Rechtsprechung
| BGH, 08.01.2025 - XII ZB 477/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verfahrenspflegschaft für eine betreuungsgerichtliche Genehmigung: Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für seine Tätigkeit im Zusammenhang einer Ablösung des Nießbrauchs eines betreuten Betroffenen an einer Immobilie nach ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1821 Abs 1 Nr 1 BGB vom 17.12.2008, § 1835 Abs 3 BGB vom 17.12.2008, § 277 Abs 2 S 2 FamFG vom 22.06.2019, § 1 RVG, §§ 1 ff RVG
Verfahrenspflegschaft für eine betreuungsgerichtliche Genehmigung: Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für seine Tätigkeit im Zusammenhang einer Ablösung des Nießbrauchs eines betreuten Betroffenen an einer Immobilie nach ... - IWW
§ 277 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § ... 1835 Abs. 1 bis 2 BGB, § 277 Abs. 2 Satz 2 FamFG, §§ 1, 2, 3 Abs. 1, 2 VBVG, § 1835 Abs. 3 BGB, § 277 FamFG, § 3 Abs. 1, § 1908 i Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1792 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 276 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 276 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, Nr. 2300 VV RVG, Nr. 7002 VV RVG, Nr. 7008 VV RVG, § 74 Abs. 7 FamFG
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- rechtsportal.de
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Verfahrenspflegschaft für eine betreuungsgerichtliche Genehmigung: Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für seine Tätigkeit im Zusammenhang einer Ablösung des Nießbrauchs eines betreuten Betroffenen an einer Immobilie nach ...
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren - und seine Vergütung nach dem RVG
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vergütung des Verfahrenspflegers nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Sonstiges
- Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
FamFG § 277; BGB § 1835 Abs 3
Zur Frage, ob der Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger Vergütung nach dem RVG für seine Tätigkeit in gerichtlichen Genehmigungsverfahren (Ablöse des Nießbrauchs an Immobilien) geltend machen kann.
Verfahrensgang
- AG München, 01.12.2021 - 714 XVII 5907/19
- LG München I, 11.10.2022 - 13 T 133/22
- BGH, 08.01.2025 - XII ZB 477/22
Papierfundstellen
- NJW 2025, 1573
- MDR 2025, 415
- MDR 2025, 713
- FamRZ 2025, 814
- Rpfleger 2025, 269
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.08.2024 - XII ZB 478/22
Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Betreuungssachen: Bereits …
Auszug aus BGH, 08.01.2025 - XII ZB 477/22
Rn. 9 a) Auf die Vergütungsansprüche des Verfahrenspflegers für die von ihm im Zeitraum von Juni 2020 bis Oktober 2021 entfalteten Tätigkeiten ist das bis zum 31. Dezember 2022 geltende Recht anzuwenden (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2024 - XII ZB 478/22 - FamRZ 2024, 1897 Rn. 9 mwN).Fehlt es demgegenüber - wie hier - an einem solchen Ausspruch bei der Bestellungsentscheidung, hat das Gericht im Vergütungsfestsetzungsverfahren festzustellen, ob die Tätigkeit des Verfahrenspflegers die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts gerechtfertigt hätte (Senatsbeschluss vom 14. August 2024 - XII ZB 478/22 - FamRZ 2024, 1897 Rn. 11 mwN).
Vor diesem Hintergrund wird die Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Genehmigungsverfahren nur in solchen Ausnahmefällen in Betracht kommen, in denen ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers die Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht sichergestellt ist, weil der Betreute seinen Willen nicht mehr in ausreichender Weise kundtun kann (Senatsbeschluss vom 14. August 2024 - XII ZB 478/22 - FamRZ 2024, 1897 Rn. 13 mwN).
Als Wahrer der objektiven Interessen des Betreuten (§ 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG) hat er zwar den geäußerten Wunsch des Betroffenen zu beachten, muss diesem jedoch nicht entgegen dem erkennbaren Wohl des Betreuten entsprechen (Senatsbeschluss vom 14. August 2024 - XII ZB 478/22 - FamRZ 2024, 1897 Rn. 14 mwN).
