Rechtsprechung
| BGH, 08.11.2017 - XII ZB 489/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Stufenantrag auf Zugewinnausgleich: Wert des Beschwerdegegenstands eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 61 Abs 1 FamFG, § 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 1379 Abs 1 S 1 BGB, § 3 ZPO
Stufenantrag auf Zugewinnausgleich: Wert des Beschwerdegegenstands eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - IWW
§§ 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, § 574 Abs. 2 ZPO, § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 3 ZPO, §§ 259 Abs. 2, 260 Abs. 2 BGB, § 1379 Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 BGB, § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB
- Wolters Kluwer
Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung; Heranziehung derselben Grundsätze wie bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung; Heranziehung derselben Grundsätze wie bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung
- datenbank.nwb.de
Stufenantrag auf Zugewinnausgleich: Wert des Beschwerdegegenstands eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pflicht zur Auskunft und Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - und die Beschwer
Verfahrensgang
- AG Bad Homburg, 30.04.2015 - 94 F 499/10
- OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 UF 180/15
- BGH, 08.11.2017 - XII ZB 489/16
Papierfundstellen
- MDR 2018, 48
- FamRZ 2018, 608
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.10.2016 - XII ZB 560/15
Zugewinnausgleichsverfahren: Wert der Beschwer bei einer Verpflichtung zur Abgabe …
Auszug aus BGH, 08.11.2017 - XII ZB 489/16
Der Wert des Beschwerdegegenstands eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bemisst sich nach denselben Grundsätzen wie bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2016, XII ZB 560/15, FamRZ 2017, 225).Der für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung maßgebliche Zeit- und Kostenaufwand entspricht regelmäßig demjenigen für die Erteilung der vorangegangenen Auskunft (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 560/15 - FamRZ 2017, 225 Rn. 7 mwN).
Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Bemessung der Beschwer nur eingeschränkt darauf überprüfen, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 560/15 - FamRZ 2017, 225 Rn. 8 mwN).
Da der Ehemann nicht zu einer Ermittlung des Werts der Gaststätte verpflichtet ist, erschließt sich aus dem Vorbringen der Rechtsbeschwerde nicht, inwieweit er zur Vorbereitung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf die Mitwirkung eines Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters angewiesen sein sollte (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 560/15 - FamRZ 2017, 225 Rn. 11).
Rn. 15 Allein aus dem Umstand, dass das Amtsgericht in seinem Beschluss tenoriert hat, der Ehemann solle die Richtigkeit seiner Angaben "insbesondere zu den wertbildenden Faktoren" der Gaststätte an Eides statt versichern, folgt noch nicht, dass er auch Angaben zu dem Wert schuldet, was ebenso für die eidesstattliche Versicherung gilt (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 560/15 - FamRZ 2017, 225 Rn. 11).
Rn. 16 cc) Zutreffend rügt die Rechtsbeschwerde indes, dass die vor Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anlässlich der Überprüfung und eventuellen Ergänzung der Auskunft entstehenden Kosten entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts im Zusammenhang mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung selbst stehen und deshalb den Beschwerdewert des Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erhöhen können (…Senatsbeschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11 - FamRZ 2013, 105 Rn. 17 mwN; s. auch BGH Beschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16 - juris Rn. 15 und Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 560/15 - FamRZ 2017, 225 Rn. 10).
