 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 89 Abs. 2 FamFG, Art. 103 Abs. 2 GG, § 89 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 151 Nr. 2 FamFG, § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG, § 89 FamFG, § 1684 Abs. 2 BGB, § 1684 BGB, § 1684 Abs. 3 BGB, § 1684 Abs. 4 BGB, § 1666 Abs. 3 Nr. 4 BGB, § 89 Abs. 1 FamFG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 89 Abs. 1 ; FamFG § 89 Abs. 2 ; BGB § 1684
Umgangsregelung mit vollstreckungsfähigem Inhalt als Voraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsmittels; Verstoß gegen eine Umgangsregelung durch Kontaktaufnahme mit dem Kind in der dem Umgangsberechtigten nicht zugewiesenen Zeit - datenbank.nwb.de
Voraussetzungen eines Kontaktverbots für die übrigen Zeiten bei einer Umgangsregelung mit bestimmten Umgangszeiten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vollstreckungsfähige Umgangsregelung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Umgangsregelung ist nicht zwingend ein Kontaktverbot außerhalb der festgelegten Zeiten!
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 89 FamFG nur bei Umgangsregelungen mit vollstreckungsfähigem Inhalt
- famrz.de (Kurzinformation)
Ordnungsmittel zur Wahrnehmung des Umgangsrechts
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Umgangsregelung: Kein automatisches Kontaktverbot
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umgangsregelung mit vollstreckungsfähigem Inhalt als Voraussetzung für Verhängung eines Ordnungsmittels
- anwalt.de (Kurzinformation)
Umgangsregelung beinhaltet kein Kontaktverbot
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein vollstreckbares Verbot von Kontaktaufnahmen außerhalb der gerichtlich geregelten Kindesumgangszeiten
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 04.04.2023 - 58 F 424/22
- OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23
- BGH, 21.02.2024 - XII ZB 401/23
Papierfundstellen
- BGHZ 239, 316
- NJW 2024, 1820
- MDR 2024, 713
- FamRZ 2024, 950
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (10)
- BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11
Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der …
Auszug aus BGH, 21.02.2024 - XII ZB 401/23
Voraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 89 FamFG ist eine Umgangsregelung mit vollstreckungsfähigem Inhalt, mithin eine nach Art, Ort und Zeit erschöpfende, hinreichend bestimmte und konkrete Regelung des Umgangsrechts (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 188/11, FamRZ 2012, 533).Voraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 89 FamFG ist eine vollstreckungsfähige Umgangsregelung, mithin eine nach Art, Ort und Zeit erschöpfende, hinreichend bestimmte und konkrete Regelung des Umgangsrechts (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 188/11 - FamRZ 2012, 533 Rn. 18 mwN) sowie gemäß § 89 Abs. 2 FamFG ein hierauf bezogener Hinweis auf die möglichen Folgen einer Zuwiderhandlung.
Die Anforderungen dürfen allerdings andererseits mit Blick auf die Effektivität der Vollstreckung und die elterliche Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 Abs. 2 BGB auch nicht überspannt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 188/11 - FamRZ 2012, 533 Rn. 16 f.; KG FamRZ 2024, 45, 47;…Prütting/Helms/Hammer FamFG 6. Aufl. § 89 Rn. 7).
- BGH, 06.07.2016 - XII ZB 47/15
Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls: Voraussetzungen der …
Auszug aus BGH, 21.02.2024 - XII ZB 401/23
Vielmehr hat in einem solchen Fall der insoweit Sorgeberechtigte über einen weitergehenden Umgang im Einzelfall zu befinden (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 47/15 - FamRZ 2016, 1752 Rn. 50). - BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10
Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit …
Auszug aus BGH, 21.02.2024 - XII ZB 401/23
Rn. 6 1. Die Rechtsbeschwerde ist, soweit der Antrag der Antragstellerin auf Festsetzung eines Ordnungsmittels zurückgewiesen worden ist (Fälle Nr. 1 und 2 sowie Nr. 5 bis 8), gemäß § 87 Abs. 4 FamFG iVm § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO aufgrund ihrer Zulassung statthaft und auch im Übrigen zulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 621/10 - FamRZ 2011, 1729 Rn. 4).
- OLG Frankfurt, 31.10.2016 - 2 WF 302/16
Ordnungsmittel gegen Umgangsberechtigten wegen Kontaktaufnahme
Auszug aus BGH, 21.02.2024 - XII ZB 401/23
Danach soll eine Regelung, durch die dem Umgangsberechtigten konkrete Umgangszeiten zugewiesen werden, jedenfalls kein vollstreckbares Verbot von Kontaktaufnahmen von kurzer Dauer und untergeordneter Bedeutung, wie etwa von kurzen Wortwechseln im Rahmen zufälliger Begegnungen oder Telefonaten, von E-Mails oder Sprachnachrichten, enthalten (vgl. KG FamRZ 2024, 45, 47 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2017, 744, 745; Cirullies NZFam 2022, 1074, 1075;… BeckOK FamFG/Sieghörtner [Stand: 1. Februar 2024] § 89 Rn. 6; ähnlich auch Clausius FamRB 2018, 143). - KG, 12.02.2015 - 13 WF 203/14
Umgangregelung: Wohlverhaltenspflicht des Umgangsberechtigten; Kontaktaufnahme …
Auszug aus BGH, 21.02.2024 - XII ZB 401/23
Rn. 12 (1) So wird eine derart positiv gefasste Umgangsregelung teilweise im Umkehrschluss als an den umgangsberechtigten Elternteil gerichtetes Verbot einer Kontaktaufnahme außerhalb der zugewiesenen Umgangszeiten verstanden und als auch in diesem Sinne vollstreckbarer Umgangstitel angesehen (KG FamRZ 2015, 940, 941;… OLG Jena Beschluss vom 17. Juli 2015 - 1 WF 154/15 - juris Rn. 26; BayObLG FamRZ 1993, 823, 824; Cirullies NZFam 2023, 794; Dürbeck ZKJ 2020, 209, 211; Kemper NZFam 2015, 331; Clausius FamRB 2015, 130; Gottschalk ZKJ 2015, 195; Söpper FamRZ 2015, 2168;… Bumiller in Bumiller/Harders/Schwamb FamFG 13. Aufl. § 89 Rn. 6). - BGH, 27.02.2019 - XII ZB 183/16
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Beschränkung der Zulassung der …
Auszug aus BGH, 21.02.2024 - XII ZB 401/23
Die Beschränkung der Zulassung auf diese Fälle ist wirksam, weil es sich hierbei um einen rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Streitstoffs handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 183/16 - FamRZ 2019, 785 Rn. 12 ff. mwN). - BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 73/84
Bestimmheit eines ausländischen Titels; Vollstreckbarerklärung einer in der …
Auszug aus BGH, 21.02.2024 - XII ZB 401/23
Rn. 16 (1) Welches Handlungsgebot oder -verbot durch eine Umgangsregelung begründet wird, ist im Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1985 - IVb ZR 73/84 - FamRZ 1986, 45, 46; KG FamRZ 2024, 45, 47;… Zöller/Feskorn ZPO 35. Aufl. § 86 FamFG Rn. 11; Spangenberg FamRZ 2015, 1726, 1727). - OLG Frankfurt, 19.02.2015 - 5 WF 45/15
Kein Zwangsmittel zur Durchsetzung im Vergleich übernommener Verpflichtung zur …
Auszug aus BGH, 21.02.2024 - XII ZB 401/23