Deshalb hat der Senat in einem Einzelfall bereits die tatrichterliche Würdigung gebilligt, dass die eingehende Prüfung eines solchen Kaufvertrages, insbesondere im Hinblick auf kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche, besondere Rechtskenntnisse voraussetzt und auch ein Verfahrenspfleger, der über berufliche Qualifikationen der höchsten Vergütungsstufe verfügt, in dieser Situation berechtigterweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2024 - XII ZB 478/22 - FamRZ 2024, 1897 Rn. 14 mwN).
- BGH, 24.09.2014 - XII ZB 444/13
Verfahrenspflegervergütung im betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren für …
Auszug aus BGH, 08.01.2025 - XII ZB 477/22
Die Frage, unter welchen Umständen ein Verfahrenspfleger im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu bewilligen ist, obliegt einer wertenden Betrachtung des Tatrichters (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. September 2014 - XII ZB 444/13, FamRZ 2015, 137).Im Einzelfall kann auch die bestellungsgemäße Tätigkeit eines als Verfahrenspfleger herangezogenen Rechtsanwalts in einem Verfahren zur Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung betreffend einen vom Betreuer kompensationslos beabsichtigten Verzicht auf einen Nießbrauch des Betreuten an einem Grundstück - vergleichbar einer Tätigkeit betreffend die Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags - anwaltsspezifisch sein, für die ein juristischer Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (Fortführung von Senatsbeschluss vom 24. September 2014 - XII ZB 444/13, FamRZ 2015, 137).
Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat, von ihm Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt worden sind und er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 24. September 2014 - XII ZB 444/13 - FamRZ 2015, 137 Rn. 10).
- BGH, 15.10.2003 - XII ZR 23/01
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Endvermögens; Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 08.01.2025 - XII ZB 477/22
Andererseits handelt es sich hierbei um Tätigkeiten, für die auch ein nichtanwaltlich tätiger Verfahrenspfleger Rechtsrat dazu eingeholt hätte, nach welchen rechtlichen Maßstäben ein Nießbrauch zu bewerten (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 2003 - XII ZR 23/01 - FamRZ 2004, 527, 529) ist, wenn die Kompensation für eine freiwillige Aufgabe des Rechts bestimmt werden muss.
- BGH, 16.04.2025 - XII ZB 227/24
Festsetzung der Vergütung eines anwaltlichen Ergänzungspflegers
Ein Ergänzungspfleger kann eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er aufgrund seiner Bestellung Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein juristischer Laie als Ergänzungspfleger berechtigterweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2025 - XII ZB 477/22, MDR 2025, 415; vom 14. August 2024 - XII ZB 478/22, FamRZ 2024, 1897 und vom 16. Januar 2014 - XII ZB 95/13, juris).Rn. 14 aa) Auf die Vergütungsansprüche der im Jahr 2020 als Ergänzungspflegerin bestellten Beteiligten zu 2 für die von ihr in der Folgezeit entfalteten Tätigkeiten ist das bis zum 31. Dezember 2022 geltende Recht anzuwenden (§ 18 VBVG; vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2025 - XII ZB 477/22 - MDR 2025, 415 Rn. 9 …und vom 14. August 2024 - XII ZB 478/22 - FamRZ 2024, 1897 Rn. 9 mwN; jeweils zur Verfahrenspflegervergütung).
Hat das Familiengericht - wie hier - nicht bereits im Zusammenhang mit der Bestellung des Ergänzungspflegers ausgesprochen, dass dieser eine anwaltsspezifische Tätigkeit ausübt, hat das Gericht im Vergütungsfestsetzungsverfahren festzustellen, ob die Tätigkeit des Ergänzungspflegers die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts gerechtfertigt hätte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2025 - XII ZB 477/22 - MDR 2025, 415 Rn. 10 mwN …und vom 14. August 2024 - XII ZB 478/22 - FamRZ 2024, 1897 Rn. 11 mwN zur Verfahrenspflegervergütung;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 19. Juli 2023 - XII ZB 115/23 - FamRZ 2023, 1654 Rn. 6 zur Betreuervergütung und Senatsbeschluss vom 16. Januar 2014 - XII ZB 95/13 - juris Rn. 7 zur Ergänzungspflegervergütung).
Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat, von ihm Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt wurden und er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2025 - XII ZB 477/22 - MDR 2025, 415 Rn. 11 mwN …und vom 16. Dezember 2020 - XII ZB 410/20 - FamRZ 2021, 549 Rn. 19 zur Verfahrenspflegervergütung …und vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 312/11 - FamRZ 2012, 113 Rn. 10 mwN zur Betreuervergütung).
