Rechtsprechung
| BGH, 25.09.2024 - XII ZB 508/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Reichweite der Auskunftspflicht und Umfang der Belegvorlage eines selbständigen Rechtsanwalts und Notars im Zugewinnausgleichsverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 260 Abs 1 BGB, § 1379 Abs 1 S 1 Nr 2 BGB, § 1379 Abs 1 S 2 BGB
Reichweite der Auskunftspflicht und Umfang der Belegvorlage eines selbständigen Rechtsanwalts und Notars im Zugewinnausgleichsverfahren - IWW
§ 4 Abs. 3 EStG, § 1379 BGB, § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 61 Abs. 1 FamFG, § 113 Abs. 1 FamFG, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB, § 260 Abs. 1 Satz 1 BGB
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 260 Abs. 1 S. 1, 1379 Abs. 1 S. 1 u. 2
Zugewinnausgleichsverfahren; Auskunftserteilung; Belegvorlage; Liste offener Forderungen; Anwaltsnotar als auskunftspflichtiger Ehegatte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 260 Abs. 1 S.; BGB § 1379 Abs. 1 S. 1, 2
Auskunftserteilung und Belegvorlage im Zugewinnausgleichsverfahren bei Tätigkeit des auskunftspflichtigen Ehegatten als selbständiger Rechtsanwalt und Notar; Eine vom Auskunftspflichtigen erstellte Liste betreffend die Ausweisung noch offener Forderungen zu einem ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Reichweite der Auskunftspflicht eines selbständigen Rechtsanwalts/Notars im Zugewinnausgleich
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Auskunft und Belegvorlage eines selbständigen Rechtsanwalts und Notars im eigenen Zugewinnausgleichsverfahren
- famrz.de (Kurzinformation)
Auskunftserteilung durch Rechtsanwalt und Notar im Zugewinnausgleichsverfahren
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
§ 260 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB
Goodwill einer Handelsvertretung, Auskunftserteilung und Belegvorlage im Zugewinnausgleichsverfahren - datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Auskunftserteilung im Zugewinnausgleichsverfahren
Verfahrensgang
- AG Münster, 15.06.2022 - 57 F 122/18
- OLG Hamm, 24.10.2023 - 13 UF 124/22
- BGH, 25.09.2024 - XII ZB 508/23
Papierfundstellen
- NJW 2025, 60
- MDR 2025, 172
- FamRZ 2025, 100
- WM 2025, 499
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BGH, 01.12.2021 - XII ZB 472/20
Verpflichtung eines Ehegatten zur weiteren Belegvorlage hinsichtlich seines …
Auszug aus BGH, 25.09.2024 - XII ZB 508/23
Rn. 36 Unter Berücksichtigung dieses Zwecks der Vorschrift (vgl. BT-Drucks. 16/10798 S. 18) sind als Belege alle Urkunden, Dokumente, Bescheinigungen und sonstigen Unterlagen anzusehen, die aussagekräftig für die Vollständigkeit und Richtigkeit des als Auskunft erstellten Bestandsverzeichnisses, für die Existenz und den Zustand der verzeichneten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten und für deren Wert sind (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2021 - XII ZB 472/20 - FamRZ 2022, 429 Rn. 15).Eine Pflicht zur Erstellung von Belegen, die über die bloße Reproduktion bereits existierender Unterlagen - etwa durch Ausdruck - hinausgeht und wie etwa bei einem Jahresabschluss eine eigene schöpferische Leistung erfordert, besteht nicht (Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2021 - XII ZB 472/20 - FamRZ 2022, 429 Rn. 17 ff.).
- BGH, 24.07.2002 - XII ZB 31/02
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 25.09.2024 - XII ZB 508/23
Zu diesem Zweck muss der Auskunftspflichtige die zu seinem Endvermögen gehörenden Gegenstände nach Anzahl, Art und wertbildenden Faktoren in dem Vermögensverzeichnis angeben, wobei sich Umfang und Art der notwendigen Einzelangaben nach den Besonderheiten der jeweiligen Vermögensgegenstände richten (Senatsbeschluss vom 24. Juli 2002 - XII ZB 31/02 - FamRZ 2003, 597).Denn ein nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Auskunft verpflichteter Ehegatte schuldet gerade die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und daher auch dessen Erstellung (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2002 - XII ZB 31/02 - FamRZ 2003, 597), sollte er sich nicht bereits im Besitz eines solchen stichtagsbezogenen Verzeichnisses befinden.
- BGH, 23.02.2022 - XII ZB 38/21
Auskunftserteilung als Anspruch eines Ehegatten über das Vermögen zum Zeitpunkt …
Auszug aus BGH, 25.09.2024 - XII ZB 508/23
Die Pflicht zur Auskunftserteilung entfällt nur dann, wenn sich die Auskunft unter keinen denkbaren Umständen auf die Höhe des Ausgleichsanspruchs auswirken kann (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2022 - XII ZB 38/21 - FamRZ 2022, 684 Rn. 23 mwN).Mithin dient die Belegvorlage insoweit vor allem dem Ausgleich des Informationsgefälles (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2022 - XII ZB 38/21 - FamRZ 2022, 684 Rn. 27 mwN).
- BGH, 04.12.2013 - XII ZB 534/12
Zugewinnausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit eines Goodwills einer durch einen …
Auszug aus BGH, 25.09.2024 - XII ZB 508/23
Neben dem Substanzwert kann auch ein Goodwill zu berücksichtigen sein, wenn das Unternehmen im Verkehr höher eingeschätzt wird, als es dem reinen Substanzwert aller zum Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände entspricht (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2013 - XII ZB 534/12 - FamRZ 2014, 368 Rn. 11 mwN).Daher ist ihm im Rahmen des Zugewinnausgleichs über den Substanzwert hinaus grundsätzlich kein Goodwill zuzuerkennen (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2013 - XII ZB 534/12 - FamRZ 2014, 368 Rn. 12 ff.).
- BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83
Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich
Auszug aus BGH, 25.09.2024 - XII ZB 508/23
Rn. 32 Sachgesamtheiten als Mehrheiten von Sachen und Rechten, die ein einheitlicher Bestimmungszweck verbindet (…vgl. MünchKommBGB/Koch 9. Aufl. § 1379 Rn. 29), können im Bestandsverzeichnis grundsätzlich als Inbegriff von Gegenständen aufgeführt werden, wenn und soweit der Verzicht auf eine detaillierte Aufschlüsselung im Verkehr üblich ist und eine ausreichende Orientierung des Auskunftsberechtigten nicht verhindert (BGH Urteil vom 1. Dezember 1983 - IX ZR 41/83 - FamRZ 1984, 144, 145 f.). - BGH, 25.11.1998 - XII ZR 84/97
Zur Bewertung des Anteils an einer Steuerberaterpraxis im Zugewinnausgleich
Auszug aus BGH, 25.09.2024 - XII ZB 508/23
Anders als ein Rechtsanwalt ist ein Notar Träger eines öffentlichen Amtes und besitzt keine freiberufliche Praxis, die er als solche veräußern könnte, um ihren Vermögenswert auf dem freien Markt zu realisieren (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 363 für einen bayerischen Notar). - BGH, 12.11.2008 - XII ZR 134/04
Nachträgliche Geltendmachung einer Einzelforderung gegen den geschiedenen …
Auszug aus BGH, 25.09.2024 - XII ZB 508/23
Eine solche Bewertung braucht der nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB Auskunftspflichtige aber nicht vorzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 12. November 2008 - XII ZR 134/04 - FamRZ 2009, 193 Rn. 40). - BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Zugewinnausgleich: Bemessung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis bei …
Auszug aus BGH, 25.09.2024 - XII ZB 508/23
Sollte im Einzelfall aber kein Goodwill anzusetzen sein, ist der zum Stichtag zu ermittelnde Wert jedenfalls mit dem in diesem Zeitpunkt vorhandenen Substanzwert, also mit dem Wert zu bemessen, der im Falle eines Praxisverkaufs auf den Rechtsnachfolger übergeht (vgl. Senatsurteil BGHZ 188, 282 = FamRZ 2011, 622 Rn. 21). - BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13
Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch …
Auszug aus BGH, 25.09.2024 - XII ZB 508/23
Die Rechtsbeschwerde greift diese Ausführungen als ihr günstig auch nicht an, so dass dahinstehen kann, ob sie zutreffend sind (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 385/13 - FamRZ 2015, 127 Rn. 19 mwN). - BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89
Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der …
Auszug aus BGH, 25.09.2024 - XII ZB 508/23
Zum Sachwert gehören aber auch die Außenstände einer Praxis, also die Forderungen für bereits geleistete Arbeiten (Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 45;… BeckOGK/Preisner [Stand: 1. August 2024] BGB § 1376 Rn. 268;… Johannsen/Henrich/Althammer/Kohlenberg Familienrecht 7. Aufl. § 1376 BGB Rn. 66;… Schulz/Hauß Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 7. Aufl. 1. Kapitel Rn. 320; Borth FamRZ 2011, 1373; Münch FamRZ 2006, 1164, 1167; Römermann/Schröder NJW 2003, 2709; vgl. auch die aktualisierten Richtlinien der Bundesrechtsanwaltskammer zur Bewertung von Anwaltskanzleien BRAK-Mitteilungen 2018, 6, 7). - BGH, 07.12.2017 - IX ZR 45/16
Haftung eines als Erfüllungsgehilfe für einen Berater tätigen Anwalts
- BGH, 22.11.2017 - XII ZB 230/17
Zugewinnausgleich: Bewertung einer freiberuflichen Praxis zum Stichtag
- BGH, 13.03.2024 - XII ZB 243/23
Berücksichtigung der vom Unterhaltsschuldner getragenen Gesamtschuld bei …
- BGH, 16.05.2018 - XII ZB 80/18
Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstands bei einem gegen die …
- BGH, 12.11.2025 - XII ZB 203/25
Trennungszeitpunkt - und der Zwischenfeststellungsantrag im Scheidungsverbund
Über sie ist daher, obwohl die Antragstellerin im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht vertreten war, durch streitige Endentscheidung (unechter Versäumnisbeschluss) zu entscheiden (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 25. September 2024 - XII ZB 508/23 - FamRZ 2025, 100 Rn. 6 mwN). - BGH, 04.06.2025 - XII ZB 140/24
Der umstrittene Trennungszeitpunkt
Rn. 12 bb) Ebenso wenig ist die Auffassung des Beschwerdegerichts zu beanstanden, dass weder die Hinzuziehung einer sachkundigen Hilfsperson noch das Erstellen etwaig (noch) nicht vorhandener Belege werterhöhend zu berücksichtigen sei, weil eine Auslegung des amtsgerichtlichen Titels ergibt, dass der Antragsteller über das Vorlegen bereits vorhandener Belege nicht auch zur Erstellung von Belegen verpflichtet werden sollte (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2018 - XII ZB 637/17 - FamRZ 2018, 1762 Rn. 11 mwN …und vom 2. September 2015 - XII ZB 132/15 - FamRZ 2015, 2142 Rn. 13 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. September 2024 - XII ZB 508/23 - FamRZ 2025, 100 Rn. 36 mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".