Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,784
BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00 (https://dejure.org/2002,784)
BVerfG, Entscheidung vom 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00 (https://dejure.org/2002,784)
BVerfG, Entscheidung vom 06. August 2002 - 2 BvR 2357/00 (https://dejure.org/2002,784)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Vorbringen vor Gericht - Nichtberücksichtigung - Befangenheit - Beamter auf Probe - Entlassung - Dienstvergehen - Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtberücksichtigung von Vorbringen in einem Berufungs-Zulassungsantrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 421
  • NJW 2003, 421 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2002, 802
  • ZBR 2003, 31
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (134)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche …

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00
    Eine dienstliche Beurteilung ist aufzuheben, wenn der Dienstherr gegen seine selbstverständliche Pflicht verstoßen hat, den Beamten gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurteilen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. März 1987, NVwZ 1988, S. 66; BVerwGE 106, 318 m.w.N.; stRspr).

    Die Feststellung einer tatsächlichen Voreingenommenheit des Beurteilers kann sich aus der Beurteilung selbst, aber auch aus seinem Verhalten in Angelegenheiten des zu beurteilenden Beamten oder diesem gegenüber während des Beurteilungszeitraums und des Beurteilungsverfahrens ergeben (vgl. BVerwGE 106, 318 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00
    Rn. 29 1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht kann deshalb nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt (vgl. BVerfGE 96, 205 ; stRspr).

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00
    Rn. 37 2. Soweit die Verfassungsbeschwerde sich auch gegen die dienstliche Beurteilung vom 22. April 1997 und die Entlassungsverfügung vom 24. Juni 1997 richtet, kommt dem in diesem Verfahren keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 102, 370 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00
    Maßgebend für diese Pflichten des Gerichts ist der Gedanke, dass der Verfahrensbeteiligte Gelegenheit haben muss, durch einen sachlich fundierten Vortrag die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 94, 166 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00
    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ; ähnlich BVerwG…, Beschluss vom 16. November 2001 - 1 B 211.01 -, InfAuslR 2002, S. 150).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00
    In Anbetracht dessen hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung gegen Verfahrensvorschriften oder Regeln verstoßen, den gesetzlichen Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt, einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwGE 60, 245 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00
    Rn. 29 1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00
    Rn. 30 Die Bescheidungspflicht ist namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen begrenzt (vgl. BVerfGE 65, 293 ).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfGE 70, 215 ).
  • BVerwG, 16.11.2001 - 1 B 211.01

    Voraussetzungen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs als revisionsbegründender …

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00
    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ; ähnlich BVerwG, Beschluss vom 16. November 2001 - 1 B 211.01 -, InfAuslR 2002, S. 150).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …

    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfGE 70, 288 ; ebenso Kammerbeschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 - NVwZ-RR 2002, 802 ).
  • BVerfG, 07.08.2024 - 2 BvR 418/24

    Verfassungsbeschwerde gegen die Besetzung der OVG-Präsidentenstelle in …

    Dies umfasst eine unvoreingenommene Haltung der über die Auswahl entscheidenden Person gegenüber den Bewerbern und eine an sachlichen Erwägungen ausgerichtete Wahrnehmung des Entscheidungsspielraums (vgl. zur Beurteilung BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 -, Rn. 32).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24

    Auswahlentscheidung für den neuen Generalstaatsanwalt

    Sie liegt vor, wenn der Beurteiler - wegen mangelnder Objektivität und Unvoreingenommenheit gegenüber dem zu beurteilenden Beamten - nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Beamten sachlich und gerecht zu beurteilen (…BVerwG, Urteile vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 -, juris Rn. 31 f. m. w. N., vom 7. November 2017 - 2 B 19.17 -, juris Rn. 11 …und vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, juris Rn. 13; BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 -, juris Rn. 32).

    Rn. 20 Die Antragstellerin bestreitet die Angaben nicht, ist mit Bezug auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. August 2002 (- 2 BvR 2357/00 -, juris Rn. 35), das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1998 (…- 2 C 16.97 -, juris Rn. 13) und den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. Juli 2000 (…- 3 M 16/00 -, juris Rn. 17) lediglich der Auffassung, dass der für die Beurteilung der "Befangenheit" streng objektiv anzulegende Maßstab hier nicht zur Voreingenommenheit des Beurteilers führe.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht