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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2025 - XII ZB 547/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,9744
BGH, 05.02.2025 - XII ZB 547/24 (https://dejure.org/2025,9744)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2025 - XII ZB 547/24 (https://dejure.org/2025,9744)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2025 - XII ZB 547/24 (https://dejure.org/2025,9744)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine geschlossene Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung; Unterbringung über die Dauer der Zwangsbehandlung hinaus; Bedeutung einer entgegenstehenden Patientenverfügung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1827 Abs 1 S 1 BGB, § 1831 Abs 1 Nr 2 BGB, § 1832 Abs 1 S 1 Nr 3 BGB, § 1832 Abs 1 S 1 Nr 4 BGB
    Betreuungssache: Voraussetzungen der Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine geschlossene Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung; Unterbringung über die Dauer der Zwangsbehandlung hinaus; Bedeutung einer entgegenstehenden Patientenverfügung

  • IWW

    § 36 Abs. 3 GNotKG, § ... 62 FamFG, § 1831 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 1832 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1832 Abs. 2 BGB, § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 1832 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 1827 BGB, § 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 104 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Genehmigung der Einwilligung eines Betreuers in eine Unterbringung eines Betroffenen zur Durchführung der Heilbehandlung; Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchführung einer zwangsweisen Heilbehandlung - und die Dauer der Unterbringung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsbehandlung - und die Patientenverfügung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Genehmigung einer Unterbringung und einer ärztlichen Zwangsmaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 1888
  • MDR 2025, 800
  • FGPrax 2025, 120
  • FamRZ 2025, 971
  • Rpfleger 2025, 473
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.2022 - XII ZB 257/22

    Betreuungsrechtliche Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung

    Auszug aus BGH, 05.02.2025 - XII ZB 547/24
    Dies kann der Fall sein, wenn zu erwarten ist, dass sich der Betroffene im Anschluss an die Zwangsbehandlung fortan freiwillig behandeln lässt oder eine weitere Zwangsbehandlung gerichtlich genehmigt werden kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22, FamRZ 2023, 468).

    Ist dagegen auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1832 Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2024 - XII ZB 463/23 - FamRZ 2024, 1580 Rn. 17 und vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22 - FamRZ 2023, 468 Rn. 15 mwN zu § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB aF).

    Dies kann der Fall sein, wenn zu erwarten ist, dass sich der Betroffene im Anschluss an die Zwangsbehandlung fortan freiwillig behandeln lässt oder eine weitere Zwangsbehandlung gerichtlich genehmigt werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22 - FamRZ 2023, 468 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 541/19

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung einer …

    Auszug aus BGH, 05.02.2025 - XII ZB 547/24
    Rn. 22 b) Hinsichtlich der Entscheidung über die ärztliche Zwangsmaßnahme ist auf den Antrag der Betroffenen entsprechend § 62 Abs. 1 FamFG durch den Senat auszusprechen, dass die durch Zeitablauf erledigten Entscheidungen der beiden Vorinstanzen hierzu die Betroffene in ihrer durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG grundrechtlich geschützten körperlichen Integrität und dem vom Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG mitumfassten Recht auf Selbstbestimmung hinsichtlich ihrer körperlichen Integrität verletzt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Mai 2020 - XII ZB 541/19 - FamRZ 2020, 1305 Rn. 18 mwN).

    Die gerichtliche Genehmigung der Einwilligung in eine Zwangsbehandlung bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Mai 2020 - XII ZB 541/19 - FamRZ 2020, 1305 Rn. 20 mwN).

  • BGH, 15.03.2023 - XII ZB 232/21

    Zwangsbehandlung mit Neuroleptika im bayerischen Maßregelvollzug: Beachtlichkeit …

    Auszug aus BGH, 05.02.2025 - XII ZB 547/24
    Eine Patientenverfügung i.S.v. § 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB steht der Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme entgegen, wenn sie wirksam errichtet wurde, eine Regelung zu Zwangsbehandlungen enthält und auch in der konkreten Behandlungssituation Geltung beanspruchen soll (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. März 2023 - XII ZB 232/21, FamRZ 2023, 1059).