Rn. 12 (1) So wird eine derart positiv gefasste Umgangsregelung teilweise im Umkehrschluss als an den umgangsberechtigten Elternteil gerichtetes Verbot einer Kontaktaufnahme außerhalb der zugewiesenen Umgangszeiten verstanden und als auch in diesem Sinne vollstreckbarer Umgangstitel angesehen (KG FamRZ 2015, 940, 941;… OLG Jena Beschluss vom 17. Juli 2015 - 1 WF 154/15 - juris Rn. 26; BayObLG FamRZ 1993, 823, 824; Cirullies NZFam 2023, 794; Dürbeck ZKJ 2020, 209, 211; Kemper NZFam 2015, 331; Clausius FamRB 2015, 130; Gottschalk ZKJ 2015, 195; Söpper FamRZ 2015, 2168;… Bumiller in Bumiller/Harders/Schwamb FamFG 13. Aufl. § 89 Rn. 6). - OLG Jena, 17.07.2015 - 1 WF 154/15
Rechtsgrundlage der Vollstreckung aus Umgangstiteln, Fehlender Antrag auf …
Auszug aus BGH, 21.02.2024 - XII ZB 401/23
Rn. 12 (1) So wird eine derart positiv gefasste Umgangsregelung teilweise im Umkehrschluss als an den umgangsberechtigten Elternteil gerichtetes Verbot einer Kontaktaufnahme außerhalb der zugewiesenen Umgangszeiten verstanden und als auch in diesem Sinne vollstreckbarer Umgangstitel angesehen (KG FamRZ 2015, 940, 941; OLG Jena Beschluss vom 17. Juli 2015 - 1 WF 154/15 - juris Rn. 26; BayObLG FamRZ 1993, 823, 824; Cirullies NZFam 2023, 794; Dürbeck ZKJ 2020, 209, 211; Kemper NZFam 2015, 331; Clausius FamRB 2015, 130; Gottschalk ZKJ 2015, 195; Söpper FamRZ 2015, 2168;… Bumiller in Bumiller/Harders/Schwamb FamFG 13. Aufl. § 89 Rn. 6). - OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 18 WF 147/14
Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Rechtanwaltsbeiordnung im vereinfachten …
Auszug aus BGH, 21.02.2024 - XII ZB 401/23
Rn. 12 (1) So wird eine derart positiv gefasste Umgangsregelung teilweise im Umkehrschluss als an den umgangsberechtigten Elternteil gerichtetes Verbot einer Kontaktaufnahme außerhalb der zugewiesenen Umgangszeiten verstanden und als auch in diesem Sinne vollstreckbarer Umgangstitel angesehen (KG FamRZ 2015, 940, 941;… OLG Jena Beschluss vom 17. Juli 2015 - 1 WF 154/15 - juris Rn. 26; BayObLG FamRZ 1993, 823, 824; Cirullies NZFam 2023, 794; Dürbeck ZKJ 2020, 209, 211; Kemper NZFam 2015, 331; Clausius FamRB 2015, 130; Gottschalk ZKJ 2015, 195; Söpper FamRZ 2015, 2168;… Bumiller in Bumiller/Harders/Schwamb FamFG 13. Aufl. § 89 Rn. 6).
- OLG Karlsruhe, 12.07.2024 - 18 WF 14/24
Anforderungen an die Bestimmtheit eines in einer Umgangsregelung enthaltenen …
Um Grundlage für die Anordnung eines Ordnungsmittels zu sein, muss sich ein an den umgangsberechtigten Elternteil gerichtetes Unterlassungsgebot, sich der Kontaktaufnahme mit dem Kind in der ihm nicht zum Umgang zugewiesen Zeit zu enthalten, ausdrücklich und eindeutig aus der Umgangsregelung ergeben und von dem nach § 89 Abs. 2 FamFG zu erteilenden Hinweis umfasst sein (Anschluss an BGH, Beschluss vom 21. Februar 2024 - XII ZB 401/23, juris).Voraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 89 FamFG ist eine vollstreckungsfähige Umgangsregelung, mithin eine hinreichend bestimmte und konkrete Regelung des Umgangsrechts, sowie gemäß § 89 Abs. 2 FamFG ein hierauf bezogener Hinweis auf die möglichen Folgen einer Zuwiderhandlung (BGH vom 21.02.2024 - XII ZB 401/23, juris Rn. 10).
Rn. 30 Die streitige Frage, ob eine gerichtliche Umgangsregelung, die den Umgang durch Zuweisung von Umgangszeiten positiv regelt, gleichzeitig ein hinreichend deutliches, bestimmtes und damit ordnungsmittelfähiges Gebot an den umgangsberechtigten Elternteil enthält, sich außerhalb der festgelegten Zeiten eines Umgangs mit dem Kind zu enthalten, hat der Bundesgerichtshof dahingehend geklärt, dass eine Regelung, die ohne nähere qualitative Eingrenzung Umgangszeiten zwischen dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind festlegt, nicht hinreichend bestimmt ist, um dem betroffenen Elternteil in der für eine Vollstreckung gebotenen Deutlichkeit vor Augen zu führen, welches Verhalten von ihm außerhalb der ihm zugewiesenen Umgangszeiten erwartet wird, und daher nicht ohne weiteres als an den Umgangsberechtigten gerichtetes Verbot zu verstehen ist, sich jeglicher Kontaktaufnahme außerhalb der Umgangszeiten zu enthalten (BGH vom 21.02.2024 - XII ZB 401/23, juris Rn. 18;… ebenso OLG Frankfurt vom 13.09.2017 - 5 WF 63/16, juris Rn. 12;… OLG Frankfurt vom 05.06.2023 - 6 WF 68/23, juris Rn. 16;… OLG Frankfurt vom 31.10.2016 - 2 WF 302/16, juris Rn. 13;… OLG Zweibrücken vom 19.10.2021 - 6 WF 202/21, juris Rn. 3;… a.A. KG vom 13.02.2015 - 13 WF 203/14, juris Rn. 13).
Die Festlegung des Umgangs auf einen bestimmten Rhythmus oder eine sonstige Zuweisung konkreter Umgangszeiten bedeutet nicht, dass zugleich der Kontakt des Umgangsberechtigten für weitere Zeiten ausgeschlossen ist (BGH vom 21.02.2024 - XII ZB 401/23, juris Rn. 19).
Eine solche Umgangsregelung stellt keinen hinreichend bestimmten Vollstreckungstitel dar, aus dem eine Verpflichtung des Umgangsberechtigten, sich außerhalb der ihm zugewiesenen Zeiten eines Kontaktes mit dem Kind zu enthalten, vollstreckt werden könnte (BGH vom 21.02.2024 - XII ZB 401/23, juris Rn. 20).
Rn. 31 Um Grundlage für die Anordnung eines Ordnungsmittels zu sein, muss sich ein an den umgangsberechtigten Elternteil gerichtetes Unterlassungsgebot, sich der Kontaktaufnahme mit dem Kind in der ihm nicht zum Umgang zugewiesen Zeit zu enthalten, ausdrücklich und eindeutig aus der Umgangsregelung ergeben und von dem nach § 89 Abs. 2 FamFG zu erteilenden Hinweis umfasst sein (BGH vom 21.02.2024 - XII ZB 401/23, juris Rn. 21).
Der Frage der Bestimmtheit der Regelung kommt dabei nicht nur nach den allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Grundsätzen, sondern auch wegen der mit einem Ordnungsmittel nach § 89 FamFG verbundenen Sanktionswirkung im Sinne von Art. 103 Abs. 2 GG besondere Bedeutung zu, zumal der nach § 89 Abs. 2 FamFG erforderliche Hinweis auf die Folgen einer Zuwiderhandlung nur bei hinreichender Bestimmtheit der Regelung die gebotene Appellwirkung entfalten kann (BGH vom 21.02.2024 - XII ZB 401/23, juris Rn. 16).
Die Anforderungen dürfen allerdings andererseits mit Blick auf die Effektivität der Vollstreckung und die elterliche Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 Abs. 2 BGB auch nicht überspannt werden (BGH vom 21.02.2024 - XII ZB 401/23, juris Rn. 16;… Prütting/Helms/Hammer, a.a.O., § 89 Rn. 7).
Auch unter Berücksichtigung dessen, dass mit Blick auf die Effektivität der Vollstreckung die Anforderungen an die Bestimmtheit der Regelung nicht überspannt werden dürfen, muss dem Verpflichteten bei verständiger und objektiver Betrachtung jedenfalls deutlich sein, was mit der Regelung von ihm verlangt wird (BGH vom 21.02.2024 - XII ZB 401/23, juris Rn. 16;… Prütting/Helms/Hammer, a.a.O., § 89 Rn. 7).
Unter den Voraussetzungen des § 1684 Abs. 4 BGB (vgl. BGH vom 21.02.2024 - XII ZB 401/23, juris Rn. 21;… Prütting/Helms/Hammer, a.a.O., § 89 Rn. 11) kann dies ggf. auch gerichtlich angeordnet werden.
- OLG Saarbrücken, 04.12.2024 - 6 UF 64/24
Verlängerter Umgangsausschluss nach häuslicher Gewalt
Rn. 59 Nach alledem ist das beanstandete Erkenntnis - wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich - teilweise zum Nachteil des Vaters abzuändern, wobei hiervon das vom Familiengericht neben dem Umgangsausschluss ausgesprochene umfassende Kontaktverbot, dem lediglich deklaratorischer Charakter zukommt (vgl. BGH FamRZ 2024, 950), unberührt bleibt. - BGH, 05.03.2025 - XII ZB 88/24
Abänderung gerichtlicher Entscheidungen in Sorgerechtssachen: Abgrenzung zwischen …
Während die Sorgerechtsentscheidung rechtsgestaltend wirkt und einer Durchsetzung nicht bedarf, ist eine Umgangsregelung vollstreckbar (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 239, 316 = FamRZ 2024, 950).
- BVerfG, 13.01.2025 - 1 BvR 1454/24
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zeitlich …
Eine solche Wirkung wird im Fachrecht der Anordnung von Ordnungsmitteln aus § 89 FamFG beigemessen (vgl. BGHZ 239, 316 < 321 Rn. 16>;… Cirullies, Vollstreckung in Familiensachen, 2. Aufl. 2017, 3. Kapitel, § 89 FamFG, Rn. 461).Bei ordnungsmittelbewehrten Umgangsregelungen oder Umgangsausschlüssen dürfte bei unterstellter Anwendbarkeit von Art. 103 Abs. 2 GG die Bestimmtheit gewahrt sein, wenn der verpflichteten Person bei verständiger und objektiver Betrachtung der jeweiligen Regelung deutlich wird, was diese von ihr verlangt (vgl. BGHZ 239, 316 < 321 Rn. 16> m.w.N.).
Rn. 27 Mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bezieht sich das Oberlandesgericht erkennbar jedenfalls auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2024 (BGHZ 239, 316 ff.).
Danach differenziert das Gesetz in § 1684 BGB nicht zwischen verschiedenen Umgangsformen und umfasst der Begriff des Umgangs "grundsätzlich jedweden - auch lediglich flüchtigen, fernmündlichen, schriftlichen oder nonverbalen - Kontakt mit dem Kind" (BGHZ 239, 316 < 322 Rn. 17>).
Dies habe der Gesetzgeber (…Verweis auf BTDrucks 13/4899, S. 104 f.) klargestellt, indem er von dem Begriff des "persönlichen Umgangs" Abstand genommen und auch niederschwellige Kontaktaufnahmen wie etwa Brief- oder Telefonkontakte in den Umgang im Sinne von § 1684 BGB einbezogen habe (vgl. BGHZ 239, 316 < 322 Rn. 17>).