- BGH, 28.05.2025 - XII ZB 329/24
Zur Frage, ob der Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger Vergütung nach dem RVG für …
Die Frage, unter welchen Umständen ein Verfahrenspfleger im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu bewilligen ist, obliegt einer wertenden Betrachtung des Tatrichters (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2025 - XII ZB 477/22, MDR 2025, 415 und vom 24. September 2014 - XII ZB 444/13, FamRZ 2015, 137).Fehlt es demgegenüber - wie hier - an einem solchen ausdrücklichen Ausspruch bei der Bestellungsentscheidung, hat das Gericht im Vergütungsfestsetzungsverfahren festzustellen, ob die Tätigkeit des Verfahrenspflegers die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts gerechtfertigt hätte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2025 - XII ZB 477/22 - NJW 2025, 1573 Rn. 10 …und vom 14. August 2024 - XII ZB 478/22 - FamRZ 2024, 1897 Rn. 11 mwN, jeweils zu § 277 FamFG aF).
Dessen Würdigung kann - wie die Rechtsbeschwerde nicht verkennt - im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat, von ihm Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt wurden und er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2025 - XII ZB 477/22 - NJW 2025, 1573 Rn. 11 …und vom 24. September 2014 - XII ZB 444/13 - FamRZ 2015, 137 Rn. 10).
Vor diesem Hintergrund wird die Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Genehmigungsverfahren nur in solchen Ausnahmefällen in Betracht kommen, in denen ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers die Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht sichergestellt werden kann, weil der Betreute - was hier im Übrigen mit Blick auf den Inhalt des Protokolls seiner gerichtlichen Anhörung vom 22. Mai 2023 offensichtlich nicht einmal der Fall gewesen ist - seinen Willen nicht mehr in ausreichender Weise kundtun kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2025 - XII ZB 477/22 - NJW 2025, 1573 Rn. 13 …und vom 14. August 2024 - XII ZB 478/22 - FamRZ 2024, 1897 Rn. 13).
Geht es deshalb um die Genehmigung von Grundstücksgeschäften, ist der Verfahrenspfleger gehalten, die in diesem Vertrag enthaltenen Regelungen eingehend auf ihre Auswirkungen auf den Betreuten zu untersuchen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2025 - XII ZB 477/22 - NJW 2025, 1573 Rn. 14 …und vom 14. August 2024 - XII ZB 478/22 - FamRZ 2024, 1897 Rn. 14) .
In solchen Konstellationen hat der Senat bereits in Einzelfällen die tatrichterliche Würdigung gebilligt, dass auch ein Verfahrenspfleger, der über berufliche Qualifikationen der höchsten Vergütungsstufe verfügt, berechtigterweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, wenn die - insbesondere wirtschaftlichen - Auswirkungen des Grundstückgeschäfts auf den Betreuten nicht ohne eine eingehende und besondere Rechtskenntnisse voraussetzende Prüfung der vertraglichen Bestimmungen zuverlässig beurteilt werden konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Januar 2025 - XII ZB 477/22 - NJW 2025, 1573 Rn. 16 zur Bewertung eines Nießbrauchsrechts …und vom 24. September 2014 - XII ZB 444/13 - FamRZ 2015, 137 Rn. 13 f. zu Gewährleistungsregelungen beim Verkauf eines sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhauses).
- VerfGH Bayern, 16.06.2026 - 56-VI-21
Verfassungsbeschwerde, rechtliches Gehör, Willkürverbot, Aufwendungsersatz, …
Fehlt es demgegenüber an einem solchen Ausspruch bei der Bestellungsentscheidung, hat das Gericht im Vergütungsfestsetzungsverfahren festzustellen, ob die Tätigkeit des Verfahrenspflegers die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts gerechtfertigt hätte (…BGH vom 24.9.2014 FamRZ 2015, 137 Rn. 9;… vom 25.2.2015 FamRZ 2015, 847 Rn. 20;… vom 16.12.2020 NJW-RR 2021, 321 Rn. 18;… vom 14.8.2024 FamRZ 2024, 1897 Rn. 11; vom 8.1.2025 NJW 2025, 1573 Rn. 10).
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