Rechtsprechung
| BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Luftbeförderungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel in AGB eines Luftfahrtunternehmens über die Reihenfolge und vollständige Nutzung von Flugcoupons
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 1 UKlaG, § 3 Abs 1 Nr 1 UKlaG
Luftbeförderungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel in AGB eines Luftfahrtunternehmens über die Reihenfolge und vollständige Nutzung von Flugcoupons - Wolters Kluwer
Anspruch gegen ein Luftverkehrsunternehmen auf Unterlassung der Verwendung einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Ersatz der für eine Abmahnung entstandenen Aufwendungen; Berechtigung zur Forderung nur eines teilbaren Teils der ihm vertraglich ...
- online-und-recht.de
Luftbeförderungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel in AGB eines Luftfahrtunternehmens über die Reihenfolge und vollständige Nutzung von Flugcoupons
- reise-recht-wiki.de
Rechtmäßigkeit von Cross-Border-Selling
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Teilbare Leistung / Flight-Coupons / Cross-Ticketing / Cross-Border-Selling / Zubringerflug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; BGB §§ 307 ff.
Anspruch gegen ein Luftverkehrsunternehmen auf Unterlassung der Verwendung einer Klausel in den AGB sowie Ersatz der für eine Abmahnung entstandenen Aufwendungen; Berechtigung zur Forderung nur eines teilbaren Teils der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klausel zu Inanspruchnahme nur eines Teils der Gesamtleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der gebuchten Flugreihenfolge für ungültig erklären
- anwalt.de (Kurzinformation)
Teilweise Inanspruchnahme von Flugstecken ist zulässig
- 123recht.net (Kurzinformation)
Günstiger fliegen?
- 123recht.net (Kurzinformation)
Teilweise Inanspruchnahme von Flugstrecken ist zulässig // Fluggesellschaften dürfen Flugschein bei Abweichung von gebuchter Flugreihenfolge nicht generell für ungültig erklären
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.11.2008 - 26 O 125/07
- LG Köln, 19.11.2008 - 26 O 652/08
- OLG Köln, 31.07.2009 - 6 U 224/08
- BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
Nicht kontrollfähige Leistungsbeschreibungen in diesem Sinne sind allerdings nur solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen (BGHZ 161, 189, 190 f.; 148, 74, 78 zu § 8 AGBG;… Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl. 2010, § 307 Rdn. 54;… Wolf in: Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., § 307 BGB Rdn. 288 ff.).Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84).
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84). - BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08
Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
Rn. 17 Eine Unmöglichkeit der Teilung ergibt sich nicht aus dem Gesichtspunkt des absoluten Fixgeschäfts, denn Luftbeförderungsleistungen stellen in der Regel keine absoluten Fixgeschäfte dar (vgl. Sen.Urt. v. 28.05.2009 - Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743 Tz. 12).
- BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04
Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
Rn. 25 Pflichten und Sanktionen in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die aufgrund eines berechtigten Verwenderinteresses dem Vertragspartner auferlegt werden, unterliegen einem Übermaßverbot und bedürfen einer konkreten und angemessenen Eingrenzung (BGH, Urt. v. 01.02.2005 - X ZR 10/04 - NJW 2005, 1774 unter II 2 c cc;… Staudinger/Coester, BGB, Bearb. 2006, § 307, Rdn. 98, 162;… Ulmer/Brandner, AGBG, 9. Aufl., § 9, Rdn. 73 f.) jedenfalls dann, wenn die Regelung wie hier zu einer gravierenden Verschiebung des Äquivalenzverhältnisses der Leistungsbeziehung zum Kunden führt. - BGH, 30.11.2004 - XI ZR 200/03
BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
Nicht kontrollfähige Leistungsbeschreibungen in diesem Sinne sind allerdings nur solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen (BGHZ 161, 189, 190 f.; 148, 74, 78 zu § 8 AGBG;… Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl. 2010, § 307 Rdn. 54;… Wolf in: Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., § 307 BGB Rdn. 288 ff.). - BGH, 08.07.1999 - VII ZR 237/98
Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag; Umsatzsteuerpflicht der nicht …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
Rn. 30 Insoweit kann offen bleiben, ob die Beklagte das Recht auf eine Kündigung des Beförderungsvertrages durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen darf (vgl. dazu BGH, Urt. v. 08.07.1999 - VII ZR 237/98 - NJW 1999, 3261 unter II 3 m.w.N.). - BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98
Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84). - BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93
Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84). - BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99
Flur
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
Hingegen unterliegen Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistungen (sog. Leistungsbeschreibungen) mit Rücksicht auf die Vertragsfreiheit ebenso wenig der Inhaltskontrolle wie Vereinbarungen über das vom anderen Teil zu erbringende Entgelt, insbesondere soweit sie dessen Höhe betreffen (vgl. BGHZ 146, 331, 338). - BGH, 11.11.1977 - V ZR 235/74
Ausübung eines vertraglichen Wiederkaufsrechts - Flurstücke als Teile eines …
Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
Rn. 14 (1) Der Gläubiger ist grundsätzlich berechtigt, nur einen teilbaren Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner zu fordern, sofern dem nicht der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) entgegensteht (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.1977 - V ZR 235/74, WM 1978, 192 unter I 3 b;… Staudinger/Bittner, BGB, Bearb. 2009, § 266 Rdn. 36;… MünchKomm.BGB/Krüger, 5. Aufl., § 266 Rdn. 21).
- LG Köln, 19.10.2023 - 33 O 17/23 Es kommt hinzu, dass der BGH (Urteile vom 29.04.2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 und Xa ZR 101/09; RRa 2010, 191) über die Zulässigkeit einer Preisnachkalkulation entschieden hat.
Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen abweichend vom Gesetz oder der nach Treu und Glauben geschuldeten Leistung verändern, ausgestalten oder modifizieren, unterliegen indes der Inhaltskontrolle (vgl. BGH, RRa 2010, 191).
Rn. 40 Die Benachteiligung eines Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben ist unangemessen, wenn die angegriffene Klausel mit dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren ist und die Interessen des Verwenders das Abweichen von der gesetzlichen Regelung über den von der Klausel beschrittenen Weg nicht zu rechtfertigen vermögen (BGH, RRa 2010, 191).
Rn. 41 Wie der BGH (RRa 2010, 191) ausgeführt hat, liegt durch die Klausel eine Abweichung von den gesetzlichen Regelungen vor, weil die Leistung teilbar ist und in diesem Fall gesetzlich keine Nachvergütung vorgesehen ist.
Rn. 42 Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass die Beklagte mit der beanstandeten Klausel das Interesse verfolgt, bestimmte Fernflüge im Verbund mit Zubringerflügen und bestimmte Hin- und Rückflüge billiger anbieten zu können als den jeweils vom Gesamtleistungsversprechen umfassten einzelnen Flug allein (RRa 2010, 191).
Rn. 47 Weiter hat der BGH (RRA 2010, 191) Folgendes ausgeführt:.
Rn. 57 Weiter hat der BGH (RRa 2010, 191), wie dargelegt, ausgeführt, dass der Versuch der Umgehung der Tarifstruktur unattraktiv sei, sodass mit einer praktischen Anwendung der Regelung nur in denjenigen Fällen zu rechnen sei, in denen Kunden abweichend von der ursprünglichen Planung disponieren müssten und deshalb eine Teilleistung in Anspruch nähmen.
Zutreffend ist zwar, dass es für den Reisenden im Einzelfall problematisch ist, den Reisepreis zu ermitteln (vgl. hierzu Anmerkung von Purnhagen zu BGH, VuR 2010, 311, 314).
Auf der anderen Seite geht der BGH (VuR 2010, 311) ausdrücklich von der Möglichkeit der Vereinbarung einer Klausel aus, dass "bei Nichtinanspruchnahme einer Teilleistung für die verbleibende(n) Teilleistung(en) dasjenige Entgelt zu zahlen ist, das zum Zeitpunkt der Buchung für diese Teilleistung(en) verlangt worden ist, wenn dieses Entgelt höher ist als das tatsächlich vereinbarte." Wird indes nur eine Klausel als zulässig angesehen, die sich an den Preisen und Tarifen im Zeitpunkt der Buchung orientiert, führt dies zwangsläufig zu einer offenen Klausel.