- BGH, 13.05.2026 - XII ZB 404/25
Kein Sorgerechtsstreit nötig: Streit um Betreuungsanteile gehört ins …
Während die Sorgerechtsentscheidung rechtsgestaltend wirkt und keiner Durchsetzung bedarf, ist eine Umgangsregelung vollstreckbar (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. März 2025 - XII ZB 88/24 - FamRZ 2025, 1017 Rn. 13 mwN und BGHZ 239, 316 = FamRZ 2024, 950). - OLG München, 06.06.2025 - 16 UF 108/25
Antragsgegner, Umgangspfleger, Einstweilige Anordnung, Umgangspflegschaft, …
Die Sorgerechtsregelung wirkt demnach rechtsgestaltend und bedarf, anders als die Umgangsregelung, keiner Durchsetzung (BGH FamRZ 2024, 950). - OLG Köln, 12.03.2025 - 10 UF 92/24
Umgangsausschluss nach Tötung der Mutter durch den Vater; Beurteilung des Umgangs …
Rn. 75 8. Da das Gesetz in § 1684 BGB nicht zwischen verschiedenen Umgangsformen differenziert und der Gesetzgeber dadurch sowie durch Verzicht auf den Begriff des "persönlichen Umgangs" ausdrücklich auch niederschwellige Kontaktaufnahmen wie etwa Brief- und Telefonkontakte einbezogen hat (BT-Drucks. 13/4899 S. 104 f.), ist der Begriff des Umgangs umfassend zu verstehen und beinhaltet auch lediglich flüchtigen, fernmündlichen, schriftlichen oder nonverbalen Kontakt mit dem Kind (BGH, Beschl. v. 21.02.2024 - XII ZB 401/23, FamRZ 2024, 950). - OLG Frankfurt, 10.03.2026 - 6 WF 39/26
Ordnungsmittel für Verstoß gegen Kontaktverbot
Der Bundesgerichtshof habe in seinem Beschluss vom 21. Februar 2024 (Az.: XII ZB 401/23) ausdrücklich auf die Gefahr hingewiesen, jeden noch so beiläufigen Kontakt zu kriminalisieren und dass damit der natürliche kindliche Impuls, den eigenen Vater zu begrüßen oder kurz anzusprechen, lieb zu haben, unterdrückt werde.Voraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 89 FamFG ist eine vollstreckungsfähige Umgangsregelung, mithin eine nach Art, Ort und Zeit erschöpfende, hinreichend bestimmte und konkrete Regelung des Umgangsrechts sowie gemäß § 89 Abs. 2 FamFG ein hierauf bezogener Hinweis auf die möglichen Folgen einer Zuwiderhandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2024 - XII ZB 401/23 -, juris, Rn. 10).
Der Begriff des Kontakts erfasst jegliche Begegnung, was sich auch der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs entnehmen lässt, die sich entgegen seiner Darstellung insoweit in erster Linie mit der Auslegung des Begriffs Umgang befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2024 - XII ZB 401/23 -, juris, Rn. 16 ff.).
- OLG Frankfurt, 03.02.2026 - 6 UF 277/25
Rechtsgrundlage für Kontaktverbot mit Elternteil außerhalb geregelten Umgangs
Denn die von dem Amtsgericht in Ziffern 1. und 2. angeordnete positive Umgangsregelung enthält im Umkehrschluss nicht bereits ein an den umgangsberechtigten Elternteil gerichtetes hinreichend bestimmtes und damit ordnungsmittelfähiges umfassendes Umgangs- bzw. Kontaktverbot für die übrige Zeit (BGH, NZFam 2024, 689; OLG Frankfurt, BeckRS 2017, 124990). - OLG Köln, 03.06.2025 - 14 UF 4/25
Regelung des begleiteten Umgangs des Kindesvaters mit seiner Tochter; Führen der …
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 21.02.2024 geklärt (BGH, Beschluss vom 21.02.2024 - XII ZB 401/23, BGHZ 239, 316 = FamRZ 2024, 950 (m. Anm. Giers) = NZFam 2024, 689 (m. Anm. Cirullies), dass der für die Auslegung einer Umgangsregelung zentrale Begriff des Umgangs grundsätzlich umfassend zu verstehen ist, da das Gesetz in § 1684 BGB nicht zwischen verschiedenen Umgangsformen differenziert und der Begriff des Umgangs grundsätzlich jedweden auch lediglich flüchtigen, fernmündlichen, schriftlichen oder nonverbalen Kontakt mit dem Kind umfasst. - OLG Frankfurt, 16.05.2024 - 1 UF 143/23
Ausschluss des Umgangsrechts der Mutter bei Kindeswohlgefährdung durch …
- VG Hannover, 02.10.2024 - 3 B 4193/24
Begleiteter Umgang; Umgangsbegleitung Einstweilige Anordnung; geeigneter Fall; …
- OLG Brandenburg, 05.09.2024 - 9 UF 148/24
Einstweilige Anordnung eines begleiteten Umgangs der Kindesmutter mit ihrem Kind
- OLG Köln, 09.01.2026 - 10 UF 127/25
Unzulässigkeit des Erlasses eines Teilbeschlusses in einem Umgangsverfahren; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".