    Eine Patientenverfügung iSv § 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB steht deshalb der Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme entgegen, wenn die Patientenverfügung wirksam errichtet wurde, eine Regelung zu Zwangsbehandlungen enthält und auch in der konkreten Behandlungssituation Geltung beanspruchen soll (vgl. Senatsbeschluss vom 15. März 2023 - XII ZB 232/21 - FamRZ 2023, 1059 Rn. 15 zu Art. 6 BayMRVG).

  • BGH, 05.06.2024 - XII ZB 463/23

    Entscheidung bei inzwischen fehlendem Vorliegen materiell-rechtlicher …

    Auszug aus BGH, 05.02.2025 - XII ZB 547/24
    Ist auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1832 Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Juni 2024 - XII ZB 463/23, FamRZ 2024, 1580).

    Ist dagegen auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1832 Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2024 - XII ZB 463/23 - FamRZ 2024, 1580 Rn. 17 …und vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22 - FamRZ 2023, 468 Rn. 15 mwN zu § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB aF).

  • BGH, 16.06.2021 - XII ZB 554/20

    A) Ein in §

    Auszug aus BGH, 05.02.2025 - XII ZB 547/24
    Auf die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen im Sinne des § 104 BGB kommt es damit nicht an (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 554/20 - FamRZ 2021, 1573 Rn. 19).
  • BGH, 22.03.2023 - XII ZB 498/22

    Betreuungsverfahren: Gehörsverstoß bei Verwertung eines …

    Auszug aus BGH, 05.02.2025 - XII ZB 547/24
    Hinsichtlich der zeitlich abgelaufenen Entscheidung über die ärztliche Zwangsmaßnahme hat die von der Rechtsbeschwerde beantragte Rechtswidrigkeitsfeststellung nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Norm des § 62 FamFG zu erfolgen (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 22. März 2023 - XII ZB 498/22 - FamRZ 2023, 1234 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 07.05.2025 - XII ZB 24/25

    Gerichtliche Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme

    Rn. 3 Mit Beschluss vom 5. Februar 2025 (XII ZB 547/24 - juris) stellte der Senat fest, dass der die Einwilligung der Betreuerin in frühere, bis längstens 7. November 2024 dauernde ärztliche Zwangsmaßnahme genehmigende Beschluss des Amtsgerichts Dresden und die Beschwerde hiergegen zurückweisende landgerichtliche Beschluss die Betroffene in ihren Rechten verletzt haben.

    Rn. 9 Diese Begründung, mit der das Beschwerdegericht bereits in dem vorangegangenen Verfahren eine Bindungswirkung der Patientenverfügung verneint hat, hat der Senat nach Erlass der angegriffenen Entscheidung in seinem Beschluss vom 5. Februar 2025 für nicht tragfähig erachtet (Senatsbeschluss vom 5. Februar 2025 - XII ZB 547/24 - juris Rn. 17).

    Auf die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen im Sinne des § 104 BGB kommt es damit nicht an, sondern nur auf dessen natürliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt der Errichtung der Patientenverfügung (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Februar 2025 - XII ZB 547/24 - juris Rn. 17 mwN).

  • BGH, 13.05.2026 - XII ZB 2/26

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde gegen durch Zeitablauf erledigte gerichtliche …

    Dies kann der Fall sein, wenn zu erwarten ist, dass sich der Betroffene im Anschluss an die Zwangsbehandlung fortan freiwillig behandeln lässt oder eine weitere Zwangsbehandlung gerichtlich genehmigt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Februar 2025 - XII ZB 547/24 - FamRZ 2025, 971 Rn. 13).
  • BGH, 23.07.2025 - XII ZB 68/25
    Ist dagegen auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1832 Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 2025 - XII ZB 547/24 - NJW 2025, 1888 Rn. 10 mwN …und vom 8. November 2023 - XII ZB 219/23 - FamRZ 2024, 299 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 29.10.2025 - XII ZB 334/25

    Voraussetzungen für eine Genehmigung der Einwilligung eines Betreuers in die …

    Ist - wie hier - auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1832 Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 5. Februar 2025 - XII ZB 547/24 - FamRZ 2025, 971 Rn. 10 mwN).
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