- OLG Köln, 07.06.2024 - 6 U 139/23
Verbraucherschutzrechtlicher Anspruch gegen ein Luftverkehrsunternehmen auf …
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH RRa 2010, 191 (Urteil vom 29.04.2010, Xa ZR 101/09) sei die mit der Klage angegriffene Klausel im Ausgangspunkt nicht zu beanstanden.Die Ausführungen des Landgerichts seien die logische Konsequenz aus dem Urteil des BGH vom 29.04.2010 zum Aktenzeichen Xa ZR 101/09, in dem dieser zwar ihre frühere Vertragsklausel beanstandet, zugleich aber eine detaillierte "Segelanweisung" mitgegeben habe, wie eine wirksame Klausel aussehen könnte.
Rn. 24 Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die Entscheidung der Kammer nicht durch das Urteil des BGH vom 29.04.2019 im Verfahren Xa ZR 101/09 (s. auch die parallele Entscheidung vom gleichen Tag im Verfahren Xa ZR 5/09, juris) vorgegeben.
Rn. 27 ausgeführt hat, der Inhaltskontrolle gemäß §§ 307 bis 309 BGB unterworfen (Urteil vom 29.04.2019, Xa ZR 101/09, juris, Tz. 10 ff.).
Rn. 29 b. Der BGH hat auch bereits ausgeführt, dass mit dem Ausschluss eines Anspruchs des Fluggasts auf Teilleistungen die Beförderungsbedingungen von der gesetzlichen Regelung abweichen und der Anspruch des Fluggastes auf eine Teilleistung nicht grundsätzlich nach § 242 BGB ausgeschlossen ist (Urteil vom 29.04.2019, Xa ZR 101/09, juris, Tz. 13 ff.):.
Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der o.a. Entscheidung des BGH vom 29.04.2019 im Verfahren Xa ZR 101/09 (a.A. Teichmann, Streckenbindungsklauseln im Flugverkehr und AGB-Kontrolle, JZ 2019, 71, 72, 74 f., unter Bezugnahme insbes. auf die Parallelentscheidung des BGH vom 29.04.2019, Xa ZR 5/09).
Auf Seiten der Beklagten hat er ein berechtigtes Interesse an der privatautonomen Preisgestaltung anerkannt und ausgeführt, dass diese unterlaufen würde, wenn sich ein Fluggast etwa den niedrigeren Preis einer Umsteigeverbindung zunutze machen könnte, um einen Anspruch auf einen Direktflug zu erwerben (Urteil vom 29.04.2019, Xa ZR 101/09, juris, Tz. 21):.
- BGH, 28.10.2025 - X ZR 110/24
Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines …
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, die für den Fall, dass der Fluggast die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten antritt, eine Nachkalkulation des Flugpreises vorsieht, ist unwirksam, wenn sie auch für Fluggäste gilt, die bei Vertragsschluss die Absicht hatten, die Gesamtleistung in Anspruch zu nehmen, und ihre Planung aufgrund von nachträglich zutage getretenen Umständen geändert haben (Ergänzung zu BGH, Urteile vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 = RRa 2010, 188 und vom 29. April 2010 - Xa ZR 101/09, RRa 2010, 191).Rn. 13 Eine andere Beurteilung folge nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2010 (Xa ZR 101/09, RRa 2010, 191).
Rn. 16 a) Wie die Revision im Ansatz zutreffend darlegt, unterscheidet sich die beanstandete Bestimmung von Klauseln, die der Bundesgerichtshof in zwei früheren Entscheidungen zu beurteilen hatte (BGH, Urteile vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 = RRa 2010, 188; Xa ZR 101/09, RRa 2010, 191), dadurch, dass eine Abweichung von der im Flugschein angegebenen Reihenfolge nicht zum vollständigen Verlust des Beförderungsanspruchs führt, sondern zu einer Nachkalkulation und damit je nach Fallgestaltung zu einer Erhöhung des zu zahlenden Preises.
- AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Individualvereinbarung bei Abschluss …
Auch aus der Entscheidung des BGH vom 29.04.2010 (RRa 2010, 191 f.) zum sog. Cross-Ticketing ergibt sich nicht, dass der BGH eine Anwendbarkeit des § 649 BGB im Bereich des Personenbeförderungsrechtes als mit dem Leitbild dieses Vertragstypus für unvereinbar erachtet, vielmehr hat der BGH das Recht nach § 649 BGB zur Kündigung ausdrücklich anerkannt und gerade die hier streitgegenständliche Frage, ob es durch AGB wirksam ausgeschlossen werden kann, offen gelassen. - LG Düsseldorf, 25.09.2015 - 22 S 79/15
Ausgleichsanspruch eines Fluggastes wegen Nichtbeförderung auf der Flugstrecke …
Rn. 39 Andernfalls hätte es die Fluggesellschaft in der Hand ihre Ersatzpflicht nach der Fluggastrechteverordnung nach Belieben einzuschränken, z. B. indem sie - wie im vorliegenden Fall - bestimmte Flüge wegen eines in AGB enthaltenen sog. Cross-Ticketing-Verbots, welches im Übrigen einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht standhält (vgl. BGH, VuR 2010, S. 311), storniert. - OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 61/15
Flugpreisangabe in GBP
Im Übrigen ist diesem Ziel sogar besser Rechnung getragen, wenn die Preise für einen einheitlichen Zielmarkt - hier: für Flüge ab London - in einer einheitlichen Währung angegeben werden, wie es hier der Fall ist, da nach dem nicht bestrittenen Vorbringen der Beklagten in der Berufungsinstanz britische Unternehmen wie beispielsweise C diese Flüge ebenfalls in GBP anbieten (vgl. auch BGH, RRa 2010, 191 Tz. 21, zur Relevanz der unterschiedlichen Preisniveaus an einzelnen Abflugorten). - KG, 10.09.2012 - 23 U 161/11
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Konzessionsvertrages im …
Nicht kontrollfähige Leistungsbeschreibungen in diesem Sinne sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 29.04.2010 - Xa ZR 101/09 - m.w.N.) indessen nur solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen.Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH, Urt. v. 29.04.2010, a.a.O., m.w.N.).
- OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10
Vereinbarkeit des Verbandsklagerechts gem. § 1 UKlaG mit der UGP-Richtlinie
Höchstrichterlich wird das UKlaG ganz selbstverständlich weiter angewendet und eine Modifizierung durch die UGP-Richtlinie stillschweigend verneint (vgl. aus neuester Zeit nur BGHZ 182, 24 = WRP 2009, 1545;… BGH, Urt. v. 23.03.2010 - VIII ZR 178/08 = BB 2010, 1365; Urt. v. 29.04.2010 - Xa ZR 101/09 und Xa ZR 5/09 = WM 2010, 1087). - LG Frankfurt/Main, 05.08.2025 - 24 S 83/24 Die Nichtinanspruchnahme des Flugs ist nämlich als Teilkündigung und nicht als Änderung des Vertragsgegenstands zu qualifizieren (vgl. BGH, RRa 2010, 191; OLG Köln, GRUR 2025, 92) und hat dementsprechend auf den vereinbarten Erfüllungsort keinen Einfluss.
- LG Frankfurt/Main, 12.08.2025 - 24 O 17/25
No-Show auf der Teilstrecke: Airline darf Boarding nicht wegen Nichtantritt des …
Da die von einem Luftfahrtunternehmen angebotenen Flugbeförderungsleistungen rechtlich und wirtschaftlich teilbar sind und der Anspruch des Fluggastes auf Teilleistungen grundsätzlich nicht nach Treu und Glauben ausgeschlossen ist, ist eine Teilkündigung des Beförderungsvertrages grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, RRa 2010, 191).
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