Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 01.07.2004 - 3 W 102/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 1952 Abs. 1; ; BGB § 1952 Abs. 3; ; BGB § 2270 Abs. 1; ; BGB § 2271 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1952 Abs. 1 und 3, 2270 Abs. 1, 2271 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2
Kein Recht zur Ausschlagung aus nur wegen der Ausschlagung wirksamer letztwilliger Verfügung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindende Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen eines Ehegattentestaments; Ausschlagungsrecht von Miterben; Zur Hinfälligkeit einer Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament; Widerrufsmöglichkeit bei beschränkter Testierfähigkeit; Anfechtung der Erbschaftsannahme; Bestehen eines Rechts zur ...
Verfahrensgang
- AG Westerburg - 7 VI 128/03
- LG Koblenz, 28.04.2004 - 2 T 905/03
- OLG Zweibrücken, 01.07.2004 - 3 W 102/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 8
- FGPrax 2004, 290
- FamRZ 2005, 556
- Rpfleger 2005, 26
- ZEV 2005, 528 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- RG, 28.03.1919 - III 505/18
Nachprüfung der Vertragshaftung durch das Revisionsgericht; Amtspflichten des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2004 - 3 W 102/04
Das Recht auszuschlagen kann nicht aus einer letztwilligen Verfügung hergeleitet werden, die zunächst unwirksam ist und allenfalls infolge der Ausschlagung wirksam werden könnte (Anschluss an RGZ 95, 214, 218 f).Das Recht auszuschlagen kann nicht aus einer Verfügung hergeleitet werden, die zunächst unwirksam ist und allenfalls infolge der Ausschlagung wirksam werden könnte (so zutreffend RGZ 95, 214, 218 f).
- BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
Anfechtung einer Erbschaftsannahme
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2004 - 3 W 102/04
Die angeblich fehlende Kenntnis des Ausschlagungsrechts ist ein bloßer Rechtsirrtum, der nach allgemeiner Ansicht unbeachtlich ist und nicht zur Anfechtung berechtigt (BayObLGZ 1995, 120, 127 = FGPrax 1995, 122 = NJW-RR 1995, 904 = FamRZ 1996, 59; BayObLGZ 1987, 357, 359 = … - KG, 24.07.1990 - 1 W 949/89
Bindungswirkung bei wechselbezüglicher testamentarischen Verfügung ; Ausschlagung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2004 - 3 W 102/04
Denn um sich von der Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments durch Ausschlagung des ihr Zugewendeten zu lösen, hätte die Erblasserin, weil als gesetzliche Erben außer ihr nur zwei Geschwister ihres Ehemannes vorhanden waren, möglicherweise auch ihren gesetzlichen Erbteil ausschlagen müssen (zum Meinungsstand insoweit vgl. einerseits KG, OLGZ 1991, 6 ff = NJW-RR 1991, 330 und andererseits z.B. Tiedtke, FamRZ 1991, 1259 ff); lebten die Eheleute K.
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Rechtsprechung
| BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de
BGB § 2069 § 2229 Abs. 4
Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin - Nachprüfung der Beweiswürdigung des Beschwerdegerichts - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Witwe setzt nichtehelichen Sohn des Mannes als Erben ein - Doch er stirbt vor der Erblasserin - wer wird Ersatzerbe?
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslegung eines Testaments bei Erbeinsetzung eines vorverstorbenen nichtehelichen Sohnes des Ehemanns; Abgrenzung zwischen Absichtserklärung und unmittelbarer Erbeinsetzung; Nachprüfung der Beweiswürdigung eines Beschwerdegerichts hinsichtlich der Testierfähigkeit des ...
Verfahrensgang
- AG Rosenheim - VI 816/00
- LG Traunstein, 26.01.2004 - 8 T 1603/03
- BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Papierfundstellen
- FGPrax 2004, 292
- FamRZ 2005, 840
- Rpfleger 2005, 25
- ZEV 2005, 528
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (15)
- BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments; …
Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden kann, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 1997, 641/642).Ist der Bedachte eine dem Erblasser nahe stehende Person, so legt die Lebenserfahrung die Prüfung nahe, ob der Erblasser eine Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Bedachten gewollt hat oder gewollt haben würde (BayObLG FamRZ 1991, 856/866; FamRZ 1997, 641/642).
- BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91
Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch
Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270;… MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84). - BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70
Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB, …
Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden kann, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 1997, 641/642).
- BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches …
Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Der Senat kann die Feststellungen des Landgerichts, es sei von Testierfähigkeit der Erblasserin bei Errichtung des Testaments auszugehen, nur daraufhin überprüfen, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht hat (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB), ob die Vorschriften über die Beweisaufnahme (§ 15 FGG) verletzt wurden und ob die Beweiswürdigung im Verfahren der weiteren Beschwerde zu berücksichtigende Fehler aufweist (st. Rspr.; vgl. BayObLGZ 1995, 383/388 m.w.N.). - BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02
Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen - …
Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Deshalb trifft die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit des Erblassers grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayObLGZ 1982, 309/312; 2002, 359/368). - BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98
Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als …
Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Das Landgericht hat nicht verkannt, dass eine mathematische, jede Möglichkeit des Gegenteils ausschließende Gewissheit auch für die Überzeugung von der Testierunfähigkeit nicht verlangt werden darf (BayObLGZ 1999, 205/210 m.w.N.). - BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01
Auslegung eines Testaments
Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270;… MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84). - OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91
Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm, FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830). - BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87
Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender …
Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Kann der wirkliche oder mutmaßliche Wille des Erblassers nicht festgestellt werden, ist eine ergänzende Auslegung in Betracht zu ziehen (BayObLGZ 1988, 165/167). - OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 20 W 551/94
Ersatzerbfolge bei Erbunwürdigkeit
Auszug aus BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Dabei ist zunächst zu prüfen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat (OLG Hamm, FamRZ 1991, 1483 f.; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 829/830). - BayObLG, 25.08.2000 - 1Z BR 15/00
Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge bei gewillkürter Erbfolge
- BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
- BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
- OLG Köln, 16.08.1990 - 10 UF 66/90
Treu und Glauben; Unterhaltsgläubigers; Unterhaltspflichtigen; Pflicht zur …
- BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97
Nachweis der Vernichtung des Originals eines Testaments bei Vorliegen einer Kopie
- OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10
Ehegattentestament: Entfallende Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung …
In jedem Fall aber ist der Erblasserwille an Hand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BayObLG FamRZ 2005, 840/841 m.w.N.). - OLG München, 06.07.2006 - 31 Wx 35/06
Hypothetischer Willen zur Ersatzberufung der Kinder des eingesetzten Verwandten …
In jedem Fall aber ist der Erblasserwille an Hand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BayObLG FamRZ 2005, 840/841 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12
Testament: Auslegung, ob Abkömmlinge des Bedachten als Ersatzerben berufen sind
Rn. 22 Entsprechend ist dem Formerfordernis vorliegend genügt und es kommt auf die konkrete Auslegung an, bei der der hypothetische Erblasserwille an Hand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln ist (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 840, 841 m.w.N.).
- AG Bamberg, 30.12.2021 - 55 VI 248/21
Ergänzende Testamentsauslegung zugunsten des Abkömmlings der als Erbin …
Der tatsächliche oder hypothetische Erblasserwille ist insoweit anhand aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (vgl. dazu auch OLG Schleswig…, Beschluss vom 10.06.2013 - 3 Wx 15/13 - Rn. 16 bis 24, juris = BeckRS 2013, 16700; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 666 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1357/1358; OLG München, NJW-RR 2006, 1597; OLG München, FamRZ 2011, 1692; KG, FamRZ 2011, 928; BayObLG, ZEV 2005, 528; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2004 - 1Z BR 044/04 - Rn. 19 bis 21 m.w.N., juris = FamRZ 2005, 840 ff.).Jedoch ist in jedem Fall der tatsächliche oder hypothetische Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (OLG Schleswig…, Beschluss vom 10.06.2013 - 3 Wx 15/13 - Rn. 16 bis 24, juris = BeckRS 2013, 16700; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 666 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1357/1358; OLG München, NJW-RR 2006, 1597; OLG München, FamRZ 2011, 1692; KG, FamRZ 2011, 928; BayObLG, ZEV 2005, 528; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2004 - 1Z BR 044/04 - Rn. 19 bis 21 m.w.N., juris = FamRZ 2005, 840 ff.;… Weidlich, a.a.O., § 2069 Rn. 8 bis 10 m.w.N.;… Leipold, a.a.O., § 2069 Rn. 38 bis 42 m.w.N.;… Selbherr, a.a.O., § 2069 Rn. 23/24 m.w.N.).
- OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 39/06
Testamentsauslegung zur Ersatzerbfolge bei Erbausschlagung durch Nacherben
Die Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit von Zeugen und Beteiligten sowie der Glaubhaftigkeit von deren Sachdarstellung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (st. Rspr., vgl. BayObLG FamRZ 2005, 840 m.w.N.;… Keidel/Meyer-Holz § 27 Rn. 43). - KG, 17.01.2020 - 6 W 58/19
Erbscheinsverfahren: Schließung einer planwidrigen Regelungslücke mittels …
Eine Auslegung des Testaments nach §§ 2084, 133 BGB dahingehend, dass der Erblasser in diesem Sinne eine konkludente Ersatzerbeneinsetzung vorgenommen hat, kommt jedoch nur in Betracht, wenn das Testament konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Erblasser die Möglichkeit, dass seine jüngere Schwester vor ihm verstirbt, bereits im Zeitpunkt der Testamentserrichtung bedacht hatte (vgl. OLG München…, Beschluss vom 06.07.2006 zu 31 Wx 35/06, zitiert nach juris, dort Rdz. 16;… OLG Frankfurt a.a.O.; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2004 zu 1 Z BR 44/04, zitiert nach juris, dort Rdz. 20/21). - OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08
Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Sollte es Gott dem …
Die Voraussetzungen des § 2069 BGB liegen hier für alle im Testament Bedachten gleichermaßen nicht vor, denn diese für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel kann nicht - auch nicht analog - angewandt werden, wenn der Erblasser eine Person eingesetzt hat, die nicht zu seinen Abkömmlingen gehört (BGH NJW 1973, 240/242; BayObLG FamRZ 2005, 840 m.w.N.).In jedem Fall ist aber der Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 840/841 m.w.N.; OLG München NJW-RR 2007, 1162/1164; NJW-RR 2006, 1597/1598).
- AG Amberg, 30.12.2021 - 55 VI 248/21
Ergänzende Testamentsauslegung zugunsten Abkömmling der als Erbin eingesetzten …
Der tatsächliche oder hypothetische Erblasserwille ist insoweit anhand aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (vgl. dazu auch OLG Schleswig…, Beschluss vom 10.06.2013 - 3 Wx 15/13 - Rn. 16 bis 24, juris = BeckRS 2013, 16700; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 666 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1357/1358; OLG München, NJW-RR 2006, 1597; OLG München, FamRZ 2011, 1692; KG, FamRZ 2011, 928; BayObLG, ZEV 2005, 528; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2004 - 1Z BR 044/04 - Rn. 19 bis 21 m.w.N., juris = FamRZ 2005, 840 ff.).Jedoch ist in jedem Fall der tatsächliche oder hypothetische Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (OLG Schleswig…, Beschluss vom 10.06.2013 - 3 Wx 15/13 - Rn. 16 bis 24, juris = BeckRS 2013, 16700; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 666 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1357/1358; OLG München, NJW-RR 2006, 1597; OLG München, FamRZ 2011, 1692; KG, FamRZ 2011, 928; BayObLG, ZEV 2005, 528; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2004 - 1Z BR 044/04 - Rn. 19 bis 21 m.w.N., juris = FamRZ 2005, 840 ff.;… Weidlich, a.a.O., § 2069 Rn. 8 bis 10 m.w.N.;… Leipold, a.a.O., § 2069 Rn. 38 bis 42 m.w.N.;… Selbherr, a.a.O., § 2069 Rn. 23/24 m.w.N.).
- KG, 22.06.2020 - 19 W 91/19
Testamentsauslegung: Erbeinsetzung einer mit Nachlassangelegenheiten betrauten …
Rn. 18 Eine Auslegung des Testaments nach §§ 2084, 133 BGB dahin gehend, dass der Erblasser in diesem Sinne eine konkludente Ersatzerbeneinsetzung vorgenommen hat, setzt wie vorstehend erwähnt weiter voraus, dass das Testament konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Erblasserin die Möglichkeit, dass ihre jüngere Schwester vor ihm verstirbt, bereits im Zeitpunkt der Testamentserrichtung bedacht hatte (vgl. OLG München, Beschluss vom 6. Juli 2005 zu 31 Wx 35/06, juris, BayObLG, Beschluss vom 4. August 2002 - 1 Z BR 44/04 -, juris; KG (6. Zivilsenat), Beschluss vom 17. Januar 2020 - 6 W 58/19 - juris). - OLG München, 25.07.2006 - 31 Wx 40/06
Abkömmlinge der Erben als Ersatznacherben im Fall des Ausschlagens der Erbschaft …
Die Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit von Zeugen und Beteiligten sowie der Glaubhaftigkeit von deren Sachdarstellung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (st. Rspr., vgl. BayObLG FamRZ 2005, 840 m.w.N.;… Keidel/Meyer-Holz § 27 Rn. 43). - AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 54 VI 2253/21
Anschein für Widerruf des Testaments durch Erblasser bei Auffinden der …
- OLG München, 09.10.2025 - 33 Wx 44/25
Nachlaßgericht, Unterschrift des Erblassers, Beschwerdeführer, Testierwillen, …
- AG Bamberg, 02.08.2022 - RV 56 VI 1518/21
Abweichung der Schreibweise im Testament von üblicher Ausdrucksweise der …
- OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/11
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