- BGH, 13.09.2017 - IV ZB 21/16
Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung: Bemessung des …
Auszug aus BGH, 08.11.2017 - XII ZB 489/16
Rn. 16 cc) Zutreffend rügt die Rechtsbeschwerde indes, dass die vor Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anlässlich der Überprüfung und eventuellen Ergänzung der Auskunft entstehenden Kosten entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts im Zusammenhang mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung selbst stehen und deshalb den Beschwerdewert des Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erhöhen können (…Senatsbeschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11 - FamRZ 2013, 105 Rn. 17 mwN; s. auch BGH Beschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16 - juris Rn. 15 und Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 560/15 - FamRZ 2017, 225 Rn. 10). - BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11
Beschwerde in der abgetrennten Folgesache "Güterrecht" nach Ehescheidung: …
Auszug aus BGH, 08.11.2017 - XII ZB 489/16
Rn. 16 cc) Zutreffend rügt die Rechtsbeschwerde indes, dass die vor Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anlässlich der Überprüfung und eventuellen Ergänzung der Auskunft entstehenden Kosten entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts im Zusammenhang mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung selbst stehen und deshalb den Beschwerdewert des Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erhöhen können (Senatsbeschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11 - FamRZ 2013, 105 Rn. 17 mwN;… s. auch BGH Beschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16 - juris Rn. 15 und Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 560/15 - FamRZ 2017, 225 Rn. 10).
- OLG Köln, 06.12.2024 - 15 U 300/24
Anspruch des Erben auf Herausgabe von Vervielfältigungen von Tonbandaufnahmen aus …
Nach st. Rspr. (BGH…, Beschluss vom 4. November 2020 - IV ZB 12/20, BeckRS 2020, 31456 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 489/16, juris; Beschluss vom 13. September 2017 - IV ZB 21/16, juris;… vertiefend auch etwa Kurpat, in: Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 15. Aufl. 2021, Stufenklage Rn. 2.4682;… Assmann, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2023, § 254 Rn. 90 m.w.N.; für Rechtsmittelstreitwert entsprechend etwa BGH, Beschluss vom 3. Juli 2002 - IV ZR 191/01, NJW 2002, 3477 sowie zur Auskunftsstufe BGH…, Beschluss vom 15. Februar 2022 - XI ZR 380/20, BeckRS 2022, 3553 Rn. 5 und Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 ff.) bemisst sich diese grundsätzlich nur nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, der die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfordert, sowie nach einem eventuellen Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten. - BGH, 25.09.2024 - IV ZB 21/23
Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs im Wege einer Stufenklage: Wert des …
Rn. 7 bb) Die Beklagte hat bereits in der Berufungsbegründung unter Verweis auf den Beschluss des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2017 (XII ZB 489/16, FamRZ 2018, 608) vorgetragen, dass sich der Wert des Beschwerdegegenstands eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach denselben Grundsätzen wie bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung bemisst.Hierbei handelt es sich um eine zentrale Frage des Verfahrens, auf die das Berufungsgericht nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats, wonach der für die Abgabe maßgebliche Zeit- und Kostenaufwand regelmäßig demjenigen für die Erteilung der vorangegangenen Auskunft entspricht (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - XII ZB 489/16, FamRZ 2018, 608 Rn. 7;… vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 560/15, FamRZ 2017, 225 Rn. 7;… vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11, FamRZ 2013, 105 Rn. 9;… vom 25. Mai 2005 - XII ZB 202/04, juris Rn. 7;… vom 4. Mai 2005 - XII ZB 202/04, FamRZ 2005, 1066 [juris Rn. 10]), hätte eingehen müssen.
Dies ergibt sich insbesondere nicht aus den von der Rechtsbeschwerde angeführten Beschlüssen des XII. Zivilsenats (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - XII ZB 489/16, FamRZ 2018, 608; vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 560/15, FamRZ 2017, 225; vom 4. Mai 2005 - XII ZB 202/04, FamRZ 2005, 1066).
Zwar entspricht hiernach der für die Abgabe maßgebliche Zeit- und Kostenaufwand regelmäßig demjenigen für die Erteilung der vorangegangenen Auskunft (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 aaO Rn. 7;… vom 26. Oktober 2016 aaO Rn. 7;… vom 4. Mai 2005 aaO [juris Rn. 10]).
- BGH, 04.02.2026 - XII ZB 551/24
Wert der Beschwer bei Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen …
Deshalb kann ein hierbei entstandener Zeit- und Kostenaufwand grundsätzlich auch zu einer Erhöhung des Beschwerdewerts für das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung führen (Senatsbeschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 489/16 - FamRZ 2018, 608 Rn. 16 mwN).
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