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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2023 - XII ZB 43/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,16377
BGH, 14.06.2023 - XII ZB 43/23 (https://dejure.org/2023,16377)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2023 - XII ZB 43/23 (https://dejure.org/2023,16377)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2023 - XII ZB 43/23 (https://dejure.org/2023,16377)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betreuungssache: Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem Tod des Betroffenen im Verfahren der Beschwerde gegen die Betreuungsanordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 FamFG
    Betreuungssache: Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem Tod des Betroffenen im Verfahren der Beschwerde gegen die Betreuungsanordnung

  • IWW

    § 36 Abs. 3 GNotKG, § 62 FamFG, § 303 Abs. 4 Satz 1 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 62 Abs. 2 FamFG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 14 GG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Anordnung einer Betreuung insgesamt mit dem Tod des Betreuten; Feststellungsantrag im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung beim Vorliegen einer transmortalen Vollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung der Anordnung einer Betreuung insgesamt mit dem Tod des Betreuten; Feststellungsantrag im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung beim Vorliegen einer transmortalen Vollmacht

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem Tod des Betroffenen im Verfahren der Beschwerde gegen die Betreuungsanordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschwerde gegen Betreuungsanordnung und der Tod des Betroffenen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit eines Feststellungsantrags im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung nach dem Tod des Betreuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1105
  • MDR 2023, 1406
  • DNotZ 2023, 783
  • FGPrax 2023, 218
  • FamRZ 2023, 1382
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 404/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Betreuungsanordnung nach dem Tod des Betroffenen: …

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 43/23
    Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung kann nach dem Tod des Betroffenen von dem Vorsorgebevollmächtigten auch beim Vorliegen einer transmortalen Vollmacht kein Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG gestellt werden (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12, FamRZ 2013, 29).

    Aus der Bindung an die Person des Beschwerdeführers und an den Eingriff in dessen Rechte folgt der höchstpersönliche Charakter des nach § 62 Abs. 2 FamFG erforderlichen Feststellungsinteresses, in den der Erbe nicht kraft Erbrechts eintreten kann (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29 Rn. 7 f.;… BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 10).

    In diesem Sinne haftet der krankheitsbedingten Einrichtung einer Betreuung als Maßnahme des staatlichen Erwachsenenschutzes mangels eines Schuldvorwurfs oder eines sittlichen Unwerturteils keine derartig diskriminierende Wirkung an, dass sie die Menschenwürde eines Betroffenen antasten und deshalb ein postmortales Rehabilitationsinteresse begründen könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29 Rn. 12;… vgl. auch BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 12).

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem …

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 43/23
    Aus der Bindung an die Person des Beschwerdeführers und an den Eingriff in dessen Rechte folgt der höchstpersönliche Charakter des nach § 62 Abs. 2 FamFG erforderlichen Feststellungsinteresses, in den der Erbe nicht kraft Erbrechts eintreten kann (…Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29 Rn. 7 f.; BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 10).

    In diesem Sinne haftet der krankheitsbedingten Einrichtung einer Betreuung als Maßnahme des staatlichen Erwachsenenschutzes mangels eines Schuldvorwurfs oder eines sittlichen Unwerturteils keine derartig diskriminierende Wirkung an, dass sie die Menschenwürde eines Betroffenen antasten und deshalb ein postmortales Rehabilitationsinteresse begründen könnte (…vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29 Rn. 12; vgl. auch BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 12).

  • BGH, 12.11.2020 - V ZB 148/19

    Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten durch die Urkundsperson …

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 43/23
    Das Bestehen einer trans- oder postmortalen Vollmacht ändert nichts daran, dass die Rechts- und Beteiligtenfähigkeit des Vollmachtgebers mit dessen Tod geendet hat und der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers deshalb nicht mehr den Verstorbenen, sondern nur noch dessen - gegebenenfalls noch unbekannte - Erben vertreten kann (vgl. BGH Beschlüsse vom 12. November 2020 - V ZB 148/19 - FamRZ 2021, 789 Rn. 26 …und vom 25. April 2014 - BLw 6/13 - NJW-RR 2014, 1112 Rn. 16; BGHZ 87, 19 = NJW 1983, 1487, 1489).
  • BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04

    Der blaue Engel

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 43/23
    Die Schutzwirkungen des aus der Menschenwürdegarantie abgeleiteten postmortalen Persönlichkeitsrechts sind indessen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vergleichbar mit den Schutzwirkungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts lebender Personen, welches sich aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG ergibt (vgl. zuletzt BVerfG NVwZ 2008, 549, 550; BVerfG NJW 2006, 3409 mwN).
  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 186/81

    Verfügung oder Schenkung von Todes wegen?

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 43/23
    Das Bestehen einer trans- oder postmortalen Vollmacht ändert nichts daran, dass die Rechts- und Beteiligtenfähigkeit des Vollmachtgebers mit dessen Tod geendet hat und der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers deshalb nicht mehr den Verstorbenen, sondern nur noch dessen - gegebenenfalls noch unbekannte - Erben vertreten kann (…vgl. BGH Beschlüsse vom 12. November 2020 - V ZB 148/19 - FamRZ 2021, 789 Rn. 26 …und vom 25. April 2014 - BLw 6/13 - NJW-RR 2014, 1112 Rn. 16; BGHZ 87, 19 = NJW 1983, 1487, 1489).
  • BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte …

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 43/23
    In dieser Hinsicht entfaltet die Anordnung der Betreuung für den Betroffenen eine gewisse stigmatisierende Wirkung in seinem sozialen und beruflichen Umfeld, denn mit der Einrichtung der Betreuung ist notwendigerweise die Einschätzung verbunden, dass der Betroffene zumindest in einem bestimmten Rahmen nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln und gegebenenfalls seinen Willen frei zu bilden (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1624).
  • BGH, 04.07.1984 - IVa ZB 18/83

    Weitere Beschwerde in Nachlaßsachen - Ärztliche Schweigepflicht und Zeugniszwang

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 43/23
    Vielmehr dürfte es im wohlverstandenen Interesse des Erblassers liegen, dass sämtliche Gesichtspunkte, die Zweifel an seiner Testierfähigkeit begründen könnten, durch das Nachlassgericht ermittelt und aufgeklärt werden, um diese Zweifel entweder auszuräumen oder - im Falle wirklicher Testierunfähigkeit - eine Anwendung der dem Schutz des Erblassers dienenden Vorschriften über die Testierfähigkeit zu ermöglichen (vgl. auch BGHZ 91, 392 = NJW 1984, 2893, 2895).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07

    Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Theaterstück - …

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 43/23
    Die Schutzwirkungen des aus der Menschenwürdegarantie abgeleiteten postmortalen Persönlichkeitsrechts sind indessen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vergleichbar mit den Schutzwirkungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts lebender Personen, welches sich aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG ergibt (vgl. zuletzt BVerfG NVwZ 2008, 549, 550; BVerfG NJW 2006, 3409 mwN).
  • BGH, 25.04.2014 - BLw 6/13

    Testamentarische Regelung der Hoferbfolge: Wirksamkeit von …

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - XII ZB 43/23
    Das Bestehen einer trans- oder postmortalen Vollmacht ändert nichts daran, dass die Rechts- und Beteiligtenfähigkeit des Vollmachtgebers mit dessen Tod geendet hat und der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers deshalb nicht mehr den Verstorbenen, sondern nur noch dessen - gegebenenfalls noch unbekannte - Erben vertreten kann (…vgl. BGH Beschlüsse vom 12. November 2020 - V ZB 148/19 - FamRZ 2021, 789 Rn. 26 und vom 25. April 2014 - BLw 6/13 - NJW-RR 2014, 1112 Rn. 16; BGHZ 87, 19 = NJW 1983, 1487, 1489).
  • BGH, 22.05.2025 - V ZB 46/24

    Löschung des Nacherbenvermerks: BGH zur Wirkung der Generalvollmacht

    Rn. 14 aa) Eine Vollmacht kann im Rahmen des § 168 Satz 1 BGB über den Tod des Vollmachtgebers hinauswirken (sog. transmortale Vollmacht; vgl. Senat, Urteil vom 18. April 1969 - V ZR 179/65, NJW 1969, 1245, 1246; BGH, Beschluss vom 14. Juni 2023 - XII ZB 43/23, NJW-RR 2023, 1105 Rn. 5; zur transmortalen Vorsorgevollmacht Senat…, Beschluss vom 12. November 2020 - V ZB 148/19, FGPrax 2021, 49 Rn. 21).

    So ist es auch bei der postmortalen Vollmacht, die erst mit dem Tod des Vollmachtgebers wirkt (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. April 2014 - BLw 6/13, NJW-RR 2014, 1112 Rn. 16; Beschluss vom 14. Juni 2023 - XII ZB 43/23, NJW-RR 2023, 1105 Rn. 5).

  • BGH, 08.01.2025 - XII ZB 549/23

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuerbestellung für einen verstorbenen …

    Durch die Bestellung der Beteiligten zu 1 zur Betreuerin für den Aufgabenbereich der Vermögensangelegenheiten wurde weder der postmortale Schutz der Testierfreiheit, den die Betroffene als Erblasserin auch nach ihrem Tode beanspruchen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2023 - XII ZB 43/23 - FamRZ 2023, 1382 Rn. 10), noch die ebenfalls durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Befugnis der Betroffenen, zu Lebzeiten über ihr Eigentum zu verfügen und auch Verfügungen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge vorzunehmen, eingeschränkt.

    Rn. 22 c) Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der gestellte Feststellungsantrag auch dann als unzulässig zu verwerfen gewesen wäre, wenn der Beteiligte zu 4 als Vorsorgebevollmächtigter die Erstbeschwerde im Namen der Betroffenen eingelegt hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2013 - XII ZB 43/23 - FamRZ 2023, 1382 Rn. 3 ff. mwN).

  • BGH, 21.06.2023 - XII ZA 14/23

    Ablehnung des Antrags auf Bestellung eines Notanwalts

    Wie der Senat im Übrigen bereits entschieden hat, kann ein Antrag nach § 62 FamFG im Beschwerdeverfahren nach dem Tod des Betreuten weder von einer nach § 303 Abs. 2 FamFG beschwerdeberechtigten Person im Interesse des Betreuten noch von einem ehemaligen Vorsorgebevollmächtigten aufgrund transmortaler Vollmacht im Namen des (verstorbenen) Betreuten gestellt werden (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29 Rn. 7 ff. und vom 14. Juni 2013 - XII ZB 43/23 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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